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  #26  
Alt 05.01.2022, 18:07
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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das Hauptproblem sind natürlich deine Reparatur Versuche, wenn du das Boot jetzt wandeln möchtest wird der Verkäufer natürlich behaupten du hättest die Schäden selbst verursacht, dann bist du in Erklärungsnot so richtig was beweisen kannst du jetzt nicht mehr
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #27  
Alt 05.01.2022, 18:15
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Startpilot Startpilot ist offline
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
das Hauptproblem sind natürlich deine Reparatur Versuche, wenn du das Boot jetzt wandeln möchtest wird der Verkäufer natürlich behaupten du hättest die Schäden selbst verursacht, dann bist du in Erklärungsnot so richtig was beweisen kannst du jetzt nicht mehr
Nein.
Das Hauptproblem ist die rechtlich ungeklärte Eigentumssituation.
Es geht hier nicht um Wandel, Reparaturversuche sind da in ihrer Wirkung nachrangig.
__________________
Gruss, Dirk
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  #28  
Alt 05.01.2022, 18:35
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Nille72 Nille72 ist offline
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Zitat:
Zitat von KäptnKlappstuhl Beitrag anzeigen
Der Vorbesitzer sagte, er hätte das Boot im Jahr 2010 so gekauft und wisse von nichts.
Der Vorbesitzer habe das Boot 2001 als Bausatz aufgebaut.

Fahrzeugschein hatte er angeblich verloren. Das WSA hat mir gegen Vorlage des Kaufvertrages aber ansstandslos neue Papiere ausgestellt. Deshalb steht im Fahrzeugschein jetzt auch die Fahrgestellnummer des Trailers unter Seriennummer.
Wenn die Historie bei einem 30 Jahre alten Boot mit einem Zeitwert von 5-7000 € (abzgl. Motorschaden) über 21 Jahre tatsächlich so nachvollziehbar ist, kann man wohl vom gutgläubigen Erwerb ausgehen.

Insgesamt erscheint mir fraglich ob man dem Vorbesitzer hier tatsächlich etwas nachweisen kann. Wenn der als Beschuldigter einen ordentlichen Kaufvertrag aus 2010 vorweisen kann und das Boot ggf. 10 Jahre nachweißlich genutzt hat, wird kaum ein Staatsanwalt tatsächlich ein Verfahren eröffnen. Hierzu müsste es neben der Nummernthematik noch weitere Anhaltspunkte für einen Diebstahl geben. Problematisch ist auch die Verjährungsfrist für Diebstahl judn Betrug von 5 Jahren.

Wenn es diese Anhaltspunkte nicht gibt und der Verkäufer vor der Anzeige entsprechende Nachweise an Dich als Käufer übermittelt hat, besteht auch die Gefahr, dass der Verkäufer mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung kontert.
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils

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  #29  
Alt 05.01.2022, 18:44
rsman1 rsman1 ist offline
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Standard Sehr merkwürdig

ist doch das die Fahrgestell Nummer gleich der Bootsnr. ist.

So Dumm ist doch niemand dir dann beides auch noch zu verkaufen..
Vielleicht stimmt ja die Geschichte
mit dem Eigenbau.

Dann dürfte aber nicht Bayliner im
Bootschein stehen.
Sondern eigenbau.

Vielleicht gab es ja Bootsrümpfe Einzeln bei Bayliner zu kaufen.
Oder jemand hat einen Rumpf Kopiert und Hergestellt.

Gruss Roland
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  #30  
Alt 05.01.2022, 19:44
horstj horstj ist offline
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2.530 Danke in 1.560 Beiträgen
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mit den jetzigen Informationen erklärt sich mir die Behauptung eines Diebstahls überhaupt nicht mehr.
Ob es von dem Bootstyp Ausbauschalen gab müsste sich doch klären lassen ebenso wie die anderen Fakten.
__________________
Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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  #31  
Alt 05.01.2022, 19:58
ferenc ferenc ist offline
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Bei eine Ausbauschale schleift aber niemand an den Nummern rum.

