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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.10.2012, 01:46
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Im übrigen ist hier ein Mitarbeiter durchaus auch dem Arbeitgeber gegenüber ersatzpflichtig. Vielleicht lernt er dann aufmerksamer zu fahren.
Im Ansatz nachvollziehbar. Für korrekt halte ich folgende Lösung, die ich bspw. von Pflegediensten kenne: Der Abeitgeber zahlt dem AN eine Prämie von 100,- EUR im Monat (als Beispiel ...), wenn kein Unfall mit dem Firmenwagen passiert.

Aber das Risiko des AN muss in einem gesunden Verhältnis zum Gehalt stehen.

Ich bin offen gesagt baff gewesen nach einem Unfall zum Anfang diesen Jahres: Ich hatte eines meiner Auto gerade aus dem Winterschlaf geweckt, als mir ein Geldtransporter hineinfuhr. Der Fahrer berichtete mir, dass er laut Arbeitsvertrag den Schaden bezahlen muss ... und es handelte sich um ein "etwas" höher positioniertes italienisches Fabrikat ... man kann doch nicht einen AN mit einem überschaubaren Gehalt versehen und ihm gleichzeitig das volle Kostenrisiko eines Unfalls im Straßenverkehr aufdrücken.


Zum Thema selbst: Meine damalige Freundin hatte vor Jahren mal ein Auto gerammt, welches verkehrswidrig geparkt war. Da haben wir dann ganz fix gelernt: Falsch parken ist kein Freibrief für andere Autofahrer, den Bösewicht mittels Rammen zum korrekten Parken zu erziehen ... ^^
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Gruß,
Thorsten
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  #27  
Alt 13.10.2012, 05:46
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Der in #26 erwähnte Arbeitsvertrag scheint mir sittenwidrig, da der AN das Risiko gar nicht tragen kann.
Ansonsten muss man sich als AG gut überlegen, welchem AN man vertraut - und ausreichend versichert sein.

sea u in denmark
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  #28  
Alt 13.10.2012, 06:48
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Das war jetzt die Schxxxhausparole des Tages.

Man kann es ihm ja von seiner Gewinnbeteiligung abziehen.
Das mein Satz durchaus zu einer Diskussion führt , war mir vollkommen bewusst.
Allerdings halte ich deine Art diesen als "Sch...parole" zu bezeichnen
für sehr unverschämt und beleidigend.
Aber mancher muss seine Unwissenheit mit Beleidigungen tarnen.

Es ist duchaus Usus, dass bei Fahrzeugschäden die Arbeitnehmer
den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung zu tragen haben.
Hier natürlich nicht anwendbar.

HIER und HIER nachzulesen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #29  
Alt 13.10.2012, 08:05
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Das war jetzt die Schxxxhausparole des Tages.

Man kann es ihm ja von seiner Gewinnbeteiligung abziehen.
Warum? Juristisch gesehen doch korrekt, der Arbeitgeber kommt nicht für jeden Mist, den ein MA verbockt hat auf.

Klar nach außen wird er es begleichen müssen, aber im Innenverhältnis kann es durchaus sein, dass der MA selber schadensersatzpflichtig wird.

Oder hat sich in den letzten 13 Jahren, seit ich aus der Uni raus bin, soviel bei dem Thema geändert?
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  #30  
Alt 13.10.2012, 08:22
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Was ist denn an Arbeitnehmerhaftung verwerflich? Ich habe doch keine Lust für Schäden aufzukommen die durch einen Mitarbeiter ausgelöst werden, weil er Rock and Roll spielt und alle Regel die eine Betriebshaftplicht auferlegt außer Acht läßt.
Ich finde die Frage legetim...

Wie man mit solchen Ereignissen umgeht hängt vom Mitarbeiter ab. Bei einem Alles- Egal- Tüffel welcher ständig die Portokasse belastet, würde ich auch nicht nur Maulen,sondern Konsequenzen ziehen.
Da wir die Randgeschichte aber ja nicht kennen, sollten wir auch keine Bewertung zur Mitarbeiterführung abgeben.


