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  #26  
Alt 12.11.2024, 17:54
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Wenn es um Binnen geht, bleibe ich bei meiner obigen Empfehlung eines Himmunication mit ATIS.
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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  #27  
Alt 12.11.2024, 21:08
DerIngo DerIngo ist offline
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Um die Eingangsfrage unkompliziert zu beantworten - gesucht ist eine Handquetsche zur Schleusenanmeldung.

Hab damals ein Cobra Handgerät gekauft. Nicht teuer, sehr gute Sprachqualität, Betrieb mit AA Batterien. Läuft seit Jahren zuverlässig.
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Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #28  
Alt 12.11.2024, 22:14
Lady An Lady An ist offline
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Aber auch die müssen in der Frequenzzuteilungsurkunde eingetragen sein, sonst gibt es Ärger, auch in den Niederlanden.
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  #29  
Alt 12.11.2024, 22:42
DerIngo DerIngo ist offline
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Nur zum schleusen. Und nein - ich hatte nie Ärger
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Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #30  
Alt 24.12.2024, 01:15
schonOK schonOK ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

ich würd das HX-890E weiterhin als die erste Empfehlung sehen … snip … und das Äquivalent mit gleichem Funktionsumfang von Icom (IC-M94DE) ist deutlich teurer.

lg, justme
Das Icom IC-M94DE hat zusätzlich noch einen von uns nicht genutzten AIS-Empfänger eingebaut. Das macht es wahrscheinlich etwas teurer. Wir haben das Gerät und sind im allgemeinen damit recht zufrieden. Allerdings finde ich den Kontrast und das Backlight des Displays nicht ganz so gut - da war unser altes IC-M73 Euro (leider ohne DSC) weitaus besser.

Beste Grüße
Michael
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  #31  
Alt 28.01.2025, 13:23
Butjatha Butjatha ist offline
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...letztlich habe ich mich für das HM160-MAX entschieden.
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  #32  
Alt 28.01.2025, 13:50
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Wenn NUR ein Handfunkgerät an Bord ist, dann würde ich wenigstens zu einem greifen, was Atis & DSC kann. Z.B. das hier: https://www.toplicht.de/detail/0192f...4d473140ed91be
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  #33  
Alt 30.01.2025, 16:00
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Hu,
ich worde, egal welcher Hersteller es nun werden soll (Ich habe dafür ein Cobra) das Gerät in Holland kaufen. Nicht in Deutschland. Die holländischen Geräte haben alle kanäle frei. In Deutschland darfst Du dafür dann ca. 30€ pro Freischaltung berappen. Für mein Empfinden wieder mal "deutsche Verwaltungsabzocke".
Ich habe mein Cobra MRHH600 fpr 230€ in Holland gekauft. Bin sehr zufrieden damit.
LG Frank
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Alt 05.02.2025, 08:35
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
Hu,
ich worde, egal welcher Hersteller es nun werden soll (Ich habe dafür ein Cobra) das Gerät in Holland kaufen. Nicht in Deutschland. Die holländischen Geräte haben alle kanäle frei. In Deutschland darfst Du dafür dann ca. 30€ pro Freischaltung berappen. Für mein Empfinden wieder mal "deutsche Verwaltungsabzocke".
Ich habe mein Cobra MRHH600 fpr 230€ in Holland gekauft. Bin sehr zufrieden damit.
LG Frank
das gilt für aktuelle Geräte schon länger nicht mehr - typischerweise haben die im Ersteinrichtungsprozeß heutzutage eine Länderauswahl integriert, bei der u.a. auch die verwendete Kanaltabelle ausgewählt wird.
Bei Standard Horizon im Speziellen läßt sich DIESER Teil der Ersteinrichtung auch jederzeit erneut aufrufen, so daß man sein Gerät tatsächlich bei jedem Grenzübertritt passend zum jeweiligen Land umkonfigurieren kann.
Mit Verwaltungsabzocke hatte das im Übrigen noch nie zu tun, das war eher eine schöne Möglichkeit, wie die Hersteller ihren angeschlossenen Servicepartnern ein paar nette Zusatzeinnahmen generiert haben.


lg, justme
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  #35  
Alt 05.02.2025, 08:37
Lady An Lady An ist offline
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... und nicht vergessen das Gerät in die Frequenzzuteilungsurkunde eintragen zu lassen.
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  #36  
Alt 05.02.2025, 08:47
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
... und nicht vergessen das Gerät in die Frequenzzuteilungsurkunde eintragen zu lassen.
Wobei nur angegeben werden muss, dass es (zusätzlich) ein tragbares Gerät gibt.
Nicht welches.

