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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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...her mit der Kiste. Wir machen Halbe/Halbe vom Erlös.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#27
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Das war ein theoretisches Beispiel.... Letztendlich wurde natürlich die volle Kaufsumme des Fahrzeuges bezahlt + Zinsen. Wenn ich z.B. ein Auto für 20000€ hernehme und ca 16000€ in 3 Jahren in die Leasingkasse einzahle (Zinsen kommen da ja etwas dazu außer bei 0 Leasing-Sonderaktionen) + noch 6500 Restwert wurden dann 22500€ bezahlt. Nachdem ich die einbezahlten 16000€ voll absetzen kann, spart man so zwischen 8000 und 4500€ je nach Steuersatz an Einkommensteuer gegenüber dem Privatkauf.... Wenn ich nur die 3500€ an mehrbezahlter Leasingrate ansehe war die Steuerersparnis zwischen 1750 und 1050€ je nach Seuersatz usw.... Zudem hat man seine Privatliquidität um 3500€ verbessert usw. Das kann man rechnen wie man will ist für jeden individuell unterschiedlich vorteilhaft und je teurer das Auto umso besser
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Gruß Jörg
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#28
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War ja auch keine Aufforderung das zu tun. Bzw. ist ein Leasingauto nicht Teil des Betriebsvermögens da gemieteter Gegenstand. Und ein Privatkauf ist denke ich nicht illegal
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Gruß Jörg |
#29
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Man kann hier und da was machen - man darf bloß nicht gierig werden. |
#30
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Und aus dem gleichen Grund kann man es aber auch zurückgeben und lieber wieder ein Neues leasen.
![]() ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#31
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Diese o.g. Frage/Bemerkung verstehe ich dahingehend, daß Leasing eine naheliegende Hilfe für weniger begüterte Autokäufer sein soll.
Nach meiner Erfahrung ist jedoch das Gegenteil richtig: Beim Leasing bezahlt man nämlich nicht nur für das Auto, sondern auch noch den Sonderreibach für alle möglichen Leute, die sich in diesen Autokauf einmischen wollen: Gerade weil ich sparen muß, vermeide ich das zusätzliche Mästen solcher Parasiten. Vielleicht gibt es im gewerblichen Bereich besondere Steuermodelle, wo Leasing sinnvoll sein könnte. Beim Privatkauf hingegen ist es nur ein weiteres Bespiel dafür, daß gerade die weniger Begüterten besonders rücksichtslos ausgeplündert werden. Regelmäßige Zahlungen leisten muß man als Autohalter ohnehin - auch als Leasingnehmer. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, mit dem ersten Kauf einmal ein bißchen zu warten, zuerst auch ganz billig zu kaufen, diese Zahlungen dabei als Ansparbeträge zu leisten - und für die folgenden Jahrzehnte zur noch günstig gegen bar zu kaufen. Die Aussage "ich brauche sofort was ordentliches, und dafür zahlen kann ich später" ist ein extrem teurer Luxus und bei näherer Betrachtung sehr oft auch sachlich unzutreffend. sea u in denmark |
#32
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Leasing ist eine Art Miete, man zahlt lediglich den verzinsten Wertverlust und und das Auto ist überhaupt nicht dafür bestimmt, dem Leasingnehmer zu gehören. Man kann es natürlich -wie beschrieben- zum Vertragsende kaufen, wenn man der Meinung ist, einen prima Wagen zu haben. Oder es zurückgeben, wenn man beim Slippen die Kupplung verbrannt hat. ![]() ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#33
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Gruß Volker |
#34
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Na, so ganz stimmt das nicht, es kann sich schon erheblich bemerkbar machen ob ich Objekte in meinem Hause mit in die Bilanz nehmen muß,
oder ob die, wie beim Leasing gesetzlich vorgegeben, beim Leasinggeber bilanziert und somit aktiviert werden müssen. Ich denke da an Rücklagen, erhöhung des Eigenkapitals usw..... Fällt bei Fahrzeugen wohl eher weniger ins Gewicht, aber es werden ja nicht nur Fahrzeuge verleast. Ich habe teilweise Objekte von mehreren Mio. Euro auf dem Tisch und da ist es nicht ganz unerheblich wie die bilanziert werden.
