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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 27.04.2012, 12:13
WeserW WeserW ist offline
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Zitat:
Zitat von lifeofmyown Beitrag anzeigen
Stimmt. Einem Schaffner beispielsweise wird auch das Hausrecht übertragen.

Einfaches Beispiel aus einem Mehrfamilienhaus:

Du kannst deinen Nachbarn nicht leiden. Jetzt bekommt dieser Nachbar Besuch, der dir im Treppenhaus begegnet.
Hättest du jetzt das Hausrecht könntest du zu dem Besuch einfach sagen, dass er das Haus verlassen muss.

Verständlich?
Ich bin der Meinung es mal gelesen zu haben, wie Akki es schreibt, das man als Mieter auch das "Hausrecht" im gemeinsamen Hausflur hat.

Man kann also z.B. dem Vertreter ein Hausverbot erteilen, das auch für den Hausflur gilt. Allerdings haben im Flur natürlich alle Mieter Hausrecht, genau so, wie auch alle Mieter einer Wohnung in der Wohnung das Hausrecht haben. Hat der Vertreter also z.B. einen Termin mit einem anderen Mieter, ist der Vertreter natürlich wieder berechtigt sich im Hausflur auzuhalten. (zumindest für diesen Besuch).

Finde ich eigentlich auch ganz logisch so, erteile ich jemanden Hausverbot in meiner Wohnung und meine Freundin (Mitmieterin) läd die Person aber am nächsten Tag wieder zu uns ein, kann ich die Person dann natülich nicht wegen Hausfriedensbruchs (= Bruch des Hausverbots) belangen.
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vg
Sascha
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  #27  
Alt 27.04.2012, 12:43
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Hallo zusammen,

also ich verstehe das so das sich das Hausrecht des Mieters
auch auf den Zugang zur Wohnung bezieht. Leider kann ich das angesprochene
Urteil nicht finden.

Das gilt aber sicher nur für Personen die einen selbst betreffen, also wenn
der Vertreter bei Dir klingelt kannst Du ihn auch des Hauses verweisen.
Klingeln und Besuche bei anderen Mietern musst Du aber dulden.

Wie gesagt so verstehe ich die Aussagen im oberen Link.


Viele Grüsse

Danny
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  #28  
Alt 27.04.2012, 13:02
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Skilsö Skilsö ist offline
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
Auch wenn der Mieter das Hausrecht hätte, könnte er den Besuch nicht aus dem Haus weisen.

Das ist Fakt.

Gruß Werner
Hallo Werner,
ob er das "könnte" lässt sich ohne detailierte Kenntnisse des Besuches und des Mieteres (wer ist z.B. der Stärkere oder wer hat mehr Courage, etc.) nicht so einfach beantworten, somit ist Deine Antwort nicht exakt zu bestätigen oder abzulehnen

Wenn er den Mut dazu aufbringt, "könnte" er jede Person des Hauses verweisen

Aber ob er das darf ist dann eine ganz andere Frage, nämlich eine Rechtsfrage, und bekanntlicherweise dürfen nur Anwälte Rechtberatungen erteilen
__________________
Gruß Jürgen
"Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen"
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  #29  
Alt 27.04.2012, 13:29
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
...... obwohl ein Schild an dr Klingel darauf hinweist es zu unterlassen.
Ich würde den Vermieter darum bitten das Schild allgemeingültig an der Eingangstür des Hauses anzubringen.
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  #30  
Alt 27.04.2012, 13:39
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
als Mieter in einen Mehrfamilienhaus einen Vertreter an die frische Luft setzen?
Es geht mir auf den Sack, das hier alle naselang einer klingelt obwohl ein Schild an dr Klingel darauf hinweist es zu unterlassen.
Grüße
Hi,

ich bin froh um unsere Wechselsprechanlage. Da kommt nur rein, wer rein gebeten wird. Evtl wäre das eine Lösung für Euch?

Wenn alle Mieter/Bewohner sich einig sind, dürfte ein Schild an der Tür mit entsprechendem Hinweis eine eindeutige Sprache sprechen.

Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #31  
Alt 27.04.2012, 13:58
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Snackman Snackman ist offline
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Haben wir doch. Aber, bei 88 Parteien hier im Haus braucht blos so einer überall klingeln, einer macht bestimmt auf.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #32  
Alt 27.04.2012, 17:06
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Ach so, hm - und dich nervt jetzt der ungebetene Besuch vor deiner Tür oder nur das Klingeln.
Also ich habe einen kl. Schalter an mein Türsprechautomat installiert und schalte dadurch meine Klingel aus, wenn ich nicht gestört werden möchte (n. der Nachtschicht z.B.).
Was passiert wenn du die Haustür abschließt, so als erzieherische Maßnahme.....

