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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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#27
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Gruss Vestus |
#28
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Mein Hinweis auf die 5 Jahre für Vielfahrer ist so zu verstehen: Wenn du innerhalb der nächsten 2 Jahre (ab Rechtskraft der OWI) wieder nur einen Punkt kassierst, dann liegt der erste Punkt auch so lange wie der zweite Punkt (also u.U. zwei weitere Jahre). Wenn so jedes Jahr oder auch nur jedes zweite Jahr ein Punkt dazu kommt, dann kann sich das schön aufbauen und erst nach insgesamt 5 Jahren wird der erste Punkt gelöscht. So kann es dann irgendwann zur Zwangsschulung oder auch zum Entzug kommen. A pro po Entzug: Ist es so, daß wenn der Autoführerschein entzogen wird, auch der Bootsführerschein gefährdet ist? Hat das schon jemand erlebt bzw. mitbekommen?
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#29
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Hier gibt es ein ganz interessantes Urteil des OLG Rostock dazu: http://recht.janwollesen.de/?p=83 wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen, aber der Tenor lässt sich rauslesen ![]()
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Gruss Vestus
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#30
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Hallo Vestus,
eine Tilgungsfrist im Register ist nicht mit einer Verfolgungsmöglichkeit zu verwechseln. Gruß Walter http://www.rechtstipps.net/Rechtstip...ei-Straftaten/ http://www.rechtstipps.net/Rechtstip...rassenverkehr/ Geändert von Water (03.11.2012 um 13:31 Uhr) |
#31
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Und da sind die Fristen nunmal zwei, fünf oder auch 10 Jahre, wobei letztere anscheinend nicht vielen bekannt ist.
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Gruss Vestus
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#32
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Stimmt, die Zehnjahresfrist war nmir unbekannt. Das liegt aber auch daran, dass ich 1. dieses Jahr die ersten (drei) Punkte in diesem Jahrtausend abgefasst habe und 2. das immer mal wieder geändert wurde.
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#33
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Die letzte Änderung war 2005. Da wurde die Überliegefrist auf ein Jahr verlängert.
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de...ent_01_04.html
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Gruss Vestus |
#34
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Eben. Und das ich mich damit beschäftigen musste, war zuletzt etwa 1988.
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