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  #26  
Alt 30.01.2015, 06:21
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Moin
"Problemchen" in diesem Fall ist glaub ich der veorhandene Eintrag im NL Schiffskataster.Ich mein in zwei Registern geht nicht, entweder in Nl raus und in D ins Register rein, oder mit Nl Kataster in D Wsa oder IBS ( aber ohne Gewähr)
Hans
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  #27  
Alt 30.01.2015, 09:39
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Zitat:
Zitat von aunt t Beitrag anzeigen
Moin
"Problemchen" in diesem Fall ist glaub ich der veorhandene Eintrag im NL Schiffskataster.Ich mein in zwei Registern geht nicht, entweder in Nl raus und in D ins Register rein, oder mit Nl Kataster in D Wsa oder IBS ( aber ohne Gewähr)
Hans
daran wird es wohl scheitern, was dann auch logisch wäre bei der rechtlichen Bedeutung einer Registereintragung.
Unser Schiff war beim Kauf nicht in einem NL-Register eingetragen. So brauchte beim Kauf nichts gelöscht werden und nur vom Verkäufer das uneingeschränkte Eigentum versichert werden.
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Gruß - Georg
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  #28  
Alt 30.01.2015, 09:49
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Zitat:
Zitat von wobermann Beitrag anzeigen
(..) Eingetragen ist das Schiff im Niederländischen Schiffskataster. (..)
Ich führe die Flagge der Bundesrepuplik. (..)
Ich glaube, Du führst die falsche Flagge. NL-Register und D-Flagge geht nicht. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
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Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 01.02.2015, 10:48
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Das Flaggenzertifikat löst das Problem am einfachsten.

Im Gegensatz zur WSA Zulassung oder IBS ist das auch ein richtiger Eigentumsnachweis
Der IBS gilt sehr wohl als Eigentumsnachweis ...

Da steht mein Name und meine Adresse drin.
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Gruß

Stefan
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  #30  
Alt 01.02.2015, 15:33
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Hallo zusammen .



Zitat:
Zitat von Interceptor43 Beitrag anzeigen
Der IBS gilt sehr wohl als Eigentumsnachweis ...

Da steht mein Name und meine Adresse drin.


Hallo Stefan,

das muß nicht zwingend so sein,

z.B. im KFZ-Schein u. Brief stehen auch Name u. Anschrift drin,

sagt aber nichts zwingenges über den Eigentümer aus .



Für das Flaggenzertifikat muß ganz klar der Eigentumsnachweis erbracht werden .


Grüße : TOMMI
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  #31  
Alt 01.02.2015, 15:54
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DEr IBS ist ein EIgntumsnachweis das wurde hier im Forum schon oft bewiesen
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  #32  
Alt 01.02.2015, 16:05
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Hallo Volker,

das möchte ich auch nicht bestreiten,

bleibt nur die Antwort, wie breitflächig dies Anerkennung findet .

Von sollte u.o. muß, ist es leider auch manchmal zu entfernt .



Ich denke, gerade auch international unterwegs,

ist man mit dem Flaggenzertifikat ( aus D sowieso gut ) exzellent aufgestellt .

Erspart jeglichen Zweifel u. Diskussionen mit Beamten überall .



Grüße : TOMMI
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  #33  
Alt 01.02.2015, 16:07
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Das ist richtig. Das flaggenzertifikat ist super der IBS ist ein international annerkanntes papier und hat damit Weltweite berechtigung und jedes Land das die vereinbarung unterschrieben hat erkennt diesen auch an.
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  #34  
Alt 01.02.2015, 16:15
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Dann können diejenigen nur hoffen,

dass alle Länder die übers Wasser be- u. erfahrbar sind unterzeichnet haben .



Werden aber bestimmt nicht wenige sein .


Also vor Reiseantritt, Länder abfragen .



Grüße : TOMMI
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  #35  
Alt 01.02.2015, 18:36
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Ich sehe das wie Tommi.

Wie beim KFZ Schein ist WSA Zulassung und IBS nur dem Anschein nach ein Eigentumsnachweis.

Wenn es hart auf hart geht eben nicht.

Dann ist das nur ein Zettel, der bestätigt, das dieses Boot auf dich zugelassen ist.
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Gruss
Robert
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  #36  
Alt 01.02.2015, 18:53
Bootsfun Bootsfun ist offline
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Hallo zusammen,
verstehe hierbei nicht warum er das Schiff ummelden muss?
Das Schiff ist in Nl registriert, somit der Eigentumsnachweiss vorhanden.
Also braucht er doch nur die Nl Flagge als Hauptland und die D Flagge als Gastland
Die Anmeldung ist doch vorhanden oder nicht?
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  #37  
Alt 01.02.2015, 21:54
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Hast du den Gesetztxt oben nicht gelesen ?

