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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen. |
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Themen-Optionen |
#26
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So wird es eigentlich meines wissens nach generell gehändelt.
Ein Einzelbau, bzw. eine Custom Konstruktion kostet normalerweise etliche tausend Euro, irgendwo hatte ich mal gelesen so ca. 7%-10% der Baukosten sollen da wohl normal sein. Wenn da ein Plan lediglich für 150-200€ verkauft wird, ist es nur logisch, dass davon auch nur ein Boot gebaut wird. Auch der in einem anderen Trööt angefragte Zugvogelplan ist für Selbstbauer zu bekommen, aber eben auch nur in einzellizenz. Das ist völlig normale und gängige Praxis. Das abgekupfert wird, ist allerdings auch gängige Praxis, gerade die Chinesen sind da absolut skrupellos. Wie damit in Deutschland umgegangen wird, zeigen ja Berichte vom Zoll, wo ganze Containerladungen Plagiate aus dem Verkehr gezogen und vernichtet werden. Auf der einen Seite möchte man alles so genau und ausführlich wie möglich, dann ist es einem nichtmal den geringen Preis wert, und die Konstruktive Leistung des Konstrukteurs bleibt unhonoriert. Geändert von Küstenkrabbe (07.01.2014 um 07:20 Uhr) |
#27
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![]() Zitat:
Im Link den Monk reingestellt hat --> http://www.bateau.com/orderinfo.php steht nur noch: License and limitations: We sell a license to build one boat from our plans. The plans remain our intellectual property. The purchase of a license to build includes a free set of blueprints. The plans are copyrighted and can not be copied without our authorization. |
#28
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O.k. habe die Textpassage mit dem Hinweis auf das Wiederverkaufsverbot gefunden. --> http://bateau2.com/faq.php
Dann ist alles klar! |
#29
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Ich denke, ich kann ein paar Dinge klar stellen:
- Das Urheberrecht gehört IMMER dem Urheber, auch ohne dass darauf hingewiesen wird (copyright-Zeichen etc.). Patent-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster- und Markenschutz müssen dagegen angemeldet und genehmigt werden und sie sind unterschiedlich kostspielig. Und bevor jetzt Zwischenfragen kommen: Der Urheber kann das "einfache" oder "ausschließliche" Nutzungsrecht vergeben, letzteres bedeutet, dass er es selbst nicht mehr an weitere Nutzer lizensieren kann, ersteres betrifft sämtliche Selbstbaupläne… - Mit Urheber- und Patentrecht sowie dazugehöriger Lizenzen wird in unterschiedlichen Branchen recht unterschiedlich umgegangen. Im Falle eines Streits ist also auch entscheidend, was in der jeweiligen Branche üblich ist. Da vergleicht ihr hier Äpfel mit Birnen. - Nicht vergessen werden sollte die Frage, ob dem Konstrukteur durch eine Kopie ein tatsächlicher wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Wenn ich also ein verkleinertes Modell einer Riva baue, dürfte das weniger problematisch sein als die 1:1 Kopie – da die Nutzung eine völlig andere ist und Riva deshalb nicht weniger Boote verkauft. Wenn Riva allerdings selbst als Merchandise Modellboote verkauft, könnte das wieder anders aussehen… Ebenso wenn ein kommerzieller Modellboot-Anbieter aus dem "will-haben-Effekt" der Riva Kapital schlägt. - Lizenzen sind i.d.R. nicht ohne weiteres übertragbar und wenn, dann nur in Rücksprache mit dem Urheber. Wie unten erwähnt, wird dem Selbstbauer lediglich ein Plan zum Bau "überlassen", d.h. er hat die Pläne gar nicht gekauft sondern nur die Lizenz. Deshalb ist es zu Recht problematisch, diese Pläne weiter zu verkaufen. … letztendlich stellt sich hier immer die Frage, ob ein Konstrukteur wirklich einen möglichen Kopisten "verfolgt", und was er durch diesen Aufwand letztendlich erreichen kann. Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man ohne weiteres ein Boot ausmessen und nachbauen kann, ohne das einem was passiert – ohne dabei die Frage der Legalität zu beantworten. Mir jedenfalls war das bisher zu aufwändig und ich zahle gerne die paar Euros an den Konstrukteur für seine gute Arbeit. Hier noch ein Beispiel aus der Praxis: http://www.guillemot-kayaks.com/guil...ltahe_baidarka |
#30
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Hallo,
habe den Auszug aus dem Lizenzvertrag angehängt. Van DE Stadt schreibt sogar die Anbringung einer Platte im Plichtbereich vor. Gruß Wilhelm |
#31
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Bei Reinke Yachtbau kann man sich die Lizenvereinbarungen einmal ansehen.
Die Grafik oben ist leider so nicht lesbar. |
#32
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Hallo Wilhelm (Simpelboot)
Du verkaufst ja auch Pläne, wie regelst du das? Welche Hinweise stehen, z.B. auf deinen Plänen? resp. von welcher rechtlichen Lage gehst du, auch ohne das das speziell in den Plänen steht, aus. Was machtst du wenn einer deiner Kunde einen ungenutzten! Plan weiterverkauft und der neue Käufer bei dir für Tipps anfrägt? |
#33
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Der Artikel Privatkopie in Wikipedia gibt die Verhältnisse zum Urheberrecht richtig wieder.
Sie ist in DEUTSCHLAND zulässig, wenn u.a. folgende Bedingungen erfüllt sind: a) keine kommerzielle Nutzung der Kopie, b) Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt, und c) kein technischer Kopierschutz geknackt. Wer einen Plan legal gekauft hat und das Boot privat baut und nutzt, sollte keinen Urheberrechtsverstoß begehen. Was Pläneverkäufer auf Ihre Pläne schreiben, ist oftmals Wunschdenken; z.T. ist in England oder USA die Rechtslage auch anders. Die Zertifizierungsfrage eines Bootes für Regatten ist ein gänzlich anderes Thema. Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designschutz gelten sämtlich nur für gewerbliche Tätigkeit und greifen nicht bei privatem Handeln.
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Beste Grüße John
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#34
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![]() Zitat:
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... ![]() ![]() |
#35
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Hallo
Lizenzvertrag "Van DE Stadt" als PDF. Gruß Wilhelm |
#36
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Das macht doch einen gewaltigen Unterschied, ob ich als Kunde dem Fachmann eine Skizze (kann ich auch mit einem Hausplaner machen) zur Ausarbeitung überlasse, die im Grunde so, wie ich sie zeichne, eigentlich keinen Wert hat, ausser vielleicht für mich.
Einen Nutzen dürfte ein Architekt daraus wohl kaum wirklich ziehen können. |
#37
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![]() Zitat:
als Leistung eines Architekten verwendet, um hinzuweisen, dass es sich um eine komplettes Werk handelt, welches möglichst alles umfasst was zu einem Erstellen einen Gebäudes dazugehört, was erheblich über eine Skizze oder eine Konzeptidee hinausgeht. In letzterem Fall bin ich auch der Meinung, dass es nicht um eine Bereicherung geht. Gruß Tobias
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