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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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ist in den alten Papieren nicht vorhanden :
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#27
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Nr. 16 v
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Beste Grüße John |
#28
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und somit nicht hinzu gerechnet werden darf.....
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Gruß - Georg
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#29
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womit wir wieder beim Thema wären !!
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#30
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Und im übrigen steht bei den alten Papieren die Nutz- bzw Aufliegelast. Damit ist auch da eine Begrenzung des Gesamtgewichtes gegeben.
Gruß Volker |
#31
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Also der Trailer ist gerade mal anderthalb Jahre alt, es ist 3.500kg als "Technisch zulässige Gesamtmasse" sowie 150kg als Stützlast eingetragen. Somit sollte das passen, WENN das Boot mit Trailer tatsächlich unter 3.500kg bleibt
![]() Grüße Matthias. |
#32
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Nein es müßten 3650kg eingetragen sein als zulässige Gesamtmasse sonst darfst du nur 3350kg auf die Achsen bringen wenn angekuppelt
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Gruß Jörg |
#34
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Matthias,
Fahr das Teil erst mal einfach zur nächstbesten Waage... Alles andere bringt Dir nichts und macht Dich nur verrückt. Wenn's dann eng wird und nur an der Stützlast kneift, dann telefonieren wir gern mal. Ich hab das ganze Prozedere durch, aber das sprengt hier und jetzt den Rahmen... ![]()
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Gruß - Georg |
#35
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Wie ging's jetzt aus?
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Beste Grüße John |
#36
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Gruß Sascha |
#37
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ich fahr immer zu unserem Kieswerk im Ort. Dort frage ich freundlich an und er wiegt mich dann. Zum schluss gibts noch nen 10er für die Kaffeekasse......so einfach ist das.....
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#38
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Ich fahre nirgendwo mehr hin, um das Boot zu wiegen, da ich inzwischen ein eigenes Verfahren entwickelt habe. Geht aber nur mit Einachsanhängern:
1. Stützlast präzise wiegen, am besten mit digitaler Waage. 2. Abstand zwischen Aufliegepunkt an der Waage und Bodenkontakt der Räder messen. 3. Boot auf den Kielrollen um einen gemessenen Wert nach hinten ziehen ohne den Bereich positiver Stützlast zu verlassen. 4. Stützlast erneut wiegen. 5. Bootsgewicht = (1. - 4.) x 2. / 3. aufgrund der Hebelgesetze. Kann alles mit Hausmitteln und ohne großen Aufwand erledigt werden. Die Genauigkeit liegt bei etwa +/- 25 kg, je nach verwendeter Waage und Sorgfalt bei der Messung. |
#39
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![]() Zitat:
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Beste Grüße John |
#40
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#41
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Hä? Schwarzarbeit zu beuaftragen hat doch nichts mit anderen Steuerpflichten zu tun.
![]() Oder verweigerst Du die Zahlung von Mehrwertsteuer mit dem Argument, dass Du Einkommensteuer zahlst? ![]()
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Beste Grüße John |
#42
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![]() Zitat:
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Gruß Sascha |
#43
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Ja, werdet Ihr. Laut Waage am Krans wiegt das gute Stück etwas über 3400kg. Also geringfügig mehr als vom Hersteller angegeben...
Wird also nix mit dem Trailern. Ist aber nicht soooo schlimm. Grüße Matthias.
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#44
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Das wird knapp mit trailern in der 3,5 to Klasse[emoji41] [emoji41]
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus ![]() |
#45
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![]() Zitat:
![]() Ah bissal was geht allaweil.......
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden )
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