Als Deutscher mit Wohnsitz Deutschland muss das Boot in Deutschland registriert werden wenn er in Deutschland fahren will
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  #38  
Alt 02.02.2015, 10:48
J12BF J12BF ist offline
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Zitat.:"Als Deutscher mit Wohnsitz Deutschland muss das Boot in Deutschland registriert werden wenn er in Deutschland fahren will."

Hallo zusammen,
ich denke Volker hat Recht. Ich glaube darüber hinaus das der Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland auch in NL mit deutscher Flagge fahren muß und somit auch
deutsche Vorschriften für Ihn und sein Schiff (z.B. Führerschein/Funkschein etc.) gelten.
Die Niederländer selbst sehen das allerdings etwas lockerer als unsere Ordnungshüter, deshalb fahren auch einige, um nicht zusagen viele Deutsche in NL unter NL-Flagge.

Ich hatte / habe die gleiche Situation bezügl. des Registereintrags wie hier behandelt wird.
Mein Schiff ist in einem niederländischen Schiffsregister (auf meinen) Namen eingetragen. Die Registernummer ist im Rumpf eingeschlagen.
Somit ist ein sicherer(!) Eigentumsnachweis jederzeit führbar.

Mit einem Auszug aus dem NL- Register als Eigentumsnachweis habe ich hin D den IBS beantragt und erhalten, diesen führe ich in NL und D als Eigentumsnachweis mit
.
Mit dem IBS, der auch bei Vorlage eines (nicht beurkundeten) KV ausgestellt wird, kann leider eine lückenlose Beweisführung über die Eigentumsrechte im Streitfall(!) nicht erfolgen!
Wenn z.B. die Eigentumserklärung des Verkäufers oder eines seiner Vorgänger falsch ist/war und kann ein Vorbesitzer dies beweisen, ist ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen und man ist sein Schiff los!

Ich würde das Schiff im NL-Register stehen lassen und mir den IBS in D besorgen und natürlich unter D-Flagge fahren.

Bernfried

Geändert von J12BF (02.02.2015 um 11:10 Uhr)
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  #39  
Alt 02.02.2015, 10:52
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
(..) Dann ist das nur ein Zettel, der bestätigt, das dieses Boot auf dich zugelassen ist.
Nicht mal das. WSA und IBS bestätigen nur, wem das Kennzeichen zugeteilt wurde; nix Zulassung.

Bei WSA- und IBS-Antrag wird das Eigentum nur glaubhaft gemacht werden. Es genügt deshalb eine Kopie vom Kaufvertrag. Für Flaggenzertifikat oder Schiffsregister muss das Eigentum bewiesen werden. Man braucht folglich auch den Kaufvertrag im Original oder in amtl. beglaubigter Kopie.

Ob ein Deutscher in NL ein Boot halten darf, das ein NL-Kennzeichen hat, kann nur niederländisches Recht festlegen. In DE geht es nach deutschem Recht nicht.
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Beste Grüße

John
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  #40  
Alt 02.02.2015, 13:26
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als deutscher Staatsbürger möcht ich mich nicht mit niederländischen Eigentumsrecht auseinander setzen müssen, wenn es mal zu einem Streitfall kommt.
Daher kam für mich nur die einzige, in alle Richtungen rechtssichere Eintragung in Frage. Und das ist letztlich das Binnen- oder Seeschiffsregister.
Der Aufwand im Vergleich zum Flaggenzertifikat ist im Grunde gleich und ich sehe dann keinen Vorteil mehr zum Flaggenzertifikat.
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Gruß - Georg
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  #41  
Alt 02.02.2015, 13:52
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Der Aufwand ist beim Binnenregister um ein Vielfaches höher.

Beim Flaggenzertifikat musste ich nur 3 Bilder, den Kaufvertrag und den ANtrag hinsenden, Das Geld überweisen und dann kam das Flaggenzertifikat zurück.

Beim Binneregister musste mein Vereinskollege eine MEssbrief anfertigen lassen und dies wurde aufwendig von einem Ingeneur berechnet und ein Gutachten erstellt mit dem er dann den EIntrag beanttragen konnte.
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  #42  
Alt 02.02.2015, 14:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Aufwand ist beim Binnenregister um ein Vielfaches höher.

Beim Flaggenzertifikat musste ich nur 3 Bilder, den Kaufvertrag und den ANtrag hinsenden, Das Geld überweisen und dann kam das Flaggenzertifikat zurück.

