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  #26  
Alt 29.02.2012, 09:08
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das kann man wo nachlesen
In den ADR die im Punkt 6.1.4.8 Fässer und Kanister aus Kunststoff behandelt, habe ich jedenfalls nichts gefunden.

Gruß Lutz
Das ADR wird umgesetzt in der deutschen GGVSEB (neu).

Diese Verordnung ersetzte die Vorgänger GGV Straße / Eisenbahn / Binnenschifffahrt. In irgendeiner dieser Vorgänger-Versionen kam die Definition für den "geeigneten" Kunststoffkanister vor:
- gekennzeichnet als kraftstoffbeständig
- versehen mit dem Produktionsdatum
- versehen mit dem Flammensymbol
Wegen des Entweichens der Weichmacher wurde die Verwendungszeit mit 5 Jahren begrenzt.

Der zitierte und verlinkte Brief der WaSchPo Bremen ist aus 2009 und nicht mehr aktuell.

Genau genommen gilt eigentlich das Folgende:
- Die Menge des Treibstoffs, der privat IN einem PKW transportiert werden darf, ist in tragbaren Kunststoffbehältern auf 60 l (!) begrenzt. Der Verweis auf ADR 1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung führt hier in die Irre. Anzuwenden ist 1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen, und dort steht eindeutig "60 Liter"!
- Die Behälter müssen "geeignet" sein. Eine nähere Definition existiert nicht. Sicher ist, dass eine Badewanne nicht geeignet ist. Aber ein Verweis auf eine Norm existiert nicht. Die 5 Jahre finden sich in der ADR 4.1.1.15.
- Allerdings müssen auch diese "Kleingebinde" ADR-konform gekennzeichnet sein, und zwar mit dem unten abgebildeten Symbol (für Benzin), also ROT / FLAMME / UN 1203 muss drauf sein.

Die von der WaSchPo Bremen genannten 6 Kanister je max. 60 l (=240l) sind aus den geltenende Vorschriften nicht nachzuvollziehen. Es könnte hilfreich sein, nachzufragen, woher die das haben. Weder die GGVSEB noch die ADR geben das her.


Dafür fehlt im Schreiben der WaSchPo der jedenfalls geforderte 2kg Feuerlöscher und die genannte ADR-konforme Kennzeichnung.

Ich würde mich nicht mehr auf dieses Schreiben verlassen, da die GGVSEB inzwischen (mehrfach) novelliert wurde.


[Die in einem Beitrag genannte Grenze von 333 Liter als sogenannte "Kleinmenge" ist nicht falsch, gilt aber nicht für Transport IN einem PKW, sondern allenfalls für einen Transport zB im (privaten) Anhänger, auf der Ladefläche eines (privaten) LKW, Transporters etc. und in EINEM Gebinde oder in einer Transporteinheit (zB Kanister verpackt auf einer Palette).

Ich könnte das noch weiter ausführen, aber es sprengt ein wenig den Rahmen. ]

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Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
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Geändert von ghaffy (29.02.2012 um 09:29 Uhr)
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  #27  
Alt 29.02.2012, 09:17
Benutzerbild von Cyrus
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Zitat:
Zitat von Skibsplast Beitrag anzeigen
Irgendwie versteh ich das hier alles nicht

Aber ich.
Denn hier funktioniert der Beitragszähler.
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  #28  
Alt 29.02.2012, 13:32
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du hast nur falsch geschaut der entsprechend passus steht in 4.1.1.15
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
4.1.1.15
· Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben
Danke, das hatte ich gesucht und offenbar überlesen.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Der zitierte und verlinkte Brief der WaSchPo Bremen ist aus 2009 und nicht mehr aktuell.
Danke, deshalb hatte ich nach einer offizielleren Quelle gefragt.

Zitat:
Zitat von Skibsplast Beitrag anzeigen
Irgendwie versteh ich das hier alles nicht

Erstens war doch mit Beitrag #2 die Frage beantwortet ... warum also wird hier derart rumgelabert

und zweitens steht auch die Antwort auf diese Frage in dem WSP Flyer

http://www.hamburg.de/contentblob/28...nsporte-do.pdf
Das mit dem WSP Flyer hat sich ja nun erledigt

Gruß Lutz
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