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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 20.02.2014, 10:52
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von WeserW Beitrag anzeigen
Nee, so läufts nicht, ihr habt nämlich einen Denkfehler: Die Werkstatt würde sich schon bei dem 1. Turboschaden an den Hersteller wenden und die Garantie quasi "weiterreichen", wenn es denn überhaupt möglich ist. Beim 2. Schaden ist dann die mögliche "Teilegarantie" auch für die Werkstatt abgelaufen...

naja da bist du falsch. das ist nämlich genau mein Job.

Kunde hat keine Garantie mehr aber wir bei unserem Lieferanten eventuell noch.
Somit reklamiere ich bei unserem Lieferanten die Teile.

ein Beispiel:
Kunde Kauft eine Mschine mit 24 Monaten Garantie.
Nach einem Jahr fällt ein Antrieb aus. Er bekommt kostenlosen Ersatz und ich reklamiere den ANtrieb bei unserem Lieferanten. auf das Ersatzteil bekommt der Kunde 6 Monate Garantie.
Der Antrieb fällt wieder nach eine Jahr aus. Der Kunde muss also das Ersatzteil bezahlen.
Da der ANtrieb aber nur 12 Monate im einsatz war + vielleicht wenige Monate bei uns im Ersatzteillager kann ich den defekten Antrieb bei unserem Lieferanten reklamieren und bekommen kostenlosen Ersatz.
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  #27  
Alt 20.02.2014, 12:42
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
genau so läufts ...
Nun die Händler- Werkstätten werden nicht gerade mit übermäßig hohen
Garantie- Stundensätzen entlohnt. Die meisten Hersteller sind da sehr kleinlich.
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  #28  
Alt 20.02.2014, 15:16
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Die meisten Hersteller sind da sehr kleinlich.
Drum müssen sich die Werkstätten eben anders helfen.....
wenn die E-Teil Garantie evtl. auch nimmer greift, dann wird eben der Turbo von einem Vorführwagen/Gebrauchtwagen auf Vollgarantie eingereicht, und der Hersteller zahlt sogar noch die Arbeitszeit. (zumindest den Garantie-Stundensatz).

Der Kunde zahlt aber ZUSÄTZLICH, den Turbo nochmal UND den vollen Stundensatz.
Damit der Kunde mit der marke und der Werkstätte zufrieden ist, wird ihm ein "grosszügiger" Rabatt auf den Turbo eingeräumt (der sowieso von der Garantie bezahlt wurde)

DAS war jetzt nicht mehr ganz so schonend, gell ??
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  #29  
Alt 20.02.2014, 15:33
JohnB JohnB ist offline
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Heißt also, man gehe zur Werkstatt mit der Forderung nach merklichem Teilerabatt (fifty/fifty), oder eine andere Werkstatt bekommt den Auftrag.
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John
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  #30  
Alt 20.02.2014, 16:39
diri diri ist offline
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Zitat:
Zitat von Style Beitrag anzeigen
ging der Turbolader defekt. Wurde anstandslos gewechselt.
Das war schon der zweite!
DANKE
Hast Du schon mal nach ner etwas grösseren Heiz oder Vollgasperiode etwas schnell angehalten und in den Motorraum geguckt? Im dunkeln kann man dann u.U. schon mal so ein rot glühendes Teil sehen, das ist der Turbolader.
Der braucht nun ca. 30 - 60 sekunden Auslaufzeit möglichst im Leerlauf oder geringer Belastung, (besser noch ne Minute länger) das heißt, Motor erst nach diesem Zeitraum abstellen, steht normalerweise auch in der Betriebsanleitung, oder gibt auch schonmal Hinweisaufkleber an der Sonnenblende.
Ansonsten verbrennt/verkokt das Öl an den Lagerstellen, verstopft die Schmierlöcher/Bohrungen und der Turbo gibt den Löffel ab.
Ich fahre seit 24 Jahren Turbo Benziner/Diesel und kenne keinen kaputten Turbolader,

