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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 03.01.2014, 13:33
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OceanixTS OceanixTS ist offline
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Das sehe ich tatsächlich auch so wie Volker aber mir erschließt sich nicht so ganz, was Zodiaks Finanzamtserfahrungen mit dem Threadthema zu tun haben.

Eine Amtsgängelung bei Erhalt des Gebäudes steht auch nicht zu erwarten, es geht - auch in den verlinkten Artikeln - nur darum, einen ansehnlichen Zustand herzustellen. Umgekehrt stünde zu erwarten, dass er viel Unterstützung erfährt, wenn sich der "Schandfleck" zu einem optisch ansprechenden Objekt wandelt.

Das und die Umnutzung kann der Kaufinteressent über eine Bauvoranfrage auch rechtlich absichern, dann ist das Risiko minimiert.

Aber Leerstand seit 1996 = fast 18 Jahre und Altlasten, ich würde die Finger davon lassen oder Abriß und Neubau planen...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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  #27  
Alt 03.01.2014, 14:14
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tabaluga0487 tabaluga0487 ist offline
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Hallo Bastian,
in Deinem Fall würde es folgendermaßen laufen:
Du kaufst die Bude, und hast schneller eine Prüfung auf Altlasten am Hals, wie du schauen kannst.
Dann geht es weiter: Bescheid auf Altlastenbeseitigung mit Vorgabe des Unternehmers.Weil irgendetwas gefunden wurde, was nur dieses Unternehmen entsprechend beseitigen kann.
Die Rechnung liegt dann im 5-Stelligen Bereich.
Eventuell finden die Herrschaften noch was im/am Gebäude, so das du für die Bude ne Abrissverfügung bekommst.
Ergebnis: Der Stadt gehört das Grundstück ( endlich!) , und du bekommst nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung. Und in 7 Jahren fängst Du mit einem Gebrauchten Schlauchboot aus der Bucht für 300 Euronen wieder mit dem Bootfahren an.
Ich wohne zufällig im gleichen Finantamatsbezirk wie Tom, und hier gilt: zuerst schießen, dann Fragen. D.h: der Steuerbescheigd kommt, du kannst Widerspruch einlegen, das hat aber keine Einwirkung auf die Zahlungspflicht. War der Steuerbescheid falsch, kannst du ja dein Geld zurückforden. Unter Umständen bist Du dann aber schon ein Sozialfall.
PS: zum Abreissen des Gebäudes: das ist kein Witz, hier Gerade vor Ort passiert: Bebauungsplan geändert, und die haben in aller Konsequenz ein Einfamilienhaus im Wert von 400 Mille abreissen lassen!!
Gruß, Dirk
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...ich finds klasse, Campingtoiletten " Porta Potti" oder "Cactus II" zu nennen...
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Alt 03.01.2014, 14:27
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Hallo Bastian,
in Deinem Fall würde es folgendermaßen laufen:......
Die Glaskugel hätte ich auch gerne. Es nützt doch nichts den kumulierten Gau aus all dem, was man schon mal erfahren hat und sich noch dazu vorstellen kann auf dieses bestimmte Objekt zu übertragen.

Wenn das eine Autowerkstatt war, dann gabs da für Werkstatt und Waschplatz entsprechende Abscheider. Ansonsten wäre der Betrieb gar nicht ermöglich worden. Sollte das in dem Fall nicht zutreffen, dann läßt sich das auch in Erfahrung bringen.

Deshalb ist es für mich überhaupt nicht soooooo glasklar ausgemacht, dass dort überhaupt nennenswerte Altlasten vorherrschen.

Klarheit kann nur ein vernünftiges Gespräch mit der Stadt bringen, die wahrscheinlich sogar recht kreativ und behilflich sein wird, wenn dieser bereits politisch definierte Schandfleck in ein ansprechendes Gebäude mit vernünftigem Verwendungszweck verwandelt wird und sich dafür ein Investor findet.


Welche Rolle spielt eigentlich der Makler und in wessen Auftrag ist der unterwegs?
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  #29  
Alt 03.01.2014, 14:33
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Finger weg. Was die Altlasten kosten, weißt Du erst hinterher. § 34 BauGB heißt, dass Du nur das bauen darfst (auch Änderungsbaugenehmigung), was in der Nachbarschaft vorhanden ist. Damit dürfte das Ding zu Gewerbezwecken wahrscheinlich ausfallen. Außerdem wirst Du kaum Lacke und sonst etwas in einer Wohnumgebung verarbeiten dürfen (BImschG). Das ist ein Objekt, das man allenfalls in der Zwangsversteigerung für ein paar Äppel erwirbt.

Viele Grüße
blondini
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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Alt 03.01.2014, 16:41
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hi!

Finger weg. Was die Altlasten kosten, weißt Du erst hinterher. § 34 BauGB heißt, dass Du nur das bauen darfst (auch Änderungsbaugenehmigung), was in der Nachbarschaft vorhanden ist. Damit dürfte das Ding zu Gewerbezwecken wahrscheinlich ausfallen. Außerdem wirst Du kaum Lacke und sonst etwas in einer Wohnumgebung verarbeiten dürfen (BImschG). Das ist ein Objekt, das man allenfalls in der Zwangsversteigerung für ein paar Äppel erwirbt.

Viele Grüße
blondini

So hab mal grad nochmal gelesen,du hast Recht und da im dortigen Umfeld fast nur Wohnhäuser stehen fällt die Nutzung,auch als Unterstellhalle,wohl aus.Damit verabschiede ich mich so langsam von der Idee,denn Wohnhäuser gibt es hier in besserer Lage zu (fast) besseren Konditionen.Dann zwar auch mehr oder weniger als Ruinen aber wo es sich lohnt Geld reinzustecken.

