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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 02.10.2012, 13:49
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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@ helmle: Heute ist es eher anders rum. Der Beamte bekommt direkt zu Anfang genau soviel wie ein Angestellter oder sogar deutlich mehr. Und wichtig, von seinem Brutto geht in der Regel keine Krankenkasse (15 %) und keine Rente (20 %) ab. Also hat er netto 35 % mehr als ein Angestellter.

Ich kenne Menschen die ein Anfangsgehalt in der freien Wirtschaft von ca. 80.000 - 100.000 € (im Jahr) abgelehnt haben und einen Beamtenjob mit einem Anfangsgehalt von ca. 40.000 € angenommen haben, weil von den 80 k soviel runter geht, dass man am Ende fast auf dem Niveau eines Beamten angekommen ist - jedoch keine 60 Std. Woche sondern nur eine geregelte 40 Std. Woche hat.

Aber egal. Das mit der Rente fand ich schon extrem erschreckend. Wo geht eigentlich das ganze Geld hin???

Ich weiss gar nicht wie Menschen, die wenig verdienen und mit 1.300 netto auskommen müssen gleichzeitig leben und vorsorgen sollen...

Zudem kommt dann noch die Inflation dazu. Sind die Werte eigentlich inflationsbereinigt? Sagen wir ich erwerbe einen Rentenanspruch in Höhe von 1.000 € in 30 Jahren. Die 1.000 € haben dann doch höchstens noch ne Kaufkraft von heutigen 500 € ??? Selbst der normale H4 Satz dürfte in dreißig Jahren und ständiger Anpassung weit über den 1000 € liegen....

Gruß
Chris
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  #27  
Alt 02.10.2012, 13:50
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das ist klar. Das Geld kommt dann ja aus der Rentenkasse in die sie nie reingezahlt haben.
Das sind uninformierte Stammtischparolen. Dass es falsch ist, kann man überall nachlesen. Es wird vom Wiederholen nicht richtig.

Zitat:
Zitat von helmle Beitrag anzeigen
Der Beamte im Anfangsstadium viel weniger verdient als ein gleichgestellter Angestellter. ... Er bekommt Brutto einfach weniger oder anders gesagt: Der Staat als sein Arbeitgeber behält schon vor Auszahlung der Beamtenbezüge eben diesen Beitrag der fürs Alter sein soll.
So ist das. Oder besser: So sollte das sein. Der Staat spart bei der Umwandlung von Angestelltenverhältnisse in Beamtenverhältnisse - zunächst einmal. Das kann man daran ablesen, dass die maroden Länder massenhaft verbeamtet haben, so z. B. Berlin. Nur dass die Länder, das, was sie einbehalten, verpulvern statt Rücklagen zu bilden.

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Heute ist es eher anders rum. Der Beamte bekommt direkt zu Anfang genau soviel wie ein Angestellter oder sogar deutlich mehr.
Das ist durch die Besoldungsgesetze und Tarifverträge anders geregelt und entspricht nicht der Realität. Es gibt außerdem weite Teile von Deutschland, in denen die öffentlich Hand keine qualifizierten Mitarbeiter bekommt, weil Gehälter und Besoldung auch abgabenbereinigt meilenweit hinter der freien Wirtschaft zurückliegen.

Im Übrigen ("wie mit 1.300 € noch vorsorgen sollen") bin ich deiner Meinung.

Sunbeamer
(kein Beamter)

Geändert von Sunbeamer (02.10.2012 um 13:58 Uhr) Grund: Schreibfehler und Ergänzung
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  #28  
Alt 02.10.2012, 13:52
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Bomber Bomber ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Sind die Werte eigentlich inflationsbereinigt?
Ich denke schon, denn es werden ja Anpassungen - in denen dann die Inflation steckt - berücksichtigt
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Gruß,
Philip
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  #29  
Alt 02.10.2012, 14:11
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
und entspricht nicht der Realität. Es gibt außerdem weite Teile von Deutschland, in denen die öffentlich Hand keine qualifizierten Mitarbeiter bekommt, weil Gehälter und Besoldung auch abgabenbereinigt meilenweit hinter der freien Wirtschaft zurückliegen.


