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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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aber rechtlich braucht es keine Lichter... nur wenn Lichterführung dann nach den Vorschriften..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#27
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Ich behaupte mal, den Wetterumschwung kann man nicht planen. Da reicht das Durchlaufen einer Kaltfront. Die Lufttemperatur sinkt rasch, erreicht den Taupunkt und schon ist man im Nebel. Das erlebe ich immer wieder, sogar in den Seehäfen, und das geht wirklich flott.
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Beste Grüße, Alex ![]()
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#28
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wie gesagt keine Pflicht...
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#29
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Dürfen Wassermotorräder binnen überall fahren? Oder vielleicht doch nur auf ausgewiesenen Strecken außerhalb des Fahrwassers? Kannst du mich da bitte erhellen?
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#30
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auf ausgewiesenen Strecken (die nicht außerhalb des Fahrwassers liegen sondern mitten im Fahrwasser) haben sie noch die Möglichkeit Spaß zu haben, Pirouetten zu drehen usw.
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#31
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Hmm ... Ich verstehe § 3 dieser Verordnung wohl falsch? Und § 6 Abs. 1 dieser Verordnung erklärt auch, warum die Moppeds kein Licht haben müssen.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#32
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innerhalb der durch Tafelzeichen E22 freigegebenen Strecken darf man wilde Sau Spielen... außerhalb darf man fahren in gerade Aus Kurs.. um von A nach B zu kommen (Wanderfahrten)....
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#33
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Ah, OK. Ich konnte mit dem Ausdruck Wanderfahrten nichts anfangen. Danke.
Jetzt sollten wir aber wieder zurück zum Thema kommen. Sorry.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#34
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#35
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In meinem Heimatrevier der Deutschen Nordseeküste ist in den Küstengewässern der Nationalparks das Fahren von Wassermotorrädern/Jetskis grundsätzlich untersagt.
Da stellt sich deine Frage nicht. Ich habe keine Idee, wie weit man sich mit diesen Dingern wagen mag, aber auf der offenen See habe ich noch nie welche gesehen.
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#36
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es gibt auch See-Schifffahrtstrassen außerhalb der Nationalparks oder z.B. an der Ostsee...
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#37
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Moin moin,
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Und da so plötzliche Wetterumschwünge wie auf See binnen tatsächlich etwas seltener vorkommen kann man dann tatsächlich auch bei entsprechenden Booten (sind ja typischerweise eher kleine und dann typische Schönwetterboote) auf Navigationslichter komplett verzichten... lg, justme
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#38
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Also ich fasse mal zusammen. Bei Tageslicht braucht man keine Positionslichter. Auch wenn nicht zugelassene Lichter montiert sind, scheint es bei Tag keine Probleme zu geben. Wer aber in die Verlegenheit kommen könnte in unsichtiges Wetter oder Dunkelheit zu geraten, tut gut daran zugelassene Positionslichter zu verwenden. Alles Andere wäre nicht zulässig. Die Wahrscheinlichkeit, bei einer Kontrolle in der Dunkelheit ein Bußgeld zu bekommen, ist zumindest bei Nachtfahrt hoch.
Wie die WSP reagiert, ist sicher auch personenabhängig. Hier noch ein Beispiel aus meiner Praxis: Ich fahre mitten in der Nacht auf der Elbe im Raum Magdeburg und steuere meinen Heimathafen an. Natürlich mit zugelassenen Lichtern. Am Steg erwartet mich schon die WSP. Wohlgemerkt nachts um 1 Uhr. Freundlich hilft man mit beim Anlegen und ich finde das sogar nett. Dann kommt die Frage nach dem Radargerät. Ich habe kein Radar. Sodann werde ich belehrt, dass ich nachts ohne Radar nicht fahren dürfe, da ich ja nicht navigieren könne. In gewisser Weise haben die Herren recht. Es ist schwierig im kurvenreichen Flussverlauf das Fahrwasser zu finden. Der Uferverlauf und der Fluss lösen sich bei Nacht in ein diffuses Bild auf. Man sieht quasi nix mehr. Ein Plotter war auch nicht an Bord. Die Frage durchaus berechtigt. Ich bemerkte dann, dass alleine die Tatsache, dass ich den Hafen sicher erreicht hätte, ja dafür spräche, dass es offensichtlich möglich sei. Es entspann sich eine Diskussion, die mit einer Anzeige endete, nachdem ich eine Verwarnung abgelehnt hatte und ich auch der Anordnung nicht folgen würde, künftig Nachtfahrten zu unterlassen. Irgendwann kam ein Anhörungsbogen. Ich habe den Tatbestand eingeräumt, aber bestritten, dass es ein Tatbestand sei. Jahre!!! später bekam ich ein Schreiben, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Ich wusste noch nicht einmal mehr worum es ging und habe mich noch erkundigt. Das ist auch so ein Ding. Verboten ist die Nachtfahrt nicht. Eine Radarpflicht gibt es auch nicht. Aber ob es am Ende nicht doch gegen allgemeine Sorgfaltspflichten verstößt, wenn man Nachts in einem solchen Revier unterwegs ist, würde ich nicht ausschließen wollen. Genau so könnte es passieren, dass ein Bramter der Meinung ist, dass Positionslichter auch am Tag den Vorschriften entsprechen müssen. Man braucht sie nicht, aber wenn sie montiert sind, müssen sie zugelassen sein. Es spricht aber für die WSP und den Menschenverstand, dass so etwas bisher nicht bekannt geworden ist.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock
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#39
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Joa bin auch schon 2h nachts nach Hause gefahren. Ohne Radar, aber mit Plotter, da ging die Navigation doch sehr gut.
