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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 08.02.2007, 09:00
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hallo Bernd,

berichte auf alle Fälle wie die Sache weiter oder ausgegangen ist.

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 08.02.2007, 09:07
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Zitat:
Zitat von Adria Kapitän
Aber das Haus soll verkauft werden damit steigen meine Chancen.
Hallo Bernd,

eventuell gefällt einem Interessenten Dein Anbau nicht.
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Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


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  #28  
Alt 08.02.2007, 09:53
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Der Interessent kommt aber am §1 (3) auch nicht vorbei.

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 08.02.2007, 10:01
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Adria Kapitän Adria Kapitän ist offline
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Ja,
könnte auch sein aber woher sollte er wissen das er ohne Genehmigung gebaut ist.
Es sei den er kommt auch aus unserem Dorf oder mein Nachbar hat im was gesteckt.
Und warum hat er sich Gestern so blöd angestellt!

Aber der Typ ist eigentlich für mich gestorben, soll ihn doch der Teufel holen!
Nächster Termin Bauamt am Dienstag 13.02.
Jetzt wird erstmal geklärt wie groß mein Grundstüch ist, unglaublich aber wahr.
Dann werde ich auch mal vorsichtig auf Lutz seinen Typ hinweisen.
Danke Lutz

Gruß
Bernd
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  #30  
Alt 08.02.2007, 10:04
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Flybridge Flybridge ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Zitat:
Zitat von Flybridge
... Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, nur weil eine gewisse Zeit nichts unternommen wurde....
Das stimmt nicht ganz, es gibt auch Fristen, nach denen ein Einspruch verjährt. Betrifft zwar hier keine Gebäude sondern Anpflanzungen.
Ich halte es in diesem Forum so:

Zu den bootstechnischen Sachen sage ich wenig, bzw. nur, wenn ich etwas 100% weiß oder ich stelle meine Meinung als Laie dar, und kennzeichne sie auch entsprechend.

Mir käme nie in den Sinn, den Hausmeister zu belehren, wenn er schreibt, das man bei einem bestimmten Motorproblem, eine bestimmte Schraube an einer bestimmten Stelle verändern muß.

Zu den Dingen, die von denen ich 'was verstehe, schreibe ich auch 'was.

Mir hat mal ein Kollege gesagt: Nichts ist schlimmer als Halbwissen.

Deshalb meine Frage: Was haben Pflanzen mit einem Anbau zu tun?????
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  #31  
Alt 08.02.2007, 10:16
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ich habe von der Materie wenig Ahnung - kann aber dazu sagen, dass ich damals mein Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen wollte und das wurde auch genehmigt, weil das Carport nur 2,50 m hoch ist und weil mein Nachbar der Grenzbebauung in einem formlosen Schriftstück zugestimmt hat.

In Deinem Fall sehe ich den Weg "über den Nachbarn" fast als den Einfachsten an

Vielleicht kannst Du Ihn durch irgendetwas (Geld ) davon überzeugen, Dir diesen Wisch zu unterschreiben ?

Er zieht doch eh`weg, also gib Ihm doch noch ein Bonbon mit auf den Weg und Du hast deine Ruhe

Grüße
Heinz
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #32  
Alt 08.02.2007, 10:30
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viking22 viking22 ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila
ich habe von der Materie wenig Ahnung - kann aber dazu sagen, dass ich damals mein Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen wollte und das wurde auch genehmigt, weil das Carport nur 2,50 m hoch ist und weil mein Nachbar der Grenzbebauung in einem formlosen Schriftstück zugestimmt hat.

In Deinem Fall sehe ich den Weg "über den Nachbarn" fast als den Einfachsten an

Vielleicht kannst Du Ihn durch irgendetwas (Geld ) davon überzeugen, Dir diesen Wisch zu unterschreiben ?