Sunbeamer
(kein Beamter)
Das ist falsch. Hier mal ein Beispiel: Eine einfache Justizsekretärin steigt mit einem Gehalt von 1.550 € nach der Ausbildung ins Berufleben ein. Dazu kommen noch Zulagen, fürs heiraten gibt es einen Zuschlag und für jedes Kind. Die 35 % Rente und Krankenkasse gehen vom Gehalt nicht ab.

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte steigt normalerweise mit 1.400 - 1.500 € in Berufsleben ein, muss jedoch davon noch 35 % Rente und KK abgeben.

Wer steht jetzt besser da?

Also von welchen weiten Teilen sprichst Du? Es mag im hochspezialisierten Bereichen wie Waffentechnik oder Informatik Ausnahmen geben aber im großen und ganzen ist das warme Mäntelchen der Beamtenschaft nicht mehr ganz so eng wie noch in den 70ern

Gruß
Chris
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  #30  
Alt 02.10.2012, 14:38
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Die 35 % Rente und Krankenkasse gehen vom Gehalt nicht ab.
Hier mußt du aber fairerweise berücksichtigen, daß Beamten sich selbst Krankenversichern müssen/dürfen und dies vom ausgezahlten Geld bezahlen müssen.
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  #31  
Alt 02.10.2012, 14:43
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Fairerweise muss man dann aber auch sagen, dass die Hälfte (oder mehr) die Beihilfe übernimmt, wenn kein Anpruch auf freie Heilfürsorge besteht. Die private Krankenkasse ist dann in der Regel günstiger als die 15 % gesetzliche Kasse.

Aber egal. Ich gönne es ihnen ja, denke aber dass wir uns das nicht mehr lange leisten können.

Gruß
Chris
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  #32  
Alt 02.10.2012, 14:47
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Hi ,
ich beziehe seit meinem 39. Lebensjahr Rente.
In den nächsten jahrzehnten werden die wenigsten bis 67 arbeiten .
Wer scheidet denn heute so spät aus dem Berufsleben ?
Krankheitsbedingt steigen viele mit unter 60 aus.
Und da passt die ganze Rechnerei nicht mehr , denn es ist nicht vorhersehbar wer wie lange einzahlt.
Gruß Udo
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  #33  
Alt 02.10.2012, 15:09
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Ein riesen Thema, aber niemand weiß Bescheid.

Ich darf hier mal den dringenden Rat anbringen, sich mit seinem Rentenberater in Verbindung zu setzen. Das sind die Leute die den Angestellten/Arbeitern erklären sollen, wann sie welche Rente bekommen!!!
Da kann man auch mal mit Anfang 20 auflaufen. Warum nicht???

Beamte bekommen Pesnionen. Die werden aus dem Steuraufkommen erbracht. I.d.R. bestehen die Haushalte der Kommunen bis zu ca. 50% Pensionsaufwendungen, mit den die heutigen Pensionen bezahlt werden müssen.

Alle anderen zahlen in eine Kasse, wenn sie auf Grund ihrer Gehaltshöhe nicht freigestellt sind.

Es ist eine Solidargemienschaft, die heute Beiträge abnüpft, um sie heute wieder auf zu verteilen. Die Rentenkasse hat z.Z. ein "Vermögen" von 2 oder 3 Monaten. Das war 's.

Wer glaubt, in 20 oder 30 Jahre eine auskömmliche Rente zu erhalten, kann den Traum um einen Ferrari und eine Finka auf Malle erweitern. Am besten gar nicht mehr aufwachen.

Ein Herr B. hat mal sakndiert:" Die Rändän sinn sischa!" Sollte ich ihm mal persönlich begegnen, werde ich ihm dazu mal meine Meinung erzählen.

Private Vorsorge kann man m.E. auch knicken. Das Thema EUR ist noch nicht im Ansatz angefasst, die Kapitanlagen selbst werden doppelt besteuert und können so nicht den Zinseszins-Effekt ausnutzen. Wird man H IV ist alles fott. Eine Immobilie ist zwar gut und schön, aber wenn in 20 Jahren ein Überangebot im Markt ist, dann kann man zwar in Bude mietfrei wohnen, aber wenn sie keiner kaufen will, dann ist sie eben nichts wert.

Was also machen???

