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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 18.05.2009, 08:42
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....ist ein "passender Führerschein" (für den Sattelzug) vorhanden?


Gruß
Uwe
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  #27  
Alt 18.05.2009, 09:05
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Zitat:
Zitat von uwekoerner Beitrag anzeigen
....ist ein "passender Führerschein" (für den Sattelzug) vorhanden?


Gruß
Uwe
Da steht doch 7,5To Sollte mit dem alten Kl 3 gehen???

Gruß Ingo
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  #28  
Alt 18.05.2009, 09:10
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
Da steht doch 7,5To Sollte mit dem alten Kl 3 gehen???

Gruß Ingo

Sicher????
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  #29  
Alt 18.05.2009, 09:21
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Geht sogar 7,5To + Anhängerlast = 18Tonnen sagt mein Freund beim Tüv.

Gruß Ingo
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  #30  
Alt 18.05.2009, 09:39
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Darf aber nur eine Achse am Hänger sein (oder Tandemachse mit nicht mehr als 1000mm Radstand).
" KFZ mit nicht mehr als7,5 to zul. Gesamtgewicht oder Züge mit nicht mehr als 3 Achsen" - so hab ichs mal gelernt
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Gruß
Ewald
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  #31  
Alt 18.05.2009, 09:45
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Der Sattelauflieger hat ja nur eine Achse, also insgesamt 3....und zul. GG 7,49t. Also alles im grünen Bereich.


Gruß, Frank.
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  #32  
Alt 18.05.2009, 09:54
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Darf aber nur eine Achse am Hänger sein (oder Tandemachse mit nicht mehr als 1000mm Radstand).
" KFZ mit nicht mehr als7,5 to zul. Gesamtgewicht oder Züge mit nicht mehr als 3 Achsen" - so hab ichs mal gelernt
Wann hast du das gelernt?

Das ist längs aufgehoben. Du darfst selbst am PKW Anhänger mit Drehschemel fahren.
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Akki

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  #33  
Alt 18.05.2009, 10:04
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Wenn er einen nicht umgeschriebenen alten Führerschein der Klasse 3 hat, gilt das doch auch weiterhin für ihn, oder?

Viele Grüße

Volker
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  #34  
Alt 18.05.2009, 10:10
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn er einen nicht umgeschriebenen alten Führerschein der Klasse 3 hat, gilt das doch auch weiterhin für ihn, oder?
In Deutschland kann ich mir das schon vorstellen. Du konvertierst deinen Führerschein
von Papier zu Plastik und darfst auf einmal ganz andere Autos fahren...

Ich mußte im Gegenzug bei der Umschreibung um die Klasse "T" kämpfen.
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Akki

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  #35  
Alt 18.05.2009, 10:48
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Je nachdem wie man die Umschreibung beantragt, kann man heute zwar ehemalige Kl. II Fahrzeuge (ggf. allerdings mit der Gesundheitsprüfung ab 50J.) fahren und damit auch 2 achsige Anhänger (also Drehschemel nicht Tandemachse) fahren.

Schreibt man nicht um, darf man 7,5t+ hohe Anhängelast fahren, aber auch nur max. Tandemachse ziehen. Damit entfallen leider auch alle Auflieger. Sattelzug war immer Kl.II.

Also Kl. III umschreiben lassen kann man auf B, BE, C1, C1E, M, S, L und weitere gegen Nachweis was man so alles bewegt hat...

Ich habe meinen noch nicht umschreiben lassen...
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gregor

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  #36  
Alt 18.05.2009, 11:10
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
...Ich habe meinen noch nicht umschreiben lassen...

Hätte ich's mal bloß gelassen.

In der neuesten ADAC steht jetzt drin, dass die graue Pappe auch
weiterhin Weltweit gültig ist. Damit haben sie damals gelockt, dass
du Schwierigkeiten in Holland bekommst und son Käse...
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Akki

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  #37  
Alt 18.05.2009, 11:21
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Mal 'n paar bescheidene Fragen: was kostet denn so ein Transporter an Unterhalt, also Steuern , Versicherungen....

Ist die Oldtimerzulassung immer möglich, gibt es auch ein Saisonkennzeichen oder ein Sonntagsfahrverbot.......

