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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Meiner Meinung nach nach hat der Verursacher pflichtwidrig gehandelt. Er hätte unverzüglich den betroffenen Motor ausschalten müssen um den Schaden zumindest zu minimieren.
Aber auf See und vor Gericht..... Mal sehen, wie es mit meiner Ramming letzte Woche ausgeht ![]()
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Gruß Ewald |
#27
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Beim Bootssport ist das leider anders geregelt, Was die Versicherung macht, nennt sich "Abwehr von unbegründeten Ansprüchen" und das ist rechtens. Im Strassenverkehr gilt die Gefährdungshaftung, auf dem Wasser die Verschuldenshaftung. Darum geht grundsätzlich nichts an einer Kasko vorbei. Hier sind es nur "7.000€", teuer wird es wenn das Nachbarboot abbrennt und deines mit. Teuer für dich, bzw. wenn vorhanden für deinen eigenen Versicherer. Gruß Totti
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#28
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![]() Warum das so ist, wurde ja hier geschrieben. Abhilfe schafft nur die eigene Kasko, wenn man eine hat. Gruß Totti
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#29
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Mag ja sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Haftbar bleibt der Verursacher trotzdem.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#30
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hmmm (in der CH ist übrigens eine Haftpflicht für jedes Boot vorgeschrieben!).
Wenn er sich schon mit der Schaltzuggeschichte aus der Verantwortung ziehen will... Habe ich denn das Anrecht, wenigstens mal den (angeblich) gerissenen Schaltzug zu beäugen? Oder wem gehört das Beweismittel? |
#31
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Also gut, es gibt keine Gefährdungshaftung wie beim Auto (wenn Dir da ein Kind unter 7 mit dem Fahrrad reinfährt, zahlt die Haftpflicht übrigens auch nicht ohne zusätzlichen Kinderschutz).
Ich habe nicht geschrieben, daß der Verursacher lügen soll, wahrheitsgemäß hätte er schreiben können: Gaszug gerissen, aber ich habe in meiner Panik vergessen den Motor auszuschalten oder falsch oder unangemessen reagiert, so ähnlich. Ich sehe das mit der Freiheit von der Versicherungsleistung nicht so einfach, Gaszug ab, kein Verschulden, der Skipper hat immer die Verantwortung und muß auch auf unerwartete Situationen angemessen reagieren. Aber der Weg über die Kasko ist wahrscheinlich der weniger nervenaufreibende, den Sachverhalt würde ich aber dann schon mal schildern und auch Beweismittelsicherstellung beantragen. |
#32
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Ja, das ist jetzt auch der richtige Terminus und nicht die von dir zuvor erwähnte Halterhaftung
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gregor ![]()
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#33
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Haftbar bedeutet Pflicht zur Haftung, das ist nicht gegeben. Gruß Totti
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#34
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#35
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Bei einem Schaden von 7000€ würde ich auf jeden Fall einen Ra. zu Rate ziehen.
Im Grunde kann es nicht sein das dir jemand was kaputt macht, aus versehen oder sonst was für Gründen, und nichts bezahlen muß.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#36
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![]() Zitat:
Von einer Selbstbeteiligung mal ganz abgesehen. Grüße Totti
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#37
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Da der Verursacher keine Schuldhaftes verhalten nachzuweisen ist er auch nicht haftbar ... Sobald er Haftbar ist zahlt die Haftpflicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#38
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Ich würde es bei der Summe auch wenigstens versuchen. Ist übrigens auch anders als beim Strassenverkehr, wo man direkt gegen die Versicherung des Gegeners vorgehen kann.
Hier kannst du einzig und allein den Bootsführer belangen.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]() |
#39
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Haben wir bei jedem Bootsbrände das Thema ... Und würde schonmoft thematisiert
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#40
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Mal abgesehen davon, dass Recht in der Schweiz nicht Recht in Deutschland sein muss.