Wenn ich das wüsste, würde ich hier keine blöden Beiträge schreiben, sondern darüber nachdenken, ob meine nächste Yacht nicht besser zwei Hubschrauber Landeplätze haben sollte...

Ich träum dann auch mal weiter...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #34  
Alt 02.10.2012, 15:16
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ein Herr B. hat mal sakndiert:" Die Rändän sinn sischa!"
Das sind ja ja bestimmt auch !

Nur - über die Rentenhöhe hat er ja nichts gesagt, der Kleine mit der Nickelbrille.
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Gruß Fred
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  #35  
Alt 02.10.2012, 15:27
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Eine einfache Justizsekretärin ...
Für die ganz niedrigen Einstufungen im TVÖD mag das stimmen. Allerdings erreicht die Justizangestellte nie und nimmer das, was eine tüchtige RENO-Gehilfin im Lauf der Jahre erreichen kann. In der Gehaltsgruppe darüber weiß ich von öff. Arbeitgebern, die finden weder (qualifizierte) Techniker noch (qualifizierte) Leute für den gehobenen Dienst, weil die freie Wirtschaft alles aufsaugt. Regional stark unterschiedlich natürlich.

Sunbeamer
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  #36  
Alt 02.10.2012, 15:49
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Ich weiss nur das ich seit Berufsanfang an in unsere Pensionskasse einzahle.

Beitrag gesetzlich 5x so hoch wie Pensionskasse.....

Anwartschaft aktuell bei beiden = fast annähernd derselbe Betrag


Hätte ich die ganze Kohle in die Penka eingezahlt bzw. Einzahlen können, könnte ich als Rentner nach Monaco ziehen
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Gruss Gerd
Zeit heilt nicht die Wunden....man gewöhnt sich nur an den Schmerz.....
Wer driftet... braucht kein Kurvenlicht!
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  #37  
Alt 02.10.2012, 16:30
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Für Beamte hat der Staat schon immer rechtzeitig was weggelegt. Ist ja auch sinnvoll. Warum erst Gehalt zahlen und davon wieder was in die gleiche Tasche zurückholen? Da wurde gleich weniger gezahlt und der Pensionsanteil für später angespart....
...oder?

So war das mal gedacht, nur nie gemacht. DerTeil für die Pension wurde erst garnicht ins Gehalt eingerechnet - und für andere Dinge verjubelt.

Und jetzt wird blöd geguckt.....
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Gruß
Ewald
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  #38  
Alt 02.10.2012, 16:44
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Fairerweise muss man dann aber auch sagen, dass die Hälfte (oder mehr) die Beihilfe übernimmt, wenn kein Anpruch auf freie Heilfürsorge besteht. Die private Krankenkasse ist dann in der Regel günstiger als die 15 % gesetzliche Kasse.
Das ist nicht der einzige finanzielle Vorteil von Beamten bzw. Mitarbeiter im öffentlichen Dienst bei Versicherungen !
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Gruß Fred
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  #39  
Alt 02.10.2012, 16:54
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Für Beamte hat der Staat schon immer rechtzeitig was weggelegt. Ist ja auch sinnvoll. Warum erst Gehalt zahlen und davon wieder was in die gleiche Tasche zurückholen? Da wurde gleich weniger gezahlt und der Pensionsanteil für später angespart....<br />
...oder?<br />
<br />
So war das mal gedacht, nur nie gemacht. DerTeil für die Pension wurde erst garnicht ins Gehalt eingerechnet - und für andere Dinge verjubelt. <br />
<br />
Und jetzt wird blöd geguckt.....

Da kam der Politik mal so ne Sache Namens Deutsche Einheit in die Quere. Und ZACK waren sie weg, die fetten Rücklagen.


viele Grüße Gunter
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  #40  
Alt 02.10.2012, 17:00
renate1a renate1a ist offline
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Hallo Micha,

oder die bezahlte Immobilie wird so hoch besteuert, daß es dann auch wieder für alle anderen mit der Rente reicht.