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#35
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Klar wenn ich das Geld bar auf den Tisch lege und nicht finanzieren muß ist das die günstigste Alternative , denn es laufen keine Zinsen auf. Leasing entspricht Wertverlust+ Zinsen in etwa Finanzierungshöhe von 0 bis 7% p.a. je nach Angebot. Im Endeffekt ist eigentlich jeder der ein neues Auto kauft, least oder finanziert der Gelackmeierte, denn den erhöhten Wertverlust der ersten 2-3 Jahre trägt man. Rechenbeispiel meines letzten geleasten Autos: Listenpreis 49500€ - 15% Rabatt = 42075€ .... monatliche Rate ohne Anzahlung 550€ x36 Monate = 19800€ eingezahlt, dann Auto bei Leasing 1 Jahr vorzeitig abgelöst und an jemanden verkauft, dabei 4000€ rausbekommen weil Verkaufspreis 4000€ höher als Ablösesumme....also 19800€ Leasingraten- 4000€ Erlös = 15800€ investierte Summe. Hätte ich das Auto bar bezahlt und auch nach 3 Jahren verkauft wären das 42075€ - 27500€ Verkaufserlös = 14575€ investierte Summe..... In diesem Beispiel war das Leasing 1225€ teurer in 3 Jahren gegenüber Barkauf da hätten mir die 42075€ Liquiditätsverlust in den 3 JAhren mehr weh getan als die 550€ Rate ![]() Dieses Rechenbeispiel ist natürlich nicht auf alle Fälle übertragbar hängt immer vom Leasingangebot ab und vor allem auch am Wertverlust des Autos, den man aber auch im Falle eines Kaufes trägt
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Gruß Jörg |
#36
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Sollte man nicht vbei so einer Rechnung auch Fairerweise die Verzinsung des Bargeldes mal anschauen
![]() so ganz ohne ists ja nicht 4% bei 50000€ und das auf drei oder vier JAhre ![]() ![]() Keine Ahnung ich frage ja nur ![]() |
#37
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![]() Wenn man sein Geld natürlich nicht zinsgünstig anlegt oder in der Firma gewinnbringend einsetzt, hast du Recht. Bilanztechnisch wirkt sich ein Fuhrpark auf das Rating aus. Nur wer absolut kein Fremdkapital benötigt, dem kann es eher egal sein. ...dann trägt er es eben dem FA hin und wir haben alle was davon. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#38
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ob Leasing oder nicht ist nicht nru eine Frage von privat oder gewerblich.
Am Ende ist es immer eine ganz einfache Rechnung: Wenn die Summe der Leasingzahlungen geringer sind als der Wertverlust ist das Modell so stark durch die Leasingbank subventioniert das ein LEasing immer günstiger ist als ein Kauf. Ich hatte schon wgen mit ca 20 T€ Leasingkosten die in dieser Zeit das doppelte an Wertverlust hatten. Ausser bei ganz wenigen Modellen ( Prosche 911) ist ein Restwertvertrag reines Harakiri und daher bieten die meisten Herstellerbanken auch i.d.R: nur noch Kilometerverträge an in denen es keinen vereinbarten Restwert gibt. Her geht das AUto am Ende der Vertragszeit einfach ans Autohaus zurück. Mehrkilometer kosten, Minderkilometer werden erstattet. Dei Autohäuser versuchen immer wieder durch akribische Suche nach Mängeln Zusatzkasse zu machen. Der Händler kann aber nach 3 Jahren keinen Neuwagen erwarten und stellt in fast allen Fällen unrechtmäßige Forderungen. Bei normaler Pflege ist auch eine Aufbereitung beim Fachmann ( Beulendoktor) überflüssig. Die Rechtssprechung bestätigt ganz klar dass leichte Kratzer, Beulen und Steinschlag normaler Verschleiß sind die bei üblicher Nutzung unvermeidar entstehen. Viele versuchen auch Reifen mit einem Restprofil von 2-3 mm auf Kosten des Leasingnehmers zu erneuern. Auch Blödsinn, bis zur gesetzlichen Verschleißgrenze von 1,6 mm ist der Reifenverschleiss durch die Leasingraten abgedeckt. Sollten Schäden vorliegen die einen normalen Verschleiß übersteigen z.B. starker Hagelschaden o.ä. darf der Händler nicht die vollen Reparaturkosten in REchnung stellen sondern nur den Werverlust den der Wagen durch den Schaden hat. Vieles steht im folgenden ADAC Link. Wer sich bei einem Vertrag über einige 10 T€ nicht schlau macht ist selbst schuld wenn er über den Tisch gezogen wird und der Händler dabei durch die Reibungshitze noch ein Gefühl von Netswärme erzeugt. http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27327 ps. Bei vielen meisten Fahrzeuge und vor allem bei den modernen Diesel beginnen nach 3 Jahren oder 100.000 Kilometer viele teuere Reparaturen. Es lohnt bei den super subventionierten Neuwagenverträgen nur in ganz seltenen Fällen ein Auto länger als 3 jahre zu nutzen. Rep udn Wartungskosten sind dann pro Jahr oft höher als die LEasingraten für einen Neuwagen.
