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| Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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#26
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Vermögen über 10000€ muss für die Heimkosten verwendet werden.
Was unter 10000€ ist bleibt unangetastet. Schenkungen, selbst monatlich 50€ an die Urenkelin (auf ein Sparkonto) müssen zurück gegeben werden, wenn sie kürzer als 10 Jahre zurück liegen. Sie zählen zum Vermögen des Heimpflichtigen. Monatlich 50€ als Taschengeld gegeben aber nicht, weil Verbrauchsgeld oder so ähnlich. Autos, Schmuck, alles wird geldwert ermittelt und dem Vermögen hinzu gerechnet. Dass die nicht die Wohnungseinrichtung schätzen, wundert mich etwas. Kommt man von irgendwo frisch ins Land oder hat seine Mücken auf den Kopf gehauen, zahlt der Staat was die Rente übersteigt. Alles was ich für mich in Erfahrung gebracht habe, ohne Gewähr ob richtig oder nicht!
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#27
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Wenn der Heimbewohner kein ausreichendes Einkommen zur Deckung der Heimkosten hat wird er Leistungen nach SGB XII beziehen. Diese sind halt nicht pfändbar. Lediglich beim Taschengeldkonto (Barbetrag) könnte gepfändet werden, wenn dort ausreichend Geld "angespart" wird.
Ältere Menschen haben oft einen Stolz, der es ihnen gebietet Schulden zu begleichen. Daher könnte der Bevollmächtigte ja mit den Gläubigern minimal-Raten vereinbaren. Vereine jedoch würde ich bitten auf die Forderung zu verzichten (sofern der Schuldner nicht im Verein bleiben möchte). Bis denne, Rainer bezieht sich auf #25 Geändert von schwinge (Gestern um 12:48 Uhr) Grund: Nachtratg
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#28
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Alle Wohnungseinrichtungen die ich in der Richtung bisher gesehen habe, waren eher so in Richtung "Entsorgungskosten" zu schätzen.
Alte Leute mit wenig Geld hören irgendwann auf, Geld in die Wohnung zu stecken, weil absehbar ist wie lang (bzw. kurz) sie da noch wohnen. Das geht bei Häusern bis hin zu Wasserschäden, defekter Elektrik und undichtes Dach was nicht mehr angefasst wird. Von einem (Pflegefall bettlägrig zu Hause) weiß ich, dass er nicht einmal mehr einen Warmwasserboiler hatte.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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#29
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Die Sachen sind alt aber kein Sperrmüll, geschmacklich halt so wie man es von einer neunzigjährigen Frau vermuten würde. Verkaufen kann man so etwas natürlich nicht.
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#30
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Aus aktueller, eigener Erfahrung:
massive Eichenmöbel aus den 90ern, bestens verarbeitet und damals im Hochpreissegment angeschafft gehen heute für "verschenke" nicht weg. Stil, der nicht in die Zeit passt ist das eine. Nachhaltigkeit das andere. Stattdessen wird folienbeschichtete, formaldehyddampfende Spanplatte angeschafft... ![]()
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Gruss, Dirk
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#31
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Zitat:
beste Grüße Dieter
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#32
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Meine Erfahrungen in knappen Stichworten, Eltern vor 5 Jahren ins Heim gekommen:
Zum Thema Kontoauszüge: wir hatten damals die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre bei der Sparkasse gekauft. Als monatliches PDF. Sauber beschriftet und sortiert. Exceldarstellung gab es nur 2 (oder 3?) Jahre zurück. Vollmacht: viele Banken akzeptieren nicht die Generalvollmacht auf dem Format des Justizministeriums. Es wird eigene Formatvorlage gefordert. Besorgt Euch das Frühzeitig. Sozialamt: die Dame dort ist mir ein sehr wertvoller Ansprechpartner. Ein informelles Telefonat dort bringt immer wertvolle Tips zum Vorgehen. Erlös bei Wohnungsauflösung: war bei uns sehr begrenzt. Nachdem die Familie alles rausgezogen hat, an Unterlagen, Erinnerungen und Wertgegenständen: Profis beauftragen. Die schaffen das in Tagen, wofür die Familie Monate gebraucht hätte. Alte Massivholzmöbel: der Aufwand Interessenten für Schenkung zu finden war höher als die Entsorgungskosten für den Profi. Haushaltsauflösung: Der Samstag hatte sich gelohnt. Es ging viel weg, etwas Geld kam rein, viel wurde verschenkt. "Rechtsberatung" hier im Forum in diesem Tröt: Mein Eindruck: an 80% der Aussagen ist was dran, 20% ist "Müll". Die Quote bei bootsbezogenen Themen ist ja auch nicht viel anders. Geändert von Lilibo (Heute um 08:45 Uhr) |
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#33
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Moin,
was den Haushalt angeht haben wir Glück weil die Wohnung nicht wieder vermietet wird, es kann also erst einmal alles bleiben wie es ist. Wenn wir entsorgen geht es über einen Freund der Haushaltsauflösungen beruflich durchführt, Kosten praktisch keine oder minimal und, nur was wir, selbstverständlich, freiwillig geben. Mit dem Amt sind wie soweit klar, die wollten nur die Auszüge der letzten 6 Monate, die haben wir eingereicht. Wenn der zuständige Sachbearbeiter, (war vor Ostern nur eine Vertretung da) Fragen hat sehen wir weiter. An monatlichen "Schenkungen" ist nur der Kleinbetrag, erst 25 dann 50€ an ihre Urenkelin aufgeführt, der zum Schonvermögen hinzu gerechnet wird und im gesetzlichen Rahmen von 10000€, der bei weitem nicht ausgeschöpft wird, bleibt. Es läuft doch leichter als gedacht, alle geben bereitwillig Auskunft, da keine nähere Verwandtschaft außer einer Tochter existiert und praktisch keine Werte wie Haus, Auto, teurer Schmuck vorhanden sind, müssen wir uns darum nicht kümmern. Was Beratungen angeht, muss man sich halt raussuchen was nützlich sein könnte und als Anregung selbst gezielt zu suchen, verwenden.
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