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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
![]() Atis gibt es hier übrigens auch nicht. Ich weiß es ist komplizierter als im Rest der Republik, dafür aber auch recht schön. ![]() Vielleicht hilft das um es zu verstehen: wenn die Funkanlage im Binnenfunk angemeldet ist, dann geht natürlich Handfunk nicht. Aber wir sind alle im Seefunk angemeldet. Ich hoffe ich konnte nun etwas Licht ins Dunkel bringen. Ihr müsst hier zwischen Seefunk und Binnenfunk unterscheiden und akzeptieren, dass beides geht (D).
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! Geändert von thball (13.07.2014 um 22:03 Uhr) |
#27
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Also, wo steht das? Zeig mal eine amtliche Regelung wo das steht, oder wo Deine Aussage stützt.
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#28
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... den Artikel schon gelesen?
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
#29
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Ja, ein Artikel 2 Jahre alt (Mai 2012), wo ein Journalist (IBN) seine Meinung kund tut und mögliche Szenarien beschreibt.
Aktuell haben wir 2014 und die Regelung bezüglich Funk ist in der BSO (Ausgabe 1.01.2014) beschrieben. In der BSO steht: Zitat:
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#30
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und die haben sich nicht geändert für den See in Bezug auf die Seefunkstellen.
Ich gebe jetzt auf, wenn Du mir nicht glaubst dann ruf morgen die Bundesnetzagentur an oder die Wapo und stell die Antwort selbst ein. Wie sind übrigens Weltmeister! ![]()
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#31
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![]() Zitat:
.... dann schickst Du mir eine PN mit einer neuen Behauptung, welche so nicht stimmt. Zitat:
Diese Tabelle gibt die Übersicht: Kann man hier nachlesen. Das Dokument hat das Datum 01.01.2013, gilt also auch im 2013 und auch heute noch. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#32
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Ich sprach gerade mit dem Schifffahrtsamt Bodenseekreis, Handfunksprechgeräte dürfen von Sportbooten auch auf dem Bodensee nicht verwendet werden.
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Hier saß ich, wartend, wartend, - doch auf Nichts, Jenseits von Gut und Böse, bald des Lichts Genießend, bald des Schattens, ganz nur Spiel, Ganz See, ganz Mittag, ganz Zeit ohne Ziel.
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#33
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Es steht Euch frei zu glauben was Ihr für richtig hält. Ich habe meine Informationen und Zulassung von der Bundesnetzagentur, denke sie ist als zuständige Stelle maßgeblich. Die Aussage der LR Bodenseekreis ist auch nicht falsch, insofern keine Seefunkstelle angemeldet ist.
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#34
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Danke fuer die hilfreichen antworten.gruss martin
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#35
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#36
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Tom
Zitat:
![]() Dieses Dokument sagt nur aus, dass auf Schweizer Gewässern Handfunkgeräte erlaubt sind. Nicht mehr und nicht weniger. Dieses Dokument hat das Ausgabedatum 01.01.2013. Das heisst dieses Dokument wurde erstellt, 1 Jahr bevor auf dem Bodensee durch die 3 Anrainerstaaten D / A / CH der Kanal 16 vom Maritimen Funk als Rufkanal definiert wurde. Dieser Definition vom Kanal 16 hat auch die Schweiz zugestimmt, also muss sich die Schweiz auch daran halten und Maritime Funkgeräte erlauben. Wie die neue Funkregelung vom Bodensee wie in der BSO ab 01.01.2014 definiert aus Schweizer Sicht durch das BAKOM geregelt wird steht in diesem Papier nicht.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#37
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Hallo,
so langsam versteh ich gar nichts mehr. Was gilt denn nun???? Ich habe ein Funkgerät, das gilt für Binnen und See. Der Bodensee ist ein Binnengewässer, somit sollte die Einstellung auf ATIS stehen. Kanal 77 wäre zum Quatschen da. Handfunke ist verboten. Laut Artikel IBN-Online wäre aber Kanal 77 der "Not-Kanal" und hier haben private Gespräche nichts zu suchen. Dann heißt es hier, es läuft als Seefunk. Seefunk wäre aber in der Einstellung DSC-Modus und Notkanal 16. Handfunke erlaubt. Gibt es denn nichts Handfestes, auf das man sich berufen kann? Gruß Axel |
#38
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#39
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Hallo Axel,
Du musst im Prinzip nur eine Frequenzzuteilung haben. Atis und DSC gibt es nicht, nur Sprachübertragung. Seit 2014 auf Kanal 16, davor auf 77 wobei 77 wohl weiterhin toleriert wird. Alle anderen Kanäle sind nicht erlaubt. Wenn Du eine Frequenzzuteilung als Seefunkstelle hast, dann gelten auch die eingetragenen Geräte. Das kann auch ein Handfunkgerät sein.
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#40
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Hallo Tom,
Frequenzzuteilung habe ich ja. Daher alles legal. Aber es wäre einfach interessant mal nachlesen zu können, was tatsächlich Sache ist. Du schreibst: Alle anderen Kanäle sind nicht erlaubt. Wo kann man das nachlesen? Laut Kanaltabelle gibt es zig Kanäle, die extra für den Schiff-Schiff- und Freizeit-Betrieb eingerichtet sind. Warum soll man die nicht nutzen dürfen? Wo kann man denn die aktuelle BSO runterladen? Ich finde nur die von 2006. Gruß Axel |
#41
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Hallo Axel,
die aktuelle BSO findest Du hier: http://www.landesrecht-bw.de/jportal...=true&aiz=true Unter Artikel 4.05 wird Kanal 16 offiziell benannt. Ob es für die Akzeptanz von Seefunkstellen irgendeine öffentlich zugängliche Verwaltungsrichtlinie gibt weiß ich nicht. Da müsstest Du Dich direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung setzen. Dass die anderen Kanäle nicht erlaubt sind hängt mit der Nutzung unserer Nachbarstaaten zusammen. Die Frequenzen werden in der Schweiz anderweitig verwendet.
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#42
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Hallo,
seit April gibt es eine neue Regelung für den Funkverkehr am Bodensee. Jetzt ist es zwar geregelt, aber ohne Funkzeugnis nicht mehr erlaubt: http://ibn-online.de/artikel/2940/Ra...jetzt-geregelt
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