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Gruß Olli |
#39
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Moin,
gerade bei gewerblichen Leasingnehmern werden in Leasingverträgen von Herstellern oft exorbitant hohe Nachlässe "versteckt". Das macht sich - ganz einfach ausgedrückt - optisch halt oftmals besser als ein durchgestrichener Listenpreis und fett und breit "-35%" darunter. Insofern sollte man schon zwischen freien Leasinganbietern und "werksgepushten" Angeboten unterscheiden! ![]() |
#40
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hier nochmal das wichtigste zum Thema Minderwert bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen:
Erstattung des Minderwerts Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Leasingnehmer für einen Minderwert am Fahrzeug haften, der auf einer Abnutzung beruht, die über eine gewöhnliche, alters- und laufzeitbedingte Abnutzung hinausgeht. Problematisch ist, dass es keine objektiven Bewertungskriterien für die Feststellung einer vertragsgemäßen Abnutzung im Gegensatz zu einer nicht mehr vertragsgemäßen – übermäßigen Abnutzung gibt. Diese Minderwertfeststellung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber. Mangels objektiver Bewertungsmaßstäbe können hier auch Sachverständige sehr unterschiedlicher Meinung sein. Außergerichtliche Sachverständigengutachten sind nur Parteibehauptungen der jeweiligen Vertragspartei, die sie benutzt. Sie sind also nicht bindend. Sogenannte Schiedsgutachten, wie sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft zu Gunsten der Leasinggesellschaft vereinbart werden, sind regelmäßig unwirksam, weil sie dem Leasingnehmer die Möglichkeit des Gegenbeweises abschneiden. Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeuges trägt nämlich der Leasinggeber. Berechnung des Minderwerts Bei der Berechnung des Minderwerts ist zu beachten, dass Minderwert nicht automatisch gleichzusetzen ist mit der Summe der Reparaturkosten, die für die Beseitigung jeder einzelnen übermäßigen Beschädigung oder Abnutzungserscheinung anfallen würde. Vielmehr muss im Wege einer Gesamtbeurteilung der Minderwert des Fahrzeuges mit für einen neutralen Beobachter nachvollziehbaren Kriterien kalkuliert werden. Beispiele aus der Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen normaler und übermäßiger Abnutzung Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen. Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
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Gruß Olli |
#41
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Das würde dann nochmals für das Leasing sprechen wenn man das Geld anlegt und anstatt in ein Auto zu investieren anlegt....
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Gruß Jörg |
#42
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![]() Zitat:
...und die Zinsen fürs Tagesgeld steigen.... ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]()
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#43
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Auch macht es nahezu keinen Unterschied, ob ich ein Wirtschaftsgut und die dazugehörigen Schulden aktiviere, oder beides nicht. Das Eigenkapital ändert sich dabei nicht, nur die Bilanzsumme wird höher.Und das ist bei einem Auto nur marginal der Fall. Bitte Bedenken, die Alternative zu Leasing ist nicht Kauf mit Eigenkapital, sondern Kauf auf Pump. Leasing ist schließlich nur eine Finanzierungsform. Viele Grüße Volker |
#44
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Wie bereits in dem anderen Posting von mir gesagt. Die Alternative zu Leasing ist die Finanzierung bei der Bank. Und da gibt es steuerlich, meines Erachtens, keine Vorteile. Zu dem Rating bei Banken: das sind keine steuerlichen Vorteile, und nur daruf bezog sich mein Beitrag. Im übrigen ist es da, soviel ich weiß, den Banken lieber das Wirtschaftsgut ist in der Bilanz aktiviert. Das führt schließlich über kurz oder lang zu Sicherheiten für die Bank. Viele Grüße Volker |
#45
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Da mische ich mich mal kurz ein.
Leasing ist in der Bilanz nicht sichtbar, deshalb verschlechtert sich auch die Eigenkapitalquote und das Unternehmensrating nicht. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Leasingraten in vollem Umfang Betriebs- aufwendungen. Aber, Leasing wirkt sich im Vergleich mit einem Kredit positiv und stabilisierend auf die Ratingklassifizierung aus.. Leasing ist kein Ersatz sondern eine Ergänzung des Unternehmenskredits.
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_________________________________________ MfG Andreas |
#46
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Außerdem ändern sich in Unternehmen häufig die Anforderungen an den Fuhrpark. Sowohl von der Menge, als auch vom Charakter der Fahrzeuge. Und da ist Leasing das perfekte Instrument.
Ich hätte als Fuhrparkleiter keine Lust, größere Mengen Fahrzeuge über mobile.de und Co.verbimmeln zu müssen und mir den ganzen Tag die blöden wasistletztePreis-Romane anzuhören. ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#47
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Ganz abgesehen von Gewährleistungsforderungen etc...
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MFG René ![]() ![]()
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