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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hi!
Bei ebay anbieten geht nicht, weil das Ding ja zur Zeit noch Gegenstand eines gültigen Vertrages ist und von daher Übereignung geschuldet wird. Dieser Übereignungsanspruch muss vorher weg sein.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#27
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Wären anbieten und Verkaufen nicht 2 Paar Schuhe? Wer dann mit wem was für einen Vertrag macht, das steht doch auf einem anderen Blatt, oder?
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
#28
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Naja, man macht sich gegenüber dem ersten Verkäufer schadensersatzpflichtig, was ganz schön teuer werden kann. Richtig ist, dass man die Wahl hat und richtig ist auch, dass man Unsinn machen kann. In meinen Augen ist es Unsinn, das Ding woanders zu verhökern solange man noch einen laufenden Vertrag hat. Der muss erst vorher weg sein. Das geht nur über Fristsetzung usw. Von der Anzahlung kann man dann schön den Anwalt bezahlen (Kosten der Rechtsverfolgung und deswegen ersatzfähiger Vermögensfolgeschaden).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#29
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Ich würde erst anbieten, nachdem die Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind. Das ist meiner Meinung nach der einzig korrekte Weg. Ich würde die Frau kontaktieren, ihr mitteilen, das du dich bereit erklärst, den Kaufvertrag aufzuheben, gegen Zahlung X, Rückgabe des Zubehörs. Mach ihr klar, dass dafür ist die Unterschrift ihres Mannes zwingend erforderlich ist. Wie sie die Unterschrift unter den Vertrag bekommt kann dir egal sein, zumindest bist du nicht dafür verantwortlich, das zu überprüfen. |
#30
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....toller Ratschlag. Wenn die Unterschrift gefälscht ist, dann ist der Aufhebungsvertrag wert- und sinnlos.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#31
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Soll jetzt jeder bei jedem nicht persönlich geschlossenem Vertrag zunächst Betrugsabsichten unterstellen?
Ich schrieb ja, das ich würde....... Und sollte sich dann die Unterschrift als gefälscht herausstellen, hätte ich aber mein Boot vielleicht schon verkauft und könnte die Saison genießen, während andere noch versuchen den Ehemann ausfindig zu machen. |
#32
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Jan,
übergebe alles den Anwalt, alles andere geht nur schief, und kostet Dich nur Zeit und Nerven
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Gruss Olli ![]() ![]()
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#33
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Du schätzt seine Kommentare [emoji23]
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#34
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1. auf Vertragserfüllung bestehen. Beiden mündlich, schriftlich, persönlich mitteilen.
2. Frist für die Übergabe vereinbaren. 3. Alle zusätzlich anfallenden Kosten auf die Anzahlung anrechnen. 4. ev. einen Weiterverkauf mit Anrechnung der anfallenden Kosten auf die Anzahlung vereinbaren. Oder willst Du das Boot behalten? Vg Herbert
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#35
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Ich hasse ja grundsätzlich das Anwaltsgeschrei, aber das ist so ein Fall, in dem ein Anwalt mindestens hilfreich, wenn nicht gar zwingend notwendig wird.
Ich würde - da ich herauslese, daß nach dem Einschreiben noch kein persönliches Gespräch stattgefunden hat - die Frau anrufen und ihr erklären, daß zur Aufhebung beide Unterschriften nötig sind und würde sie fragen, ob ihr das bewusst ist. Dieses Gespräch würde ich dazu nutzen, so viel Infos wie möglich zu ziehen, was da schief gelaufen ist. dabei aber keinesfalls irgendwelche Versprechungen geben, rechtliche Drohungen abgeben oder sonstige verbindliche Absprachen treffen, sondern unverbindlich bleiben. Danach mit diesen Informationen zum einem Anwalt für Vertragsrecht gehen und einfach mal klären: Was IST die Situation ? ( Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ) Welche Möglichkeiten hast DU ? Welche Möglichkeiten hat der KÄUFER ? Danach sollten sich Wege aufzeigen, die ich der Käuferin telefonisch anbieten würde. So sollte sich zeigen, wie es weitergeht. Nicht gleich durch den Anwalt schießen lassen, Deiner Schilderung zufolge ist ein Vertragspartner abhanden gekommen und der andere pleite. Ich brauche nicht viele Finger um abzuzählen, wer auf den Kosten sitzen bleibt.... Ganz ohne Federn zu lassen, wirst Du aus der Nummer eh nicht rauskommen, auch wenn es ungerecht ist. Vorschlagenderweise, Wigbold PS: Gibt es bei Verbraucherschutzorganisationen oder beim Amtsgericht nicht solche kostenlosen Beratungsstellen ? Ich meine es gibt sowas.
