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  #26  
Alt 06.10.2025, 09:57
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ein Fahrrad (und dad e-Bike mit einer Tretunterstützung bis 25km/h wird dem Fahrrad gleichgestellt) kann ich mir aus allen Reszen die ich finde (Wasserrohre, Holzlatten, Autoreifen, Bootsleinen) zusammenbasteln.
Es gibt „vorschriften“ die erfüllt werden müssen (z. Bsp. zwei unabhängige Bremsen, Licht, Reflektoren) und natürlich darf es niemanden gefährden oder verletzen.
Eine Pflicht zur Zulassung/Prüfung/Zertifizierung (oder wie auch immer man es nennen möchte) für ein Fahrrad existiert nicht.
doch diese existiert wie auf jedem Produkt...
wenn das Produkt keine Zulassung für den EU markt hat kann man es kaufen darf es aber nicht verwenden... viele Teile von Temu fallen darunter...


das oben verlinkte Rad hat sicher so eine allgemeine EU zulassung (mein bekannter hat auch so eines)
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  #27  
Alt 06.10.2025, 10:13
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Du vergisst Eigenbauten. Die sind, wenn sie keinen Motor haben (Fahrrad) oder die Pedelec-Regeln erfüllen (Unterstützung nur mit Pedalbewegung bis 25 km/h, keine Unterstützung ohne Pedalbewegung über 6 km/h) in D nicht zulassungspflichtig, in keiner Form, auch nicht per CE oder sonstwas.

In der Pedelec-Community werden gern alte Tourenfahrräder per Chinamotor auf Pedelec umgebaut. Ist überhaupt kein Problem, solange die Pedelec-Regeln erfüllt werden.

bis denn,

Uwe
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  #28  
Alt 06.10.2025, 10:27
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Als Importeur (das kann auch der Hersteller direkt sein) musst du bescheinigen dass dein Produkt konform der Europäischen Richtlinien (!) ist.
Das ist aber in keiner Weise eine Zulassung, da es für Fahrräder einfach keine Zulassung gibt.

Es gibt Vorschriften, was am Fahrrad dran sein muss, damit es am Straßenverkehr teilnehmen darf. Dennoch muss ein Fahrrad nicht zugelassen werden…nochmal…eine Zulassung für ein Fahrrad gibt es nicht.

Da wir immer weiter Richtung OT driften schreibe ich hierzu auch nichts mehr.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #29  
Alt 07.10.2025, 10:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Eine Zulassung für den strassenverkeht benötigt jedes Fahrzeug... was anderes ist ein versicherungskennzeichen
nein, eine Zulassung für den Straßenverkehr brauchen per Definition erstmal nur Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (siehe §1 FZV). Ein E-Bike mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit und zwangsweiser Tretunterstützung ist kein Kraftfahrzeug, fällt also sowieso nicht in den Geltungsbereich der FZV.
In Deutschland sind auch E-Scooter nicht zulassungspflichtig (§3 Abs 3 g FZV), sie können nicht einmal freiwillig zum Straßenverkehr zugelassen werden. Für den Betrieb benötigt man eine ABE (das ist eine Typprüfung, keine Zulassung) oder eine Einzel-Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch ein gültiges Versicherungskennzeichen.

lg, justme
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Alt 07.10.2025, 11:05
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nein, eine Zulassung für den Straßenverkehr brauchen per Definition erstmal nur Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger (siehe §1 FZV). Ein E-Bike mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit und zwangsweiser Tretunterstützung ist kein Kraftfahrzeug, fällt also sowieso nicht in den Geltungsbereich der FZV.
In Deutschland sind auch E-Scooter nicht zulassungspflichtig (§3 Abs 3 g FZV), sie können nicht einmal freiwillig zum Straßenverkehr zugelassen werden. Für den Betrieb benötigt man eine ABE (das ist eine Typprüfung, keine Zulassung) oder eine Einzel-Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch ein gültiges Versicherungskennzeichen.

lg, justme
du verwechselst Zulassung (Kennzeichen) und Allgemeine Zulassung (CE) wie andere hier auch...