Hier wäre doch der Schiffsführer der Zustandsstörer?! Und damit im Boot ( um im Bild zu bleiben). Letztes Jahr wurde mir durch Dritte ein Schaden am Boot zugefügt. Das wird jetzt direkt über die "gegnerische" Versicherung abgewickelt.
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#41
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Kasko melden schaden bezahlen lassen fertig... Wenn die Kasko meint vom Verursacher Geld zu bekommen soll diese den Anwalt bemühen... Nicht die Aufgabe des geschädigten ... Wen. Die Versicherung Geld bekommt, dann bekommt man auch den Selbstbehalt zurück
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#42
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Die Haftung hat ja erstmal nichts mit der Versicherung zu tun. In D regelt das Paragraph 823 im BGB. Widerrechtlich verursacht... also haftbar. So sehe ich das.
Gruß Jens |
#43
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Auch hier zeigt sich wieder deutlich die Diskrepanz zwischen Meinung und Fakten/Wissen.
Ändert aber auch hier nichts... Gruß Totti
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#44
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![]() Zitat:
Der Verursacher kann nichts dafür weil ein technischer defekt zum Unfall geführt hat nicht sein Handeln Ein Beispiel . Ein Dieb klaut mein Boot und beschädigt ein anderes ... Bin ich haftbar ? Der schaden wurde ja widerrechtlich verursacht ... Ist ja mein Boot ... Antwort nein bin ich nicht da ich nicht verantwortlich bin genau so ist es wenn mein Boot brennt und dabei ein anderes schaden nimmt ( wen. Ich nicht verantwortlich für den Brand bin ) ... Oder wie hier durch einen technischen defekt der Gang nicht mehr rausgeht
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#45
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Aus meiner unmaßgeblichen Sicht handelt es sich dennoch um einen Versicherungsschaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen muss. Das Zauberwort heißt Betriebsgefahr.
Die Betriebsgefahr umschreibt die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese besteht verschuldensunabhängig für die Gefahren, die beim Betrieb von einem Kraftfahrzeug ausgehen. „Sie ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird. Siehe auch hier: https://www.juraforum.de/lexikon/betriebsgefahr
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#46
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#47
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BTW aus der Yacht 17.2023 bezüglich des Themas aus Heft 14.2023:
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#48
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https://rechtvoraus.de/blog/bootsunfall/unfall-auf-dem-wasser-besonderheiten-der-regulierung Das gilt für Deutschland. Wie es die Schweizer handhaben??? Das hab ich für die Schweiz gefunden. Aber ich lese mir das alles bestimmt nicht durch. Ist für den TE. https://www.studunilu.ch/wp-content/uploads/2020/02/OR-II.pdf Oder das hier: http://www.reneschaffhauser.ch/image...iebsgefahr.pdf
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * Geändert von Aggsl (23.08.2023 um 15:31 Uhr) |
#49
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Das Thema kauen wir jedes Jahr ein paar Mal durch ... Schaden der Kasko melden fertig
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#50
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Volker, das sehe ich anders. Wir sind am Sonntag vom Boot, unsere Tochter hat dann ne Woche aufs Boot gewollt und uns quasi abgelöst. Wir gerade zu Hause, Telefon, Papa hier ist einer ins Boot gefahren ![]() Ich Stande pede zurück zum Boot ![]() Verursacher war auch da und geständig ( Schaden etwa 5 T für Scheuerleiste und GFK Ecke eingedrückt ) - ich Jungs, ich mach euch keinen Stress wenn ihr das in Ordnung bringt ( lag in einer Werft, Werft sollte den Schaden beheben ). Wir uns geeinigt, wird im Winterlager gemacht. Ich im Winter am Boot, nix ist passiert ![]() Mailverkehr, gegnerische Versicherung will das nicht übernehmen. Mir doch egal ![]() ![]() Ein Anwaltsschreiben an die den Verursacher ( Strg + Copy an die gegnerische Vers. ), plötzlich ging es ![]() Und, ja ich hatte Vollkasko und hätte es selbst abrechnen können, aber warum ? Weder mein Boot, noch ich konnten etwas dafür ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
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