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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Wie war das noch mit dem Pferd vor der Apotheke?
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#27
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Dein Bussgeldbescheid ist schon wirkungslos, weil er aus für den Aussteller sehr nachvollziehbaren Gründen nicht unterschrieben ist.
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#28
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#29
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![]() Carsten
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Das Leben ist zu schön um ständig zu arbeiten, aber wie soll man sonst leben.
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#30
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Da steht: Ausgefertigt .... Urkundsbeamter Maier. Das ist de jure nichts anderes als eine Beglaubigung.
Kannst ja mal Geld für ein Haus bezahlen und in Deinem Kaufvertrag steht dann: Ausgefertigt blablub. Da möchtest Du doch keine Unterschrift vom Verkäufer sehen. ![]() ![]() Ist so ähnlich wie beim Steuerbescheid. Der ist vorläufig und auch nicht unterschrieben von den Finanzämtern mit DUNS-Numbers und SIC-Codes. Wahrscheinlich kauft Ihr auch Schiffe zu einem Vorläufigen Preis und bezahlt diesen ohne die Unterschrift vom Verkäufer. Zugegeben, das mit dem "Mensch", "natürliche Person" "Juristische Person", Mensch vor dem Staat mit Staat als Organ, die natürliche Person im Staat als ausführende des Staates ..... Geändert von seebaer150 (18.12.2015 um 20:17 Uhr) |
#31
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In diesem Fall zu spät
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#32
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Wofür einen "Fachanwalt"? Um mehr Kohle raus zu hauen, als das Bußgeld beträgt, aber man mit einem Fähnchen aus der Nummer raus kommen konnte? Rechtsschutz übernimmt auch nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht; dies nur zur Info. Die Kiste mit "ich wars nicht und hab auch nuuuuull Ahnung, wer da das Fahrzeug zu schnell bewegt haben könnte" funzt übrigens nicht mehr bzw. nur noch in sehr sehr seltenen Fällen. Selbst erlebt. Bin mit dem Töffi meines Ex geblitzt worden, er (seines Zeichens selbst Polizist) hat wahrheitsgemäß angegeben, dass er nicht gefahren sei, mir aber diese Info nicht weiter gereicht und tja.... dann standen sie mit drei Personen vor meiner Tür.... ![]() Andernfalls wäre er haftbar gewesen. In einem anderen bekannten Fall gab der Halter auch an, nicht gefahren zu sein. Das Foto war unscharf, aber er in "unerlaubter" Begleitung ![]() Sicher, man kanns versuchen, aber im Zweifelsfall würde ich zahlen und gut. Man hatte ja auch sein Späßken...
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#33
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Na ja. Fachanwalt für den Fall wenn man z.B. auf letzter Rille unterwegs ist und eventuel ein Fahrverbot droht. Ausserdem holt sich der Anwalt vor irgendwelchen Tätigkeiten die Deckungszusage der Rechtschutz.
Wer sagt denn, dass die Messung ok ist? Hier kann es zu Unregemäßigkeiten gekommen sein. Die Akteneinsicht erhält nun mal nue ein Anwalt. Selbst die Vertreter die Automobilclubs raten nicht jeden Bußgeldbescheid ohne rechtliche Prüfung hinzunehmen. In der Praxis ist es schon oft genug zu unberechtigten Bußgeldstrafen gekommen. Hier geht es ja in erster Linie darum, 1. ob die Anhörung offiziell zugestellt ist.(Verjährung?) 2. ob der Fahrer anhand des Fotos identfiziert werden kann. 3. ob ein Bußgeld verhängt wird. Alles Weitere kommt danach.
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#34
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![]() Gruß Berni ![]() |
#35
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Volker, ich hätte ja fast gewettet das Du den Abend bei uns saßt und wir Rotwein getrunken haben
![]() ![]() ![]() Nee, im Ernst, frag mal nen RA und wenns nicht weh tut steh dazu ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#36
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![]() Ach Berni, Winterblues oder warum so garstig? Nehme den TE mal an die Hand und dann schauen wir, was dabei raus kommt, ok? Aber bitte nicht das Update vergessen!
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#37
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Fährt den ein Iveco so schnell?
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#38
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Ja - der "Sprinter" von denen schon, der geht lt. Tacho schon über 180 km/h.
Nachdem der ganze Schriftverkehr mir nicht "offiziell" zugestellt worden ist, werde ich wahrscheinlich erst mal gar nicht reagieren. Dann werde ich wahrscheinlich sagen, dass ich beim besten Willen nicht sagen kann, ob ich es auf dem Foto bin, da man nur den Milch(!!!!)-Karton sieht (< wie schon mehrfach gesagt: bei Rotwein wär's eindeutiger) Vorsichtshalber frag' ich am Montag mal einen befreundeten Anwalt... Danke erst 'mal und Gruß vom Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#39
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Fehler gemacht
Sich erwischen lassen Ein Mann sein und dafür gerade stehen. So einfach ist das ![]()
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#40
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Männo, ist da nicht Deine Angelurlaubsbekanntschaft gefahren?
