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  #26  
Alt 25.03.2016, 07:08
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Bei ebay anbieten geht nicht, weil das Ding ja zur Zeit noch Gegenstand eines gültigen Vertrages ist und von daher Übereignung geschuldet wird. Dieser Übereignungsanspruch muss vorher weg sein.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #27  
Alt 25.03.2016, 07:24
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Bei ebay anbieten geht nicht, weil das Ding ja zur Zeit noch Gegenstand eines gültigen Vertrages ist und von daher Übereignung geschuldet wird. Dieser Übereignungsanspruch muss vorher weg sein.

Wären anbieten und Verkaufen nicht 2 Paar Schuhe?
Wer dann mit wem was für einen Vertrag macht, das steht doch auf einem anderen Blatt, oder?
__________________
Grüsse
Matthias

Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe
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  #28  
Alt 25.03.2016, 07:31
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Naja, man macht sich gegenüber dem ersten Verkäufer schadensersatzpflichtig, was ganz schön teuer werden kann. Richtig ist, dass man die Wahl hat und richtig ist auch, dass man Unsinn machen kann. In meinen Augen ist es Unsinn, das Ding woanders zu verhökern solange man noch einen laufenden Vertrag hat. Der muss erst vorher weg sein. Das geht nur über Fristsetzung usw. Von der Anzahlung kann man dann schön den Anwalt bezahlen (Kosten der Rechtsverfolgung und deswegen ersatzfähiger Vermögensfolgeschaden).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #29  
Alt 25.03.2016, 07:44
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
Wären anbieten und Verkaufen nicht 2 Paar Schuhe?
Wer dann mit wem was für einen Vertrag macht, das steht doch auf einem anderen Blatt, oder?
Fände ich zweifelhaft.

Ich würde erst anbieten, nachdem die Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind. Das ist meiner Meinung nach der einzig korrekte Weg.

Ich würde die Frau kontaktieren, ihr mitteilen, das du dich bereit erklärst, den Kaufvertrag aufzuheben, gegen Zahlung X, Rückgabe des Zubehörs. Mach ihr klar, dass dafür ist die Unterschrift ihres Mannes zwingend erforderlich ist.

Wie sie die Unterschrift unter den Vertrag bekommt kann dir egal sein, zumindest bist du nicht dafür verantwortlich, das zu überprüfen.
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  #30  
Alt 25.03.2016, 07:47
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Boot: Bolger Micro und andere
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen

Wie sie die Unterschrift unter den Vertrag bekommt kann dir egal sein, zumindest bist du nicht dafür verantwortlich, das zu überprüfen.

....toller Ratschlag. Wenn die Unterschrift gefälscht ist, dann ist der Aufhebungsvertrag wert- und sinnlos.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #31  
Alt 25.03.2016, 07:55
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Soll jetzt jeder bei jedem nicht persönlich geschlossenem Vertrag zunächst Betrugsabsichten unterstellen?

Ich schrieb ja, das ich würde.......

Und sollte sich dann die Unterschrift als gefälscht herausstellen, hätte ich aber mein Boot vielleicht schon verkauft und könnte die Saison genießen, während andere noch versuchen den Ehemann ausfindig zu machen.
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  #32  
Alt 25.03.2016, 08:09
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Jan,

übergebe alles den Anwalt, alles andere geht nur schief, und kostet Dich nur Zeit und Nerven
__________________
Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2025 freut
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  #33  
Alt 25.03.2016, 08:15
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Panna Panna ist offline
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Zitat:
Zitat von torty39 Beitrag anzeigen
30% wäre eine Frechheit

