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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hier nochmal zur Klarstellung. "Die auf dem Amt haben jedenfalls keine Ahnung" bezog sich auf das "Warum wurde ihm die Stilllegung angedroht". Das konnte man einfach nicht beantworten, hat aber ausdrücklich gesagt, dass solche Schreiben nicht ohne Grund rausgehen. Mein Schwager hat daraufhin heute die entsprechende Ansprechstelle kontaktiert. |
#27
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Hierzu auch nochmal: Das hat sich scheinbar tatsächlich in den letzten Jahren geändert. Entsprechend nehme ich mein Statement bezüglich der Versicherungsnachweise für die HU von oben mal zurück und behaupte das Gegenteil. ![]() Das macht immerhin den Teil etwas einfacher und günstiger. |
#28
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Das ist immer ein guter Einstieg, wenn sich hier User deinem Problem angenommen haben und dir bei deinem Fragen Hilfe geben.
Aus Anlage 3, Par. 29 STVZO geht eindeutig hervor, dass es keine Fristen zum Überziehen der HU gibt. Dass es erst ab 3 Monaten Überziehen ein Bußgeld gibt ist einzig und allein „Wohlwollen“. Edit: Aber da nun „alles geklärt“ ist. Was ist denn bei der Klärung herausgekommen?
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#29
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/ |
#30
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Im Grunde genommen hast du doch gar keine Zeitprobleme. Mal eben zwei Reifen wechseln und die Bremsleitung. In 3 Stunden ist das Thema doch durch.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#31
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Ich finde es etwas trollig, was hier abgeht.
Wenn Du angeblich beim TÜV tätig warst, weißt Du, daß das Vorgehen des TÜV Prüfers bei Überziehen der HU UND Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges nicht nur rechtens sondern auch geboten war. Zur Meldung an die Zulassungsstelle ist er dann verpflichtet, diese reagiert so, wie es vorgesehen ist: Verkehrsunsicheres Fahrzeug muß stillgelegt werden, basta! Das Auto hätte noch nicht mal aus eigener Kraft mehr nach Hause oder in die Werkstatt bewegt werden dürfen, so viel sollte Dir schon klar sein. So viel zum Thema: "Gehts noch?" |
#32
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Immer wenn die Gefahr besteht, dass das verkehrsunsichere Fahrzeug im öffenlichen Verkehrsraum bewegt wird !! Da reicht schon ein Dauerparken auf dem öffenlichen Parkplatz. Im vorligenden Fall gegeben, drei Monate überzogen und zur HU vorgefahren mit erheblichen Mängeln.
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Gruß Kurt ************************************************** ****************** Sollte ich in meinen Beiträgen falsch liegen, ist dieses nicht Bösartig gemeint sondern meiner fortschreitenden Altersdemenz einschließlich verbaler Inkontinenz geschuldet ![]() ![]() ![]() |
#33
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein)
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#34
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Klar, kein Problem.
Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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