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  #26  
Alt 29.05.2019, 12:29
Benutzerbild von Dennis1195
Dennis1195 Dennis1195 ist offline
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Weiß hier zufällig jemand wie es aussieht wenn man den Schein bestanden hat und in der Zeit bis er kommt beim fahren angehalten wird? Wird das gehandhabt wie fahren ohne Fahrerlaubnis oder wird es gehandhabt wie wenn man den Schein einfach zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht dabei hat?

Grüße
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U.N.V.E.U.
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  #27  
Alt 29.05.2019, 12:46
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dennis1195 Beitrag anzeigen
Weiß hier zufällig jemand wie es aussieht wenn man den Schein bestanden hat und in der Zeit bis er kommt beim fahren angehalten wird? Wird das gehandhabt wie fahren ohne Fahrerlaubnis oder wird es gehandhabt wie wenn man den Schein einfach zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht dabei hat?

Grüße
du kannst dir bei bestehen der Prüfung einen Vorläufigen Ausstellen lassen... dann kannst du gleich losfahren... wie es bis zur Ausstellung gehandhabt wird kann ich dir nicht sagen...

(ich bin in 16 Jahren noch nie kontrolliert worden)
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #28  
Alt 29.05.2019, 13:48
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Ich nehme mal an das ist genau so wie beim Autoführerschein.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #29  
Alt 29.05.2019, 14:00
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Ich denke da ist irgendwas schief gelaufen. ich habe meinen alten DDR Führerschein vor ca 5 Wochen zum DSV zum Umschreiben geschickt. Vor 2 Wochen habe ich den neuen bekommen. Inkl. Postweg und Rückfragen vom DSV (weil etwas nicht gut lesbar war).

Gruß Riccardo
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  #30  
Alt 29.05.2019, 14:29
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Weiß jemand wie der Weg der Datenübermittlung läuft?
a) der PA hat einen sicheren Computer und übermittelt die Daten+eingescannte Foto und Unterschrift direkt an die Bundesdruckerei?
b) der PA senden Papierunterlagen an DSV oder DMYV, der Dann die Daten elektronisch erfasst und an die Bundesdruckerei sendent?
c) der PA Daten auf Papier + Foto an die Bundesdruckerei?
Also eigentlich würde ich ja a) erwarten aber man weiß ja nie.
Und von Prüfling/Ausbildungsstätte an PA geht jedenfalls noch Papier.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #31  
Alt 29.05.2019, 17:21
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Juisas Juisas ist offline
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Nach 4,5 Wochen ist endlich der Führerschein angekommen....
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  #32  
Alt 30.05.2019, 07:16
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Moin moin,
da scheint es in der Tat ziemliche Schwankungsbreiten zu geben - als ich meinen Führerschein gemacht habe hab ich in der Erwartung, die Ausstellung der Scheckkarte (nach Aussage des PA erfolgt die Übermittlung der Unterlagen vollständig postalisch) würde in der Größenordnung 4-6 Wochen liegen mir direkt den vorläufigen SBF ausstellen lassen... 10 oder 11 Tage nach der Prüfung lag meine Scheckkarte im Briefkasten, das Ausfertigungsdatum steht bei mir drei Tage nach dem Prüfungsdatum drauf. Im Moment scheint das Pendel aber eher wieder in die andere Richtung zu schwingen...

lg, justme
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  #33  
Alt 31.05.2019, 11:12
superlolle superlolle ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du kannst dir bei bestehen der Prüfung einen Vorläufigen Ausstellen lassen... dann kannst du gleich losfahren... wie es bis zur Ausstellung gehandhabt wird kann ich dir nicht sagen...

(ich bin in 16 Jahren noch nie kontrolliert worden)
Bis zur Ausstellung "kannst" Du ohne unterwegs sein. Da im Führerschein der Tag der bestandenen Prüfung vermerkt ist, wird man so behandelt wie jemand, der seinen Führerschein "einfach vergessen" hat. Gibt also, je nach Lust und Laune, vermutlich ein kleines Bußgeld ... Ist aber also keinesfalls "Fahren ohne amtliche Fahrerlaubnis".
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  #34  
Alt 31.05.2019, 11:19
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
woher nimmst Du diese Erkenntnis ?
Die Ausstellung des Führerscheins (ob vorläufig oder dauerhaft) durch die berechtigte Stelle stellt den Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis dar, nicht das Bestehen der Prüfung. Es besteht ja immer noch die Möglichkeit, dass die Erteilung trotz abgelegter Prüfung nachträglich versagt werden kann.