Er zieht doch eh`weg, also gib Ihm doch noch ein Bonbon mit auf den Weg und Du hast deine Ruhe

Grüße
Heinz
Hallo Heinz,

ein Carport darfst du sowieso ohne Genehmigung an die Grenze bauen.
Eine Garage/Carport fällt unter den (Artikel 63 (BayBO)) genehmigungsfreie Bauten.
Nur ein dauernd genutzer Aufenthaltsraum oder Wohnraum wird Abstansflächenpflichtig.
So einfach lässt sich das Problem jetzt auch nicht mehr lösen, da es ja Aktenkundig ist.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #33  
Alt 08.02.2007, 10:33
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bei mir wollte das Bauamt damals diese Bestätigung vom Nachbarn haben - naja ist auch schon 14 Jahre her (NRW)
Grüße
Heinz
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  #34  
Alt 08.02.2007, 10:39
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selbst wenn man vom Fach ist, kann man hier zu der Sache eigentlich nix vernünftiges schreiben, weil schlicht und einfach weder Unterlagen (Baupläne, Katasteramtsauszüge etc) eingesehen werden können noch man sich vor Ort ein Bild machen kann, was ich immer für sehr sinnvoll halte, denn die tatsächlichen Gegebenheiten weichen oftmals stark von den Plänen ab (wie hier wohl auch). Manchmal reicht schon die Benutzung eines Maßbandes zur Klärung.

Deswegen ist die Methode, gemeinsam mit dem Bauamt eine Lösung zu finden, nicht die falscheste
Ist keine einvernehmliche Lösung möglich, geh zu einem Anwalt, der sich auf Bausachen spezialisiert hat, nimm die ganzen Unterlagen mit und besprich den Kram mal mit dem.
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #35  
Alt 08.02.2007, 18:49
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Danke,
also wie gesagt: Bauamt ist Dienstag Termin.
Aber was mich etwas gewundert hat, ist das die nicht mal wußten wie groß mein Grundstück ist.
Und das war eine Grundlage für den sofortigen Abriss.
Hat was mit Überbauter Fläche im Verhältnis zum Grundstück zu tun.
Mal sehen was am Dienstag dabei rauskommt!

Gruß
Bernd
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  #36  
Alt 09.02.2007, 06:45
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Zitat:
Zitat von Flybridge
..Deshalb meine Frage: Was haben Pflanzen mit einem Anbau zu tun?????
Nichts, habe ich aber auch nicht behauptet.
Deshalb verstehe ich auch Deinen Vorwurf nicht.

Meine Äusserung bezog sich auf Deine allgemeine Aussage
Zitat:
Zitat von Flybridge
... Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, nur weil eine gewisse Zeit nichts unternommen wurde....
... und das ist bei "Pflanzen" (auch wenn diese nichts mit einem Anbau zu tun haben) schlichtweg unzutreffend (um nicht "falsch" zu sagen).

Das ist auch kein Halbwissen, das steht so in dem von mir zitiertem Gesetz. Und zwar in einem Deutsch, das ich verstanden zu haben glaube.

Gruß Lutz
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  #37  
Alt 09.02.2007, 06:54
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Zitat:
Zitat von Adria Kapitän
... was mich etwas gewundert hat, ist das die nicht mal wußten wie groß mein Grundstück ist. ...
Mir wurde im Katasteramt (Berlin-Köpenick 1997) gesagt, dass die im Grundbuch angebene Grundstücksgröße nicht rechtsverbindlich ist. Die Grundstücksgröße ist ausschließlich durch die amtlich vermessenen "Grenzsteine" festgelegt.
Insbesondere bei verwinkelten Grundstücken oder bogenförmigen Grenzverlauf hat man in der Vergangenheit nicht viel Mühe auf die Berechnung der m² gelegt.

Gruß Lutz
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  #38  
Alt 09.02.2007, 08:04
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Zitat:
Zitat von Adria Kapitän
... was mich etwas gewundert hat, ist das die nicht mal wußten wie groß mein Grundstück ist. ...
Mir wurde im Katasteramt (Berlin-Köpenick 1997) gesagt, dass die im Grundbuch angebene Grundstücksgröße nicht rechtsverbindlich ist. Die Grundstücksgröße ist ausschließlich durch die amtlich vermessenen "Grenzsteine" festgelegt.
Insbesondere bei verwinkelten Grundstücken oder bogenförmigen Grenzverlauf hat man in der Vergangenheit nicht viel Mühe auf die Berechnung der m² gelegt.

