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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 11.09.2007, 19:37
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Keine Ursache !

Willy, kann sein, dass es im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten liegt, aber wo kann man das gesichert in Erfahrung bringen ?! Ich finde, das die Wapos das wissen sollten, und glaube denen mal, bis mir jemand das Gegenteil belegt.
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #27  
Alt 11.09.2007, 20:14
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Keine Ursache !

Willy, kann sein, dass es im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten liegt, .....
Habe auch schon gesucht....aber ob ein Boot nun 5 oder 50 PS hat, liegt nicht im Ermessensspielraum eines Beamten.

Ich dachte auch eher an eine Regelung IM führerscheinfreiem Bereich. Also beide Haupt und Notmotor unter, bzw. mit 5 PS.

Gruß
Willy
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  #28  
Alt 11.09.2007, 20:43
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Irgendwo hab ich mal gelesen, daß BETRIEBSBEREITE Motore über 5 PS einen Führerschein erfordern. Ein Außenborder ohne Tank ist sicherlich nicht betriebsbereit. Da wäre es logisch, daß ein Notmotor, der aus dem Haupttank mit nur einem Anschluß bei Bedarf den Hauptmotor ersetzt, nicht mitgerechnet wird.
Allerdings, ich hab noch nie ein Boot mit 5 PS und einem Notmotor gesehen.
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Gruß
Ewald
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  #29  
Alt 11.09.2007, 20:44
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
War ein sehr nettes Telefonat, ich glaube, die sind hier ganz gut drauf !
Ist die Waschpo eigentlich meistens, wie unsere andere Polizei (grün) doch auch. Ist doch nicht deren Schuld, daß wir meistens nur im Konfliktfall mit denen zusammentreffen.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #30  
Alt 11.09.2007, 20:50
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Irgendwo hab ich mal gelesen, daß BETRIEBSBEREITE Motore über 5 PS einen Führerschein erfordern. Ein Außenborder ohne Tank ist sicherlich nicht betriebsbereit.
Ich zerre mal etwas von der Straße hier rein.

Ein KFZ welches mit Spritmangel liegen bleibt, gilt als Betriebsbereit und darf nicht abgeschleppt werden.
Zieht man es, ist es ein Schleppen und bedarf des entsprechenden Führerscheins der alten Klasse 2. (Zweiachsiger Anhänger)

Gruß
Willy
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  #31  
Alt 11.09.2007, 20:59
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Zitat:
Ein KFZ welches mit Spritmangel liegen bleibt, gilt als Betriebsbereit und darf nicht abgeschleppt werden.
Zieht man es, ist es ein Schleppen und bedarf des entsprechenden Führerscheins der alten Klasse 2. (Zweiachsiger Anhänger)
Echt ???
Ich brauch nen Drink !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #32  
Alt 11.09.2007, 21:10
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Echt ???
Ich brauch nen Drink !
Ja,

nur ein nicht betriebsbereites, zugelassenes Fahrzeug darf zwecks Hilfeleistung abgeschleppt werden. Dann reicht der Führerschein des Zugfahrzeugs.
Ansonsten gilt der Anhang als Anhänger...und die Schlepptour muss auch genemigt werden. (so kenn ich es jedenfalls)

Gruß
Willy
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  #33  
Alt 12.09.2007, 10:04
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ich zerre mal etwas von der Straße hier rein.

Ein KFZ welches mit Spritmangel liegen bleibt, gilt als Betriebsbereit und darf nicht abgeschleppt werden.
Zieht man es, ist es ein Schleppen und bedarf des entsprechenden Führerscheins der alten Klasse 2. (Zweiachsiger Anhänger)

Gruß
Willy
Mit leerem Tank ist das Fahrzeug betriebsbereit, ohne Tank vermutlich nicht.

Wir haben früher beim Schleppen einfach den Verteilerfinger ausgebaut - und schon wars nicht mehr betriebsbereit, sondern defekt.

Aber wie immer, Diskussionen mit den Herren (und Damen) in grün oder blau können erfolgreich sein, müssen es aber nicht - kommt auch auf die Argumente an.
__________________
Gruß
Ewald
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