Für mich wäre das erstmal "Fahren ohne gültigen SBF" und vermutlich auch ohne weiteres vor dem Verwaltungs-/Schifffahrtsgericht haltbar.

Bis dann

Dominic
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  #35  
Alt 31.05.2019, 11:43
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Die Erkenntnis habe ich von der Prüfungskommission, bei der ich die Prüfung abgelegt habe. Die Bundesdruckerei prüft nicht, die druckt! Wenn die Prüfungskommission also die Unterlagen an die Druckerei geschickt hat, dann wird da nichts mehr "nachträglich versagt". Denn: Die Bundesdruckerei schickt ja den Führerschein auch direkt an den Führerscheininhaber ...
Abgesehen davon: Man/frau kann sich am Tag der erfolgreich absolvierten Prüfung ja auch einen vorläufigen Füherschein ausstellen lassen. So viel zum nachträglichen "versagen" ...
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  #36  
Alt 31.05.2019, 13:37
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von superlolle Beitrag anzeigen
Denn: Die Bundesdruckerei schickt ja den Führerschein auch direkt an den Führerscheininhaber ...
Abgesehen davon: Man/frau kann sich am Tag der erfolgreich absolvierten Prüfung ja auch einen vorläufigen Füherschein ausstellen lassen. So viel zum nachträglichen "versagen" ...
Bisher wurden die Scheine vom DSV und DMYV versendet, zumindest bei mir.
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  #37  
Alt 31.05.2019, 13:56
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Das waren ja auch noch die Papierscheine. Die Plastikkarten kommen von der Bundesdruckerei. Die Papierscheine wurden von den PA´s ausgestellt, manche unterschrieben die sofort nach der Prüfung, andere stellten die erst nach bestandener Prüfung aus und schickten per Post.
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Ewald
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  #38  
Alt 01.06.2019, 07:44
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Hallo,
Zitat:
Zitat von superlolle Beitrag anzeigen
Abgesehen davon: Man/frau kann sich am Tag der erfolgreich absolvierten Prüfung ja auch einen vorläufigen Füherschein ausstellen lassen. So viel zum nachträglichen "versagen" ...
eben, es besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins. Dies wäre ja völlig absurd, wenn ich nach der bestandenen Prüfung ohne ausgestellte Erlaubnis einfach auch so fahren dürfte.

Nochmal, erst die Erteilung des SBF (ob endgültig oder vorläufig) stellt den Verwaltungsakt dar.
Rein praktisch ist es ja auch garnicht anders umsetzbar.
Die Schifffahrtspolizeibehörde trifft Dich bei der Kontrolle ohne gültigen SBF an. Da dieser noch nicht erteilt wurde, ist er auch nicht im Verzeichnis der Fahrerlaubnisse aufzufinden. Der vorläufige SBF, der jetzt als Nachweis dienen könnte fehlt auch. Wie soll jetzt der Vollzugsbeamte anderes mit Dir umgehen, als mit jmd. der keinen SBF besitzt (Untersagen der Weiterfahrt mangels Fahrerlaubnis, Einleiten des Ordnungswidrikeitsverfahren).
Jetzt kann man darauf hoffen, dass die Verwaltungsbehörde den Tatbestand nachträglich verringert, wenn man die Fahrerlaubnis mit dem passenden Datum nachreichen kann. Aber faktisch ist der Tatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Tatzeitpunkt erfüllt.

Bis dann

Dominic
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  #39  
Alt 01.06.2019, 08:54
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Na, dann ... scheinen die Prüfer/innen hier im hohen Norden ja keine Ahnung zu haben ...
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  #40  
Alt 05.06.2019, 19:28
Benutzerbild von Dennis1195
Dennis1195 Dennis1195 ist offline
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Mein Schein kam heute. Am 19. Mai Prüfung gemacht. Ging ja doch fix!
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Alt 02.08.2020, 09:06
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Sommer 2020:

18.07.2020 Prüfung DMYV Düsseldorf
20.07.2020 Datum auf Führerschein
01.08.2020 Karte im Briefkasten

Also 14 Tage bis der Amtsschimmel auf drucken drücken konnte.
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