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  #26  
Alt 23.08.2023, 14:05
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Meiner Meinung nach nach hat der Verursacher pflichtwidrig gehandelt. Er hätte unverzüglich den betroffenen Motor ausschalten müssen um den Schaden zumindest zu minimieren.
Aber auf See und vor Gericht.....

Mal sehen, wie es mit meiner Ramming letzte Woche ausgeht
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Gruß
Ewald
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  #27  
Alt 23.08.2023, 14:13
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Nimm einen Anwalt, so was ähnliches hatte ich auch mal.
Fährt mir einer mit seinem Fahrrad voll vorne aufs Auto, Ursache:Kette ist abgesprungen, hatte das Rad nicht mehr unter Kontrolle.
Schreibt mir die Versicherung von dem Typ, das Rad wäre immer gewartet und im einwandfreien Zustand gewesen, das Abspringen der Kette wäre aber ein unvorhergesehenes Ereignis und deswegen der Schaden nicht übernommen wird.
Anwalt genommen > schon ging dei Bezahlung plötzlich,

gruss dieter
Das ist was völlig anderes.

Beim Bootssport ist das leider anders geregelt, Was die Versicherung macht, nennt sich "Abwehr von unbegründeten Ansprüchen" und das ist rechtens.
Im Strassenverkehr gilt die Gefährdungshaftung, auf dem Wasser die Verschuldenshaftung.
Darum geht grundsätzlich nichts an einer Kasko vorbei. Hier sind es nur "7.000€", teuer wird es wenn das Nachbarboot abbrennt und deines mit. Teuer für dich, bzw. wenn vorhanden für deinen eigenen Versicherer.

Gruß

Totti
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  #28  
Alt 23.08.2023, 14:15
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Zitat:
Zitat von jogie Beitrag anzeigen
Da würde ich zum Anwalt gehen.

Es kann nicht sein das er (seineVersicherung)
nicht für den angerichteten Schaden haften muss.

Er muss für den Schaden aufkommen, wenn seine Versicherung nicht will, dan er mit Haus und Hof oder Zwangsversteigerung von einem Boot um den angeerichteten schaden zu begleichen.

z.b.
Wenn mir am Auto ein Reifen Patzt und ich desswegen ein Unfall verursache wobei ich jemand anderem ein Schaden zufüge muss meine Haftpflicht das auch begleichen.

Das einzige was mir bekannt ist, wo die Haftpflicht nicht zahlt ist wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogen gefahren ist.
Aber dann muss er für den schaden selber Haften.
Ja, der Anwalt ist immer eine gute Lösung. Aber nur für die Geldbörse deines Anwalts! Der lacht sich nämlich tot und hält die Hände auf.
Warum das so ist, wurde ja hier geschrieben. Abhilfe schafft nur die eigene Kasko, wenn man eine hat.

Gruß

Totti
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  #29  
Alt 23.08.2023, 14:15
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Mag ja sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Haftbar bleibt der Verursacher trotzdem.
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Segel aber und Steuer,
daß ihr den Hafen gewinnt,
sind euer.
Gorch Fock
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  #30  
Alt 23.08.2023, 14:20
kurz kurz ist offline
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hmmm (in der CH ist übrigens eine Haftpflicht für jedes Boot vorgeschrieben!).

Wenn er sich schon mit der Schaltzuggeschichte aus der Verantwortung ziehen will... Habe ich denn das Anrecht, wenigstens mal den (angeblich) gerissenen Schaltzug zu beäugen?

Oder wem gehört das Beweismittel?
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  #31  
Alt 23.08.2023, 14:29
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Also gut, es gibt keine Gefährdungshaftung wie beim Auto (wenn Dir da ein Kind unter 7 mit dem Fahrrad reinfährt, zahlt die Haftpflicht übrigens auch nicht ohne zusätzlichen Kinderschutz).
Ich habe nicht geschrieben, daß der Verursacher lügen soll, wahrheitsgemäß hätte er schreiben können: Gaszug gerissen, aber ich habe in meiner Panik vergessen den Motor auszuschalten oder falsch oder unangemessen reagiert, so ähnlich. Ich sehe das mit der Freiheit von der Versicherungsleistung nicht so einfach, Gaszug ab, kein Verschulden, der Skipper hat immer die Verantwortung und muß auch auf unerwartete Situationen angemessen reagieren.
Aber der Weg über die Kasko ist wahrscheinlich der weniger nervenaufreibende, den Sachverhalt würde ich aber dann schon mal schildern und auch Beweismittelsicherstellung beantragen.
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  #32  
Alt 23.08.2023, 14:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Gefärdungshaftung gibt es im KFZ Bereich aber nicht im Bootsbereich... haben wir schon oft dargelegt...
Ja, das ist jetzt auch der richtige Terminus und nicht die von dir zuvor erwähnte Halterhaftung
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gregor

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  #33  
Alt 23.08.2023, 14:39
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Mag ja sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Haftbar bleibt der Verursacher trotzdem.
Nein, nicht bei der Konstellation. Wir haben hier in Deutschland keine "Haftpflicht". Analog zu der Aufsichtspflicht bei den Kids.
Haftbar bedeutet Pflicht zur Haftung, das ist nicht gegeben.

