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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 19.08.2014, 19:28
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Meine Idee war eben, ob es nicht einfach an der Dichtung liegt und ob man qualitativ hochwertige bekommt? Mir geht's dabei nicht ums sparen, aber warum muss man Plastik wegschmeißen obwohl der Kanister an sich noch ok ist?
die WEichmacher gehen mit der Zeit aus dem Plastik raus. an manchen stellen mehr an manchen weniger. Die Kanister sind dann schon relativ porös ohne das man es ihnen ansieht.

die Kanister können sich dann nicht mehr richtig ausdehnen und reißen.

Bei Kanistern die 6€/ Stück kosten sollte man das risiko nicht eingehen und sich einfach neue holen.

Ich nutze meine ausgediehnten Kanister zum Ölwechsel.
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 19.08.2014, 19:29
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Zitat:
Zitat von Kurt 52 Beitrag anzeigen
Hallo,

genau wie an den WC Schläuchen sind ältere Kanister nicht mehr Gasdicht.
Wenn die Schraubdichtung defekt ist riecht es stärker nach Sprit.
Auch sind soviel ich weis Kunststoffkanister nicht an jeder Steganlage erlaubt.
Wegen der Aufladung

Gruss Kurt
Zugelassene Kunstoffkanister laden sich nicht auf.
Aber du hast rcht oft sind Kunstoffkanister an Steganlagen nicht erlaubt aus diesem Grund. Das kommt aber daher, da alle möglichen Kunstoffkanister zum Tanken benutzt werden.
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  #28  
Alt 19.08.2014, 19:37
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Hi Billi,
da hast du natürlich recht. Ich wollte mir auch neue holen, aber es gibt scheinbar auch unter den zugelassen erhebliche Qualitätsunterschiede...
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  #29  
Alt 19.08.2014, 19:40
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Plastik kaufe ich nicht mehr. Metallkanister stinken auch nach langer Zeit nicht.
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  #30  
Alt 19.08.2014, 19:41
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Hi Billi,
da hast du natürlich recht. Ich wollte mir auch neue holen, aber es gibt scheinbar auch unter den zugelassen erhebliche Qualitätsunterschiede...

Naja die Unterschiede merkt ein Laie erst nach Jahren und da muss man sie ja eh austauschen.
Oder man kauft gleich Metallkanister mit den bekannten nachteilen ( Teuer, anfällig für Rost, Kann schäden am Boot verursachen)
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  #31  
Alt 19.08.2014, 20:35
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Teuer find ich jetzt übertrieben. Wer 9 Euro für nen 10 l Plastikkanister ausgibt ist selber Schuld. Metallkanister 20 l kosten ca. 20 Euro. Mehr hab ich für meine ganz sicher nicht bezahlt. Rosten die innen oder außen? Ich hab die noch nicht solang deshalb sehen die noch aus wie neu. Schäden am Boot? Ich mach die fest. Von wegen Ladungssicherung und so.
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Gruß Sascha
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  #32  
Alt 19.08.2014, 20:41
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Ich nutze meine Kanister nur zum Tanken am Steg.

Beim fahren bleiben sie zu hause.
Bei manchen booten muss man die Kanister auf eine Kante stellen. Somit ist das GFK in dem Bereich gefärdet. bei nem Bootskolegen hat es schäden gegeben.

Beim rumstürzen und scheuern beim Transport gibt es Kratzer im Lack und die Rosstellen sind vorprogrammiert.
Bei uns im Club nutzen viele die Stahlkanister und man sieht viele Rostige Kanister.

und ein 20l Plastik kostet 6€
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  #33  
Alt 24.08.2014, 18:40
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auf einem Boot hatten wir mal 10L-Kanister, aber diese halbdurchsichtig-weissen, viereckig, könnte auch Spühli oder Essig drin gewesen sein.

Die passten wohl perfekt im Boot in sone Ecke, darum wohl diese Kansiter.

Wär das jetzt super verboten? Oder in etwa schon gefährlich, weil die sich mehr statisch aufladen?
Auf Baustellen sieht man das ja eh häufig, dass mit solchen Kanister Sprit geladen wird, oder auch in Werkstätten...
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  #34  
Alt 24.08.2014, 19:33
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
...
Wär das jetzt super verboten? Oder in etwa schon gefährlich, weil die sich mehr statisch aufladen?
...
Zum Thema "Verbot":
Für Private ist das eine Frage der nationalen Gesetzgebung. Manche Länder schreiben "geeignete" Gebinde vor ohne das näher zu erläutern, manche verbieten Kanister generell, nur "Tanks" sind erlaubt. Manchmal gibt es was dazwischen oder auch gar keine Regelung.