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Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben. Mark Twain Geändert von Wigbold (25.03.2016 um 08:35 Uhr)
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#36
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Warum sollte der Verkäufer einen finanziellen Schaden in dieser Situation erleiden?
Das Boot bleibt ja bis zur vollständigen Bezahlung Sein Eigentum. Und weil 50% bereits angezahlt worden sind, geht nur darum, dass alle Unkosten und Verluste aus diesem Geld beglichen werden. Natürlich unter der Voraussetzung, dass das Boot tatsächlich 2*50% wert ist (was sich bei dem weiteren Verkauf zeigen wird). Gruß, Andrei
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#37
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Da muss nur die Abfolge eingehalten werden. Vg Herbert
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#38
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#39
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Zu welchem Zeitpunkt war denn der Gefahrenübergang vereinbart? Ist auch nicht unwichtig...
Ich würde nochmal meine Versicherung aufstocken. Nicht, daß das Boot plötzlich mächtig warm wird
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#40
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![]() Auf die Reaktion darauf wäre ich mal gespannt.
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#41
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Mein Tipp, Jan:
Man holt sich keine Rechtsberatung in einem Forum und schon gar nicht in einem Forum für Boote. Das kann nur schief gehen. Deine Vertragssituation ist nicht ohne und das BGB komplex. Ich bin juristisch nicht ganz unerfahren, aber würde mir nie eine Beratung zutrauen, ohne den Vertrag gelesen und alles über die Nebenabreden, die in solchen Fällen garantiert erfolgt sind, in Erfahrung gebracht zu haben. Also Finger weg von den Hobbyjuristen und qualifizierte Beratung suchen. Das ist nun mal eine Rechtsanwalt für Vertragsrecht, dafür wurde dieser Berufsstand geschaffen. Und ganz bestimmt nicht Empfehlungen folgen, wie sich als Polizeibeamter ausgeben, Vertragspartner unter Druck setzen oder gar auszuspionieren. Da sitzt Du nachher selbst schneller auf der Anklagebank als Du gucken kannst.
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#42
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#43
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![]() Zitat:
Hab ich in der Berufschule gelernt....😇
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#44
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Bei der Nummer nimmt niemand ab.
Aber vielen Dank für die vielen Meinungen, auch für die ganzen persönlichen Nachrichten, Beleidigungen sind auch eine Art Meinungsäußerung, da stehe ich drüber. Meiner Meinung nach kauft man ein Boot mal nicht eben so. Das ist kein Auto oder Fahrrad. Ich persönlich vergleiche es eher mit einem Hauskauf als mit einem Autokauf. Daher fand ich eine Anzahlung auch ok. Verdächtig war, dass sie mir immer wieder sagte, ich müsse mir um die Restzahlung keine Sorgen machen. Das Geld wäre da ![]() Restzahlung war vertraglich bei Abholung vereinbart. Wir haben den Standartvertrag vom ADAC für Sportboote genommen. Ein genaues Datum war nicht vereinbart. Nur, dass die Wintersaison bis Ende April vom Verkäufer bezahlt ist und ab da es nicht mehr auf unsere Kosten weiter geht .... Kran oder was auch immer. Bis kurz vor Weihnachten war auch alles OK. Da hatten wir noch Kontakt und man wollte schon den Schlüssel für das Boot, Farben, Fender und was alles hier vor Ort ist abholen. Da wir aber im Weihnachtsstress waren haben wir den Termin abgesagt. Seit dem war Funkstille. Im Januar haben wir nun unseren Urlaub in Kroatien mit Bootsplatz gebucht. Und in diesen Tagen hätten wir gerade ein trailerbares Boot gekauft. Das Einschreiben kam buchstäblich in letzter Sekunde. Ich habe in der nächsten Woche Urlaub und ein Bagger hat meinen Garten neu strukturiert. Den wollte ich im Urlaub neu aufbauen. Nun kann ich zum Anwalt laufen und habe ein Ferienhaus mit Bootliegeplatz für 2 Wochen aber kein Boot. Da muss man vielleicht auch uns verstehen. Natürlich geht es der Frau schlecht und sie hat vermutlich auch finanzielle Schwierigkeiten. Alles schreit nach anrufen. Aber das hätte sie ja auch seit 3 Monaten tun können. Wenn sie schon Beihilfe vom Staat bekommt, dann weiß sie ja schon länger, dass sie den Vertrag nicht einhalten kann. Wir hätten dann