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  #26  
Alt 17.08.2025, 16:10
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Online-Stillegung hat damit nichts zu tun, Anmeldung geht m.W. gar nicht (wegen fehlendem Siegel), möchte mich da nicht festlegen.

OT, deshalb mein letzter Beitrag:

Online Zulassung für PKW und Motorrad geht mittlerweile
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/muenchen/bsp_ikfz_antragstellung#/

https://stadt.muenchen.de/service/in...telle/1063438/
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen

Geändert von coffeemuc (17.08.2025 um 16:15 Uhr)
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  #27  
Alt 18.08.2025, 10:20
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Moin moin,
Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Ich sehe die Zuteilung eines Kennzeichens als Zulassung. Denn nur dann ist es zulässig, ein Fahrzeug oder Anhänger (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die hier nicht zur Diskussion stehen) auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das die Zulassung, die eben durch eine Behörde erledigt wird.
dann hast Du offensichtlich entweder die FZV nicht korrekt gelesen oder nicht verstanden - die Zulassung und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens sind zwei verschiedene Vorgänge, die sich insbesondere dadurch unterscheiden, daß bei der Zulassung eines Fahrzeugs eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird - für ein zulassungsfreies Fahrzeug existiert so etwas nicht, es wird lediglich eine ZB Teil I ausgestellt zum Nachweis über das zugeteilte Kennzeichen. Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens ist im Übrigen ein eigener Paragraph in dem gesamten Abschnitt, der die Zulassung eines Fahrzeugs beschreibt.
Und das von Dir angeführte 'zulässig' hat nichts, aber auch gar nichts mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr zu tun... es gibt nun wirklich mannigfaltige Möglichkeiten, wie man ein Fahrzeug ganz legal auch im Straßenverkehr bewegen darf, ohne daß es einer Zulassung bedarf.
Das sind auch keine Spitzfindigkeiten sondern ganz einfach juristische Fachtermini - und wer sich damit beschäftigt muß dann auch die korrekten Begriffe verwenden, ansonsten kommt man halt zum falschen Ergebnis (und es wird im blödesten Fall teuer).


lg, justme
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  #28  
Alt 18.08.2025, 10:32
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ja, dann lies nochmal genau und reflektiere...
was der Kollege vnf da meint ist die Variante, daß die Zulassungsstelle das Fahrzeug vorgeführt haben möchte, um die Stempelplaketten anzubringen - und das ist tatsächlich eine Variante, bei der man zuerst die Kennzeichen zugeteilt bekommen kann und erst anschließend das Fahrzeug zugelassen wird: wenn keine alten Kennzeichen mehr vorhanden sind fährt man (mit einem anderen Fahrzeug) zur Zulassungsstelle, läßt sich das entsprechende Kennzeichen zuteilen, besorgt sich die Kennzeichenschilder und montiert sie am Fahrzeug - und jetzt darf man mit diesem Fahrzeug auch mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle (und zum TÜV) fahren, um es vorzuführen und zuzulassen (erst dann bringt die Zulassungsstelle die Stempelplaketten auf). Kann insbesondere im Zusammenhang mit dem Import von Fahrzeugen nach Deutschland auftreten, vor allem wenn dabei ggf. auch noch zusätzliche Gutachten für die Zulassung benötigt werden sollten...

lg, justme
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  #29  
Alt 18.08.2025, 11:03
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



was der Kollege vnf da meint ist die Variante, daß die Zulassungsstelle das Fahrzeug vorgeführt haben möchte, um die Stempelplaketten anzubringen -
Das ist ja auch, das was ich meine. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, richtig soll es wohl heissen "ungesiegelt".
Aber nach meinem Befinden muss dieses Kennzeichen für diese Fahrt dem Fahrzeug bereits vorher mal in diesem und/oder dem angrenzenden Kreis offiziell zugeteilt gewesen sein.
Sprich im Volksmund, das Fahrzeug war zuletzt mit genau diesem Kennzeichen schon mal auf der Strasse angemeldet, bevor es das letzte mal abgemeldet wurde.

Es reicht nicht, ein (Wunsch-) Kennzeichen zu reservieren, ein Kennzeichen prägen zu lassen, ans Auto zu schrauben und loszufahren.

Gruß

Totti
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  #30  
Alt 18.08.2025, 11:30
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist ja auch, das was ich meine. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, richtig soll es wohl heissen "ungesiegelt".
Aber nach meinem Befinden muss dieses Kennzeichen für diese Fahrt dem Fahrzeug bereits vorher mal in diesem und/oder dem angrenzenden Kreis offiziell zugeteilt gewesen sein.
mit dem ersten Teil deiner Aussage hast Du Recht...

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Sprich im Volksmund, das Fahrzeug war zuletzt mit genau diesem Kennzeichen schon mal auf der Strasse angemeldet, bevor es das letzte mal abgemeldet wurde.
mit diesem nicht - Du kannst Dir auch ein neues Kennzeichen bereits zuteilen lassen, ohne daß das Zulassungsverfahren bereits abgeschlossen ist.
Das bedingt dann idR tatsächlich zwei Besuche bei der Zulassungsstelle (einmal zur Kennzeichenzuteilung und einmal dann zur eigentlichen Zulassung) und sollte nur im Ausnahmefall notwendig sein, aber die Möglichkeit besteht.

P.S. es heißt offiziell tatsächlich 'abgestempelt' bzw. 'Stempelplakette', siehe §12 Abs. 3 FZV

lg, justme
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  #31  
Alt 30.10.2025, 20:16
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So jetzt mal zum Thema zurück,
ich habe dieses Jahr ein Boot samt Hänger in DK gekauft.
War eigentlich alles ganz einfach mit der Anmeldung: beim Boot Kaufvertrag und WSA Formular : beim Hänger , die DK Papiere, COC und einen aktuellen D Tüv .
Ich habe mich total verrückt gemacht hat aber alles ohne Probleme geklappt.
Gruß
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  #32  
Alt 30.10.2025, 23:52
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huebi huebi ist offline
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Ich habe auch einen Beitrag, der dem Robin sicher nicht weiterhilft:

Am 10.11.1972, also 50 Tage vor dem Beitritt Dänemarks zur EU haben meine Eltern ihr letztes Boot, eine LM 23 in Lunderskov bei der LM-Werft abgeholt. Ich, damals 22 Jahre, war als Fahrer mit von der Partie. Wir hatten einen in Deutschland zugelassenen Trailer dabei, das Boot war eine Version zum Selbstausbau der Inneneinrichtung, die Segel- und Motortechnik war fertig installiert.
Zum Grenzübertritt kann ich nichts sagen, da ich mich mehr für die damals noch neuen Sexshops auf der dänischen Seite interessierte........
Ich denke, dass mein Vater das Boot einfach über die Grenze gezogen hat, um Mehrwertsteuer hat der sich gar nicht gekümmert. Das Boot ist später immer im damaligen Jugoslawien eingesetzt gewesen. Dafür war ein Flaggenzertifikat vorgeschrieben.
Das genaue Datum ist mir im Gedächtnis geblieben, weil nachts mit Erreichen von NRW im Radio Karnevalsmusik gespielt wurde, es war der 11. im 11.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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