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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Zitat:
Die äusserten sich so, dass es in reinen Binnengewässern zunächst mal unproblematisch ist, da dort DSC unzulässig ist bzw. diese Gewässer nicht vom GMDSS erfasst sind. Dort muss zwingend ATIS-Betrieb aktiv sein, und der schließt DSC-Betrieb zwingend aus. Sollte ich aber auf Seewasserstrassen unterwegs sein, KANN das zum Problem werden (Ermessensfrage), wobei da allerdings auch die Regel "Not kennt kein Gebot" gilt. Ich mach SRC, das ist einfach, und gut ist... ![]()
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
#27
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Holland ist überall ATIS Pflicht, soweit okay.
Hat denn Dein Gerät nun eine DSC Schaltung oder ist es ein reines Binnen/ATIS Gerät? Falls ja, DSC auf See zu haben ist in D keine Pflicht, d.h. mit dem alten Zeugniss und einem zugelassenen Binnengerät bist Du berechtigt am Seefunk teil zu nehmen. (Punkt 10 der Nebenbestimmungen der Frequenzzuteilung für den Binnenfunk) Du darfst nur eben kein neues Gerät mit DSC betreiben. Aber Sprechfunk auf See mit reinem ATIS-Gerät oder einem zugelassenen Seefunkgerät ohne DSC ist nach wie vor legitim. Lediglich die Vorteile des DSC im Notfall fallen für Dich flach. PS: Du must lediglich damit leben, das müssen die armen Holländer auch alle wenn sie mal in D rumfunken, das ab und an eine Behörde, Rettungsdienste oder bootsfahrende "Kollegen" Dich anpöbeln das Du Dein ATIS ausschalten müßtest da das -ihrer irrtümlichen Meinung nach- nicht auf See zugelassen wäre. Da kann man nix machen. Bei reinen Binnefunkgeräten wohlgemerkt, bei Kombigeräten hätten sie damit recht! EDIT: habe es eben gefunden, Dein Gerät ist also DSC fähig aber nicht aktiviert, naja dann blieb das ausweichen auf reinen Binnenfunk oder das was der Kollege oben empfahl, dann vergiss einfach meinen Beitrag ![]() ![]()
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Gruß Kai Geändert von KaiB (27.04.2012 um 18:53 Uhr) Grund: PS
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