boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 30
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 17.08.2025, 15:10
coffeemuc coffeemuc ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 15.08.2010
Ort: München
Beiträge: 4.521
8.336 Danke in 4.752 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Online-Stillegung hat damit nichts zu tun, Anmeldung geht m.W. gar nicht (wegen fehlendem Siegel), möchte mich da nicht festlegen.

OT, deshalb mein letzter Beitrag:

Online Zulassung für PKW und Motorrad geht mittlerweile
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/muenchen/bsp_ikfz_antragstellung#/

https://stadt.muenchen.de/service/in...telle/1063438/
__________________
Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen

Geändert von coffeemuc (17.08.2025 um 15:15 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 18.08.2025, 09:20
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.873
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.909 Danke in 1.968 Beiträgen
Standard

Moin moin,
Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Ich sehe die Zuteilung eines Kennzeichens als Zulassung. Denn nur dann ist es zulässig, ein Fahrzeug oder Anhänger (von wenigen Ausnahmen abgesehen, die hier nicht zur Diskussion stehen) auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das die Zulassung, die eben durch eine Behörde erledigt wird.
dann hast Du offensichtlich entweder die FZV nicht korrekt gelesen oder nicht verstanden - die Zulassung und die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens sind zwei verschiedene Vorgänge, die sich insbesondere dadurch unterscheiden, daß bei der Zulassung eines Fahrzeugs eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wird - für ein zulassungsfreies Fahrzeug existiert so etwas nicht, es wird lediglich eine ZB Teil I ausgestellt zum Nachweis über das zugeteilte Kennzeichen. Die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens ist im Übrigen ein eigener Paragraph in dem gesamten Abschnitt, der die Zulassung eines Fahrzeugs beschreibt.
Und das von Dir angeführte 'zulässig' hat nichts, aber auch gar nichts mit der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr zu tun... es gibt nun wirklich mannigfaltige Möglichkeiten, wie man ein Fahrzeug ganz legal auch im Straßenverkehr bewegen darf, ohne daß es einer Zulassung bedarf.
Das sind auch keine Spitzfindigkeiten sondern ganz einfach juristische Fachtermini - und wer sich damit beschäftigt muß dann auch die korrekten Begriffe verwenden, ansonsten kommt man halt zum falschen Ergebnis (und es wird im blödesten Fall teuer).


lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #28  
Alt 18.08.2025, 09:32
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.873
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.909 Danke in 1.968 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ja, dann lies nochmal genau und reflektiere...
was der Kollege vnf da meint ist die Variante, daß die Zulassungsstelle das Fahrzeug vorgeführt haben möchte, um die Stempelplaketten anzubringen - und das ist tatsächlich eine Variante, bei der man zuerst die Kennzeichen zugeteilt bekommen kann und erst anschließend das Fahrzeug zugelassen wird: wenn keine alten Kennzeichen mehr vorhanden sind fährt man (mit einem anderen Fahrzeug) zur Zulassungsstelle, läßt sich das entsprechende Kennzeichen zuteilen, besorgt sich die Kennzeichenschilder und montiert sie am Fahrzeug - und jetzt darf man mit diesem Fahrzeug auch mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle (und zum TÜV) fahren, um es vorzuführen und zuzulassen (erst dann bringt die Zulassungsstelle die Stempelplaketten auf). Kann insbesondere im Zusammenhang mit dem Import von Fahrzeugen nach Deutschland auftreten, vor allem wenn dabei ggf. auch noch zusätzliche Gutachten für die Zulassung benötigt werden sollten...

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 18.08.2025, 10:03
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 6.618
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
12.071 Danke in 4.240 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



was der Kollege vnf da meint ist die Variante, daß die Zulassungsstelle das Fahrzeug vorgeführt haben möchte, um die Stempelplaketten anzubringen -
Das ist ja auch, das was ich meine. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, richtig soll es wohl heissen "ungesiegelt".
Aber nach meinem Befinden muss dieses Kennzeichen für diese Fahrt dem Fahrzeug bereits vorher mal in diesem und/oder dem angrenzenden Kreis offiziell zugeteilt gewesen sein.
Sprich im Volksmund, das Fahrzeug war zuletzt mit genau diesem Kennzeichen schon mal auf der Strasse angemeldet, bevor es das letzte mal abgemeldet wurde.

Es reicht nicht, ein (Wunsch-) Kennzeichen zu reservieren, ein Kennzeichen prägen zu lassen, ans Auto zu schrauben und loszufahren.

Gruß

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 18.08.2025, 10:30
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.873
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.909 Danke in 1.968 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist ja auch, das was ich meine. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, richtig soll es wohl heissen "ungesiegelt".
Aber nach meinem Befinden muss dieses Kennzeichen für diese Fahrt dem Fahrzeug bereits vorher mal in diesem und/oder dem angrenzenden Kreis offiziell zugeteilt gewesen sein.
mit dem ersten Teil deiner Aussage hast Du Recht...

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Sprich im Volksmund, das Fahrzeug war zuletzt mit genau diesem Kennzeichen schon mal auf der Strasse angemeldet, bevor es das letzte mal abgemeldet wurde.
mit diesem nicht - Du kannst Dir auch ein neues Kennzeichen bereits zuteilen lassen, ohne daß das Zulassungsverfahren bereits abgeschlossen ist.
Das bedingt dann idR tatsächlich zwei Besuche bei der Zulassungsstelle (einmal zur Kennzeichenzuteilung und einmal dann zur eigentlichen Zulassung) und sollte nur im Ausnahmefall notwendig sein, aber die Möglichkeit besteht.

P.S. es heißt offiziell tatsächlich 'abgestempelt' bzw. 'Stempelplakette', siehe §12 Abs. 3 FZV

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 30



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Boot in Dänemark vom Händler kaufen Stevo Allgemeines zum Boot 24 04.08.2023 13:09
Boot in Dänemark kaufen? MrSkipper Allgemeines zum Boot 7 19.09.2012 20:25
in Dänemark gebrauchtes Boot kaufen? wer hat Erfahrungen elsterjackie Allgemeines zum Boot 6 13.10.2011 19:44
Boot in Dänemark anmelden? JJFrost Allgemeines zum Boot 14 29.05.2011 11:39
Boot aus Dänemark kaufen- was ist zu beachten? dirkcomp Allgemeines zum Boot 19 07.01.2010 17:38


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:50 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.