Henry
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  #41  
Alt 02.10.2012, 17:02
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Nun mal ehrlich: wer will heut zu Tage noch in den Öffentlichen Dienst oder ins Beamtentum? Die Schokotage sind gelaufen. Gerade Polizei, Bw, Feuerwehr, Krankenhaus ist doch echt bitter. Normale Fachkräfte hecheln gerade so dem H4 davon, schieben Überstunden und leben ständig in der Angst das ihre Dienststelle aufgelöst wird.
Ein Freund von mir ist Streifensheriff (POK) mit dem würde ich nicht einen Tag tauschen wollen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #42  
Alt 02.10.2012, 17:23
Zitteraal Zitteraal ist offline
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Was mir gerade dazu einfällt:

Das statistische Durchschnittsalter wird vom Bundesamt für Statistik an Jahrgängen festgemacht. Mein Jahrgang (1957) hat eine mittlere Lebenserwartung von ca. 76,irgendwas Jahren.

Mein derzeitiges(?) Renteneintrittsalter ist 65 Jahre und 11 Monate.

Mit 64 Jahren habe ich meine 45 Arbeitsjahre abgeleistet und könnte da schon (natürlich mit dauerhaften 10,4 % Abzügen zur Regelrente) in den Ruhestand gehen.

Arbeite ich bis 65 Jahren und 11 Monaten, so habe ich noch eine statistische Restlebenserwartung von ca. 11 Jahren, von denen ich (rein auf statistischer Basis natürlich) noch etwa 6 Jahre in einigermassen brauchbarem körperlichen Zustand bin, spätestens danach beginnt mein körperlicher Verfall und es geht rapide Richtung Kiste.

Wundert mich immer wieder, weshalb sich der deutsche Michel diese gequirlte Scheisse einfach so gefallen lässt....
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  #43  
Alt 02.10.2012, 17:24
Aletheia Aletheia ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hier mußt du aber fairerweise berücksichtigen, daß Beamten sich selbst Krankenversichern müssen/dürfen und dies vom ausgezahlten Geld bezahlen müssen.
Genau...ausser derjenige ist bei der BW. Da gibt es die kostenfreie/unentgeltliche truppenärztliche Versorgung...ähnlich oder gleich der freien Heilfürsorge. Da bezahlt kein BW Soldat etwas ein. Ob das vom Gehalt im vornherein abgezogen ist kann ich nicht sagen, auf meiner Gehaltsabrechnung ist dieses nicht ersichtlich.
Allerdings sollte jeder Zeit oder Berufssoldat sinniger Weise in eine Anwartschaft (möglichst Große) während seiner aktiven Zeit investieren (hat mich glaube ich um die 35€/mtl. gekostet). Sie sorgt dafür, dass der Soldat wenn er ausscheidet in die PKV kommt zu dem Tarif (Betrag) den es gekostet hätte als er damals als Soldat den Vertrag (Anwartschaft) unterschrieben hat. (z.B mit 27 Jahren...also auch keine spätere erneute Gesundheitsprüfung mit 54 oder so...wo es schlechter aussehen könnte)

Somit zahle ich heute als Frühpensionär geniale 235 €/mtl. in der PKV incl. der PFlegepflichtversicherung. Zudem bekomme ich, wenn ich im Geschäftsjahr nichts einreiche, bis zu 4 Monatsbeiträge als "Belohnung" im neuen Geschäftsjahr zurück.
Dabei muss man noch sagen, das durch die BW sowieso 70% aller Kosten in der Krankenversorgung auch im Pensionsdasein bezahlt werden und die restlichen 30 % durch die PKV getragen werden.
Also bei einer Arztrechnung incl. Medikamenten von sagen wir mal 40€ (hatte ich bei einer Erkältung), überweist mir die BW 28€ und die restlichen 12€ kann ich bei der PKV zurückholen. DOCH ...wie blöd wäre ich denn wenn ich mir wegen 12€ Rechnung PKV, die Bonuszahlung in Höhe von bis zu 4 Monatsbeiträgen versaue.
Zugegeben, es können auch andere Zeiten kommen mit höheren Kosten wo ich es einreichen müsste ....doch bisher kam es noch nicht dazu.