den Urlaub nicht gebucht und nicht jedes Wochenende Boote besichtigt. Im Dezember hätte die Rückabwicklung evtl unproblematisch geklappt. Nun ist aber die "Verkaufszeit" vorbei. Viele Boote sind schon im Wasser und kaum einer sucht noch ein Boot. Demnach wird alles ein Jahr älter und ein Boot verkauft man selten mal schnell in einer Woche. Ohne Anwalt werde ich nun nichts mehr machen. Annonciert habe ich trotzdem, ich denke es ist auch im Sinne der Käuferin, dass man die Kosten nach Möglichkeit gering hält. Ich habe eine Rechtschutzversicherung für so einen Fall. Und ich muss den Vertrag nun nicht mit Gewalt durchboxen. Aber mein Anwalt soll sich an beide wenden, irgendwo wird er ja gemeldet sein und seine Rente muss ja auch irgendwo hin gehen. Ich bin kein Unmensch und alle bis auf den letzten Cent aussaugen tue ich auch nicht. Ich bitte Euch Eure Meinung hier zu verkünden und mich nicht in privaten Nachrichten zu beleidigen. Soviel Mut solltet auch ihr haben. Ich hoffe die richtigen 4 Leute fühlen sich nun auch angesprochen. Es mag sein, dass es eine Unsitte ist gleich alle zu verklagen und nach Schadensersatz zu schreien. Ist es aber nicht auch genau so eine Unsitte geworden alles zu reservieren, egal ob man es wirklich kaufen möchte oder nicht? Alles haben zu wollen, ob man es bezahlen kann, oder nicht? Die Bank wird es schon auslegen ... ... warum kauft man sich alles auf Pump heut zu tage? Wie auch immer. Ich hoffe, ich bin am Dienstag etwas schlauer. Und ich danke Euch für die zahlreichen Meinungen und Ratschläge und auch für die Kritik. Viele Antworten bedeutet auch viele Meinungen und das erweitert den Horizont. Gerade dann, wenn man nicht weiter weiß und sich irgendwie alles im Kopf dreht. Manchmal hilft auch eine Nacht darüber zu schlafen ![]() Gruß Jan
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#45
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![]() Geändert von Andrei (25.03.2016 um 11:03 Uhr) |
#46
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Sachlich betrachtet.
Du hast das Geld ( einen Teil ) und das Boot. Es besteht natürlich ein Vertrag. Den könnte mann mittels Anwalt einfordern. Ob es Sinn macht, musst Du entscheiden. Meistens ist es eine langwierge Angelegenheit . Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag Rückabzuwicklen. Ich würde dazu tendieren. Mit Einverständnis des neuen Eigentümers das Boot umgehend neu anbeieten, zum Verkauf. Wird es für weniger verkauft, würde ich vereinbaren, das Geld dafür von der Anzahlung einzubehalten. So dass Du keine finaziellen Schaden davon trägst. So hat der neue Eigentümer sein Geld ( oder einen Teil davon ) zurück und Du bist das Boot los. Erfahrungsgemäß werden aber Schiffe über 10 000 Euro nicht mal eben so schnell verkauft. Egal ob die es Wert sind oder nicht. Aber wenn, dann ist jetzt die richtige Zeit, um das ins Netz zu stellen. Nicht nach Anwaltlichen eingriffen im August.... Denke an die Kosten des Liegeplatzes , die Reinigung usw. Schöner wird es nicht durch langes unbenutzes liegen. Und letztendlich fällt das irgenwann irgenwie auch Dir wieder auf die Füße Grüße Frank Geändert von corvette-gold (25.03.2016 um 12:06 Uhr)
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#47
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@ Jan,
Wurde die Anzahlung bar geleistet? Wenn ja, habt ihr das Geld auf Echtheit geprüft?
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#48
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![]() Zitat:
Es liegt seit dem warm und trocken auf einem extra Konto. [emoji542] Gesendet von meinem Blade S6 mit Tapatalk
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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#49
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Im ADAC Vertrag steht unten !
Das Boot bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des (der) Verkäufer(s) Das ist in diesem Fall der wichtigste Satz im Vertrag denn ansonsten würde das Boot rechtlich dem Käufer gehören!
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Grüße vom Müggelsee aus Berlin Torty ----------------------------------------------------- Jedes Boot ist besser als kein Boot !
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#50
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😁😘
gesendet von meiner mobilen Leuchtfliese. 📱
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![]() hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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