Kalli
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  #33  
Alt 27.04.2012, 18:31
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Zitat:
Wo hast du denn diese " Weisheit " her.
...Werner, da haste Dich vertan !
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #34  
Alt 27.04.2012, 22:28
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen

Was passiert wenn du die Haustür abschließt, so als erzieherische Maßnahme.....

Kalli

in einem Mehrfamilienhaus darfst du die Hausabschlusstür nicht abschließen.

Grundsätzlich gilt: Das Hausrecht endet an der Wohnungstür. Du darfst niemanden des Hauses verwiesen der zu Besuch bei deinene Nachbarn ist. AUch wenn deinen Nachbarn der Besuch nicht recht ist. Das ist das Probelm deiner Nachbarn.

egal ob 2 Parteien im Haus wohenhe oder 200 das ist föllig egal. Du kanns nur innerhalb abstimmen was mit Hausierern zu geschehen hat.


Ist ein Partei im Haus bereit solche leute herein zu lassen musst du es an deinem Klingelschlild deutlich machen das du es nicht wünscht das si bei dir klingeln.
__________________
Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #35  
Alt 28.04.2012, 06:30
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von Molly Malone Beitrag anzeigen
Hi,

ich bin froh um unsere Wechselsprechanlage. Da kommt nur rein, wer rein gebeten wird....
"Poohhooost"
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.
.

Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #36  
Alt 29.04.2012, 09:33
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Averna Averna ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
genau.

du als Mieter kannst dass Hausrecht in deiner Wohnung ausüben. Nicht aber im Treppenhaus.

Kann ja sein das der Mieter 2 Etagen über dir genau auf den Vertreter wartet.
ich als Hausbesitzer kann noch nicht mal den Besuch meiner Mieter des Grundstückes verweisen wenn sie mir nicht passen. Nur wenn sie Schäden anrichten. Und dann auch nur wenn sie es Vorsätzlich machen.
genau so isses...........
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


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  #37  
Alt 30.04.2012, 10:25
WeserW WeserW ist offline
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Ich hab noch mal ein paar Infos rausgesucht, die meine in #26 geäußerte Vermutung unterstützen:

OLG Düsseldorf: 22 U 17/97

Zusammenfassung aus "Ratgeber Recht":
Notwehrrecht des Mieters gegen Eindringling

Ein Mieter darf einen Eindringling auch mit - mäßiger - Gewalt aus dem Hausflur befördern.

Im vorliegenden Fall drang ein Nachbar aus einem angrenzenden Haus in den Vorraum zur Wohnung eines Mieters ein, woraufhin dieser ihn ergriff und hinausdrängte. Diese mäßige Gewaltanwendung sei durch das Notwehrrecht des Mieters gerechtfertigt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Schon ein Flur oder Treppenhaus sind nach Ansicht des Gerichts Bereiche, die nur mit Erlaubnis des Eigentümers oder eines Mieters betreten werden dürfen. Dies müsse erst recht für den Vorraum zu einer Wohnung gelten. Deshalb habe der Mieter nur sein Hausrecht rechtmäßig verteidigt.
__________________
vg
Sascha
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  #38  
Alt 30.04.2012, 21:33
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Snackman Snackman ist offline
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Abschließend heißt das für mich dann das ich einen Vertreter des Hauses verweisen darf wenn er keinen festen Termin bei einer Mietpartei im Haus hat?
Weil dann kann ich mit dem dahingehen zur Kontrolle, und wenn er geflunkert hat ihn rauskomplimenieren.
Grüße
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Marco,



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  #39  
Alt 01.05.2012, 21:16
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
"Poohhooost"
Das ist allerdings auch wahr!

"Können Sie ein Paket für den Herren XY anehmen?"

Kalli
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"Der schwarze Schwamm!"
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  #40  
Alt 02.05.2012, 19:14
Käptn Spärrow Käptn Spärrow ist offline
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Boot: alt,dreckig,schnell und laut^^
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Bei Vertretern und Zeugen Jehovas oder änlichen Stöhrenfrieden einfach mal die Tür nackt öffen!!
Seitdem will mir keiner mehr n Wachturm aufschwatzen
__________________
gruss Peter

Das Leben ist kein Ponyhof
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