Also was das angeht dickes Lob an die BW für ihre Fürsorge und die Aufklärung über Sinn und Unsinn bei der Anwartschaft (PKV Eintritt nach aktiven Dienst)

Ich bin sehr zufrieden.
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Gruß Kalle

...immer ei
ne Handbreit Wasser unterm Kiel

Geändert von Aletheia (02.10.2012 um 17:33 Uhr)
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  #44  
Alt 02.10.2012, 17:32
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Zitat:
Zitat von Zitteraal Beitrag anzeigen
Was mir gerade dazu einfällt:

Das statistische Durchschnittsalter wird vom Bundesamt für Statistik an Jahrgängen festgemacht. Mein Jahrgang (1957) hat eine mittlere Lebenserwartung von ca. 76,irgendwas Jahren.

Mein derzeitiges(?) Renteneintrittsalter ist 65 Jahre und 11 Monate.

Mit 64 Jahren habe ich meine 45 Arbeitsjahre abgeleistet und könnte da schon (natürlich mit dauerhaften 10,4 % Abzügen zur Regelrente) in den Ruhestand gehen.
Wenn ich das richtig sehe, dann würden Dir 23 Monate fehlen, das würde einen Abzug von 6,9% bedeuten. ( = 0,3% pro Monat)
__________________
Gruß Fred
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  #45  
Alt 02.10.2012, 18:52
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
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Die Rentenversicherung ist keine Versicherung im üblichen Sinn, erst Recht kein Ansparen fürs Alter, sondern lediglich eine Geldumverteilung nach dem Schneeballsytem:
Das den Zwangsmitgliedern abgepresste Geld wird sofort ausgegeben für die jetzt Anspruchsberechtigten. Es bleibt abzuwarten, ob später dann genügend andere Zahler genügend Geld einzahlen werden, wenn wir zur Auszahlung dran sind. Wir werden sehen, ob dann ggf. der Steuerzahler einspringt, oder ob man die Altersgrenze einfach so hoch schiebt, dass es keine Anspruchsberechtigten mehr gibt.

Bei Beamten ist das anders: Bei denen zahlt im Ruhestand ihr Arbeitgeber weiter, und theoretisch haben sie genau dafür lebenslang entsprechend weniger Gehalt bekommen. Und es gibt auch Beamte mit erstaunlich niedrigen Bezügen.
Das mit der Altersgrenze funktioniert aber bei Beamten nicht, weil sie nicht schon vorher arbeitslos werden. Statt dessen lässt man immer mehr Beamtenarbeit durch Angestellte machen, die man ganz leicht wieder los wird, und bei denen man den Beginn der Rentenzahlung dann auch bis zum voraussichtlichen Tod aufschieben kann.

sea u in denmark
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  #46  
Alt 02.10.2012, 18:52
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Die 35 % Rente und Krankenkasse gehen vom Gehalt nicht ab.

Eine Rechtsanwaltsfachangestellte steigt normalerweise mit 1.400 - 1.500 € in Berufsleben ein, muss jedoch davon noch 35 % Rente und KK abgeben.
Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
keine Krankenkasse (15 %) und keine Rente (20 %) ab. Also hat er netto 35 % mehr als ein Angestellter.
20% RV und 15% KV gehen bei keinem Angestellten ab, die Hälfte zahlt der Arbeitgeber. Und schon halbieren sich die 35% ...

Im Übrigen hatte Blüm Recht. Nur leider ist es den Versicherungslobbyisten gelungen, den Politikern (und auch vielen von euch) weiszumachen, dass die Menschen mehr davon haben, wenn sie von einer Versicherung 80-90% der eingezahlten Beiträge zu bekommen statt von der RV 99,5%.
So ist nämlich das Verhältnis: die privaten RV verbrauchen 10-20% der eingezahlten Beiträge für Verwaltung und Gewinne der Aktionäre, ob sie etwas erwirtschaften, ist nicht garantiert.
Die gesetzliche RV verbraucht 0,5% für Verwaltung ...

Vielleicht einfach mal "Die Rentenlüge" auf Youtube anschauen und gut darauf achten, welcher Politiker und welcher Moderator - Stichwort: Blüm-Interview - für die Versicherungswirtschaft arbeitet.
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  #47  
Alt 02.10.2012, 19:00
Benutzerbild von Audiot_8p
Audiot_8p Audiot_8p ist offline
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Gut das ich mit 63 oder 65 gehen kann......
Mein Plan ist aber mit 63 zu kündigen und einfach mal Arbeitslosengeld kassieren, hab ja lange genug für andere bezahlt
Aber wenn ich jetzt mit 63 regulär gehen würde, bekomme ich dann 24 oder 48x 0,3% abgezogen, denke eher 24???