Der wohnt doch in Australien-Mitte, Wüste 17 Hausnummer 12 oder so ähnlich? Ansonsten kommt der Polizei-Passbildvergleicher, der für ~15€ Dein Einwohnermeldeamt-Passbild mit dem Blitzerfoto vergleicht und - oh Wunder - Übereinstimmung feststellt(er will ja zukünftig weiter Passbilder vergleichen...) Gruß Michael, der nicht die Moralkeule rausholt sondern beim Kampf um Ordnungsgelder Waffengleichheit befürwortet. Das geht bei Akteneinsicht los(einer behauptet einfach, der andere muss zwingend Anwalt vorfinanzieren) und auch Begründungszwang für Geschwindigkeitsbegrenzungen statt Kadavergehorsam in diesem Verfahren, da Messungen meist nur an "interessanten Stellen" erfolgen. |
#41
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#42
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Mann, Mann, Mann!! Alles Ehrenmänner[emoji4]
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#43
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Es sei denn, es geht ans eigene Portemonnaie....
![]() ![]() (...dann sieht die Welt auf einmal wieder ganz anders aus und es ist schlichte Abzocke...) P.S. Zumindest den Anhörungsbogen würde ich trotzdem wieder löschen lassen.... ![]()
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![]() Gruß Berni ![]()
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#44
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Interessant wäre, wer denn noch alles als Fahrer im Vertrag eingetragen war. Zumindest bei den mir bekannten Vermietern muss man jeden Fahrer vorher angeben und seinen FS vorlegen.
Ansonsten - es ist nicht mehr modern, Verantwortung zu übernehmen. Vollkaskomentalität eben. Ich freue mich jetzt schon auf den Thread "Die Autovermietung will mir kein Auto mehr vermieten, wer weiß einen Anwalt, Stichwort Diskriminierung" ![]() ![]() |
#45
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![]() Zitat:
war auch letztens "Umzugshelfer" und hab den LKW für diesen Umzug geliehen. Da ich aber am Umzugstag nicht konnte hab ich nur den LKW Freitag geholt und am Samstag hat in ein anderer bekannter gefahren. Als Fahrer war ich eingetragen. Bei einem Unfall wären wir in Erklärungnot geraten. Bei einem Strafzettel wäre klar das ich es nicht gewesen sein kann da ich ja 200km entfernt war.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#46
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Ich bekomme öfter mal ein solches Foto
Dazu stehen.Bezahlen und fertig Die Rechnung ist allerdings auch nie besonders hoch |
#47
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![]() Zitat:
Aber da niemand zu erkennen ist ist auch schwer jemanden dafrü zur Verantwortung zu ziehen. Volker könnte auch eine Liste mit 10-15 Personen Einreichen die an diesem Tag gefahren sein könnten. Die einverständniss derer natürlich vorausgesetzt. Dann müsste das Amt entweder alle anschreiben oder das Verfahren einstellen. ![]()
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#48
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Noch ein Edelmann. Wow.[emoji4]
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
#49
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![]() Zitat:
bei den Fotos auf dem Anhörungsbogen ist lediglich eine Kopie des eigentlichen Fotos drauf und die kann ganz erheblich von der Qualität der Fotos in der "Akte" abweichen... Deshalb sagte ich ja schon, wie man verfahren könnte, bis man das "richtige Foto" vorgelegt bekommt. Zeigen sich dann Merkmale, die es wahrscheinlich machen, dass man den TE als Fahrer identifiziert, würde ich bei dieser nicht besonders hohen "Sanktion" zahlen und fertig! Und dann nochmal ganz grundsätzlich: Alle möglichen Straftäter haben das Recht, sich bei Strafverfahren auf Verfahrensfehler und andere Dinge zu berufen und ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen, und dem TE hält man moralische Vorträge... ![]() Wenn man in Deutschland so "bescheuert" ist und sich damit zufrieden gibt (anders als in vielen europäischen Ländern), dass es keine Halterhaftung gibt (und bei Leihwagen eben der Mieter), obwohl mir doch wohl keiner erzählen kann, dass der Halter nicht weiß, wer seinen Wagen fährt, muss man sich auch nicht wundern, dass ein Autofahrer bei einer Ordnungswidrigkeit das gleiche Recht für sich in Anspruch nimmt, das auch jedem Straftäter zusteht!
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![]() Gruß Berni ![]() |
#50
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![]() Zitat:
Machchmal kommt es mir hier allerdings vor, als wenn einige nur ihre geistigen Fürze ablassen wollen. Das riecht dann immer so nach Klugscheißeralarm. ![]()
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Beste Grüße aus Hamburg Tom ![]() |
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