"Geeignet" ist ein Kanister eigentlich nur dann, wenn er eine UN-Kennzeichnung hat, die entzündliche Flüssigkeiten miteinschließt. Diese Eigenschaft hängt idR vom Material, der Wandstärke, der Verschlussart und dem Herstellungsprozess bzw. der Freigabe des Herstellers ab.
Damit müsste in der UN-Kennzeichnung ein "X" vorkommen.

Hat er keine UN-Kennzeichnung, wer soll dann die Frage nach der "Eignung" auch nur irgendwie verlässlich beantworten?

Dann gibt es da noch die Altersempfehlung im privaten Bereich: nicht älter als 5 Jahre.

Um die Frage nach der Eignung des Essig- oder Sonstwas-Kanisters beantworten zu können, sollte man den UN-Code entschlüsseln, so er einen hat. Essig mit 6% unterliegt nicht den ADR-Bestimmungen und muss daher nicht in einem UN-gekennzeichneten Gebinde verkauft werden. UN-Codes kann man hier entschlüsseln: http://www.gefahrgut-heute.de/docs/verpackungen.html

Das mit der statischen Aufladung ist ein völlig anderes Thema. JEDER Behälter - auch Edelstahl, Aluminuim, Blech oder sonstwas - lädt sich durch die Reibung der Flüssigkeit auf. Die Frage ist daher nicht, ob er sich statisch auflädt, das tut er in jedem Fall. Die Frage wäre allenfalls: Kann man einen Potenzialausgleich (zB durch ein Erdungsband) verlässlich herbeiführen? Das geht jedenfalls mit jedem Metallkanister und nur mit speziellen Kunststoffkanistern, die dann durch den eingelagerten Kohlenstoff/Graphitfasern oder dergleichen jedenfalls SCHWARZ sind, zB http://www.buerkle.de/de/shop/_kanis...zulassung.html

Herkömmliche Kunststoffkanister, die als Benzinkanister verkauft werden und auch zulässig sind, sind weder "antistatisch" noch elektrisch leitfähig im Sinne eines möglichen Potenzialausgleichs.
Diese Anforderung an zB 20l-Benzinkanister besteht auch nicht. Das ist in keiner Bestimmung gefordert.

Aus der Sicht der "statischen Aufladung" wäre der Essigkanister mal unbedenklich, aus den übrigen Forderungen gänzlich "ungeeignet".

Ich meine, da spart man echt am falschen Ort. Ein "geeigneter" und dennoch leicht zu verstauender Kanister ist jedenfalls im Zubehörhandel oder auch bei professionellen Gebindeverkäufern um kleines Geld leicht zu beschaffen.
zB der hier ist geeignet und zulässig und hat nicht das oftmals problematische Format der üblichen 20l-Kanister aus Plaste oder Blech: http://www.buerkle.de/de/shop/_kanister-hdpe.html

Diese Kanister eignen sich für Salzsäure, Natronlauge, die meisten Gifte und auch für Benzin oder Diesel.
Wer es nicht glaubt, kann bei Bürkle nachfragen oder sich mal die ASPEN-2T-Sprit-Gebinde ansehen, die man im Baumarkt bekommt, die ganz offensichtlich auch "geeignet" für Benzin sind.
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Gruss Andreas

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  #35  
Alt 24.08.2014, 19:34
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1. dürfen Krafstoffe nur in zugelassenen Behältern transportiert werden.
2. Statisch aufladen tut sich erst mal jeder Kunstoffkanister. Die einen stark und bauen es nur langsam oder schlagartig ab. die anderen weniger stark (die Zugelassenen). diese bauen die statische Aufladung selbstädig und nicht schnell wieder ab.

Wir haben im Geschäft ein Messgerät zur Messung statischer Aufladung. Da wir einen ESD bereich haben.