Gruß Lutz
Das ist richtig. Spätestens mit Einführung von EDV in den Grundbuchämtern sind die Angaben eigentlich immer OK. Rechtsverbindlich sind die Positionen der Grenzsteine und die Distanzen, die sich aus den Unterlagen ergeben. Danach kann man als Rechenkünstler die Größe berechnen. Bei einem vieleckigen Grundstück in konischer Form schon mal eine Herausforderung....
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Micha


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  #39  
Alt 09.02.2007, 17:10
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Hallo Bernd,

ich hab jetzt nicht alles gelesen aber vielleicht nochmal - falls schon geschrieben - welche Möglichleiten du hast.

Solange du 3.00 m vom Nachbarn weg bist ist alles ok. Bis dahin mußt du abreißen wenn das Bauamt rs will.
Du kannst über einen Anwalt auf Bestandschutz klagen, ist aber die letzte Möglichkeit.
Besser wäre es mit dem Nachbarn zu reden, fragen was er möchte, und sich eventuell - wenn er auch was bauen will - mit Ihm einigen.

Nur der Nachbar kann über die Zustimmung einer Baulast auf seiner Grundstücksfläche dir weiterhelfen., nicht vergessen.

In den Grenzabständen dürfen nur Garagen bis 9.00 auf der grenze stehen, auch keine Abstellräume, Terrassen ja.

Es ist abzuklären ob 2 o. 3 - seitig umschlossene " Terrassen " vom Bauamt erlaubt werden.

Sollte der Nachbar zustimmen, mußt du auf jedenfall die Bauantragsunterlagen incl. Standsicherheitsnachweis und Baulasterklärung - Lageplan mit Grundriss des Objektes , die Abstandsfläche wird grün schraffiert - beim Bauamt einreichen.


Ein fieser Trick zum Schluß:

Baukörper, die nicht auf dem Boden steh, z.B. Kragplatten 20 cm üpber dem Boden können 1.00 m in den Grenzabstand reinreichen, ohne nachbargenehmigung.

Ich wünsch dir gutes Verhandklungsgeschick, ansonsten Bestandschutz klagen, denn 15 Jahre sind an der Grenze des Gewohnheitsrechtes und der Nachbar muss erklären, warum ihn jetzt der Anbau stört.


In diesem Sinne

Averna


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  #40  
Alt 13.02.2007, 10:58
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Hallo zusammen,
erstmal ein dickes DANKE für eure Beiträge.

Komme gerade vom Bauamt, die Lösung ist gefunden:
Der Typ war wirlich nett.
Der Spruch:Nur reden Leuten kann geholfen werden, stimmt wirklich.

Ich muß 3m vom Nachbargrundstück weg bleiben, da hilft sonst nur eine Baulaständerung
Aber ich darf einen Lagerschuppen an der Grenze anbauen!

Ich muß jetzt eine Trennwand im Abstand von 3m zum Nachbargrundstück in den Wintergarten einziehen, die linke Seite ist dann Wintergarten die rechte ist Lagerschuppen für Fahrräder und Außenborder

Bauantrag nach §6 Abs.11.
Er sagt: Seid neusten ist es erlaubt das Abstellschuppen einen Eingang zum Wohnraum haben dürfen.
Wie neu das ist weiß ich nicht aber es rettet meinen Wintergarten.

Meine Grundstücksgröße wurde bei der Ortsbesichtigung falsch festgelegt.
Also die Sache mit überbauter Grundstücksfläche hat sich erledigt.

Ohne Baugenemigung baue ich nichts mehr.
Die Rennerei und Angst wegen Abriß spare ich mir.