ohne CE ist eine Verwendung im Straßenverkehr auch ohne Kennzeichnungspflicht unzulässig

hier wurde gefragt ob das teil eine Zulassung (#19) hat (also überhaupt in Europa eingeführt und bewegt werden darf) nicht ob es eine Zulassung benötigt (ein Kennzeichen benötigt)

gerade auf diversen Online Seiten z.B. TEMU kann man Dinge kaufen (vom Roller über Grills bis zu Drohnen alles was man denken kann) wo schon die Einfuhr problematisch ist und die Verwendung im öffentlichen Raum verboten ist...
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Alt 07.10.2025, 11:12
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Zitat:
Zitat von Fearless Beitrag anzeigen
Danke für den Link ….
Das hat das eine Zulassung? Finde auf der HP keinen Hinweis….
hier nochmal die frage direkt

er fragt:


Das hat das eine Zulassung?
es wird nicht gefragt ob es ein Kennzeichen benötigt
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Zitat:
Zitat von achim1 Beitrag anzeigen
.... Ich dachte immer wenn man die in Deutschland fahren darf dann auch in NL, so nach dem Motto in der EU ist alles gleich geregelt.....
You made my day!!!!

"In der EU ist alles gleich geregelt" .... Selten so gelacht!!!
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Alt 07.10.2025, 11:41
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du verwechselst Zulassung (Kennzeichen) und Allgemeine Zulassung (CE) wie andere hier auch...
Nein, DU verwechselst das. Ein ZULASSUNG zum Straßenverkehr (das ist ein behördlicher Akt) ist das, was in Deutschland in der FZV geregelt ist, und danach werden weder E-Scooter, E-Bikes noch Mofas zum Straßenverkehr zugelassen.

Die CE-Kennzeichnung regelt das Thema Inverkehrbringung in den europäischen Wirtschaftsraum - mit einer Zulassung hat das nichts, aber auch rein gar nichts zu tun (mal davon abgesehen, daß die Frage ob eine solche überhaupt notwendig ist oftmals vom Verwendungszweck abhängt, wie z.B. bei Booten). Und vor allen Dingen - eine CE-Kennzeichnung ist kein behördlicher Akt...

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ohne CE ist eine Verwendung im Straßenverkehr auch ohne Kennzeichnungspflicht unzulässig
Das hängt (u.a.) vom Verwendungszweck, vom Alter des Gerätes und der Komponenten und diversen weiteren Dingen ab. Mit einer Zulassungspflicht hat das Ganze nach wie vor rein gar nichts zu tun - u.a. weil eine CE-Kennzeichnung und eine Zulassungspflicht völlig unterschiedliche Anwendungsfälle haben: die CE-Kennzeichnung ist, wenn sie benötigt wird bei der Inverkehrbringung in den Wirtschaftsraum Pflicht - ob der entsprechende Gegenstand dann in Deinem Haus, Deinem Garten oder Deinem abgeschlossenen Betriebsgelände benutzt wird spielt keine Rolle.

Eine Zulassung zum Straßenverkehr hingegen ist nur notwendig, wenn ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll - wenn das nicht gewünscht ist braucht man sowieso keine Zulassung (z.B. für Fahrzeuge, die nur auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände genutzt werden).

lg, justme
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Alt 07.10.2025, 11:44
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du kannst es nennen wie du willst.

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Alt 07.10.2025, 11:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du kannst es nennen wie du willst.

es wurde gefragt ob das Teil zugelassen ist (also im Strassenverkehr eingesetzt werden darf) und nicht ob es ein Kennzeichen braucht...
egal wie oft Du hier noch Begriffe durcheinander werfen willst, das hilft weder dem OP noch sonst einem Fragesteller:
es geht nicht um eine ZULASSUNG zum Straßenverkehr, sondern um die Möglichkeit, es im Straßenverkehr zu nutzen. Dafür braucht man in Deutschland eine ABE oder Einzelbetriebserlaubnis und in den Niederlanden ebenfalls eine Erlaubnis nach den dort geltenden Regeln (die offenbar deutlich enger gefaßt sind als in Deutschland) plus (und das ist der große Unterschied zu Deutschland) ein amtliches Kennzeichen (ob das jetzt tatsächlich eine ZULASSUNG zum Straßenverkehr beinhaltet übersteigt meine Kenntnisse des niederländischen Rechts).

lg, justme
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