Ein Kunstoffkanister (5l Weißer Kunstoff) ohne Zulassung haben wir mit einfachen Mitteln auf 100 000 V aufgeladen. eine ESD Schutzverpackung brachten wir nicht über 1000V und diese war auch relativ zügig wieder abgebaut wobei der Kanister eine Zeitlang die Ladung gehalten hat und auch nach 20 min. noch jenseits der 30000 V war.

MAn kann dies auch selbst mal testen wie sehr man einen Körper laden kann und wie lange sich die Ladung hält.

Einfach einen Luftbalon an der Kleidung reiben und somit aufladen und an eine Fensterscheibe heften. Verblüft wie lange dieser sich dort hält.
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  #36  
Alt 24.08.2014, 21:16
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Volker,
deine elektrostatischen Versuche glaube ich unbesehen, und ich möchte ja keinen "Expertenstreit" inszenieren, aber eine "Zulassung für Kraftstoffkanister" gibt es so nicht, sondern Forderungen, wie ein solcher Kanister gekennzeichnet sein muss.

Wer nach "Benzinkanister Norm" googelt, wird - auch von ADAC und Konsorten - auf die angeblich gültige Norm DIN 7274 verwiesen, der ein Kanister angeblich entsprechen muss.

Diese Ergebnisse sind Unsinn.

Diese Norm beschrieb a) Blechkanister und wurde b) ZURÜCKGEZOGEN, was viel wichtiger ist. Sie gilt also nicht mehr.
Weiters wird man auf die Norm DIN EN ISO 16904 als angebliche "Vorschrift" für Reservekanister verwiesen.
Der Titel dieser Norm lautet: "Erdöl- und Erdgasindustrie - Auslegung und Prüfung von Schiffsverladearmen für Flüssigerdgas für konventionelle landseitige Terminals"
Kommentar über die Gültikeit dieser Norm erübrigt sich.

Ein Gebinde, in welchem Treibstoff transportiert wird, muss - damit es als "geeignet" gelten kann, eine entsprechende UN-Kennzeichnung haben.
Dieser Kennzeichnung liegt ein Prüfzertifikat zugrunde, dessen Aussteller ebenfalls in der Codierung angeführt ist und welcher aufgrund der ADR das Gebinde prüft.

Entscheidende Prüfkriterien sind Materialbeschaffenheit und Druckbeständigkeit.

"Benzin" (UN 1203) ist lt. SDB als VG II einzustufen, daher muss der Kanister zumindest mit Y gekennzeichnet sein (Z reicht nicht, X ist besser als Y, ist also zulässig).
Als Druckbeständigkeit reichen 100 kPa.

Bei der Eignung als Reservekanister kommt die Prüfung der statischen Aufladbarkeit garnicht vor. Sie ist offenbar weder Technikern noch dem Gesetzgeber ausreichend für diesen Bereich ausreichend wichtig.

Der Link zB zum "Bürkle-Kanister" zeigt, dass der nicht bloß ein Y sondern ein X hat, also für die höchste Gefahrenklasse zugelassen ist. Weiters zeigt die Kennzeichnung, dass er mit 250 kPa geprüft wurde, übertrifft also einen üblichen Stahlkanister diesbezüglich, der mit 3A1/Y/100 gekennzeichnet ist. Außerdem ist er aus HDPE hergestellt, wie im übrigen alle auf den ersten Blick erkennbaren "Reservekanister".
Wer möchte, kann ihn auch noch entsprechend kennzeichnen (Flammensymbol, UN-Nummer oder sonst was, denn eine Verpflichtung dazu besteht für Private und unterhalb von bestimmten Mengen gar nicht dazu).

Wie hier im Forum schon oft besprochen und in zahlreichen anderen Foren nachzulesen und von Kollegen von der Polizei bestätigt und sogar in halboffiziellen Schreiben von diversen Dienststellen bescheinigt, ist die Thematik "Reservekanister" zumindest in Deutschland nur unvollständig in Verboten oder Vorschriften geregelt. In Booten nochmal weniger.
Ein schauderhafter Zustand für die deutsche Seele, aber so scheint es nun mal zu sein.