Auch wenn ich sonst Deine Kommentare sonst schätze bist Du hier weit über das Ziel hinaus geschossen.....seid Ihr alle nur noch Abzocker ?
Du schätzt seine Kommentare [emoji23]
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #34  
Alt 25.03.2016, 08:25
knibbel3 knibbel3 ist gerade online
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1. auf Vertragserfüllung bestehen. Beiden mündlich, schriftlich, persönlich mitteilen.
2. Frist für die Übergabe vereinbaren.
3. Alle zusätzlich anfallenden Kosten auf die Anzahlung anrechnen.
4. ev. einen Weiterverkauf mit Anrechnung der anfallenden Kosten auf die Anzahlung vereinbaren.
Oder willst Du das Boot behalten?
Vg
Herbert
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  #35  
Alt 25.03.2016, 08:30
Wigbold Wigbold ist offline
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Ich hasse ja grundsätzlich das Anwaltsgeschrei, aber das ist so ein Fall, in dem ein Anwalt mindestens hilfreich, wenn nicht gar zwingend notwendig wird.

Ich würde - da ich herauslese, daß nach dem Einschreiben noch kein persönliches Gespräch stattgefunden hat - die Frau anrufen und ihr erklären, daß zur Aufhebung beide Unterschriften nötig sind und würde sie fragen, ob ihr das bewusst ist.

Dieses Gespräch würde ich dazu nutzen, so viel Infos wie möglich zu ziehen, was da schief gelaufen ist. dabei aber keinesfalls irgendwelche Versprechungen geben, rechtliche Drohungen abgeben oder sonstige verbindliche Absprachen treffen, sondern unverbindlich bleiben.

Danach mit diesen Informationen zum einem Anwalt für Vertragsrecht gehen und einfach mal klären:

Was IST die Situation ? ( Rechte und Pflichten der Vertragsparteien )
Welche Möglichkeiten hast DU ?
Welche Möglichkeiten hat der KÄUFER ?

Danach sollten sich Wege aufzeigen, die ich der Käuferin telefonisch anbieten würde.

So sollte sich zeigen, wie es weitergeht.

Nicht gleich durch den Anwalt schießen lassen, Deiner Schilderung zufolge ist ein Vertragspartner abhanden gekommen und der andere pleite. Ich brauche nicht viele Finger um abzuzählen, wer auf den Kosten sitzen bleibt....

Ganz ohne Federn zu lassen, wirst Du aus der Nummer eh nicht rauskommen, auch wenn es ungerecht ist.

Vorschlagenderweise, Wigbold

PS: Gibt es bei Verbraucherschutzorganisationen oder beim Amtsgericht nicht solche kostenlosen Beratungsstellen ? Ich meine es gibt sowas.
__________________
Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

Mark Twain

Geändert von Wigbold (25.03.2016 um 08:35 Uhr)
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  #36  
Alt 25.03.2016, 08:46
Andrei Andrei ist gerade online
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Warum sollte der Verkäufer einen finanziellen Schaden in dieser Situation erleiden?
Das Boot bleibt ja bis zur vollständigen Bezahlung Sein Eigentum.

Und weil 50% bereits angezahlt worden sind, geht nur darum, dass alle Unkosten und Verluste aus diesem Geld beglichen werden.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass das Boot tatsächlich 2*50% wert ist (was sich bei dem weiteren Verkauf zeigen wird).

Gruß,
Andrei
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  #37  
Alt 25.03.2016, 08:58
knibbel3 knibbel3 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Warum sollte der Verkäufer einen finanziellen Schaden in dieser Situation erleiden?
Das Boot bleibt ja bis zur vollständigen Bezahlung Sein Eigentum.

Und weil 50% bereits angezahlt worden sind, geht nur darum, dass alle Unkosten und Verluste aus diesem Geld beglichen werden.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass das Boot tatsächlich 2*50% wert ist (was sich bei dem weiteren Verkauf zeigen wird).

Gruß,
Andrei
Genau wie in meinem Post #34 beschrieben, alle anfallenden Kosten werden mit der Anzahlung berechnet.
Da muss nur die Abfolge eingehalten werden.
Vg
Herbert
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  #38  
Alt 25.03.2016, 09:42
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Zitat:
Zitat von derfighter Beitrag anzeigen
Da hast Du vermutlich Recht, aber wir haben nur die Festnetznummer.