Gruß

Totti
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  #37  
Alt 04.03.2025, 18:41
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Schmitti Schmitti ist offline
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Moin zusammen,

ich habe mir jetzt auch das HX890E als zusätzliches Handfunkgerät (zum fest Eingebauten) gekauft und in die Frequenzzuteilungsurkunde eintragen lassen.
Im Begleitbrief der Behörde steht der Satz "Nach der regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk ist die Verwendung tragbarer UKW-Handfunkgeräte an Bord von Kleinfahrzeugen (kleiner als 20m) auf Binnenschifffahrtsstraßen in Deutschland verboten".
D. h. im Klartext: Wenn ich von NL nach Deutschland fahre muss ich das Gerät wegpacken
Spätestens wenn die WaschPo im Anmarsch ist
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Gruß Schmitti
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  #38  
Alt 04.03.2025, 19:13
Lady An Lady An ist offline
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Dem ist so. War Dir das vorher nicht bekannt?
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  #39  
Alt 05.03.2025, 08:46
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Zitat:
Zitat von Schmitti Beitrag anzeigen
D. h. im Klartext: Wenn ich von NL nach Deutschland fahre muss ich das Gerät wegpacken.
Nein, mach' Dir keinen Kopf. Du darfst es halt nur nicht benutzen.

Grüße

Matthias.
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  #40  
Alt 05.03.2025, 08:47
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Nur binnen darf es nicht in Deutschland verwendet werden, auf See schon.
Ich habe auch das HX890E.

Grüße

Totti
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  #41  
Alt 05.03.2025, 09:57
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Dem ist so. War Dir das vorher nicht bekannt?
Hallo Lady An,

doch war mir berkannt. Fand es nur interessant das es im Begleitbrief extra noch mal erwähnt wird.
BtW: Kennt jemand den Grund für diese Sonderregelung in Deutschland? Es gibt ja meinst immer einen Anlass warum was geregelt wird.
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Gruß Schmitti
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  #42  
Alt 05.03.2025, 10:12
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Zitat:
Zitat von Schmitti Beitrag anzeigen
Hallo Lady An,

doch war mir berkannt. Fand es nur interessant das es im Begleitbrief extra noch mal erwähnt wird.
BtW: Kennt jemand den Grund für diese Sonderregelung in Deutschland? Es gibt ja meinst immer einen Anlass warum was geregelt wird.
wird immer als "Ist schon immer so " begründet und "könnte sein das es bei der nächsten Überarbeitung des Handbuch Binnefunk geändert wird"...
"der DMYV ist bemüht hier eine Regelung zu finden"

das höre ich jedes Mal wenn ich nachfrage...Egal ob beim DMYV oder bei offiziellen auf der BOOT

als ich mal einen WSP Beamten gefragt habe wusste er nicht mal das dies verboten ist...

intresaant fand ich mal den Einwand das es verboten ist da das Funkgerät ja dem SChiff zugeordnet ist und es so nicht von einem zum anderen Transportiert werden darf..
ich fragt dann ob dies auf see nicht das selbe Problem sei...
Antwort doch na klar...
meine Frage : Warum ist dann auf See ein Handfunkgerät nicht nur erlaubt sondern als alleiniges Funkgerät an Bord erlaubt (ein Festeingebautes muss dort nicht vorhanden sein)...
oder warum ist dies ein rein deutsches Verbot und im Umliegenden Ausland ist s überall erlaubt ?

darauf konnte mir dann keine Antwort gegeben werden.. war übrigens ein Mitarbeiter des Bundesministeriums auf der BOOT..
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Gruß Volker
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  #43  
Alt 05.03.2025, 10:22
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Ich hab letztens mal gehört, dass sich in Berlin wohl einige das Handfunkgerät mittels einer verschraubten Drahtseilschlaufe am Boot befestigt haben.
Damit gelte es wohl rein rechtlich als „fest verbaut“ und würde so wohl auch akzeptiert werden in der Berliner Innenstadt.

Das wäre für kleine Sportboote eine gute und praktikable Lösung.

Ob es wirklich stimmt oder nur „Seemannsgarn“ darstellt kann ich nicht beurteilen. Klingt aber erstmal plausibel.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #44  
Alt 05.03.2025, 10:42
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Schmitti Beitrag anzeigen
Hallo Lady An,

doch war mir berkannt. Fand es nur interessant das es im Begleitbrief extra noch mal erwähnt wird.
BtW: Kennt jemand den Grund für diese Sonderregelung in Deutschland? Es gibt ja meinst immer einen Anlass warum was geregelt wird.
das ist keine Sonderregelung in Deutschland, sondern in den Niederlanden gilt die Sonderregelung daß portable Funkgeräte auch in anderen Verkehrskreisen als 'Funkverkehr an Bord' genutzt werden dürfen.

