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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Doch, das ist der Kaufvertrag.
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Beste Grüße John
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#27
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Schon klar, aber u.a. habe ich für meinen Bootstrailer keinen Kaufvertrag. Diesen habe ich per Handschlag und Bares übernommen. Gleiches gilt für 2 Motorräder die mittlerweile hochwertig restauriert sind.
Wie komme ich denn da zu meinem Eigentumnachweis?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#28
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Indizienkette:
Brief, Schlüssel, nicht gestohlen gemeldet. So war es zumindest früher
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#29
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![]() Gruss Willy
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#30
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Ich finde das völlig normal, dass Obama Eigentümer meines Autos ist. Ich schicke ihm schliesslich auch immer die Reparaturrechnungen, bezahlt werden sie dann von der NSA, die wissen schliesslich auch, wohin ich damit fahre,
Siggi P.S.: Wenn ihr wirklich soviel Langeweile habt, euch um so einen Scheiß zu kümmern, ich hab hier noch ausreichend Arbeit für 2-3 Leute |
#31
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Das macht ja auch den Klau von Booten so einfach.
Wenn jemand nächtens von der Polizei angehalten wird, am Hänger ein schönes Sportboot auf dem Weg zu einer Grenze im Südosten Europas, kann die Polizei vermuten, dass da eventuell was nicht stimmt, aber das wars auch schon. Die sagen es ist ihr Boot, oder sie transportieren es für den Eigentümer. Die Bootspapiere hat man vergessen und man ist ja auch nicht verpflichtet sie dabei zu haben. Die Polizei hat keine Möglichkeiten die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen und international schon gar nicht. Und sie können den Besitzer des Bootes ja nicht ewig aufhalten, also... Auf dem Wasser funktioniert das ganz genau so und die Wahrscheinlichkeit am Wasser kontrolliert zu werden ist noch viel geringer. So einfach verschwinden dann jegliche Art von Schiffen, auch wirklich große. Die werden in einem anderen Land wieder gemeldet und alles ist gut. Dem geschädigten ex Eigentümer bleibt der Ärger und die Hoffnung, dass die Versicherung zahlt. Was bleibt ist, dass wir, die (noch) Eigentümer von Booten immer etwas höhere Versicherungsprämien zahlen dürfen. Ach ja, es soll einen Ort in Rumänien geben mit einigen hundert Einwohnern, aber einigen tausend KFZ Zulassungen. Nur Optimisten glauben, dass ein Kaufvertrag bzw. eine Rechnung, ein Eigentumsnachweis ist. Kann sein, kann man sich aber auch selbst schreiben.
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Grüße Karl |
#32
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#33
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So ist es. Der Trailer hat ein Kennzeichen, stimmen hier die Daten nicht überein, haben wir schon mal einen Anfangsverdacht....
Willy |
#34
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![]() Bis zum "neuen" Brief galt: Wer den Brief hat ist Eigentümer, sodenn nicht anderes schriftlich vereinabrt ist. Nun ist auf dem Zulassungsdokument, welches ja dem EU Standard angepaßt wurde, extra (und nur in D.) vermerkt, dass das Zulassungsdokument nichts mehr mit den Eigentumverhältnissen zu tun hat. Was haben sich die Bürokraten nun dabei gedacht, extra eine Ausschlußklausel auf dem Dokument zu bringen. Und worin besteht der Unterschied zu unseren anderen 27 EU-Ländern? Das schreibt doch keiner ohne Grund. Obama interessiert mich 'nen Furz in der Sache.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#35
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Zitat:
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#36
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Ja, schon klar. Aber mir geht es um Wiederinbetriebnahme und technischen Änderungen nach §21 STVZO.
Da langte bis 2005 Papiere und Schlüssel, dann war man Verfügungsberechtigt und es galt die Eigentumvermutung. Nun muss zusätzlich und pauschal ein Eigentumsnachweis geführt werden. KBA 01.01.2013 Auszug: Zulassungsrechtlich wird der Besitzer des Brie fes als Verfügungsberechtigter angesehen. Zivil- rechtlich verbindet sich mit dem Besitz die Ei- gentumsvermutung. Diese wird durch den aus- drücklichen Vermerk in der neuen Zulassungs- bescheinigung Teil II (ZB II): „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigen- tümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ wiederum in Frage gestellt. Gleichwohl hat der Fahrzeugbrief die Bedeutung eines Legimitationspapiers und schützt den Hal- ter vor zulassungsrechtlichen Verfügungen (z. B. i. R. einer Zulassung oder Ummeldung des Fahrzeugs) durch Personen, die sich nicht durch Vorlage des Briefes ausweisen können. Diese Wirkung kann der Fahrzeugbrief jedoch nur dann entfalten, wenn sichergestellt ist, dass zu jedem Fahrzeug jeweils nur ein Brief existiert. Im Zuge der EG-weiten Harmonisierung von Zulassungsdokumenten am 01.10.2005 wurde der Fahrzeugbrief durch die neue Zulassungs- bescheinigung Teil II (ZB II) ersetzt. Der bisheri- ge Fahrzeugschein wurde durch die Zulas- sungsbescheinigung Teil I (ZB I) ersetzt. Ihre ursprüngliche Bedeutung haben die Dokumente überwiegend behalten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#37
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FALSCH Auch in A, steht in meinem Zulassungsschein unter "C4 Antragsteller ist:" "Besitzer, dies ist kein Eigentumsnachweis" !!!! Obwohl zur Zulassung ein Kaufvertrag vorgelegt werden MUSS!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#38
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Das mag in Austria so sein.
Letzte Woche reichten zur Ummeldung eines Anhängers auf meinen Namen die Vorlage der Fahrzeugpapiere und des TÜV Berichtes.
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#39
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Jep, ist in Austria so
![]() Fahrzeugpapiere (Typenschein) Gültiger Prüfbericht (TÜV) Meldenachweis (Gültige Adresse) Kaufvertrag (und natürlich Bares) Und Trotzdem ist der Zulassungsschein KEIN Eigentumsnachweis!!! ![]() ![]()
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM
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#40
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Das ist doch wurscht. Der Eigentumsnachweis in Österreich ist und bleibt für ein Kfz oder Anhänger der Typenschein, in den behördlich der Eigentümer, nachzuweisen durch Kaufvertrag bzw. Rechnung, eingetragen wird.
Gibt's so was in D nicht? Und selbst schreiben, mein Gott, man kann von Geburtsurkunde bis Totenschein alles fälschen....
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#41
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Nö, ich benötige keinen Kaufvertrag.
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#42
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Klar kann man das. Nur - wem glaubt der Richter im Ernstfall mehr, dem, der einen Verkäufer im Vertrag hat, der in der Zulassungshistorie des Fahrzeugs nie auftaucht oder dem, der im Brief als Halter steht und dessen Verkäufer vorher als Halter im Brief stand?
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