Gruß und DANKE

Bernd
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  #41  
Alt 13.02.2007, 12:58
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Hallo Bernd,

wie ich es dir schon auf der ersten Seite geschrieben habe. Gehe ins Bauamt und rede mit denen. Ist bei uns auch immer so, die am meisten über das Bauamt schimpfen waren überhaupt nicht im Amt um das Problem zu lösen, sondern schreiben immer nur unangebrachte Briefe.
Diese Lösung mit der Mauer/Trennwand im 3m Bereich habe ich auch schon mehrmals praktiziert. Diese 3m können vom Kreisbaumeister noch auf 2m verringert werden.
Ich freue mich für dich, dass es nun doch ein gutes Ende zu nehmen scheint.!
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Gruß Sepp

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  #42  
Alt 13.02.2007, 13:06
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Zitat:
Zitat von viking22
Zitat:
Zitat von Tequila
ich habe von der Materie wenig Ahnung - kann aber dazu sagen, dass ich damals mein Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen wollte und das wurde auch genehmigt, weil das Carport nur 2,50 m hoch ist und weil mein Nachbar der Grenzbebauung in einem formlosen Schriftstück zugestimmt hat.

In Deinem Fall sehe ich den Weg "über den Nachbarn" fast als den Einfachsten an

Vielleicht kannst Du Ihn durch irgendetwas (Geld ) davon überzeugen, Dir diesen Wisch zu unterschreiben ?

Er zieht doch eh`weg, also gib Ihm doch noch ein Bonbon mit auf den Weg und Du hast deine Ruhe

Grüße
Heinz
Hallo Heinz,

ein Carport darfst du sowieso ohne Genehmigung an die Grenze bauen.
Eine Garage/Carport fällt unter den (Artikel 63 (BayBO)) genehmigungsfreie Bauten.
Nur ein dauernd genutzer Aufenthaltsraum oder Wohnraum wird Abstansflächenpflichtig.
So einfach lässt sich das Problem jetzt auch nicht mehr lösen, da es ja Aktenkundig ist.

Sorry dass ich mich jetzt so unthematisch einklinke,

ich freue mich dass das ganze gut ausgegangen ist,


Jetzt habe ich aber eine Frage,
Sepp Du sagst oben dass man ein Carport ohne Genehmigung anbauen darf,
heist das ich kann heute Spaten und Schaufel in die Hand nehmen
Na mal im Ernst, ich würde gerne ein Schleppdach ans Haus anbringen, für Carport, Geräteschuppen, und Holzvorrat,
was sollte ich alles berücksichtigen bevor ich zum NBauamt renne
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  #43  
Alt 13.02.2007, 13:06
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Sagt mal, verstehe ich das richtig?

Man zieht quer durch den Anbau eine Wand auf der "3m-Linie", nutzt den einen Teil dann als Abstellraum und dann ist es OK?

Was ist denn die Logik dahinter? Das aeussere Erscheinungsbild ist ja davon ueberhaupt nicht betroffen...!?!

Gruss
Mario
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  #44  
Alt 13.02.2007, 13:10
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Und dann gleich noch ne Frage hinterher,
gibts ne Möglichkeit über die Baugrenzlinie hinauszubauen?
Ich meine ne Lücke im Gesetz oder so etwas ähnliches, und wozu dient eine Baugrenzlinie
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  #45  
Alt 13.02.2007, 13:12
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Zitat:
Zitat von Flybridge
Zitat:
Zitat von 45meilen
Er hat von dem Anbau 15 Jahre gewußt, ihn geduldet und in diesen Jahren nichts dagegen unternommen, wieso eigentlich
Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, nur weil eine gewisse Zeit nichts unternommen wurde....

Oder darfst du immer mit 70 durch die Stadt fahren, nur weil du 15 Jahre lang nicht erwischt wurdest???

Hier verwischt sich oft das moralische Rechtsempfinden mit dem geltenden Recht
Sicher richtig, aber irgendwie erkenne ich in deinem Beispiel doch noch einen Unterschied. Aber ob dieser - wie wohl immer im Leben - den Ausschlag gibt....