gruss dieter
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  #31  
Alt 20.02.2014, 16:51
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Drum müssen sich die Werkstätten eben anders helfen.....
DAS war jetzt nicht mehr ganz so schonend, gell ??
Ich kenne die Vorgehensweise und Möglichkeiten ganz gut.
Das ändert aber an der Ausgangslage nichts...2 Jahre Sachmangelhaftung/ Gewährleistung und je nach Hersteller 1-2 Jahre Garantie.
Je nach Hersteller wirde der Kunde auch mal angerufen, ob er mit der
"kostenlosen Garantie-/Kulanzreparatur" zufrieden war. Spätestens dann fallen manche Tricksereien auf.
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  #32  
Alt 20.02.2014, 17:45
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Es gab einmal Zeiten, da musste ein Auto noch alle 5000 km zum Ölwechsel, alle 10000km war gleich eine grosse Wartung mit Ventilspiel-Einstellung etc. notwendig. Und niemand kam auf die Idee, sich gleich bei jeder Kleinigkeit bei der Rechtsschutz auszuweinen und einen Stab Nachwuchs Anwälte mit Beschwerdebriefen und Klagsdrohungen zu beschäftigen - die ganz nebenbei bei den Adressaten weit weniger für Beeindrucken sorgen, als meist angenommen.

Wird ein Teil auf Garantie getauscht - verlängert dies nicht die Garantie auf den jeweiligen Teil. Alles andere wäre ja auch absurd. Der besagte Audi könnte in dem Fall ja eines Tages mit dem 10. Besitzer und 350000km auf dem Tacho noch immer in der Werkstatt erscheinen und einen Turbo für Umsonst reklamieren.

Mal ehrlich... ein Auto ist eben eine komplexe Maschine - und damit auch nie 100 prozentig fehlerfrei. Das sollte man bitte einmal im Hinterköpfchen behalten, bevor man aus allen Rohren schiesst. Und gerade bei den Vertragshändlern oder Werkstätten, die ohnedies zu 100 Prozent unter der Fuchtel des Herstellers spuren müssen, entlädt man sich seiner Wut oftmals am falschen Platz.
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Cheers, Ingo

Geändert von Shearline (20.02.2014 um 17:55 Uhr)
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Alt 20.02.2014, 18:10
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Stand irgendwo, bei welchem Motor der Turbo verreckt ist?
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Gruß
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  #34  
Alt 20.02.2014, 19:43
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  #35  
Alt 20.02.2014, 19:44
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Der Fehler ist ja dem Werk bekannt - kenn da ja genügend 😎


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  #36  
Alt 20.02.2014, 19:46
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1,4 TFSI (..)
Wieviel PS?

Habe auch einen 1,4 TFSI. Aber da gibt es ja verschiedene.
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John
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  #37  
Alt 20.02.2014, 19:55
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Alt 21.02.2014, 11:58
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Zitat:
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naja da bist du falsch. das ist nämlich genau mein Job.

Kunde hat keine Garantie mehr aber wir bei unserem Lieferanten eventuell noch.
Somit reklamiere ich bei unserem Lieferanten die Teile.

ein Beispiel:
Kunde Kauft eine Mschine mit 24 Monaten Garantie.
Nach einem Jahr fällt ein Antrieb aus. Er bekommt kostenlosen Ersatz und ich reklamiere den ANtrieb bei unserem Lieferanten. auf das Ersatzteil bekommt der Kunde 6 Monate Garantie.
Der Antrieb fällt wieder nach eine Jahr aus. Der Kunde muss also das Ersatzteil bezahlen.
Da der ANtrieb aber nur 12 Monate im einsatz war + vielleicht wenige Monate bei uns im Ersatzteillager kann ich den defekten Antrieb bei unserem Lieferanten reklamieren und bekommen kostenlosen Ersatz.
Das ganze funktioniert doch nur, wenn du/ihr vom Lieferanten längere Garantiezeiten bekommt, als ihr an die Kunden weitergebt.

Es läuft doch so, die Maschine geht am 1.2.2010 zum Kunden (Garantie bis 31.1.2012) jetzt geht genau am 1.2.2011 der Antrieb kaputt. Ihr repariert beim Kunden kostenfrei und reklamiert selbst bei eurem Lieferanten und bekommt ebenfalls vom Lieferanten eine kostenlose Ersatzlieferung.