Gruß

Totti
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  #34  
Alt 23.08.2023, 14:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
eine Haftpflicht Versicherung zahlt wenn du für den Schaden Haftbar (Verantwortlich) bist...
Danke, ich wusste nicht, dass das beim Boot anders ist, als beim Strassenverkehr
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MfG* * * *Mario
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  #35  
Alt 23.08.2023, 14:43
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Bei einem Schaden von 7000€ würde ich auf jeden Fall einen Ra. zu Rate ziehen.
Im Grunde kann es nicht sein das dir jemand was kaputt macht, aus versehen oder sonst was für Gründen, und nichts bezahlen muß.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #36  
Alt 23.08.2023, 14:45
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Bei einem Schaden von 7000€ würde ich auf jeden Fall einen Ra zu Rate ziehen.
Gute Idee, dann hast du nochmal einen Tausender versenkt, wenn keine RS vorhanden ist. Die würde das wahrscheinlich eh ablehnen, weil aussichtslos.
Von einer Selbstbeteiligung mal ganz abgesehen.


Grüße

Totti
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  #37  
Alt 23.08.2023, 14:46
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Mag ja sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Haftbar bleibt der Verursacher trotzdem.
Da der Verursacher keine Schuldhaftes verhalten nachzuweisen ist er auch nicht haftbar ... Sobald er Haftbar ist zahlt die Haftpflicht
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  #38  
Alt 23.08.2023, 14:47
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Ich würde es bei der Summe auch wenigstens versuchen. Ist übrigens auch anders als beim Strassenverkehr, wo man direkt gegen die Versicherung des Gegeners vorgehen kann.
Hier kannst du einzig und allein den Bootsführer belangen.
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #39  
Alt 23.08.2023, 14:47
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Danke, ich wusste nicht, dass das beim Boot anders ist, als beim Strassenverkehr
Haben wir bei jedem Bootsbrände das Thema ... Und würde schonmoft thematisiert
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  #40  
Alt 23.08.2023, 14:48
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Mal abgesehen davon, dass Recht in der Schweiz nicht Recht in Deutschland sein muss.

Hier wäre doch der Schiffsführer der Zustandsstörer?! Und damit im Boot ( um im Bild zu bleiben).

Letztes Jahr wurde mir durch Dritte ein Schaden am Boot zugefügt. Das wird jetzt direkt über die "gegnerische" Versicherung abgewickelt.
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  #41  
Alt 23.08.2023, 14:51
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Ich würde es bei der Summe auch wenigstens versuchen. Ist übrigens auch anders als beim Strassenverkehr, wo man direkt gegen die Versicherung des Gegeners vorgehen kann.
Hier kannst du einzig und allein den Bootsführer belangen.
Warum soll man hier lange mit dem Anwalt rummachen?
Kasko melden schaden bezahlen lassen fertig...

Wenn die Kasko meint vom Verursacher Geld zu bekommen soll diese den Anwalt bemühen... Nicht die Aufgabe des geschädigten ... Wen. Die Versicherung Geld bekommt, dann bekommt man auch den Selbstbehalt zurück
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  #42  
Alt 23.08.2023, 14:56
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Die Haftung hat ja erstmal nichts mit der Versicherung zu tun. In D regelt das Paragraph 823 im BGB. Widerrechtlich verursacht... also haftbar. So sehe ich das.
Gruß Jens
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  #43  
Alt 23.08.2023, 15:01
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Auch hier zeigt sich wieder deutlich die Diskrepanz zwischen Meinung und Fakten/Wissen.
Ändert aber auch hier nichts...

Gruß

Totti
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  #44  
Alt 23.08.2023, 15:04
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Zitat:
Zitat von Trailerboot Beitrag anzeigen
Die Haftung hat ja erstmal nichts mit der Versicherung zu tun. In D regelt das Paragraph 823 im BGB. Widerrechtlich verursacht... also haftbar. So sehe ich das.
Gruß Jens
So ein Quatsch ...