Gruß

Michael
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  #46  
Alt 13.02.2007, 13:20
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Hallo Glumpo,

ja, unter folgenden Voraussetzungen.

Du bist Innerorts, oder in einem gültigen Bebauungsplangebiet.

Das Gebäude (Carport oder Garage) ist an der Grenze nicht länger als 7,99m.
Die Nutzfläche <50m². (Sind mehrere Grenzgebäude auf dem Grundstück addieren sich die Flächen) Bei Lager oder Geräteschuppen nur max. 20m².
Die Grenzwand im Mittel die Höhe von 3m nicht überschreitet.
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Gruß Sepp

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  #47  
Alt 13.02.2007, 13:22
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Zitat:
Zitat von glumpo
Und dann gleich noch ne Frage hinterher,
gibts ne Möglichkeit über die Baugrenzlinie hinauszubauen?
Ich meine ne Lücke im Gesetz oder so etwas ähnliches, und wozu dient eine Baugrenzlinie
hier kannst du dir eine isolierte Befreiung erteilen lassen. Keine große Sache, kostet so um die 30-50€ Gebühr.
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Gruß Sepp

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  #48  
Alt 13.02.2007, 13:34
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Zitat:
Zitat von TageDieb
Sagt mal, verstehe ich das richtig?

Man zieht quer durch den Anbau eine Wand auf der "3m-Linie", nutzt den einen Teil dann als Abstellraum und dann ist es OK?

Was ist denn die Logik dahinter? Das aeussere Erscheinungsbild ist ja davon ueberhaupt nicht betroffen...!?!

Gruss
Mario
Die Logik ist, dass eine Garage oder ein Nebengebäude mit bestimmten Abmessungen nicht Abstansflächenpflichtig ist, da kein Wohnraum.
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  #49  
Alt 13.02.2007, 14:11
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hallo glumpo,

ich kann nur für NRW schreiben.

Nicht zu verwechseln ist : Dürfen mit keine Genehmigung brauchen !!!

Du darfst einen Carport bauen, brauchst aber auch im B-Plan Gebiet eine Genehmigung, d.h. Unterlagen komplett einreichen wie Lageplan, Bauzeichnungen und Standsicherheitsnachweis.

Mit der Überbauung der Baugrenzlinie gillt es wie folgt:

Grundsätztlich NEIN, aber kein Nein ohne Ausnahmen und hier bestimmt alleine das Bauamt was und wie groß die Ausnahme ist.

Du kannst also einen Dispenz beantragen, musst eine 1A Begründung liefern, warum es nur so geht und nicht anders, und hoffst, dass es genehmigt wird.

Tipp: geh vorher zum Sachbearbeiter, sag Ihm was du willst und frag nach den Möglichkeiten. In der Regel - hier jedenfalls - helfen Sie dir weiter oder sagen dir, dass es so überhaupt keine Change gibt.

Auch beim bauen gilt: miteinander ist besser als gegeneinander


In diesem Sinne


Averna
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  #50  
Alt 13.02.2007, 14:20
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Zitat:
Zitat von Averna
Du kannst also einen Dispenz beantragen, musst eine 1A Begründung liefern, warum es nur so geht und nicht anders, und hoffst, dass es genehmigt wird.

In diesem Sinne


Averna
Als Begründung habe ich die Einfahrt, die ich sonst in eine Kurve legen müsste, bin in einem Verkehrsberuhigten Bereich ( Spielstrasse), da fetzten die Kinder mim Fahrrad herum, und ich kann alles erwarten , aber nicht das Kinder mich beim ausfahren sehen, auch wenn ich das Auto schiebe bin ich mir sicher fährt mir jedes zweite Kind rein,
also so wie es mir das Bauamt vorhgeschlagen hat kann ich es niemals umsetzten,
ich hoffe daß mir das als Begründung demnächst reicht, letztendlich sollte ja die Sicherheit über allem liegen, vor allem bei Kindern
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