Wenn ich mir als Privatmann so ein Teil hinstell, kann ich den auch vermieten?
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Gruß Dirk


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  #38  
Alt 18.05.2009, 11:28
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Ich hatte mal ein Womo auf Mercedes 508 mit 80PS, wenn mich nicht alles irrt, ist da auch der OM314 verbaut. Berge hoch mit 20-30km/h waren keine Seltenheit, ich würde mir das nicht mehr antun,außer für Kurzstrecken
Wenn dann eher ein Transporter aud 813er Basis, da kommt man wenigstens vom Fleck
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Gruß Jörg
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  #39  
Alt 18.05.2009, 13:09
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Habe mir das Teil gerade angesehen. Tüv ist frisch und technisch wohl alles ok, bis auf die obligatorische neue Batterie. Innenausstattung: keine ist noch übertrieben. Muß auf jeden Fall ein anderer Fahrersitz rein und optisch noch etwas verschönern. Dafür synchronisiertes Getriebe, Druckluftbremsen und etwas mehr Leistung. Motor kam sofort, sogar mit ner Golf Batterie, kein Klappern nichts.
Und:
Grüne Kennzeichen für Zugmaschine und Hänger, also kein Sonntagsfahrverbot. Keine Steuern, Versicherung ist günstig.
Kann den dann natürlich nicht gewerblich einsetzten. Würde den aber innerhalb des Forums "ausleihen" Z.b. wenn mal ein Norddeutscher Adrialuft schnuppern will und ich den nicht benötige.

Das Ding scheint ein seltenes Einzelstück zu sein und der Auflieger ist ein riesen Teil, da verschwindet mein Boot drin.
Der Vorbesitzer hat die Stützen leider verschweißt. Die müßte ich abflexen und neue bauen. Ist aber kein Problem da der Auflieger Rohraufnahmen hat in die ich verstellbare Stützen z.B aus dem Gerüstbau nur reinstecken muß. Die Rohraufnahmen gehehen an mehreren Stellen quer über den Hänger so das das ein flexibles System ist.

Fahre morgen mit meinem Tüv Mann dahin und wenn der sagt ok.nehme ich den mit.
Muß jetzt noch einen Stellplatz finden(Do).

Gruß Ingo
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  #40  
Alt 18.05.2009, 13:15
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Also jetzt doch den MB ??

LKW's müßen jährlich zum TÜV, oder ?
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Akki

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  #41  
Alt 18.05.2009, 13:18
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Also jetzt doch den MB ??

LKW's müßen jährlich zum TÜV, oder ?
Ja, den MB, der andere ist mir doch zu schlapp. Tüv ist ok, jedes Jahr.

Gruß Ingo
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  #42  
Alt 18.05.2009, 13:32
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
....... Sattelzug war immer Kl.II....


Stimmt nicht so ganz.

Es gab für die alte Klasse 3 auch noch die Möglichkeit einen Sattelzug als sogenannten "Ladebrückenzug" zu Fahren.

Dazu hatte das Hängerachsgestell zusätzlich eine AHK und das ziehende Fahrzeug auch eine AHK.

Diese wurden jedoch in der Regel nicht benutzt, sondern waren nur für die verkehrsrechtliche Einordnung als Zug erforderlich.

Die Verbindung wurde dann über die Ladung hergestellt, die am Zugfahrzeug auf einer Sattelkupplung auflag.

Diese "Ladung" konnte dann auch wie ein normaler Sattelaufbau aussehen

Wir wurden in den 80er Jahren regelmäßig mit so einem Fahrzeug beliefert.
__________________
Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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  #43  
Alt 19.05.2009, 08:22
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Richtig, Kurzkuppler waren immer auf die Führerschein - Problematik optimierte Fahrzeuge. Waren aber rein deutsche Lösungen, die im Rahmen der Führerscheinklassifizierung nach EU Richtlinien heute nur für die Inhaber alter Führerscheine interessant sind. Das ist wie bei den 7,5t mit Anhägern über 750kg. Da ging mit dem alten Kl. III auch mehr. Wie im heutigen "BE" Bereich konnte man auch mit dem alten Kl.III an einem 7,5t durchaus Anhänger fahren, die schwerer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges waren. (heute CE). Gegen Nachweis, dass man solche Kombinationen bewegt hat, kann man eine Ausnahmegenehmigung erhalten die einem (Bestandsschutz) das Führen von diesen Fahrzeugen erlaubt, allerdings mit dem Nachteil, dass diese Fahrzeuge unter die befristete Gesundheitsprüfung fallen.