Grundwissen gibt's bei WIKI:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #31  
Alt 13.10.2012, 09:02
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Hinsichtlich der Arbeitnehmerhaftung sollte man, denke ich, in diesem konkreten Fall noch keine Beurteilung vornehmen, weil ja Olli die wesentlichen Details noch nicht genannt hat:

- Der Schaden am 18-Tonner-Volvo ist ja wohl durch die Kfz-Haftpflichtversicherung von Olli gedeckt.
- Wenn der Versicherungsnehmer ("Chef") entscheidet, den Schaden selbst zu bezahlen, um zB Flottenrabatte, Schadensfreirabatte usw. nicht zu verlieren, begründet das nicht automatisch eine Arbeitnehmerhaftung.
Dass nämlich allenfalls die Versicherungsprämie steigen könnte, ist ein Folgeschaden. Da ist das nicht ganz so einfach mit der Arbeitnehmerhaftung (die ohnehin schon garnicht einfach ist, auch wenn die Rechtsgrundsätze dazu bekannt sind und einfach klingen. )

- Es geht also vorerst mal um den Schaden, der möglicherweise am eigenen Kfz entstanden ist, also am 7,5-Tonner. Darüber habe ich noch nichts gelesen (oder ich hab's übersehen).
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #32  
Alt 13.10.2012, 10:38
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Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann ging es erstmal darum, ob man nicht Schuld und Kosten mit dem Unfallgegner teilen kann, und das ist erschöpfend mit nein beantwortet.
Die Arbeitnehmerhaftung ist ein anderes Thema, und Gegenstand der uns unbekannten Abmachungen zwischen AG und AN. Klar gibt es verantwortungslose AN, die einen finanziellen Anreiz brauchen. Aber niemand darf unversichert ein Risiko übernehmen, dass er im Schadensfall nicht bezahlen könnte. Wenn der AN das nicht rechtzeitig sieht, muss der AG es mit seiner Fürsorgepflicht verhindern. Zu Recht gibt es zahllose Tätigkeiten, die man erst nach Vorlegen eines Versicherungsnachweises antreten darf. (Operieren im Krankenhaus und Anlegen an unserem Vereinssteg z.B.)

sea u in denmark
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  #33  
Alt 13.10.2012, 10:46
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also meinen MA braucht nix zu bezahlen, weil ich der Meinung bin das so etwas jeden mal passieren kann. Bei Dunkelheit und Regen übersieht man schon mal einen schwarzen Aussenspiegel.

Aber Ihr habt mich auf eine SUPER IDEE gebracht. Werde mal mein Auto mit Boot dort etwas ungünstig parken und dann auf einen schlafenden Brummi-Fahrer warten.(ohne Fahrertraining natürlich) Steht dann bestimmt auch in der Bild-Zeitung." Brummi versenkt Boot auf dem Parkstreifen"

Gruß

Olli
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  #34  
Alt 13.10.2012, 11:12
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Zitat:
Zitat von 72ìger Beitrag anzeigen
also meinen MA braucht nix zu bezahlen, weil ich der Meinung bin das so etwas jeden mal passieren kann. Bei Dunkelheit und Regen übersieht man schon mal einen schwarzen Aussenspiegel.

Aber Ihr habt mich auf eine SUPER IDEE gebracht. Werde mal mein Auto mit Boot dort etwas ungünstig parken und dann auf einen schlafenden Brummi-Fahrer warten.(ohne Fahrertraining natürlich) Steht dann bestimmt auch in der Bild-Zeitung." Brummi versenkt Boot auf dem Parkstreifen"

Gruß

Olli
Mach mal,lass aber in der Zeit, deinen MA nicht 7,5t er fahren
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Servus Willi
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  #35  
Alt 13.10.2012, 11:21
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Verbuch es als Lehrgeld.
Wenn ich das Bild richtig interpretiere hat der Unfallgegner korrekt geparkt, da ist schon mal nix zu holen.
Du hättest natürlich die Möglichkeit deinen Angestellten zivilrechtlich zur Kasse zu bitten aber auch da dürftest Du schlechte Karten haben, denn Du müsstest ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nach weisen und dies ist meiner Meinung nach in diesem Fall unmöglich.
Ist nur noch zu klären was für dich günstiger ist, denSchaden selbst bezahlen oder über deine Versicherung ab wickeln (Stichwort Schadenfreiheitsrabatt!!)
Lass dir vom Unfallgegner nen KVA schicken und rede mit deiner Versicherung was für dich günstiger ist.
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gruss Peter

Das Leben ist kein Ponyhof
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  #36  
Alt 13.10.2012, 11:25
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Zitat:
Zitat von 72ìger Beitrag anzeigen
....in der Bild-Zeitung." Brummi versenkt Boot auf dem Parkstreifen....."
....und entkam unerkannt!