Der Verursacher kann nichts dafür weil ein technischer defekt zum Unfall geführt hat nicht sein Handeln


Ein Beispiel . Ein Dieb klaut mein Boot und beschädigt ein anderes ... Bin ich haftbar ?
Der schaden wurde ja widerrechtlich verursacht ... Ist ja mein Boot ...

Antwort nein bin ich nicht da ich nicht verantwortlich bin genau so ist es wenn mein Boot brennt und dabei ein anderes schaden nimmt ( wen. Ich nicht verantwortlich für den Brand bin ) ... Oder wie hier durch einen technischen defekt der Gang nicht mehr rausgeht
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  #45  
Alt 23.08.2023, 15:06
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Aus meiner unmaßgeblichen Sicht handelt es sich dennoch um einen Versicherungsschaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen muss. Das Zauberwort heißt Betriebsgefahr.

Die Betriebsgefahr umschreibt die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese besteht verschuldensunabhängig für die Gefahren, die beim Betrieb von einem Kraftfahrzeug ausgehen. „Sie ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird.

Siehe auch hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/betriebsgefahr
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Gruß Axel

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  #46  
Alt 23.08.2023, 15:08
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Aus meiner unmaßgeblichen Sicht handelt es sich dennoch um einen Versicherungsschaden, den die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen muss. Das Zauberwort heißt Betriebsgefahr.

Die Betriebsgefahr umschreibt die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese besteht verschuldensunabhängig für die Gefahren, die beim Betrieb von einem Kraftfahrzeug ausgehen. „Sie ist der Preis dafür, dass durch die Verwendung eines Kraftfahrzeugs erlaubterweise eine Gefahrenquelle eröffnet wird.

Siehe auch hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/betriebsgefahr
Lies mal alles das Thema ist durch Gefährdungshaftung gibt es im Straßenverkehr aber nicht hier
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Alt 23.08.2023, 15:10
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BTW aus der Yacht 17.2023 bezüglich des Themas aus Heft 14.2023:
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Alt 23.08.2023, 15:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Lies mal alles das Thema ist durch Gefährdungshaftung gibt es im Straßenverkehr aber nicht hier
Ich nehme alles zurück und verweise auf diesen Artikel:

https://rechtvoraus.de/blog/bootsunfall/unfall-auf-dem-wasser-besonderheiten-der-regulierung

Das gilt für Deutschland. Wie es die Schweizer handhaben???

Das hab ich für die Schweiz gefunden. Aber ich lese mir das alles bestimmt nicht durch. Ist für den TE.

https://www.studunilu.ch/wp-content/uploads/2020/02/OR-II.pdf

Oder das hier:

http://www.reneschaffhauser.ch/image...iebsgefahr.pdf
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Geändert von Aggsl (23.08.2023 um 15:31 Uhr)
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  #49  
Alt 23.08.2023, 15:28
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Ich nehme alles zurück und verweise auf diesen Artikel:

https://rechtvoraus.de/blog/bootsunfall/unfall-auf-dem-wasser-besonderheiten-der-regulierung

Das gilt für Deutschland. Wie es die Schweizer handhaben???
Da sieht man wie wichtig die Kasko ist .... Ich sag es immer wieder ....
Das Thema kauen wir jedes Jahr ein paar Mal durch ...

Schaden der Kasko melden fertig
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Volker, das sehe ich anders.

Wir sind am Sonntag vom Boot, unsere Tochter hat dann ne Woche aufs Boot gewollt und uns quasi abgelöst.
Wir gerade zu Hause, Telefon, Papa hier ist einer ins Boot gefahren
Ich Stande pede zurück zum Boot
Verursacher war auch da und geständig ( Schaden etwa 5 T für Scheuerleiste und GFK Ecke eingedrückt )

- ich Jungs, ich mach euch keinen Stress wenn ihr das in Ordnung bringt ( lag in einer Werft, Werft sollte den Schaden beheben ).

Wir uns geeinigt, wird im Winterlager gemacht.

Ich im Winter am Boot, nix ist passiert

Mailverkehr, gegnerische Versicherung will das nicht übernehmen.

Mir doch egal , ich habe den Schaden schließlich nicht verursacht
Ein Anwaltsschreiben an die den Verursacher ( Strg + Copy an die gegnerische Vers. ), plötzlich ging es

Und, ja ich hatte Vollkasko und hätte es selbst abrechnen können,
aber warum ?
Weder mein Boot, noch ich konnten etwas dafür
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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