Was sinnvoll (aber deswegen eben noch nicht automatisch vorgeschrieben) ist, wurde ja imho schon erschöpfend beantwortet.
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Gruss Andreas

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  #37  
Alt 24.08.2014, 21:30
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Wo steht eigentlich das mit den 5 Jahren? Klar ist, dass es sinnvoll ist, aber ist das tatsächlich vorgeschrieben?
Blödsinige Vorgabe. Habe 5L Kanister aus den 1970. Ist immer noch
dicht und gut.
Kaum einer kann das nachvollziehen, wieso das so ist.
Manche argumetieren wegen der agressiven Aditive im Spritt vor allem Alkohol.
Blödsinn , mein 40 Jahre alter von Shell macht das alles noch immer und ist dank
Gummidichtung immer noch dicht.
Vor allem hat der kein Haltbarkeitsdatum. So ein Blödsin gab es in den siebziegern nicht.
Grüße
Frank
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Geändert von corvette-gold (24.08.2014 um 22:57 Uhr)
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  #38  
Alt 24.08.2014, 22:10
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ja, spannend ist es tatsächlich... Jedenfalls scheint es ja doch nicht so, dass der Kanister zwingen schwarz sein muss, damit er betr. der Ableitung von Aufladung geignet wäre. Gute Beispiele sind die weissen und blauen von Bürkle (vgl. oben) wie auch alle Aussenbordertanks, die meist rot sind.
Wie ist das nun damit gelöst?

Und kann ein Gummmiboot oder GFK-Material überhaupt sinnvoll statische Aufladung aufnehmen?

Aus der Praxis scheint es jedenfalls, dass alles halb so wild, sonst würde ja in der Richtung schon einiges sich selbständig entzünden...
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  #39  
Alt 25.08.2014, 00:31
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Ich beziehe mich mal auf die klassischen 25 l Aussenborder Tanks in rot, die man so zu den Motoren bekommt. Die sind ja nicht ganz billig um sie alle 5 Jahre neu zu kaufen. Wenn ich das richtig verstehe, gelten die als Tank, wenn sie mit dem Motor verbunden sind, dann ist das Alter egal.

Sobald man die trennt kommt die 5 Jahres Regel zur Geltung.

Ich habe im Boot einen 30l Kunststoff Tank. Diesen dürfte ich jetzt mit einem 5€ Kanister, der nicht älter ist als 5 Jahre, nachfüllen, soweit so gut.

Für normale Touren reichen die 30l. Will ich mal ne längere Fahrt machen, habe ich noch weitere 25l Tanks, die ich bei bedarf am Motor umstecken könnte. Da die Tanks aber älter als 5 Jahre sind dürfte ich die aber nicht verwenden, obwohl das umstecken praktisch ist und die Gefahr das was kleckert gering. Mit einem neuen Kanister umfüllen wäre aber erlaubt. Finde ich irgendwie merkwürdig diese Regelung.


Ich habe mal einen fast leeren 12l Tank im Auto gelassen, wollte den am nächsten morgen raus holen, fiel mir aber erst wieder ein als es schon Mittagszeit war. Was soll ich sagen, die Sonne schien, der Kanister war kugelrund, wirklich. Hat er aber ausgehalten, obwohl älter als 5 Jahre, die dinger sind recht stabil, nicht zu vergleichen mit den Ersatzkanistern von der Tanke, so einer wäre sicher geplatzt.
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  #40  
Alt 25.08.2014, 07:31
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
Ersatzkanistern von der Tanke, so einer wäre sicher geplatzt.
Nicht unbedingt. Vor 15 Jahren habe ich mal durch eine Notlage bedingt einen kaufen müssen. (Mit Esso Prägung.) Den habe ich heute noch derweil ich alle anderen teilweise später gekauften Kunststoffkanister bereits entsorgt habe. Und er ist weder undicht noch stinkt er und auch die Nummer mit der Sonne hat er schon überstanden. Aber ich glaube auch, dass heutzutage mehr minderwertiger Plunder im Handel ist. An der Tanke wie beim sog. Fachhandel.
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  #41  
Alt 25.08.2014, 07:35
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Nicht unbedingt. Vor 15 Jahren habe ich mal durch eine Notlage bedingt einen kaufen müssen. (Mit Esso Prägung.) Den habe ich heute noch derweil ich alle anderen teilweise später gekauften Kunststoffkanister bereits entsorgt habe. Und er ist weder undicht noch stinkt er und auch die Nummer mit der Sonne hat er schon überstanden. Aber ich glaube auch, dass heutzutage mehr minderwertiger Plunder im Handel ist. An der Tanke wie beim sog. Fachhandel.