Das Fahrzeug um das es hier geht, geht aber nur (bei altem Führerschein) mit Kl. II, da reinrassiger Sattelschlepper.

Und selbst wenn er ihn umschreiben läßt auf CE1 bekommt er bei dem Fahrzeug Probleme:

Zitat:
Zitat von Fahrlehrerverband
Kraftwagen über 3,5 t zG bis 7,5 t zG und
Anhänger über 750 kg zG

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Quelle



Bei dem hier erwähnten Fahrzeug, dürfte das Zugfahrzeug durch den fehlenden Aufbau aber ein sehr niedriges Leergewicht haben und der Auflieger die Hauptlast darstellen.

Wenn der Zugwagen z.B. ein Leergewicht von 3,5t hat, darf der Auflieger mit Ladung max. 3,49t wiegen, (nur mal so zum Überschlagen... : zieht man jetzt das Eigengewicht des Aufliegers ab, dann hat man die Nutzlast, die man mit diesem Gespann und einem umgeschriebenen Kl.III (C1E) fahren kann. ~ 2-2,5t.) Auf das errechnete zul. Gesamtgewicht (in diesem Beispiel 6,99t !) wäre dann das Gespann auch offiziell abzulasten! Sonst gilt nämlich die neue Klasse CE.

Will er aber das Fahrzeug mit den Standardlasten, wie konstruktiv vorgesehen, fahren, benötigt er entweder Neu CE oder alt Kl. II.

(... oder eine Ausnahmegenehmigung )

Die Frage von Uwekoerner war also mehr als berechtigt.

Nähere Informationen zu Lkw - Fürerscheinen

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gregor


Geändert von Dicke Lippe (19.05.2009 um 08:29 Uhr)
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Alt 19.05.2009, 09:06
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Gut wenn man einen Freund beim Tüv hat. Habe sofort nachgefragt und er sagt ich darf maximal 3 Achsen bis 18!!! Tonnen. Muß nur zum Arzt und das verlängern lassen wie bei einem Kl II Führerschein auch.

Gruß Ingo
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  #45  
Alt 19.05.2009, 15:15
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Ja, dieser Führerschein wurde sauber umgeschrieben!

Die zusätzliche Eintragung im Feld CE ist das was ich meinte, halt mit der entspr. Befristung.
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gregor

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  #46  
Alt 19.05.2009, 17:59
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War schon mal beim Augenarzt, alles top. Er meinte allerdings in 5 Jahren geht der Test dann wohl nur mit Brille. Will ja nicht riskieren das ich mir jetzt den Truck kaufe und im Dezember ist die Fleppe dafür weg.
Dank FORUM. Wäre alleine nie auf die Idee gekommen das die Erlaubnis verlängert werden muß.

Gruß Ingo
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  #47  
Alt 19.05.2009, 20:48
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Wenn du nicht allein fährst, sieh zu, dass dein Partner die gleiche Lizenz hat.
Auf der Strecke brauchst auf dem Ofen mal ne Ablösung !!!
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Akki

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  #48  
Alt 27.05.2009, 20:57
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So, jetzt ist es etwas ganz anderes geworden. Für wenig mehr Euros ein viel modernerer DB814 mit Zulassung als Bootstransporter und ich muß an dem Ding nichts mehr machen. Habe den heute aus Frankfurt geholt und er läuft gut. Werde am Dienstag damit direkt das Boot zum Bugstrahlruder einbauen bringen.

Gruß Ingo
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Alt 27.05.2009, 21:02
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Herzlichen Glückwunsch. Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt. Das ganze Jahr ein dickes Zugfahrzeug bewegen, obwohl es nur im Sommerurlaub wirklich gebraucht wird. Berichte doch mal über Deine Erfahrungen nach den ersten Touren.
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Gruß Uli
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Alt 29.05.2009, 16:24
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Das Ding ist jetzt zugelassen und hat schon eine Rückfahrkamera eingebaut. Die erste große Tour wird gleich 2700km bis Montenegro. Ich denke ich starte in 2,1/2 Wochen, kommt drauf an wie schnell die Bugschraube drin ist. Da bleibt das Boot dann bis Mitte August.
War zur Vorsicht bei der Dekra, die meinten Fahrzeug wäre top bis auf den fehlenden Rückfahrscheinwerfer.

Gruß Ingo
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