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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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....ist ein "passender Führerschein" (für den Sattelzug) vorhanden?
Gruß Uwe ![]()
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#27
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![]() Zitat:
![]() Gruß Ingo |
#28
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![]() Sicher???? |
#29
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Geht sogar 7,5To + Anhängerlast = 18Tonnen sagt mein Freund beim Tüv.
Gruß Ingo |
#30
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Darf aber nur eine Achse am Hänger sein (oder Tandemachse mit nicht mehr als 1000mm Radstand).
" KFZ mit nicht mehr als7,5 to zul. Gesamtgewicht oder Züge mit nicht mehr als 3 Achsen" - so hab ichs mal gelernt ![]()
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Gruß Ewald
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#31
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Der Sattelauflieger hat ja nur eine Achse, also insgesamt 3....und zul. GG 7,49t. Also alles im grünen Bereich
![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#32
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![]() Zitat:
![]() Das ist längs aufgehoben. Du darfst selbst am PKW Anhänger mit Drehschemel fahren.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#33
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Wenn er einen nicht umgeschriebenen alten Führerschein der Klasse 3 hat, gilt das doch auch weiterhin für ihn, oder?
Viele Grüße Volker |
#34
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![]() Zitat:
von Papier zu Plastik und darfst auf einmal ganz andere Autos fahren... ![]() Ich mußte im Gegenzug bei der Umschreibung um die Klasse "T" kämpfen. ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#35
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Je nachdem wie man die Umschreibung beantragt, kann man heute zwar ehemalige Kl. II Fahrzeuge (ggf. allerdings mit der Gesundheitsprüfung ab 50J.) fahren und damit auch 2 achsige Anhänger (also Drehschemel nicht Tandemachse) fahren.
Schreibt man nicht um, darf man 7,5t+ hohe Anhängelast fahren, aber auch nur max. Tandemachse ziehen. Damit entfallen leider auch alle Auflieger. Sattelzug war immer Kl.II. Also Kl. III umschreiben lassen kann man auf B, BE, C1, C1E, M, S, L und weitere gegen Nachweis was man so alles bewegt hat... ![]() Ich habe meinen noch nicht umschreiben lassen... ![]()
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gregor ![]() |
#36
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![]() Hätte ich's mal bloß gelassen. In der neuesten ADAC steht jetzt drin, dass die graue Pappe auch weiterhin Weltweit gültig ist. Damit haben sie damals gelockt, dass du Schwierigkeiten in Holland bekommst und son Käse... ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#37
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Mal 'n paar bescheidene Fragen: was kostet denn so ein Transporter an Unterhalt, also Steuern , Versicherungen....
![]() Ist die Oldtimerzulassung immer möglich, gibt es auch ein Saisonkennzeichen oder ein Sonntagsfahrverbot....... ![]() Wenn ich mir als Privatmann so ein Teil hinstell, kann ich den auch vermieten? ![]()
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#38
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Ich hatte mal ein Womo auf Mercedes 508 mit 80PS, wenn mich nicht alles irrt, ist da auch der OM314 verbaut. Berge hoch mit 20-30km/h waren keine Seltenheit, ich würde mir das nicht mehr antun,außer für Kurzstrecken
Wenn dann eher ein Transporter aud 813er Basis, da kommt man wenigstens vom Fleck
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Gruß Jörg |
#39
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Habe mir das Teil gerade angesehen. Tüv ist frisch und technisch wohl alles ok, bis auf die obligatorische neue Batterie. Innenausstattung: keine ist noch übertrieben
![]() Und: Grüne Kennzeichen für Zugmaschine und Hänger, also kein Sonntagsfahrverbot. Keine Steuern, Versicherung ist günstig. Kann den dann natürlich nicht gewerblich einsetzten. Würde den aber innerhalb des Forums "ausleihen" Z.b. wenn mal ein Norddeutscher Adrialuft schnuppern will und ich den nicht benötige ![]() Das Ding scheint ein seltenes Einzelstück zu sein und der Auflieger ist ein riesen Teil, da verschwindet mein Boot drin. Der Vorbesitzer hat die Stützen leider verschweißt. Die müßte ich abflexen und neue bauen. Ist aber kein Problem da der Auflieger Rohraufnahmen hat in die ich verstellbare Stützen z.B aus dem Gerüstbau nur reinstecken muß. Die Rohraufnahmen gehehen an mehreren Stellen quer über den Hänger so das das ein flexibles System ist. Fahre morgen mit meinem Tüv Mann dahin und wenn der sagt ok.nehme ich den mit. Muß jetzt noch einen Stellplatz finden(Do). Gruß Ingo |
#40
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Also jetzt doch den MB ??