Denke ich auch, dass auch die Ersatzkanister früher mal eine stabilere Qualität hatten. Jedenfalls sind die Aussenborder Tanks ganz ordentlich verarbeitet und sicher nicht nach 5 Jahren so im Eimer dass man sie wegschmeissen muss. Bin schon 2x seit 2011 kontrolliert worden und nie hat einer nach dem Tank gefragt.
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  #42  
Alt 25.08.2014, 08:15
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
Blödsinige Vorgabe. ...
Jungs, das kommt davon, wenn man von dem ganzen Quatsch immer nur Bruchstücke liest.

Es gibt für Private kein Verbot für Reservekanister, die älter als 5 Jahre sind!

Das ist lediglich eine aus den ADR abgeleitete Empfehlung. Bloß im Bereich, wo ADR anzuwenden ist, gilt: Gebinde dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Das gilt materialunabhängig, auch zB für Edelstahlkanister. Und das hat seine guten Gründe, die ich auf zusätzlichen zwei Seiten ausführen könnte, aber das langweilt doch noch mehr.
Der Plaste-Einbautank im Auto muss auch nicht nach 5 Jahren weggeworfen werden. Denn für den gelten die ADR-Regelungen auch nicht.


Für deinen Reservesprit kannst du auch einen Plastekanister aus der Jungsteinzeit nehmen, wenn du den für geeignet hältst.
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  #43  
Alt 25.08.2014, 08:53
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Es gibt für Private kein Verbot für Reservekanister, die älter als 5 Jahre sind!
In diesem posting wurde ein PDF dazu verlinkt:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=14


Dort steht auf Seite 16: (Zitat):
"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind...."

Auf Seite 20 steht dann: (Zitat):
"Kunststoffkanister werden nach den geltenden Verpackungsrichtlinien grundsätzlich nicht mehr als einzelhandelsgerechte Verpackung angesehen, wenn sie älter als 5 Jahre sind"

Ich verstehe das so, dass dadurch auch die Ausnahme auf Seite 16 nicht mehr gilt, richtig ? Also doch nach 5 Jahren wegwerfen.
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  #44  
Alt 25.08.2014, 09:00
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Zitat:
Zitat von Jip Beitrag anzeigen
In diesem posting wurde ein PDF dazu verlinkt:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...7&postcount=14


Dort steht auf Seite 16: (Zitat):
"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: a) Beförderung gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind...."

Auf Seite 20 steht dann: (Zitat):
"Kunststoffkanister werden nach den geltenden Verpackungsrichtlinien grundsätzlich nicht mehr als einzelhandelsgerechte Verpackung angesehen, wenn sie älter als 5 Jahre sind"

Ich verstehe das so, dass dadurch auch die Ausnahme auf Seite 16 nicht mehr gilt, richtig ? Also doch nach 5 Jahren wegwerfen.
Nein, das ist die falsche Interpretation.
Eine Verpackung älter als 5 Jahre ist nicht mehr einzelhandelsgerecht, d.h. sie darf im Einzelhandel nicht verkauft werden oder als ADR-Verpackung (wofür auch immer, einfach gesagt) verwendet werden.

Als Privatperson mit deinem Boot oder Auto verkaufst du keinen Sprit oder sonstwas in Gebinden (die dann dem ADR-Regime unterliegen würden). Für dich als Privaten gelten diese ADR-Bestimmungen so ja nicht.

Diese Bestimmung, die du zitierst, stellt eher auf folgende Situation ab:
"Normalerweise" darfst du im Auto ein einziges Gebinde mit Benzin mitführen. Das wiederum darf nicht mehr als 60 Liter fassen. Dh zwei gefüllte 5-Liter Reservekanister wären theoretisch verboten, nicht wegen der Anzahl der Liter, sondern weil eben mehr als ein Kanister.

Wenn du aber in den Baumarkt fährst und 5 Kanister à 10 Liter ASPEN Kettensägenbenzin (von der UN-Deklaration ist das ganz "gewöhnliches" Benzin) holst, dann darfst du das als Privater im Auto nachhause transportieren, wenn der ASPEN-Benzin in "einzelhandelsgerechter Verpackung" erfolgt (und da gilt dann die 5-Jahres-Grenze. Also Vorsicht bei Abverkaufsware )

Aber diese Diskussionen führen letztlich zu nix, weil es gibt dann wieder 1000 weitere Fragen und "Meinungen".

