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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 08.11.2021, 12:07
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Mit dieser Aussage solltest du sehr sehr vorsichtig sein.
Auch unter den Mitarbeitern der Zulassungsstellen gibt es Bootfahrer, die hier mitlesen könnten.

Die machen ihre Arbeit.

Hier nochmal zur Klarstellung.

"Die auf dem Amt haben jedenfalls keine Ahnung" bezog sich auf das "Warum wurde ihm die Stilllegung angedroht".
Das konnte man einfach nicht beantworten, hat aber ausdrücklich gesagt, dass solche Schreiben nicht ohne Grund rausgehen.

Mein Schwager hat daraufhin heute die entsprechende Ansprechstelle kontaktiert.
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  #27  
Alt 08.11.2021, 12:10
User: 3512
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Genau so wie ihr das Auto von der Prüfstelle abgeholt habt, könnt ihr es auch wieder zur Vorstellung hinbringen. Auf dem Trailer.

Dann benötigt ihr keine Kurrzeitkennzeichen.

Hierzu auch nochmal:
Das hat sich scheinbar tatsächlich in den letzten Jahren geändert.

Entsprechend nehme ich mein Statement bezüglich der Versicherungsnachweise für die HU von oben mal zurück und behaupte das Gegenteil.
Das macht immerhin den Teil etwas einfacher und günstiger.
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  #28  
Alt 08.11.2021, 12:37
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Leute, gehts noch? […]
Das ist immer ein guter Einstieg, wenn sich hier User deinem Problem angenommen haben und dir bei deinem Fragen Hilfe geben.

Aus Anlage 3, Par. 29 STVZO geht eindeutig hervor, dass es keine Fristen zum Überziehen der HU gibt.

Dass es erst ab 3 Monaten Überziehen ein Bußgeld gibt ist einzig und allein „Wohlwollen“.

Edit:
Aber da nun „alles geklärt“ ist. Was ist denn bei der Klärung herausgekommen?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #29  
Alt 08.11.2021, 13:00
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Es geht lediglich darum, ob es heutzutage rechtlich okay ist, dass man das Auto stilllegen muss wenn der TÜV wegen erheblicher Mängel und verkehrsunsicherheit dem Auto den HU-Stempel abkratzt.
ja na klar ist das rechtlich okay. Gründe für Zwangsstillegung (dürfte so bei jedem Kreis/Stadt auf der Homepage stehen. Hier treffen schon mal 2 der Gründe zu:
  • Versicherungsbeiträge wurden nicht gezahlt / Erlöschen des Versicherungsschutzes
  • Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt
  • Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs / Verkehrsunsicherheit
  • TÜV / AU abgelaufen
  • Fehlende Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Erwerber
__________________
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  #30  
Alt 08.11.2021, 13:56
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Im Grunde genommen hast du doch gar keine Zeitprobleme. Mal eben zwei Reifen wechseln und die Bremsleitung. In 3 Stunden ist das Thema doch durch.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #31  
Alt 08.11.2021, 14:54
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Ich finde es etwas trollig, was hier abgeht.
Wenn Du angeblich beim TÜV tätig warst, weißt Du, daß das Vorgehen des TÜV Prüfers bei Überziehen der HU UND Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges nicht nur rechtens sondern auch geboten war. Zur Meldung an die Zulassungsstelle ist er dann verpflichtet, diese reagiert so, wie es vorgesehen ist: Verkehrsunsicheres Fahrzeug muß stillgelegt werden, basta!
Das Auto hätte noch nicht mal aus eigener Kraft mehr nach Hause oder in die Werkstatt bewegt werden dürfen, so viel sollte Dir schon klar sein.
So viel zum Thema: "Gehts noch?"
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  #32  
Alt 08.11.2021, 16:40
SeaSprite SeaSprite ist offline
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
.....daß das Vorgehen des TÜV Prüfers bei Überziehen der HU UND Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges nicht nur rechtens sondern auch geboten war. Zur Meldung an die Zulassungsstelle ist er dann verpflichtet, diese reagiert so, wie es vorgesehen ist: Verkehrsunsicheres Fahrzeug muß stillgelegt werden, basta!
Das Auto hätte noch nicht mal aus eigener Kraft mehr nach Hause oder in die Werkstatt bewegt werden dürfen, so viel sollte Dir schon klar sein.
So viel zum Thema: "Gehts noch?"
Nein die Stillegung ist nur unter besonderen Umständen geboten:

Immer wenn die Gefahr besteht, dass das verkehrsunsichere Fahrzeug im öffenlichen Verkehrsraum bewegt wird !! Da reicht schon ein Dauerparken auf dem öffenlichen Parkplatz.

Im vorligenden Fall gegeben, drei Monate überzogen und zur HU vorgefahren mit erheblichen Mängeln.
__________________
Gruß Kurt
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Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet
Bin hier zu finden : https://www.google.com/maps/d/viewer...yUh-oB62CKnn90
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  #33  
Alt 08.11.2021, 16:45
murphys law murphys law ist gerade online
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Zitat:
Zitat von zooom Beitrag anzeigen
Ich finde es etwas trollig, was hier abgeht.
Wenn Du angeblich beim TÜV tätig warst, weißt Du, daß das Vorgehen des TÜV Prüfers bei Überziehen der HU UND Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges nicht nur rechtens sondern auch geboten war. Zur Meldung an die Zulassungsstelle ist er dann verpflichtet, diese reagiert so, wie es vorgesehen ist: Verkehrsunsicheres Fahrzeug muß stillgelegt werden, basta!
Das Auto hätte noch nicht mal aus eigener Kraft mehr nach Hause oder in die Werkstatt bewegt werden dürfen, so viel sollte Dir schon klar sein.
So viel zum Thema: "Gehts noch?"
Nun sei mal nicht so kritisch, er war da ja nur als Praktikant!
__________________
Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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Alt 08.11.2021, 17:47
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Kann hier ein Mod mal zumachen?



Danke euch!


Chrischan
Klar, kein Problem.

Gruß, Frank.
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