LKW's müßen jährlich zum TÜV, oder ?
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#41
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Ja, den MB, der andere ist mir doch zu schlapp. Tüv ist ok, jedes Jahr.
Gruß Ingo |
#42
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![]() Stimmt nicht so ganz. ![]() Es gab für die alte Klasse 3 auch noch die Möglichkeit einen Sattelzug als sogenannten "Ladebrückenzug" zu Fahren. Dazu hatte das Hängerachsgestell zusätzlich eine AHK und das ziehende Fahrzeug auch eine AHK. Diese wurden jedoch in der Regel nicht benutzt, sondern waren nur für die verkehrsrechtliche Einordnung als Zug erforderlich. Die Verbindung wurde dann über die Ladung hergestellt, die am Zugfahrzeug auf einer Sattelkupplung auflag. Diese "Ladung" konnte dann auch wie ein normaler Sattelaufbau aussehen ![]() Wir wurden in den 80er Jahren regelmäßig mit so einem Fahrzeug beliefert.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#43
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Richtig, Kurzkuppler waren immer auf die Führerschein - Problematik optimierte Fahrzeuge. Waren aber rein deutsche Lösungen, die im Rahmen der Führerscheinklassifizierung nach EU Richtlinien heute nur für die Inhaber alter Führerscheine interessant sind. Das ist wie bei den 7,5t mit Anhägern über 750kg. Da ging mit dem alten Kl. III auch mehr. Wie im heutigen "BE" Bereich konnte man auch mit dem alten Kl.III an einem 7,5t durchaus Anhänger fahren, die schwerer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges waren. (heute CE). Gegen Nachweis, dass man solche Kombinationen bewegt hat, kann man eine Ausnahmegenehmigung erhalten die einem (Bestandsschutz) das Führen von diesen Fahrzeugen erlaubt, allerdings mit dem Nachteil, dass diese Fahrzeuge unter die befristete Gesundheitsprüfung fallen.
Das Fahrzeug um das es hier geht, geht aber nur (bei altem Führerschein) mit Kl. II, da reinrassiger Sattelschlepper. Und selbst wenn er ihn umschreiben läßt auf CE1 bekommt er bei dem Fahrzeug Probleme: Zitat:
Wenn der Zugwagen z.B. ein Leergewicht von 3,5t hat, darf der Auflieger mit Ladung max. 3,49t wiegen, (nur mal so zum Überschlagen... ![]() ![]() ![]() Will er aber das Fahrzeug mit den Standardlasten, wie konstruktiv vorgesehen, fahren, benötigt er entweder Neu CE oder alt Kl. II. (... oder eine Ausnahmegenehmigung ![]() Die Frage von Uwekoerner war also mehr als berechtigt. ![]() Nähere Informationen zu Lkw - Fürerscheinen
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gregor ![]() Geändert von Dicke Lippe (19.05.2009 um 08:29 Uhr)
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#44
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Gut wenn man einen Freund beim Tüv hat
![]() Gruß Ingo |
#45
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Ja, dieser Führerschein wurde sauber umgeschrieben!
![]() Die zusätzliche Eintragung im Feld CE ist das was ich meinte, halt mit der entspr. Befristung.
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gregor ![]() |
#46
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War schon mal beim Augenarzt, alles top
![]() ![]() Dank FORUM. Wäre alleine nie auf die Idee gekommen das die Erlaubnis verlängert werden muß ![]() Gruß Ingo |
#47
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Wenn du nicht allein fährst, sieh zu, dass dein Partner die gleiche Lizenz hat.
Auf der Strecke brauchst auf dem Ofen mal ne Ablösung !!! ![]()
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#48
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So, jetzt ist es etwas ganz anderes geworden
![]() Gruß Ingo
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#49
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Herzlichen Glückwunsch. Ich hatte auch schon mit dem Gedanken gespielt. Das ganze Jahr ein dickes Zugfahrzeug bewegen, obwohl es nur im Sommerurlaub wirklich gebraucht wird. Berichte doch mal über Deine Erfahrungen nach den ersten Touren.
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Gruß Uli ![]()
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#50
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Das Ding ist jetzt zugelassen und hat schon eine Rückfahrkamera eingebaut
![]() War zur Vorsicht bei der Dekra, die meinten Fahrzeug wäre top bis auf den fehlenden Rückfahrscheinwerfer ![]() Gruß Ingo
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