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#26
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![]() Zitat:
wenn das Produkt keine Zulassung für den EU markt hat kann man es kaufen darf es aber nicht verwenden... viele Teile von Temu fallen darunter... das oben verlinkte Rad hat sicher so eine allgemeine EU zulassung (mein bekannter hat auch so eines)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#27
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Du vergisst Eigenbauten. Die sind, wenn sie keinen Motor haben (Fahrrad) oder die Pedelec-Regeln erfüllen (Unterstützung nur mit Pedalbewegung bis 25 km/h, keine Unterstützung ohne Pedalbewegung über 6 km/h) in D nicht zulassungspflichtig, in keiner Form, auch nicht per CE oder sonstwas.
In der Pedelec-Community werden gern alte Tourenfahrräder per Chinamotor auf Pedelec umgebaut. Ist überhaupt kein Problem, solange die Pedelec-Regeln erfüllt werden. bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured ![]() |
#28
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Als Importeur (das kann auch der Hersteller direkt sein) musst du bescheinigen dass dein Produkt konform der Europäischen Richtlinien (!) ist.
Das ist aber in keiner Weise eine Zulassung, da es für Fahrräder einfach keine Zulassung gibt. Es gibt Vorschriften, was am Fahrrad dran sein muss, damit es am Straßenverkehr teilnehmen darf. Dennoch muss ein Fahrrad nicht zugelassen werden…nochmal…eine Zulassung für ein Fahrrad gibt es nicht. Da wir immer weiter Richtung OT driften schreibe ich hierzu auch nichts mehr.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#29
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Moin moin,
Zitat:
In Deutschland sind auch E-Scooter nicht zulassungspflichtig (§3 Abs 3 g FZV), sie können nicht einmal freiwillig zum Straßenverkehr zugelassen werden. Für den Betrieb benötigt man eine ABE (das ist eine Typprüfung, keine Zulassung) oder eine Einzel-Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch ein gültiges Versicherungskennzeichen. lg, justme
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#30
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![]() Zitat:
ohne CE ist eine Verwendung im Straßenverkehr auch ohne Kennzeichnungspflicht unzulässig hier wurde gefragt ob das teil eine Zulassung (#19) hat (also überhaupt in Europa eingeführt und bewegt werden darf) nicht ob es eine Zulassung benötigt (ein Kennzeichen benötigt) gerade auf diversen Online Seiten z.B. TEMU kann man Dinge kaufen (vom Roller über Grills bis zu Drohnen alles was man denken kann) wo schon die Einfuhr problematisch ist und die Verwendung im öffentlichen Raum verboten ist...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#31
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![]() Zitat:
er fragt: Das hat das eine Zulassung? es wird nicht gefragt ob es ein Kennzeichen benötigt
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#32
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![]() Zitat:
![]() "In der EU ist alles gleich geregelt" .... Selten so gelacht!!!
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LG |
#33
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Moin moin,
Zitat:
Die CE-Kennzeichnung regelt das Thema Inverkehrbringung in den europäischen Wirtschaftsraum - mit einer Zulassung hat das nichts, aber auch rein gar nichts zu tun (mal davon abgesehen, daß die Frage ob eine solche überhaupt notwendig ist oftmals vom Verwendungszweck abhängt, wie z.B. bei Booten). Und vor allen Dingen - eine CE-Kennzeichnung ist kein behördlicher Akt... Zitat:
Eine Zulassung zum Straßenverkehr hingegen ist nur notwendig, wenn ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll - wenn das nicht gewünscht ist braucht man sowieso keine Zulassung (z.B. für Fahrzeuge, die nur auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände genutzt werden). lg, justme
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#34
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du kannst es nennen wie du willst.
es wurde gefragt ob das Teil zugelassen ist (also im Strassenverkehr eingesetzt werden darf) und nicht ob es ein Kennzeichen braucht...
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#35
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Moin moin,
Zitat:
es geht nicht um eine ZULASSUNG zum Straßenverkehr, sondern um die Möglichkeit, es im Straßenverkehr zu nutzen. Dafür braucht man in Deutschland eine ABE oder Einzelbetriebserlaubnis und in den Niederlanden ebenfalls eine Erlaubnis nach den dort geltenden Regeln (die offenbar deutlich enger gefaßt sind als in Deutschland) plus (und das ist der große Unterschied zu Deutschland) ein amtliches Kennzeichen (ob das jetzt tatsächlich eine ZULASSUNG zum Straßenverkehr beinhaltet übersteigt meine Kenntnisse des niederländischen Rechts). lg, justme
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