Wenn von der Rente mit 67 gesprochen wird, ist die so genannte Regelaltersrente gemeint. Es gibt jedoch noch andere Formen der Altersrente, für die sich nun ebenfalls Änderungen ergeben haben. Einen ausführlichen Überblick über die neue Ausgestaltung der verschiedenen Altersrenten gibt Ihnen unsere Tabelle "Altersrentenbezug für Jahrgänge ab 1947" (PDF 183,3 KB).

Die wichtigsten Regeln und Ausnahmen rund um die Rente mit 67 können Sie zudem im Folgenden nachlesen.
Eine Ausnahme für besonders langjährig Versicherte
Für "besonders langjährige Versicherte", also alle Versicherten, die 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, gilt weiterhin das Renteneintrittsalter von 65. Dabei wird die Erziehung eigener Kinder bis zu deren 10. Lebensjahr angerechnet. Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht.

Mit Abschlägen früher in Rente gehen
Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können auch in Zukunft mit 63 in Rente gehen. Allerdings müssen sie dabei einen Abschlag von 0,3 % für jeden Monat in Kauf nehmen, den sie vor dem 67. Lebensjahr aufhören. Dieser Abschlag beträgt maximal 14,4 % und gilt für den gesamten Ruhestand.
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Gruss Gerd
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  #48  
Alt 02.10.2012, 19:34
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Hallo,

vielleicht habe ich da einen Denkfehler drin, aber schaut euch mal die Grafik in diesem Artikel an:

http://www.welt.de/politik/deutschla...nie-zuvor.html

Demnach werden Jungen die im Jahre 70/72 geboren sind im Schnitt 67,4 Jahre alt. Richtig

Und ab dem Jahrgang 1964 gilt die Rente mit 67. Auch richtig

http://de.wikipedia.org/wiki/Regelaltersrente

Also erhält der 1970/72 geborene Junge im Schnitt 4 Monate Rente

Und dafür hat er dann bis zu 47 Jahren in die Kasse eingezahlt?

Bitte erklär mir einer wo hier mein Denkfehler liegt.


Gruß
Chris
Wir im brauchen es ja nicht so wie die alten Indianer zu machen, die die Alten in der Wüste aussetzten. Bei uns gibt es ja richtig komfortable Schlauchboote und militärische Sperrzonen.
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  #49  
Alt 02.10.2012, 20:16
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Libertad Libertad ist offline
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Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Fairerweise muss man dann aber auch sagen, dass die Hälfte (oder mehr) die Beihilfe übernimmt, wenn kein Anpruch auf freie Heilfürsorge besteht. Die private Krankenkasse ist dann in der Regel günstiger als die 15 % gesetzliche Kasse.

Aber egal. Ich gönne es ihnen ja, denke aber dass wir uns das nicht mehr lange leisten können.

Gruß
Chris
Bei Beamten wie bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber rund 50 % der Krankenversorgung. Bei den einen halt in die gesetzliche KK, bei den anderen 50 % der vorgelegten (und anerkannten) Rechnungen im Beihilfeverfahren. Den Rest kann man privat versichern. Manche Behörden regeln das auch anders, z.B. die ehemalige Bundesbahn. 50 % vom Staat in die KVB + ein gehaltsabhängiger Anteil vom Mitarbeiter, der sich bei Familie noch erhöht. Ist bei gesunden jungen Leuten günstig, denn: 10% der Arzt- und Medikamenten/Hilfmittelkosten sind Eigenanteil. Und wer die Arzthonorare, insbesondere der Spezialiten kennt, kann sich ausrechnen, was bei teuren Erkrankungen da so fällig wird. Und immer schön in Vorlage gehen.
Da geht Opa schon mal erst auf die Bank, bevor es zur Apotheke geht.
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Gruß
Ewald
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  #50  
Alt 02.10.2012, 20:26
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Hab ich Euch schon gesagt das ich unsterblich bin

Wer nicht privat vorsorgt hat den Geist der Zeit nicht kapiert, ist leider so
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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