Beim Binneregister musste mein Vereinskollege eine MEssbrief anfertigen lassen und dies wurde aufwendig von einem Ingeneur berechnet und ein Gutachten erstellt mit dem er dann den EIntrag beanttragen konnte.
hab es weiter oben schon beschrieben.... der Messbrief wird im vereinfachten Verfahren erstellt.
Bei solchen kleinen Booten (meins ist 13,7 Meter) kommt da keiner raus.
Fotos und Eigenangaben - das war´s. Bei Booten aus Serienproduktion vergleichen die das noch mit den Herstellerangaben, was bei unseren Schiffchen nicht ging.

Nach einem freundlichen Telefonat mit dem BSH in Rostock brauchten wir nur die selbst gemessene Rumpflänge und Länge über alles inkl. dieser beiden Fotos mit einreichen und schon war alles perfekt...
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Gruß - Georg
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  #43  
Alt 03.02.2015, 23:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das ist richtig. Das flaggenzertifikat ist super der IBS ist ein international annerkanntes papier und hat damit Weltweite berechtigung und jedes Land das die vereinbarung unterschrieben hat erkennt diesen auch an.
"International" in Bezug auf den IBS bedeutet zunächst einmal EUROPA

Der IBS wurde nämlich von den europäischen Staaten, die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) angehören auf der Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nr. 13 entwickelt.

Der "Status of application of resolutions" für Nr. 13 besagt, dass
- die Russische Förderation, die Schweiz und die Ukraine diese Resolution NICHT anwenden und
- für Weißrussland, Belgien, Finnland, Irland, Italien, Norwegen und die USA keine Informationen über die Anwendung/ Nichtanwendung vorliegen.
(O.K. Stand 12/2011, aber aktuellere Angaben habe ich nicht gefunden)

Alle anderen Staaten "müssen" den IBS also genauso viel (oder wenig) wie das WSA-Kennzeichen anerkennen.

Gruß Lutz
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  #44  
Alt 04.02.2015, 06:16
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wieder was gelernt
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  #45  
Alt 04.02.2015, 07:36
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Wusste ich auch noch nicht, habe mir da auch keine Gedanken drum gemacht.

Für mich ging es um Holland und Kroatien und da sagte man mir das der IBS als Eigentumsnachweis gilt und ich keinen Kaufvertrag mit mir rumschleppen müsse ...
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Gruß

Stefan
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  #46  
Alt 04.02.2015, 09:01
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Zitat:
Zitat von Interceptor43 Beitrag anzeigen
... Für mich ging es um Holland und Kroatien und da sagte man mir das der IBS als Eigentumsnachweis gilt ...
In Kroatien und Holland wird auch das WSA-Kennzeichen anerkannt

Gruß Lutz
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  #47  
Alt 04.02.2015, 19:34
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Zitat:
Zitat von Interceptor43 Beitrag anzeigen
Wusste ich auch noch nicht, habe mir da auch keine Gedanken drum gemacht.

Für mich ging es um Holland und Kroatien und da sagte man mir das der IBS als Eigentumsnachweis gilt und ich keinen Kaufvertrag mit mir rumschleppen müsse ...
Für normale Kontrollen reicht das auch vollkommen aus als Nachweis. Erst wenn du dein Eigentum gerichtsverwertbar beweisen musst werden Registereinträge relevant. Als Hausbesitzer trägt man auch nicht ständig einen Auszug aus dem Grundbuch in der Jackentasche mit sich herum.
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  #48  
Alt 04.02.2015, 20:00
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
In Kroatien und Holland wird auch das WSA-Kennzeichen anerkannt

Gruß Lutz
Anerkannt ja, gilt aber nicht als Eigentumsnachweis.
Sprich der Kaufvertrag muss ebenfalls mitgeführt werden.

Dies entfällt beim IBS ...

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Stefan
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  #49  
Alt 04.02.2015, 20:06
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Für normale Kontrollen reicht das auch vollkommen aus als Nachweis. Erst wenn du dein Eigentum gerichtsverwertbar beweisen musst werden Registereinträge relevant. Als Hausbesitzer trägt man auch nicht ständig einen Auszug aus dem Grundbuch in der Jackentasche mit sich herum.
Ja ja

Für mein Auto habe ich auch nur den Fahrzeugschein dabei ...

was ist daran anders ?

In beiden Scheinen steht meine Adresse und die Daten des jeweiligen Fahrzeuges ...

Man kann es auch übertreiben ...

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Stefan
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  #50  
Alt 04.02.2015, 20:10
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Sag ich doch, IBS oder WSA-Ausweis reichen für den Normalgebrauch.
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