Mein Gefühl ist, dass sie das Geld nicht zusammen bekommen und deren 2 anderen Boote nicht verkauft bekamen.
Die Geschichte ist etwas unglaubwürdig. Sie lebten schon sehr lange zusammen, er ist seit mehr als 20 Jahren im selben Hafen und hat dort 2 Boote stehen. Ist Rentner, aber hilft als LKW Fahrer noch aus. Wie kann man da spurlos verschwinden?

Bis Ende Dezember hatten wir sehr viel Kontakt und sie hatte auch schon um den Schlüssel gebeten. (aber nicht bekommen) Einige Teile hat sie auch schon mitgenommen, dann haben wir nichts mehr gehört.

Entweder sie sind der Meinung sie haben etwas besseres gefunden oder das Geld ist nicht da. Aber: das sind nur Vermutungen.

Die Hafengebühren gehen wohl auf Ihre Kosten.
Wenn ich das Boot unter dem Preis verkaufen muss, dann auch die Differenz.

Oder würdest du das anders machen? Wir hatten damals noch andere Kaufinteressenten, die nun schon etwas anderes haben.

Und wir wollten schon den Kaufvertrag des neuen Bootes unterschreiben. Das hätte finanziell echt unschön ausgehen können.

Gruß Jan
Auch die kann man anrufen. Schon gemacht?
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  #39  
Alt 25.03.2016, 09:57
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Akki Akki ist gerade online
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Zu welchem Zeitpunkt war denn der Gefahrenübergang vereinbart? Ist auch nicht unwichtig...

Ich würde nochmal meine Versicherung aufstocken. Nicht, daß das Boot plötzlich mächtig warm wird
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #40  
Alt 25.03.2016, 10:07
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didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von gerald11 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde mal zum Telefon greifen und versuchen ihren verschwundenen Mann anzurufen.
Ruf bei ihr an, gib dich als Polizei aus und sag ihr, du hättest ihren verschwundenen Mann gefunden.
Auf die Reaktion darauf wäre ich mal gespannt.
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  #41  
Alt 25.03.2016, 10:36
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Mercurius Mercurius ist offline
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Mein Tipp, Jan:
Man holt sich keine Rechtsberatung in einem Forum und schon gar nicht in einem Forum für Boote. Das kann nur schief gehen. Deine Vertragssituation ist nicht ohne und das BGB komplex.
Ich bin juristisch nicht ganz unerfahren, aber würde mir nie eine Beratung zutrauen, ohne den Vertrag gelesen und alles über die Nebenabreden, die in solchen Fällen garantiert erfolgt sind, in Erfahrung gebracht zu haben.

Also Finger weg von den Hobbyjuristen und qualifizierte Beratung suchen. Das ist nun mal eine Rechtsanwalt für Vertragsrecht, dafür wurde dieser Berufsstand geschaffen. Und ganz bestimmt nicht Empfehlungen folgen, wie sich als Polizeibeamter ausgeben, Vertragspartner unter Druck setzen oder gar auszuspionieren. Da sitzt Du nachher selbst schneller auf der Anklagebank als Du gucken kannst.
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  #42  
Alt 25.03.2016, 10:46
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didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
...Und ganz bestimmt nicht Empfehlungen folgen, wie sich als Polizeibeamter ausgeben, Vertragspartner unter Druck setzen oder gar auszuspionieren...
Och menno, dabei war ich doch von meinem Vorschlag so überzeugt!
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  #43  
Alt 25.03.2016, 10:48
Tommily1969 Tommily1969 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Warum sollte der Verkäufer einen finanziellen Schaden in dieser Situation erleiden?
Das Boot bleibt ja bis zur vollständigen Bezahlung Sein Eigentum.