Grundsätzlich sagt das RAINWAT-Abkommen in Anhang 3 Punkt 3.1

Zitat:
Die Verwendung von Handsprechfunkgeräten ist auf die Kanäle 15 und/oder 17 beschränkt, es sei denn, nationale Verwaltungen haben deren Verwendung als eigenständige oder zusätzliche Anlagen auf Kleinfahrzeugen für alle Verkehrskreise innerhalb ihrer Landesgrenzen nach Absatz 1 – i) dieses Anhangs gestattet.
In Punkt 1 Abs. i) findet sich dann die Grundlage für die Erlaubnis in den Niederlanden:

Zitat:
Zusätzlich zu den vorstehenden Bestimmungen steht es Verwaltungen, die dies wünschen, frei, innerhalb der Landesgrenzen die Verwendung von
Handsprechfunkgeräte zu Sicherheitszwecken für die Verkehrskreise Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde an Bord von Kleinfahrzeugen auf Binnenschifffahrtsstraßen zu gestatten. Verwaltungen, welche die Verwendung solcher Funkgeräte gestatten, sollen hierauf im Regionalen Teil im Anhang des Handbuchs für den Binnenschifffahrtsfunk hinweisen.
das hat Deutschland (bisher) nicht getan, damit sind Handsprechfunkgeräte auf den Verkehrskreis 'Funkverkehr an Bord' beschränkt, welcher auf Kleinfahrzeugen grundsätzlich nicht genutzt werden darf. Und wenn man trotzdem eine deutsche ATIS-Nummer für sein Handsprechfunkgerät beantragt (was man natürlich trotzdem darf, schließlich kann man ja z.B. in den Niederlanden dann damit völlig legal funken und so gleichzeitig Kanal 10 und NIF geschaltet haben) erinnert einen die BNetzA nochmal explizit daran, daß man dieses dann in Deutschland trotzdem ausgeschaltet lassen muß (den Text bekommt man IIRC schon immer, wenn man im Antrag auf Rufzeichenzuteilung den Haken bei 'portable Schiffsfunkstelle' gesetzt hat).

lg, justme

Geändert von justme (05.03.2025 um 10:51 Uhr)
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  #45  
Alt 05.03.2025, 10:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
intresaant fand ich mal den Einwand das es verboten ist da das Funkgerät ja dem SChiff zugeordnet ist und es so nicht von einem zum anderen Transportiert werden darf..
ich fragt dann ob dies auf see nicht das selbe Problem sei...
Antwort doch na klar...
meine Frage : Warum ist dann auf See ein Handfunkgerät nicht nur erlaubt sondern als alleiniges Funkgerät an Bord erlaubt (ein Festeingebautes muss dort nicht vorhanden sein)...
Weil ein Seefunkgerät im Unterschied zu einem Schiffsfunkgerät keine ATIS-Nummer trägt, die bei jeder Aussendung (nicht nur von DSC-Rufen, sondern eben auch bei reiner Sprachkommunikation) die dem Schiff zugeordnete Identifikationsnummer überträgt. Wenn man ein reines See-Sprechfunkgerät (ohne DSC) benutzt kann man das tatsächlich beliebig auf jedem Schiff verwenden, dem ein Rufzeichen zugeteilt worden ist - im Schiffsfunk geht das nicht, weil hier ALLE Funkgeräte auch einprogrammiert Daten des Schiffs tragen, dem sie zugeordnet sind.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
oder warum ist dies ein rein deutsches Verbot und im Umliegenden Ausland ist s überall erlaubt ?
Es ist genau andersherum - es ist überall grundsätzlich verboten, in einigen wenigen Staaten haben es die regionalen Verwaltungen erlaubt, das ist aber die Ausnahme von der Regel. Und wenn man eine solche Ausnahme von der Regel (die ja unbestritten auch sinnvolle Auswirkungen hätte) auch in Deutschland haben will muß man eben Lobbyarbeit betreiben, damit die deutsche Verwaltung eine entsprechende Genehmigung ebenfalls erteilt.

lg, justme
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  #46  
Alt 05.03.2025, 10:49
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



das ist keine Sonderregelung in Deutschland, sondern in den Niederlanden gilt die Sonderregelung daß portable Funkgeräte auch in anderen Verkehrskreisen als 'Funkverkehr an Bord' genutzt werden dürfen.

Grundsätzlich sagt das RAINWAT-Abkommen in Anhang 3 Punkt 3.1



In Punkt 1 Abs. i) findet sich dann die Grundlage für die Erlaubnis in den Niederlanden:



das hat Deutschland (bisher) nicht getan, damit sind Handsprechfunkgeräte auf den Verkehrskreis 'Funkverkehr an Bord' beschränkt, welcher auf Kleinfahrzeugen grundsätzlich nicht genutzt werden darf.

lg, justme
Richtig es gibt aber auch keine Begründung warum dies nicht gemacht wird ... Zumindest keine nachvollziehbare...