Ich würde einen Anwalt konsultieren. Der Weg zur Polizei steht dann immer noch frei und wenn man die fragt, was zu tun ist und die nehmen Ermittlungen auf, kann sich auch niemand zu unrecht bezichtigt fühlen.
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  #32  
Alt 05.01.2022, 20:37
newmie2205 newmie2205 ist offline
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Ich würde folgendes machen (wenn die Story des Vorbesitzers stimmt): nichts.
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  #33  
Alt 06.01.2022, 07:01
Mystique Mystique ist offline
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Du könntest natürlich auch einfach mal bei Deiner Bootsversicherung nachfragen, ob Du bei der momentanen Erkenntnislage überhaupt noch Versicherungsschutz hättest. Aus der Antwort ergibt sich dann möglicherweise schnell die Handlungsempfehlung zwischen „Nichts“ und voller Rechtskeule.
Aber Achtung - Je nach Antwort der Versicherung wird die Handlungsempfehlung dann schnell auch zum Handlungszwang. Also gut überlegen und erst dann handeln....
Viel Glück!
Gerhard
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  #34  
Alt 06.01.2022, 07:12
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
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Fährt das Boot ohne die Orginalnummer schlechter?
Mach den Kahn fertig und hab genau wie der Vorbesitzer auch 10 Jahre damit Spaß
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #35  
Alt 06.01.2022, 07:38
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von höchste eisenbahn Beitrag anzeigen
@Totti
hast denn inzwischen einem Brief zum Wohnwagen?
Ich hatte vorab bereits den Brief aufgeboten und dann ganz normal ausgestellt bekommen nach der Frist, ich meine 4 Wochen waren das. Den Händler hatte ich nur kontaktiert in der Hoffnung, dass er den Brief noch hat und um die 4 Wochen zu verkürzen. Er hat mir den Brief auch nicht mehr ausgehändigt.
Der Händler hat auch nicht mehr auf Herausgabe des Wohnwagens geklagt, wäre ohnehin erfolglos gewesen (so mein Anwalt) und das hat ihm offenbar auch sein Anwalt klar gemacht. Das ist jetzt 15 Jahre her, nie wieder was von gehört.
Der Verkäufer, von dem ich gekauft hatte, hat auf stumm geschaltet. An den wäre man als nächstes gegangen, wenn es schief gegangen wäre. Bleibt aber auch zu erwähnen, dass ich unmittelbar nach dem Kauf bereits einiges an Geld reingesteckt hatte (Polster waren weg, Heizung ebenso).

Gruß

Totti
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  #36  
Alt 06.01.2022, 07:46
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von KäptnKlappstuhl Beitrag anzeigen
Vielen Dank nochmal für die zahlreichen Antworten, die mir zumindest schon mal zeigen, dass die Situation vertrackt ist, und es nicht die eine unkomplizierte Lösung gibt.

Der Vorbesitzer sagte, er hätte das Boot im Jahr 2010 so gekauft und wisse von nichts.
Der Vorbesitzer habe das Boot 2001 als Bausatz aufgebaut.

Fahrzeugschein hatte er angeblich verloren. Das WSA hat mir gegen Vorlage des Kaufvertrages aber ansstandslos neue Papiere ausgestellt. Deshalb steht im Fahrzeugschein jetzt auch die Fahrgestellnummer des Trailers unter Seriennummer.


Und wie kommst du überhaupt auf die Idee, dass das Boot gestohlen wurde?

Gruß

Totti
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  #37  
Alt 06.01.2022, 09:03
uli07 uli07 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von KäptnKlappstuhl Beitrag anzeigen
Der Vorbesitzer sagte, er hätte das Boot im Jahr 2010 so gekauft und wisse von nichts.
Der Vorbesitzer habe das Boot 2001 als Bausatz aufgebaut.

Fahrzeugschein hatte er angeblich verloren. Das WSA hat mir gegen Vorlage des Kaufvertrages aber ansstandslos neue Papiere ausgestellt. Deshalb steht im Fahrzeugschein jetzt auch die Fahrgestellnummer des Trailers unter Seriennummer.

Na, dann ist ja alles in Ordnung.



Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Bei eine Ausbauschale schleift aber niemand an den Nummern rum. .

Das kannst du dir wahrscheinlich nur nicht vorstellen.
Da kauft einer ein Unterwasserschiff in Hamburg, eine Oberschale aus Freiburg und die Inneneinrichtung von e-bay. Schon ist das ein Ausbausatz.
Dann denkt er sich eine neue Nummer aus und fertig ist das Boot.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #38  
Alt 06.01.2022, 10:23
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ArgoNautica ArgoNautica ist offline
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Hallo in die Runde,

Ich habe auch eine Vertragsrechtsschutzversicherung. Als ich dann im letzten Jahr einen Streitfall mit einem Persenningmacher hatte teilte die Versicherung mir mit das Streitfälle im Zusammenhang mit Autos, Booten und Flugzeugen nicht versichert sind.
__________________
Grüsse Martin
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Die Bitterkeit schlechter Qualität wirkt noch lange nach auch wenn die Süße des günstigen Preises längst verflogen ist!
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  #39  
Alt 06.01.2022, 11:01
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist nicht immer so und pauschal nicht richtig.
Ich habe mal einen Wohnwagen von privat gekauft, der wurde ...

Gruß

Totti
1 kein klassischer Diebstahl
2 kommt es darauf an wo man kauft (Gerichtsstand lt. Kaufvertrag)

Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
... Mach da lieber einen Eigenbau von.
Ganz mieser Tipp

Zitat:
Zitat von ArgoNautica Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde,

Ich habe auch eine Vertragsrechtsschutzversicherung. Als ich dann im letzten Jahr einen Streitfall mit einem Persenningmacher hatte teilte die Versicherung mir mit das Streitfälle im Zusammenhang mit Autos, Booten und Flugzeugen nicht versichert sind.
Das hängt vom Vertrag ab, da kocht jede Versicherung ihr eigenes Süppchen. Je mehr abgedeckt ist um so teurer wird sie, da muss man mal alle Seiten der Police lesen...

@ H.
Jedenfalls hast du das Problem nach diesem Trööt an der Backe...