Das Wiederum würde ich mir vorweg durch eine Bauvoranfrage sichern lassen.
Und nochmal es geht mir nicht Darum das Gelände gewerblich(egal ob KFZ-oder Lackierbude oder sonstwas) zu nutzen,sondern aus rein privater Natur.
Und genauso würde ich vorher das Geld in die Hand nehmen,einen unabhängigen bzw. eventuell sogar einen Gutachter den die stadt beauftragen würde,um sicherzustellen was mit den Altlasten sache ist,denn lieber 5000€ in ein Gutachten gesteckt,als nacher zig tausende in die Beseitigung zu stecken.Und das hätte noch den Vorteil das ich bei der Stadt aus dem Schneider bin.

Mfg Bastian

Geändert von Mrba125 (03.01.2014 um 16:49 Uhr)
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  #31  
Alt 03.01.2014, 17:33
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Zitat:
Zitat von tabaluga0487 Beitrag anzeigen
(...).
PS: zum Abreissen des Gebäudes: das ist kein Witz, hier Gerade vor Ort passiert: Bebauungsplan geändert, und die haben in aller Konsequenz ein Einfamilienhaus im Wert von 400 Mille abreissen lassen!!
Gruß, Dirk

Hallo Dirk,

hau doch bitte mal due ganze Geschichte raus, wie denn durch Änderung eines B-Plans ein genehmigtes Gebäude einfach so abgeriisen wird. In Deutschland gibt es den Bestandsschutz, und der lässt ein Gebäude erstmal so lange stehen, wie es steht, oder ist die Hütte zwangsenteignet worden?

Aber zurück zum Thema:

Die Voranfrage ist das rechtlich haltbare Mittel der Wahl um zu klären, ob es sich lohnt weiter daran zu denken. Oder einfach mal bei der Verwaltung (Bauordnugs-/Planungsamt) vorbeischauen und das Vorhaben besprechen und eine Windrichtung bekommen, wohin der Zug fahren kann. Wenn es dann positiv verläuft eine eigenen Sachverständigen hinzuziehen um den Kostenrahmen für die restlichen Arbeiten abzuschätzen und dann die Entscheidung fällen.

Alles andere wie auch die anderen Horrorscenarien scheint mir nicht sinnvoll.
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  #32  
Alt 03.01.2014, 21:55
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von Flip Beitrag anzeigen
Hallo Dirk,

hau doch bitte mal due ganze Geschichte raus, wie denn durch Änderung eines B-Plans ein genehmigtes Gebäude einfach so abgeriisen wird. In Deutschland gibt es den Bestandsschutz, und der lässt ein Gebäude erstmal so lange stehen, wie es steht
Du hast es mir abgenommen. Die Geschichte ist 100%ig irgendwie anders gewesen, wegen Änderung eine B-Plans kommt in Deutschland kein genehmigtes Haus weg. Das sind immer solche Revolverstories.

Sunbeamer
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  #33  
Alt 04.01.2014, 07:40
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Es bringt nichts, als Dritte über Ereignisse zu diskutieren und dabei einen einhelligen Standpunkt zu erwarten, wenn aus dem betreffenden Ereignis ein objektiv wirtschaftlich Geschädigter und ein "Sieger" hervorgegangen sind. Die Sieger müssen, genau wie ihre Sympathiesanten, damit leben, dass es nicht nur Bürger gibt, die applaudieren, sondern auch welche, die sich mit Geschädigten solidarisieren. Sowas ist kein Mißstand, den es auszumerzen gilt, sondern eine Errungenschaft, der unserer Geschichte geschuldet ist. Unter dem Vorwand, lediglich nach Anordnung / Verordnung / Paragraph XY zu handeln, wurde genug Unheil fabriziert, wie ich meine. Lassen wir es dabei, dass es bei sowas glücklicherweise nicht nur einen Standpunkt gibt.
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Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (04.01.2014 um 07:46 Uhr)
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Alt 04.01.2014, 07:51
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Hi!

Zumindest können wir jetzt den Grundstückspreis bestimmen. Das ist der Grundstückspreis minus Abriß- und Entsorgungskosten minus Altlastenbeseitigungskosten. Wahrscheinlich müßte man dem Käufer noch was dazugeben.

Viele Grüße
blondini
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Blondini

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Alt 04.01.2014, 18:07
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wenn ich mich recht erinnere, wurde hier nach dem Grundtsückspreis gefragt, bzw. wo kann man nachsehen...........

Geh zum Liegenschaftskatastar oder wenn vorh. Gutachterausschuss der Stadt, dort kannst du den aktuellen Qm Preis für die Strasse / Gegend erfahren

oder eben über www.boris.nrw.de

lass dich nicht bange machen wegen dem nicht vorh. B-Plan, auch nach 34§ kann man ruhig und z.T. besser bauen als mit B-Plan, kommt auf den Architekten an, Birnen gibt es überall.........nääää

Wie schon geschrieben, Der Preis besteht aus Objekt - Abriss .... wenn gewollt .....- Bodenaustausch / Gutachten ect.

jeder der solch eine Immobilie an den Füßen hat, freut sich wenn einer kommt, also ruhig mal beim Preis tief stapel...............

Egal was du machst, hol die einen Fachmann - nicht Makler oder selbst ernannte die schon mal ne Garge gebaut haben - zur Seite und lass dich bezüglich deiner Vorstellungen beraten, ob das alles überhaupt möglich ist und dann entscheide in Ruhe.

Viel Glück.........
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
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