Am 1.3.2012 geht der Antrieb wieder kaputt, ihr verweigert die Garantie und repariert kostenpflichtig. Von eurem Lieferanten bekommt ihr jetzt nur Ersatz wenn:

Ihr längere oder kulantere Garantieregelungen hättet als ihr selbst gebt
- oder -
Ihr Antrieb A reklamiert, Antrieb B als Ersatz einbaut, Antrieb C als kostenlosen Garantieersatz bekommt und Antrieb B erneut reklamiert. (Nur dann könntet ihr Antrieb C nur ~11 Monate lang reklamieren)

Letztenendes können die teilweise hier genannten Tricksereien schon funktionieren, nur schlafen die Lieferanten/Hersteller/Konzerne doch auch nicht auf dem Baum, früher oder später kommt das raus, seis durch Häufungen, Nachfass beim Kunden, vergleich der Seriennummern an den Teilen usw. Als geschäftsmodell taugt das nicht.
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Sascha
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  #39  
Alt 21.02.2014, 13:40
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Drum müssen sich die Werkstätten eben anders helfen.....
wenn die E-Teil Garantie evtl. auch nimmer greift, dann wird eben der Turbo von einem Vorführwagen/Gebrauchtwagen auf Vollgarantie eingereicht, und der Hersteller zahlt sogar noch die Arbeitszeit. (zumindest den Garantie-Stundensatz).

Der Kunde zahlt aber ZUSÄTZLICH, den Turbo nochmal UND den vollen Stundensatz.
Damit der Kunde mit der marke und der Werkstätte zufrieden ist, wird ihm ein "grosszügiger" Rabatt auf den Turbo eingeräumt (der sowieso von der Garantie bezahlt wurde)

DAS war jetzt nicht mehr ganz so schonend, gell ??
Das könnte man theoretisch machen,praktisch ist das aber Betrug.
Solch ein Betrug ist aufgrund der Herstelldaten des ersetzten Teiles schonmal bei einem (jetzt) Ex-Händlerkollegen aufgeflogen.
Das Ende vom Lied war das er fast Insolvenz anmelden musste,da sich der Hersteller pauschal den 10fachen wert des betreffenden Auftrages wiedergeholt hat + Strafe die er wegen des Betruges zahlen musste.Und obendrein wurde ihm der Händlervertrag gekündigt.
Und im allgemeinen sieht die Garantieregelung grade im KFZ-Bereich nicht sehr rosig aus,da wird z.T. solange geprüft bis Fehler gefunden werden.
Das geht bei uns schon los das wir nur die Kundenbeanstandung erfassen dürfen,auch wenn der Fehler schon ersichtlich ist z.B. Aussenspiegel lässt sich nicht mehr verstellen weil der Schalter abgebrochen ist.steht da was von Schalter defekt auf dem Auftrag wird dieser rigoros abgelehnt,obwohl es an der Realtität nichts ändert


Mfg Bastian
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  #40  
Alt 21.02.2014, 13:46
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Das ganze funktioniert doch nur, wenn du/ihr vom Lieferanten längere Garantiezeiten bekommt, als ihr an die Kunden weitergebt.

Es läuft doch so, die Maschine geht am 1.2.2010 zum Kunden (Garantie bis 31.1.2012) jetzt geht genau am 1.2.2011 der Antrieb kaputt. Ihr repariert beim Kunden kostenfrei und reklamiert selbst bei eurem Lieferanten und bekommt ebenfalls vom Lieferanten eine kostenlose Ersatzlieferung.

Am 1.3.2012 geht der Antrieb wieder kaputt, ihr verweigert die Garantie und repariert kostenpflichtig. Von eurem Lieferanten bekommt ihr jetzt nur Ersatz wenn:

Ihr längere oder kulantere Garantieregelungen hättet als ihr selbst gebt
- oder -
Ihr Antrieb A reklamiert, Antrieb B als Ersatz einbaut, Antrieb C als kostenlosen Garantieersatz bekommt und Antrieb B erneut reklamiert. (Nur dann könntet ihr Antrieb C nur ~11 Monate lang reklamieren)

Letztenendes können die teilweise hier genannten Tricksereien schon funktionieren, nur schlafen die Lieferanten/Hersteller/Konzerne doch auch nicht auf dem Baum, früher oder später kommt das raus, seis durch Häufungen, Nachfass beim Kunden, vergleich der Seriennummern an den Teilen usw. Als geschäftsmodell taugt das nicht.

Jupp mit unseren Lieferanten ist eine Generelle Garantie/Gewährleistung von 36 Monaten vereinbart.
Fertigungscode zählt.

Auf Ersatzteile kann der Kunde verschiedene Garantien je nach Grundvertrag bekommen. Mindestens aber 6 Monate.

Wenn nun also ein Teil vom Lieferant im Januar 2014 Angeliefert wird.

und im März 2014 beim Kunden eingebaut wird, kann es sein, das beim Kunden im Oktober 2014 die Garantie für den Kunden abgelaufen ist. Wir aber beim Lieferanten das Teil bis 2017 kostenlos zur Reparturschicken können.
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Gruß Volker
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