1 kannst du den Flohmatkt hier zum Verkauf vergessen.
2. Kannst du dich jetzt nicht mehr herausreden, wenn das deinem späteren Verkäufer mal auffällt.

Also jetzt am besten " offiziell" durch und gut.
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gregor

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  #40  
Alt 06.01.2022, 11:33
uli07 uli07 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Ganz mieser Tipp
Na klar ist der Tip nicht sauber. Aber bevor mir das Boot abgeholt wird und ich das Geld abschreiben kann wäre das für mich der einfachste Weg.
Ich hätte das allerdings auch nicht öffentlich gemacht.
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Gruß Uli07

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  #41  
Alt 13.01.2022, 11:12
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Also ich kenne da einen, der einen kennt, der hatte auch mal so einen Fall.
Ging nur ums Boot, nicht um den Trailer, für den die Papiere ordentlich waren.

Er hat über Umwege und andere erzählt bekommen, dass der Kahn heiß ist bzw. war.

Da er aber selbst bereits den Hobel beim WSA "zugelassen" und entsprechenden Ausweis in der Tasche hatte, hat er (wie oben auch schonmal vorgeschlagen) einfach folgendes gemacht:
nichts.

Was soll denn passieren?
Wenn du schon ein Jahr zugelassen hast, mit dem Ding unterwegs bist und SPass hast, du von keinem Diebstahl weißt (!) und sich bisher niemand bei dir gemeldet hat, was solll passieren?


Okay, du findest natürlich keine Ersatzteile über deine ("andere") Rumpfnummer.



Und sonst?


Chrischan
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  #42  
Alt 13.01.2022, 11:53
uli07 uli07 ist gerade online
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Mit dem nichts machen ist eine sehr gute Idee. Allerdings wäre es besser gewesen der TE hätte seine Bekannten oder auch mal Papa oder Mama gefragt oder sogar den Nachbarn anstatt die Öffentlichkeit zu fragen. So wie es jetzt gelaufen ist könnte es noch in die Hose gehen.
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Gruß Uli07

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  #43  
Alt 13.01.2022, 11:57
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Chili Chili ist offline
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Aber - und damit zurück zum Ursprung - bisher ist doch noch nicht einmal sicher, dass es wirklich ein geklautes Boot ist.
Oder habe ich irgendwo was überlesen?
Das war nur eine vage Spekulation, weil an der Nummer rumgefummelt wurde.
Genauso gut kann immer noch auch alles in Ordnung sein.
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  #44  
Alt 13.01.2022, 12:09
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Wäre doch mal nett wenn der TO mal äußert, ob er was unternehmen wird oder hat
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #45  
Alt 13.01.2022, 12:10
ZodiBo ZodiBo ist offline
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Aber - und damit zurück zum Ursprung - bisher ist doch noch nicht einmal sicher, dass es wirklich ein geklautes Boot ist.
Oder habe ich irgendwo was überlesen?
Das war nur eine vage Spekulation, weil an der Nummer rumgefummelt wurde.
Genauso gut kann immer noch auch alles in Ordnung sein.
Nenn mir bitte einen vernünftigen / realistischen Grund außer Diebstahl, warum die Seriennummer manipuliert werden würde.
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  #46  
Alt 13.01.2022, 12:19
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dieter dieter ist offline
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z.B. wenn sie überhaupt nicht mehr lesbar ist
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #47  
Alt 13.01.2022, 12:24
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
...
Wenn du schon ein Jahr zugelassen hast, mit dem Ding unterwegs bist und SPass hast, du von keinem Diebstahl weißt (!) und sich bisher niemand bei dir gemeldet hat, was solll passieren?
es besteht halt - WENN der Kahn gestohlen ist - das latente Risiko, dass der frühere Eigner bzw. rechtmäßige Eigentümer das Boot irgendwann sichtet und dann zurückfordert

1. Problem:
an Diebesgut kann kein rechtskräftiges Eigentum erworben werden = Boot weg

! hierbei wäre entscheidend, ob das Boot wirklich GESTOHLEN wurde, oder evtl. "nur" unterschlagen? !

2. Problem:
klar ist der Verkäufer regresspflichtig ... nur wenn dieser ebenfalls weg (oder pleite) ist ...
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  #48  
Alt 13.01.2022, 12:30
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Bergi00 Bergi00 ist gerade online
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Ein Fundstück geht nach 6 Monaten in dein Eigentum über , wenn sich kein Besitzer meldet…..
__________________
Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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  #49  
Alt 13.01.2022, 12:43
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Witzig. Dazu musst du es aber in ein Fundbüro bringen!
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  #50  
Alt 13.01.2022, 12:57
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Nicht unbedingt.
Man muss es wohl der Polizei melden, dass man es gefunden hat. Nach einer Zeit kann man es offiziell behalten, wenn sich keiner meldet bzw. ein (rechtmässiger) Eigentümer nicht ermittelt werden kann.

So wars bei uns mal mit einem Fahrrad, was einer einfach abgestellt hatte. Nach ner Zeit bekam ich von der Polizei gesagt, ich kanns behalten
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MfG* * * *Mario
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