Schön zu wissen dass man das nicht darf ![]()
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#40
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Das Fahren in den Seeschifffahrtsstraßen ist für Wassermotorräder grundsätzlich verboten. Klick!
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Beste Grüße, Alex ![]() |
#41
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Also das KÖNNTE höchstens eine lokale Regelung sein, allgemein ist das doch Unsinn.
Es gibt laut dem was ich gelernt habe einen Unterschied zwischen „Dunkel“ und „Unsichtigem Wetter“ Unsichtiges kann extrem starker Regen sein, Nebel oder sonst was. Da darf man tatsächlich nur mit Radar fahren. Aber bei Dunkelheit darf man ganz locker unterwegs sein. Alles Andere halte ich für falsch. Man möge mich korrigieren, aber bitte nicht mit einem Beispiel, in dem das Vetfahren eingestellt wurde. Gruß Rüdiger |
#42
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#43
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Und was habe ich anderes geschrieben?
Grüße Rüdiger |
#44
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Es gibt keine Vorschrift, die Nachtfahrten untersagt oder eine spezielle Ausrüstung fordert. Von regionalen Regelungen mal abgesehen. NOK z.B.
Deshalb habe ich auch kein Verwarngeld akzeptiert. Sorry, wenn das falsch rüber kam.
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#45
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Aber natürlich dürfte man des Nachts mit einem Sportboot und seinem SBF fahren (bis auf regionale Ausnahmen, wo das explizit untersagt ist). Gruß Totti Edit: Die Aussage von mir ist falsch im Bezug auf die Radarfahrt! Man kann mit dem SBF Binnen und UBI ein Radarpatet machen und dann mit einem entsprechenden Radar der Berufsschifffahrt eine Radarfahrt im Sinne einer Radarfahrt machen.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#46
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Eben, das meinte ich.
Im Allgemeinen nicht, örtlich beschränkt kann es anders sein. Du schreibst z.B. am NOK ist das so, ich weiß es nicht. Und daher auch meine Formulierung: Konnte an der Örtlichkeit gelegen haben. Ich weiß ja nicht was da gilt, wo man dich „belehrt“ hat. Wahrscheinlich aber nichts, so dass das Verfahren eben aus gutem Grund eingestellt wurde. Gruß Rüdiger |
#47
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![]() Zitat:
Die Zeiten sind genau definiert, je nach Jahreszeit (mehr oder weniger zwischen Sonnenaufgang und Untergang). Grüße Totti
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#48
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OT: Gab es nicht mal eine Vorschrift, die es verbietet, mit Sportbooten ab einer bestimmten Uhrzeit zu fahren? Hab auf die Schnelle in der Binnenschifffartsstraßenordnung nix gefunden, was aber nichts heißt. Glaube mich aber an sowas zu erinnern.
2. In der BinSchStrO hab ich noch ein bisschen gelesen. Letztes Jahr wurde doch für bestimmte Gewässer Berlins Spree ab Rummelsburger Bucht, Müggelsee, Seddinsee usw.) eine Art teilweise eingeschränktes Stillliegeverbot eingeführt bzw auf bestimmten Seen muss immer einer an Bord sein und Wache halten. Davon finde ich nichts mehr. Wurde das vernünftigerweise wieder gelöscht? |
#49
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Zu den Lichtern: hab nur einmal erlebt, dass die Wapo das Thema Lichter überhaupt angesprochen hat. War auf dem Boot von nem Kumpel und wir wurden rausgewunken (pusten und so). Inzwischen wurde es allmählich dunkler und die Polizei bestand darauf, dass Licht angemacht werden muss, damit wir weiterfahren dürfen. War nicht ganz so einfach, an dem Boot war das weiße Rundumlich an so einer Stange, die in eine Buchse gesteckt werden muss und dann eigentlich Kontakt haben soll. War aber Wackelkontakt, sodass ich die Lampe die ganze Zeit festhalten musste. Die Beamten bemerkten noch, dass ab Sonnenuntergang eigentlich zugelassene Lichter zu führen sind, waren aber schon zufrieden, dass überhaupt irgendwas leuchtet und haben uns weiterfahren lassen.
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#50
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Zumindest auf der Berliner Unterhavel kann es passieren, dass da plötzlich gut 100 Sportboote in der Nacht unterwegs sind - ich z.B.
Nennt sich 60sm Regatta vom PYC, die am Nachmittag gestartet wird. Alle natürlich korrekt beleuchtet Grüße, Reinhard - segle gerne nachts, auch buten |
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