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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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das Hauptproblem sind natürlich deine Reparatur Versuche, wenn du das Boot jetzt wandeln möchtest wird der Verkäufer natürlich behaupten du hättest die Schäden selbst verursacht, dann bist du in Erklärungsnot so richtig was beweisen kannst du jetzt nicht mehr
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#27
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Zitat:
Das Hauptproblem ist die rechtlich ungeklärte Eigentumssituation. Es geht hier nicht um Wandel, Reparaturversuche sind da in ihrer Wirkung nachrangig.
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Gruss, Dirk
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#28
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Zitat:
Insgesamt erscheint mir fraglich ob man dem Vorbesitzer hier tatsächlich etwas nachweisen kann. Wenn der als Beschuldigter einen ordentlichen Kaufvertrag aus 2010 vorweisen kann und das Boot ggf. 10 Jahre nachweißlich genutzt hat, wird kaum ein Staatsanwalt tatsächlich ein Verfahren eröffnen. Hierzu müsste es neben der Nummernthematik noch weitere Anhaltspunkte für einen Diebstahl geben. Problematisch ist auch die Verjährungsfrist für Diebstahl judn Betrug von 5 Jahren. Wenn es diese Anhaltspunkte nicht gibt und der Verkäufer vor der Anzeige entsprechende Nachweise an Dich als Käufer übermittelt hat, besteht auch die Gefahr, dass der Verkäufer mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung kontert.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#29
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Sehr merkwürdig
ist doch das die Fahrgestell Nummer gleich der Bootsnr. ist.
So Dumm ist doch niemand dir dann beides auch noch zu verkaufen.. Vielleicht stimmt ja die Geschichte mit dem Eigenbau. Dann dürfte aber nicht Bayliner im Bootschein stehen. Sondern eigenbau. Vielleicht gab es ja Bootsrümpfe Einzeln bei Bayliner zu kaufen. Oder jemand hat einen Rumpf Kopiert und Hergestellt. Gruss Roland |
#30
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mit den jetzigen Informationen erklärt sich mir die Behauptung eines Diebstahls überhaupt nicht mehr.
Ob es von dem Bootstyp Ausbauschalen gab müsste sich doch klären lassen ebenso wie die anderen Fakten.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#31
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Bei eine Ausbauschale schleift aber niemand an den Nummern rum.
Ich würde einen Anwalt konsultieren. Der Weg zur Polizei steht dann immer noch frei und wenn man die fragt, was zu tun ist und die nehmen Ermittlungen auf, kann sich auch niemand zu unrecht bezichtigt fühlen. |
#32
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Ich würde folgendes machen (wenn die Story des Vorbesitzers stimmt): nichts.
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#33
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Du könntest natürlich auch einfach mal bei Deiner Bootsversicherung nachfragen, ob Du bei der momentanen Erkenntnislage überhaupt noch Versicherungsschutz hättest. Aus der Antwort ergibt sich dann möglicherweise schnell die Handlungsempfehlung zwischen „Nichts“ und voller Rechtskeule.
Aber Achtung - Je nach Antwort der Versicherung wird die Handlungsempfehlung dann schnell auch zum Handlungszwang. Also gut überlegen und erst dann handeln.... Viel Glück! Gerhard |
#34
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Fährt das Boot ohne die Orginalnummer schlechter?
Mach den Kahn fertig und hab genau wie der Vorbesitzer auch 10 Jahre damit Spaß
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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#35
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Ich hatte vorab bereits den Brief aufgeboten und dann ganz normal ausgestellt bekommen nach der Frist, ich meine 4 Wochen waren das. Den Händler hatte ich nur kontaktiert in der Hoffnung, dass er den Brief noch hat und um die 4 Wochen zu verkürzen. Er hat mir den Brief auch nicht mehr ausgehändigt.
Der Händler hat auch nicht mehr auf Herausgabe des Wohnwagens geklagt, wäre ohnehin erfolglos gewesen (so mein Anwalt) und das hat ihm offenbar auch sein Anwalt klar gemacht. Das ist jetzt 15 Jahre her, nie wieder was von gehört. Der Verkäufer, von dem ich gekauft hatte, hat auf stumm geschaltet. An den wäre man als nächstes gegangen, wenn es schief gegangen wäre. Bleibt aber auch zu erwähnen, dass ich unmittelbar nach dem Kauf bereits einiges an Geld reingesteckt hatte (Polster waren weg, Heizung ebenso). Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#36
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Zitat:
Und wie kommst du überhaupt auf die Idee, dass das Boot gestohlen wurde? Gruß Totti
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#37
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Zitat:
Na, dann ist ja alles in Ordnung. Das kannst du dir wahrscheinlich nur nicht vorstellen. Da kauft einer ein Unterwasserschiff in Hamburg, eine Oberschale aus Freiburg und die Inneneinrichtung von e-bay. Schon ist das ein Ausbausatz. Dann denkt er sich eine neue Nummer aus und fertig ist das Boot.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#38
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Hallo in die Runde,
Ich habe auch eine Vertragsrechtsschutzversicherung. Als ich dann im letzten Jahr einen Streitfall mit einem Persenningmacher hatte teilte die Versicherung mir mit das Streitfälle im Zusammenhang mit Autos, Booten und Flugzeugen nicht versichert sind.