Und weil 50% bereits angezahlt worden sind, geht nur darum, dass alle Unkosten und Verluste aus diesem Geld beglichen werden.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass das Boot tatsächlich 2*50% wert ist (was sich bei dem weiteren Verkauf zeigen wird).

Gruß,
Andrei
Sorry....es gibt keine "UNKOSTEN" es gibt nur KOSTEN ☺
Hab ich in der Berufschule gelernt....😇
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  #44  
Alt 25.03.2016, 10:55
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Bei der Nummer nimmt niemand ab.

Aber vielen Dank für die vielen Meinungen, auch für die ganzen persönlichen Nachrichten, Beleidigungen sind auch eine Art Meinungsäußerung, da stehe ich drüber.

Meiner Meinung nach kauft man ein Boot mal nicht eben so. Das ist kein Auto oder Fahrrad. Ich persönlich vergleiche es eher mit einem Hauskauf als mit einem Autokauf. Daher fand ich eine Anzahlung auch ok.
Verdächtig war, dass sie mir immer wieder sagte, ich müsse mir um die Restzahlung keine Sorgen machen. Das Geld wäre da
Restzahlung war vertraglich bei Abholung vereinbart. Wir haben den Standartvertrag vom ADAC für Sportboote genommen. Ein genaues Datum war nicht vereinbart. Nur, dass die Wintersaison bis Ende April vom Verkäufer bezahlt ist und ab da es nicht mehr auf unsere Kosten weiter geht .... Kran oder was auch immer.

Bis kurz vor Weihnachten war auch alles OK. Da hatten wir noch Kontakt und man wollte schon den Schlüssel für das Boot, Farben, Fender und was alles hier vor Ort ist abholen. Da wir aber im Weihnachtsstress waren haben wir den Termin abgesagt.
Seit dem war Funkstille.

Im Januar haben wir nun unseren Urlaub in Kroatien mit Bootsplatz gebucht. Und in diesen Tagen hätten wir gerade ein trailerbares Boot gekauft. Das Einschreiben kam buchstäblich in letzter Sekunde.
Ich habe in der nächsten Woche Urlaub und ein Bagger hat meinen Garten neu strukturiert. Den wollte ich im Urlaub neu aufbauen.
Nun kann ich zum Anwalt laufen und habe ein Ferienhaus mit Bootliegeplatz für 2 Wochen aber kein Boot.
Da muss man vielleicht auch uns verstehen.

Natürlich geht es der Frau schlecht und sie hat vermutlich auch finanzielle Schwierigkeiten. Alles schreit nach anrufen. Aber das hätte sie ja auch seit 3 Monaten tun können. Wenn sie schon Beihilfe vom Staat bekommt, dann weiß sie ja schon länger, dass sie den Vertrag nicht einhalten kann.
Wir hätten dann den Urlaub nicht gebucht und nicht jedes Wochenende Boote besichtigt. Im Dezember hätte die Rückabwicklung evtl unproblematisch geklappt.
Nun ist aber die "Verkaufszeit" vorbei. Viele Boote sind schon im Wasser und kaum einer sucht noch ein Boot. Demnach wird alles ein Jahr älter und ein Boot verkauft man selten mal schnell in einer Woche.

Ohne Anwalt werde ich nun nichts mehr machen. Annonciert habe ich trotzdem, ich denke es ist auch im Sinne der Käuferin, dass man die Kosten nach Möglichkeit gering hält.
Ich habe eine Rechtschutzversicherung für so einen Fall. Und ich muss den Vertrag nun nicht mit Gewalt durchboxen. Aber mein Anwalt soll sich an beide wenden, irgendwo wird er ja gemeldet sein und seine Rente muss ja auch irgendwo hin gehen.

Ich bin kein Unmensch und alle bis auf den letzten Cent aussaugen tue ich auch nicht. Ich bitte Euch Eure Meinung hier zu verkünden und mich nicht in privaten Nachrichten zu beleidigen. Soviel Mut solltet auch ihr haben. Ich hoffe die richtigen 4 Leute fühlen sich nun auch angesprochen.