Ich darf auf See das Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät an Bord nutzen .. binnen aber nicht ... Nicht nachvollziehbar
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  #47  
Alt 05.03.2025, 10:51
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Weil ein Seefunkgerät im Unterschied zu einem Schiffsfunkgerät keine ATIS-Nummer trägt, die bei jeder Aussendung (nicht nur von DSC-Rufen, sondern eben auch bei reiner Sprachkommunikation) die dem Schiff zugeordnete Identifikationsnummer überträgt. Wenn man ein reines See-Sprechfunkgerät (ohne DSC) benutzt kann man das tatsächlich beliebig auf jedem Schiff verwenden, dem ein Rufzeichen zugeteilt worden ist - im Schiffsfunk geht das nicht, weil hier ALLE Funkgeräte auch einprogrammiert Daten des Schiffs tragen, dem sie zugeordnet sind.



Es ist genau andersherum - es ist überall grundsätzlich verboten, in einigen wenigen Staaten haben es die regionalen Verwaltungen erlaubt, das ist aber die Ausnahme von der Regel. Und wenn man eine solche Ausnahme von der Regel (die ja unbestritten auch sinnvolle Auswirkungen hätte) auch in Deutschland haben will muß man eben Lobbyarbeit betreiben, damit die deutsche Verwaltung eine entsprechende Genehmigung ebenfalls erteilt.

lg, justme
eine DSC Nummer ist auch dem Schiff zugeordnet... trotzdem kann ich ein Handfunkgerät mit DSC als alleiniges Funkgerät zulassen auf See..
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  #48  
Alt 05.03.2025, 10:59
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
eine DSC Nummer ist auch dem Schiff zugeordnet... trotzdem kann ich ein Handfunkgerät mit DSC als alleiniges Funkgerät zulassen auf See..
der Unterschied ist aber, daß eine MMSI gerade NICHT bei jeder Funkaussendung automatisch mit ausgesendet wird, sondern nur, wenn Du auch die DSC-Funktion nutzt, d.h. Du hast zumindest theoretisch die Möglichkeit, bei Verwendung eines FuG auf einem anderen Schiff eine reine Sprechfunkaussendung zu tätigen OHNE daß Du vom aktuellen Rufzeichen abweichende Daten mitschickst. Zusätzlich sind DSC-fähige Handfunkgeräte noch eine halbwegs neue Erscheinung - reine Sprechfunkgeräte, die keinerlei zusätzlichen Daten aussenden sind nach wie vor auf See Standard und erlaubt. Im Schiffahrtsfunk ist das schon ziemlich lange nicht mehr der Fall, da sendet JEDE Funkanlage bei JEDER Aussendung automatisch die Daten des Schiffs, dem sie zugeordnet ist.

lg, justme
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  #49  
Alt 05.03.2025, 11:01
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



der Unterschied ist aber, daß eine MMSI gerade NICHT bei jeder Funkaussendung automatisch mit ausgesendet wird, sondern nur, wenn Du auch die DSC-Funktion nutzt, d.h. Du hast zumindest theoretisch die Möglichkeit, bei Verwendung eines FuG auf einem anderen Schiff eine reine Sprechfunkaussendung zu tätigen OHNE daß Du vom aktuellen Rufzeichen abweichende Daten mitschickst. Zusätzlich sind DSC-fähige Handfunkgeräte noch eine halbwegs neue Erscheinung - reine Sprechfunkgeräte, die keinerlei zusätzlichen Daten aussenden sind nach wie vor auf See Standard und erlaubt. Im Schiffahrtsfunk ist das schon ziemlich lange nicht mehr der Fall, da sendet JEDE Funkanlage bei JEDER Aussendung automatisch die Daten des Schiffs, dem sie zugeordnet ist.

lg, justme
mit der ATIS Sendung ist für mich keine Begründung sondern nur eine Ausrede wie man sie von offizieller Seite hört.... ...
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  #50  
Alt 05.03.2025, 11:08
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Moin moin,

Zitat:
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mit der ATIS Sendung ist für mich keine Begründung sondern nur eine Ausrede wie man sie von offizieller Seite hört.... ...
Wie Du das siehst ist für den offiziellen Prozeß der Gesetz- und Verordnungsgebung allerdings vollkommen unerheblich. Und Da es hier darum geht, eine Ausnahme von einer geltenden internationalen Vereinbarung zu treffen und es dafür selbstverständlich einer Begründung, warum eine solche Ausnahmeregelung erlaubt sein soll bedarf kann man den entsprechenden Prozeß auch ganz einfach den Fachleuten überlassen, die sich von Berufs und Aufgabe wegen mit derartigem Recht befassen.
Oder in Kurzform: es braucht ganz bestimmt keine "Ausrede", warum geltendes Recht auch in Deutschland gilt.

leicht kopfschüttelnd, justme
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