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Grüsse Martin ___________________________________________ Die Bitterkeit schlechter Qualität wirkt noch lange nach auch wenn die Süße des günstigen Preises längst verflogen ist! ___________________________________________ |
#39
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Zitat:
2 kommt es darauf an wo man kauft (Gerichtsstand lt. Kaufvertrag) Ganz mieser Tipp Zitat:
@ H. Jedenfalls hast du das Problem nach diesem Trööt an der Backe... 1 kannst du den Flohmatkt hier zum Verkauf vergessen. 2. Kannst du dich jetzt nicht mehr herausreden, wenn das deinem späteren Verkäufer mal auffällt. Also jetzt am besten " offiziell" durch und gut.
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gregor
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#40
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Na klar ist der Tip nicht sauber. Aber bevor mir das Boot abgeholt wird und ich das Geld abschreiben kann wäre das für mich der einfachste Weg.
Ich hätte das allerdings auch nicht öffentlich gemacht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#41
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Also ich kenne da einen, der einen kennt, der hatte auch mal so einen Fall.
Ging nur ums Boot, nicht um den Trailer, für den die Papiere ordentlich waren. Er hat über Umwege und andere erzählt bekommen, dass der Kahn heiß ist bzw. war. Da er aber selbst bereits den Hobel beim WSA "zugelassen" und entsprechenden Ausweis in der Tasche hatte, hat er (wie oben auch schonmal vorgeschlagen) einfach folgendes gemacht: nichts. Was soll denn passieren? Wenn du schon ein Jahr zugelassen hast, mit dem Ding unterwegs bist und SPass hast, du von keinem Diebstahl weißt (!) und sich bisher niemand bei dir gemeldet hat, was solll passieren? Okay, du findest natürlich keine Ersatzteile über deine ("andere") Rumpfnummer. Und sonst? Chrischan
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#42
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Mit dem nichts machen ist eine sehr gute Idee. Allerdings wäre es besser gewesen der TE hätte seine Bekannten oder auch mal Papa oder Mama gefragt oder sogar den Nachbarn anstatt die Öffentlichkeit zu fragen. So wie es jetzt gelaufen ist könnte es noch in die Hose gehen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#43
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Aber - und damit zurück zum Ursprung - bisher ist doch noch nicht einmal sicher, dass es wirklich ein geklautes Boot ist.
Oder habe ich irgendwo was überlesen? Das war nur eine vage Spekulation, weil an der Nummer rumgefummelt wurde. Genauso gut kann immer noch auch alles in Ordnung sein.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#44
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Wäre doch mal nett wenn der TO mal äußert, ob er was unternehmen wird oder hat
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Mit besten Grüßen Andreas |
#45
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Zitat:
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#46
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z.B. wenn sie überhaupt nicht mehr lesbar ist
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#47
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Zitat:
1. Problem: an Diebesgut kann kein rechtskräftiges Eigentum erworben werden = Boot weg ! hierbei wäre entscheidend, ob das Boot wirklich GESTOHLEN wurde, oder evtl. "nur" unterschlagen? ! 2. Problem: klar ist der Verkäufer regresspflichtig ... nur wenn dieser ebenfalls weg (oder pleite) ist ... |
#48
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Ein Fundstück geht nach 6 Monaten in dein Eigentum über , wenn sich kein Besitzer meldet…..
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
#49
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Witzig. Dazu musst du es aber in ein Fundbüro bringen!
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#50
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Nicht unbedingt.
Man muss es wohl der Polizei melden, dass man es gefunden hat. Nach einer Zeit kann man es offiziell behalten, wenn sich keiner meldet bzw. ein (rechtmässiger) Eigentümer nicht ermittelt werden kann. So wars bei uns mal mit einem Fahrrad, was einer einfach abgestellt hatte. Nach ner Zeit bekam ich von der Polizei gesagt, ich kanns behalten
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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