Es mag sein, dass es eine Unsitte ist gleich alle zu verklagen und nach Schadensersatz zu schreien. Ist es aber nicht auch genau so eine Unsitte geworden alles zu reservieren, egal ob man es wirklich kaufen möchte oder nicht? Alles haben zu wollen, ob man es bezahlen kann, oder nicht? Die Bank wird es schon auslegen ... ... warum kauft man sich alles auf Pump heut zu tage?

Wie auch immer. Ich hoffe, ich bin am Dienstag etwas schlauer.
Und ich danke Euch für die zahlreichen Meinungen und Ratschläge und auch für die Kritik. Viele Antworten bedeutet auch viele Meinungen und das erweitert den Horizont. Gerade dann, wenn man nicht weiter weiß und sich irgendwie alles im Kopf dreht. Manchmal hilft auch eine Nacht darüber zu schlafen

Gruß Jan
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  #45  
Alt 25.03.2016, 10:56
Andrei Andrei ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Tommily1969 Beitrag anzeigen
Sorry....es gibt keine "UNKOSTEN" es gibt nur KOSTEN ☺
Hab ich in der Berufschule gelernt....��
Jetzt habe ich auch etwas dazu gelernt, danke für die Weitergabe

Geändert von Andrei (25.03.2016 um 11:03 Uhr)
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  #46  
Alt 25.03.2016, 10:57
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corvette-gold corvette-gold ist offline
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Sachlich betrachtet.
Du hast das Geld ( einen Teil ) und das Boot.
Es besteht natürlich ein Vertrag.
Den könnte mann mittels Anwalt einfordern.
Ob es Sinn macht, musst Du entscheiden. Meistens ist es eine langwierge Angelegenheit .

Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag Rückabzuwicklen.
Ich würde dazu tendieren.
Mit Einverständnis des neuen Eigentümers das Boot umgehend neu anbeieten, zum Verkauf.

Wird es für weniger verkauft, würde ich vereinbaren, das Geld dafür von der Anzahlung einzubehalten.
So dass Du keine finaziellen Schaden davon trägst.
So hat der neue Eigentümer sein Geld ( oder einen Teil davon ) zurück und Du bist das Boot los.
Erfahrungsgemäß werden aber Schiffe über 10 000 Euro nicht mal eben so schnell verkauft. Egal ob die es Wert sind oder nicht.
Aber wenn, dann ist jetzt die richtige Zeit, um das ins Netz zu stellen.
Nicht nach Anwaltlichen eingriffen im August....
Denke an die Kosten des Liegeplatzes , die Reinigung usw.
Schöner wird es nicht durch langes unbenutzes liegen.
Und letztendlich fällt das irgenwann irgenwie auch Dir wieder auf die Füße
Grüße Frank

Geändert von corvette-gold (25.03.2016 um 12:06 Uhr)
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  #47  
Alt 25.03.2016, 11:01
Andrei Andrei ist gerade online
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@ Jan,

Wurde die Anzahlung bar geleistet? Wenn ja, habt ihr das Geld auf Echtheit geprüft?
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  #48  
Alt 25.03.2016, 11:08
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Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
@ Jan,

Wurde die Anzahlung bar geleistet? Wenn ja, habt ihr das Geld auf Echtheit geprüft?
Ja, in bar. Echt? Keine Ahnung. Die Bank hat sich aber die letzten 5 Monate nicht gemeldet [emoji28]
Es liegt seit dem warm und trocken auf einem extra Konto. [emoji542]

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Alt 25.03.2016, 11:20
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Im ADAC Vertrag steht unten !

Das Boot bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des (der) Verkäufer(s)

Das ist in diesem Fall der wichtigste Satz im Vertrag denn ansonsten würde das Boot rechtlich dem Käufer gehören!
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin

Torty

-----------------------------------------------------
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Alt 25.03.2016, 11:25
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