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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Gruß Jörg |
#27
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Seit wann dürfen die das angeblich nicht mehr?
Bislang hat es immer geklappt, ist der 3 . Fall bei mir, allerdings muß der Mieter das AA beauftragen die Miete direkt zu überweisen, von selbst dürfen die das nicht
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Gruß Jörg |
#28
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Wieso, alle meine Hartz 4 - Leute lassen die Miete direkt an mich überweisen. Ohne eine entsprechende Zustimmung vor Abschluss des MV durch die entsprechende Arge gibts bei mir keine Wohnungsschlüssel. Genauso bei der Kaution: 3 Kaltmieten VOR Schlüsselübergabe!!
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#29
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Ein Tipp von mir als Leidtragenden: Wenn Du die Historie des Mieters vor Abschluss des MV gekannt hast, hast Du keine - sondern bist Du eine soziale Ader. Hätte ich nicht gemacht.
In Deinem Fall solltest Du schon die Abmahnung von einem Anwalt schicken lassen. Der Rest wurde schon geschildert: Kündigung und ggf. Räumungsklage. Ein wichtiger Aspekt: Einhellige Rechtsprechnung ist übrigens, dass Deine guten Mieter Mietkürzungen vornehmen dürfen, wenn sich das Theater nicht gibt. Und das ist eben das teuflische an so einem Alki. |
#30
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![]() Zahlt die Arge eigentlich auch Kaution oder müßen die Mieter das selbst erbringen?
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Gruß Jörg
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#31
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Die Mieter können dem Arge jederzeit bescheid sagen, das sie das Geld ausgehändigt haben möchten, dann darf die Arge das nicht verweiger, der er hat ein Recht darauf und du bist der gea***te
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#32
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![]() P.S. die Vorgeschichte kannte ich, bin aber aufgrund der bestandenen MPU und Nüchternheit bei Vorstellung, sowie nach seinen Erzählungen davon ausgegangen, daß dieses Alkoholproblem beseitigt wäre ![]()
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Gruß Jörg |
#33
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Das weiß ich aber dies passiert im Normalfall nicht wenn er selbst von sich den Auftrag gegeben hat, Mietnomaden gibt es überall
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Gruß Jörg |
#34
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Bestandene MPU...klasse droh ihn damit ihn bei der Polizei wegen trunkenheit zu verpfeifen...dann ist er seinen Lappen schneller wieder los als er bis drei zählen kann....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#35
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Hmm... Der Typ hat zwei Mal Freunde bei sich und feiert und ihr ratet zum Anwalt?
![]() Finde ich ehrlich gesagt ein wenig übertrieben. Ich habe bisher in fast allen Wohnungen, in die ich eingezogen bin, eine Einweihungsparty gemacht. War zwar laut, aber danach gabs keine Probleme mehr. Gruß Mario
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#36
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Gruß Jörg |
#37
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Das hängt vom Anspruchsteller ab. Ist er berechtigt, die Wohnung anzumieten wird in der Regel die Kaution übernommen. Interessant sind allerdings Fälle, in denen die Arge versucht über eine Art Bürgschaft von der eigentlichen Zahlung freizukommen. Habe das mehrfach durchexerziert und auf Zahlung bestanden. Hat auch immer geklappt.
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#38
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![]() Zitat:
![]() ![]() bitte um Stellungnahme von eingeweihten Personen
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#39
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#40
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Ist das einfach nur nicht üblich oder rechtlich nicht möglich/bedenklich?
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#41
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Und auch die Variante über den Eigenbedarf funktioniert nicht. Ihr müsstet heute schon angeben wer dann in die Wohnung einzieht. Und derjenige muss natürlich nah verwandt sein.
Zieht er dann nicht dort ein und der frühere Mieter merkts droht Ärger. Gruß Martl ![]()
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www.landcruiserfreunde.de |
#42
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Den befristeten Mietvertrag gibt es schon noch, allerdings ist dieser seit der Mietreform wesentlich schwieriger durchzusetzen. So weit mir bekannt, muss schon beim Abschluss eines solchen Vertrages der genaue Grund für die begrenzte Mietzeit genannt werden (bsp. Umbau/Modernisierung ect). Und dieser Grund ist weder tausch- noch hinausschiebbar. Selbst wenn Du mit Deinen Mietern zufrieden bist und die geplante Modernisierung deswegen gerne verschieben möchtest, ist dass mit einem Zeitmietvertrag nicht möglich. Ergo: der Vertrag würde sich automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag wandeln.
Gruss Tom
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Die Phantasten halten die Welt in Atem, nicht die Erbsenzähler.
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#43
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Vorsicht, das reicht so nicht bei einem Wohnungsmietvertrag. Mit der Verlängerungsklausel ist ruck zuck ein unbefrister Vertrag da. Auch die Kopplung mit einem Gewerbevertrag ist riskant, es sei denn, dass klar vereinbart ist, dass die Wohnung unauflösbar zum Gewerbe gehört. Z.B. Gaststättenvertrag mit Pächterwohnung oder Hausmeistervertrag mit dazugehöriger Wohnung, in der z.B. Alarmmeldungen des Fahrstuhls ankommen.
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#45
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Deshalb nochmal: Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]()
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#46
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![]() Zitat:
Aber Du hast etwas wichtiges bei dem Fallbeispiel übersehen: Mein Hinweis war bezogen auf den Eigenbedarf, der im Mietvertrag hinsichtlich Befristung aufgenommen wurde. In diesem Fall hat der Mieter keine Chance, es sei denn er ist zu Zeitpunkt des Mietvertragsendes plötzlich bewegungsunfähig geworden. |
#47
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Es ist wie bei einer Gaststätte. Für Gewerberäume und Wohnräume existiert z.B. nur eine Toilette gemeinsam. Auch die Stromkreise und die Heizung sind nicht getrennt. Durch meine gewährte Verlängerung habe ich miraber evtl. schon den unbefristeten Vertrag eingehandelt. Aber solange er zahlt...... |
#48
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#49
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@ mario:
dann findet der auch nur den gleichen mist - wenn Du so einen haben solltest, wechsle ihn besser ![]() es sei denn, Du bist ohnehin beratungsresistent, was man anhand Deines postings fast vermuten könnte ... gruss L.
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#50
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Nu sei doch nicht so fies
![]() Manchmal gibt man Dinge an einen Anwalt und läßt ihn einfach machen, manchmal nimmt man den Anwalt als Erfüllungsgehilfen und führt ihn, wohin man das Verfahren haben will. Hängt immer auch vom Mandanten und Fall ab. Und natürlich auch vom Anwalt. Ich habe auch schon einen Anwalt für Medizinrecht mit ergoogelten Informationen auf den Gegner gehetzt, obwohl der Anwalt selbst meinte, so geht das nicht. Ging aber doch ![]() Beim letzten Anwalt, der mich vertreten hat (Arbeitsrecht), habe ich einfach gesagt, worauf ich hinaus will und alles andere hat er selbständig und hervorragend geregelt. Mit manchen Anwälten kann man auch reden ![]() Michael
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