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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #37  
Alt 13.10.2012, 13:59
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Ob meine Frage in diesem Thread richtig ist weiß ich nicht ,wenn nicht bitte verschieben danke.
Wir diskutieren gerade und keiner weiß es genau, vielleicht ist hier jemand der sich echt auskennt, und nicht einfach nach Gefühl tipt ok.
Gestern in der Zeitung gelesen . Es geht um einen Unfall unter Alkoholeinfluss.
Eine Frau Halterin des Fahrzeuges ist mit über 1,5 Pr. alkoholisiert. Sie überlässt das KFZ jemand der ebenfalls alkoholiesiert ist und noch dazu keinen Führerschein besitzt.Mit einer weiteren Person fahren Sie und es kam wie es kommen mußte.
Es gab einen Unfall wobei 4 andere Fahrzeuge beschädigt wurden und eine der (alkoholisierten )Personen wurde verletzt und liegt im Krankenhaus.
Unabhängig von der verletzten Person ist der Sachschaden beträchtlich .
Nun meine Frage : Es ist mir klar soweit ich das kenne dass die Haftpflicht Versicherung der Halterin zuerst einmal den angerichteten Schaden bezahlen muß. Aber und darüber diskutieren wir ,ist es richtig dass sich die Versicherung maximal 5000€ durch Regress wiederholen wird ??
Laut Bericht ist alleine der Schaden bei den anderen Autos irgendwo bei 20000€ angesiedelt . Ohne Gutachter -Strafe-Abschleppen- Ra- uuuuuuu.
danke
helmut
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  #38  
Alt 13.10.2012, 14:07
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...Ja!
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  #39  
Alt 13.10.2012, 14:17
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ja ???? Was meinst du damit
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  #40  
Alt 13.10.2012, 14:20
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Wenn ich dich recht verstanden habe, und du mit ja meinst dass die Versicherung maximal 5000€ wieder einforden kann, ist es egal wie hoch der angerichtete Schaden ist ?Was ist z.B mit den Krankenhauskosten-Gutachtern für die beschädigten Fahrzeuge-Leihwägen u.s.w ??
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  #41  
Alt 13.10.2012, 14:46
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Wenn ich dich recht verstanden habe, und du mit ja meinst dass die Versicherung maximal 5000€ wieder einforden kann, ist es egal wie hoch der angerichtete Schaden ist ?Was ist z.B mit den Krankenhauskosten-Gutachtern für die beschädigten Fahrzeuge-Leihwägen u.s.w ??
Genau. Pro Kfz- Haftpflichtschadenfall kann der Verursacher mit 5000€ bzw. in sehr schwerem Fall 10.000€ rückbelastet werden.

So war es jedenfalls mal...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #42  
Alt 13.10.2012, 14:47
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Sehe es doch mal anderst rum - dein lkw steht und ein andere fährt deinen Spiegel ab - zahlst du dann die Hälfte?
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  #43  
Alt 14.10.2012, 07:49
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Bernd Bernd ist offline
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Zurück zum LKW weg von Besoffenen (keine Threads kapern). Nachts müssen LKW Fahrer doch die Außenkante Ihres Fahrzeuges durch entsprechende rot/weiße Tafel kennzeichenen (als Klapptafel an jedem LKW drann). Darf dann der Außenspiegel oder andere Fahrzeug/Ladungsteile wirklich über diese Markierung herrausragen?
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Bernd
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  #44  
Alt 14.10.2012, 08:14
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Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Zurück zum LKW weg von Besoffenen (keine Threads kapern). Nachts müssen LKW Fahrer doch die Außenkante Ihres Fahrzeuges durch entsprechende rot/weiße Tafel kennzeichenen (als Klapptafel an jedem LKW drann). Darf dann der Außenspiegel oder andere Fahrzeug/Ladungsteile wirklich über diese Markierung herrausragen?

Eine Kennzeichnung ist doch nur bei Überbreite erforderlich,und dann auch nicht nur Nachts..jedenfalls habe ich noch nie einen "normal parkenden"LKW gesehen,bei dem Nachts Tafeln ausgeklappt wurden.
Gruß
Rudi
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  #45  
Alt 14.10.2012, 10:15
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Sie müssen nur auf der Straßenseite sein:
http://www.ehpo.de/product_info.php?info=p774_Nachtparktafel.html
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Servus Willi
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  #46  
Alt 14.10.2012, 10:28
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Und selbst wenn der LKW verbotswidrig geparkt gewesen ware, laege die Schuld beim Vobeifahrenden einzig und allein. Eine Mitschuld gibt es in diesem Falle nicht. Eine Rueckforderung gegenueber dem Mitarbeiter ist sehr wohl bei fahrlaessigen, bzw, grob fahrlaessigen Verhalten des Mitarbeiters moeglich.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
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  #47  
Alt 14.10.2012, 10:51
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Bernd wenn du den Anfang von mir gelesen hättest wäre das ein klarer Vorteil
danke
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