Für die Reservekanister-Frage wie oben diskutiert gibt es nun mal keine weitere Vorschrift als die genannten. Weder sind die 5 Jahre vorgeschrieben, noch gibt es eine Norm oder Vorschrift, die eigens Reservekanister definieren würde.
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Geändert von ghaffy (25.08.2014 um 09:12 Uhr)
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Alt 25.08.2014, 09:17
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Ja, irgenwie schwammig formuliert das ganze. Ich werde meine Tanks auf jeden Fall weiter nutzen, solange ich sie noch für in Ordnung halte
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Ja, irgenwie schwammig formuliert das ganze. ,,,
Ist doch schön und beruhigend, dass man selber auch noch manche Dinge verantworten darf, oder?

(Für Klopapier gilt das zB nicht. Da ist schon alles festgelegt, samt Norm: http://bfr.zadi.de/kse/faces/resources/HYGDEUTSCH.pdf
Und trotzdem darfst zu als Privatperson weiterhin Zeitungs- oder Illustriertenpapier verwenden, ganz nach Geschmack ... )
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Alt 25.08.2014, 10:04
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ist doch schön und beruhigend, dass man selber auch noch manche Dinge verantworten darf, oder?

(Für Klopapier gilt das zB nicht. Da ist schon alles festgelegt, samt Norm: http://bfr.zadi.de/kse/faces/resources/HYGDEUTSCH.pdf
Und trotzdem darfst zu als Privatperson weiterhin Zeitungs- oder Illustriertenpapier verwenden, ganz nach Geschmack ... )

Ich glaube wenn man sich mit Zeitungspapier seine 4 Buchstaben abwischt und das Papier dann ins Klo spült haben die Abwasserwerke was dagegen, da sich Zeitungspapier nicht auflöst,..

Ich persönlich genieße noch das Fahrradfahren, solange die "Clownkappen" (Fahrradhelme) noch freiwillig sind
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  #48  
Alt 25.08.2014, 11:29
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Also manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr

Hier diskutieren gerade Menschen, die ohne mit der Wimper zu zucken am Wochenende man eben 100 - 200 Euro an Sprit verblasen ob sie den alten Frittenfett-Kanister zum Tanken benutzen können

Leute, die Dinger bekommt man für < 10 Euroen im Baumarkt!!!

Zugelassen, brauchbar und dicht.

Wo bitte ist das Problem ??
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Alt 25.08.2014, 11:42
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
...

Wo bitte ist das Problem ??
Das "Problem" ist, dass es kein Problem gibt, weil es nämlich keine Zulassung für Reservekanister gibt, wie hier immer behauptet wird.

Alle reden hier immer von "zgelassenen Reservekanistern", irgendwelchen Normen, die entweder garnicht existieren oder einfach ungültig sind. Das hat nichts damit zu tun, was der Kanister kostet, ob Kunststoff um 3,50 oder Edelstahl um 400,-.

Als ADR-pflichtiger Transporteur darfst du keinen fabriksneuen Kanister nehmen, wenn der 5 Jahre und 1 Tag alt ist, egal welche ADR-relevante Substanz du befordern möchtest, als Privater kannst du einen 70 Jahre alten Wehrmachtskanister nehmen, der durchaus gut in Schuss und dicht sein kann.

Als ADR-pflichtiger Transporteur zahlt man bereits, wenn der Kanister nicht ADR-konform gekennzeichnet ist, ohne dass irgendwas passiert, einfach so im Rahmen einer Kontrolle.
Als Privater zahlt man erst dann, wenn die Versicherung im Schadensfall nachweist, dass ein "ungeeignter" Kanister schadensursächlich war.
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Alt 25.08.2014, 11:48
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Ist wohl immer wieder so, Hier werden Probleme herbeigeredet wo eigentlich keine sind. Was für Gewerbliche Einsätze gilt findet lange keine Anwendung für den Privatmann. Das mag nicht immer zutreffen (bevor hier gleich wieder zugschlagen wird weil ich etwas in den Raum stelle was ich nicht direkt belege, nicht wahr r.r.?!)
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Gruß Sascha
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