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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 10.02.2012, 07:16
Benutzerbild von hmigor
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Soweit ich mich zurückerinnern kann, wurde in der ersten Theoriestunde auch mal was Allgemeines zum Auto und den Systemen gesagt. Auch zur richtigen Sitzposition und Spiegeleinstellung.

Sicherlich kann ein Fahrschüler in seiner Aufregung kurz nach dem ersten Entern des Fahrschulautos das Eine oder Andere vergessen haben. Ist vollkommen normal und verständlich. Aber wenn man dann den Sitz, das Lenkrad und die Spiegel eingestellt hat und noch etwas unklar ist, dann fragt man den Fahrlehrer einfach.

UND:

Wenn jemand den Führerschein machen will, dann setze ich zumindest ein gewisses Grundinteresse an der Bedienung eines Fahrzeuges vorraus.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #27  
Alt 10.02.2012, 07:38
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@ hmigor: Soweit ich mich zurückerinnern kann, wurde in der ersten Theoriestunde auch mal was Allgemeines zum Auto und den Systemen gesagt. Auch zur richtigen Sitzposition und Spiegeleinstellung.


Im theoretischen Unterricht war es bei mir so das die Themen rotierten. Da wurde keine Rücksicht auf neue Schüler genommen. Da gab es einen Plan wo stand wann welche Themen dran kommen.
Außerdem habe ich es immer so gehalten das wenn ich etwas nicht weiss ich einfach mal Frage. Auch dafür ist ein Fahrlehrer da. Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.

Ich selbst habe vor 2 Jahren (mit 47) noch Klasse 2 gemacht und dem Fahrlehrer bei Bedarf Löcher in den Bauch gefragt, dafür ist er da.
__________________
Gruß Torsten
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  #28  
Alt 10.02.2012, 08:08
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[QUOTE=herrmic;2542796]
Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
Als ich heute ein wenig anfahren auf einem Riesen Parkplatz übte



Erläuterung des Beitrages von checki :

Tim du schreibst hier über "kleine Probleme" und machst dir selber große.

Riesen-Parkplatz : vermutlich kein verschlossenes Privatgelände, sondern für jedermann zugänglich/befahrbar.
Somit öffentlicher Verkehrsraum, Fahrerlaubnis/Führerschein erforderlich.

Folgen : Strafverfahren gegen beide !!!!!

Frau : Fahren ohne Fahrerlaubnis, Sperre zum Erlangen der Fahrerlaubnis,
Geldstrafe.

Tim : Anordnen/Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
deshalb nicht geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Fahrerlaubnis-Entzug, Geldstrafe

Dieses Mal keine Ordnungshüter in der Nähe, also Glück gehabt. Schreibe bitte nicht noch Ort und Datum/Zeit der illegalen Fahrt, sonst gibt es vielleicht doch noch eine Anzeige.
zu meinem Verständnis

dürft ihr in D keine privaten Fahrstunden geben ? Also der Fahrer mit Lernfahrausweis und der Beifahrer natürlich mit entsprechendem Fahrerlaubnis ausgestattet.
__________________
Gruss Roger
Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!

Geändert von boetli (10.02.2012 um 08:18 Uhr)
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  #29  
Alt 10.02.2012, 08:14
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen

zu meinem Verständnis

dürft ihr in D keine privaten Fahrstunden geben ? Also der Fahrer mit Lernfahrausweis und der Beifahrer natürlich mit der Bescheinigung dessen.
Man darf auf Abgeschlossenen Verkehrsübungsplätzen üben.
Nicht am öffentlichen Strassenverkehr Teilnehmen.
Dafür benötigt man in Deutschland den Fahrlehrerschein und ein Fahrzeug mit Doppelpedallerie famit der Beifahrer (Fahrlehrer) direkt eingreifen kann.
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Gruß Volker
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Geändert von billi (10.02.2012 um 08:31 Uhr)
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  #30  
Alt 10.02.2012, 08:19
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Außerdem gibt es den FS mit 17, wobei allerdings eine vorher bestimmte Person mit entsprechendem FS sowie einem Mindestalter neben dem Fahranfänger sitzen muß.
Mach ich gerade mit meinem Sohn durch, und finde ich nicht schlecht, ist aber auch anstrengend.
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Gruß Torsten
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  #31  
Alt 10.02.2012, 08:35
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Zitat:
Zitat von torsten-33 Beitrag anzeigen
Außerdem gibt es den FS mit 17, wobei allerdings eine vorher bestimmte Person mit entsprechendem FS sowie einem Mindestalter neben dem Fahranfänger sitzen muß.
Mach ich gerade mit meinem Sohn durch, und finde ich nicht schlecht, ist aber auch anstrengend.
ich fand es am Anfang wo die Meldungen darüber kamen Zweifelhaft.
Die Hürdden die allerdings aufgestellt wurden finde ich in Ordnung.

Wenn ich mich Richtig errinnere muss der Beifahrer
-min. 25 Jahre
-keine Punkte in Flensburg
-0,0 Promillegrenz für den Beifahrer (für den Fahrer ist das ja selbstverständlich)

Ist das so richtig oder gibt es da noch mehr. du weisst das sicher besser
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Gruß Volker
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  #32  
Alt 10.02.2012, 08:38
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Hab das mal rauskopiert:

EU: Ab 1. Januar 2011 "Führerschein mit 17"
bundesweit möglich
Nach den guten Erfahrungen mit einem bundesweiten Modellversuch stimmte der Bundestag Ende Oktober 2010 dem Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit den Stimmen aller Fraktionen zu, das „Begleitete Fahren mit 17“ in das Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat diesem Vorhaben zugestimmt.

Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers hinters Steuer setzen können. Mit 16,5 Jahren kann ein Jugendlicher bereits mit dem Fahrunterreicht beginnen und sich künftig ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer eines Autos setzen, wenn sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet werden.

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten
Bedingungen selbst ans Steuer:
  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
  • Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren. Gleiches gilt umgekehrt auch in Deutschland mit der österreichischen L 17-Fahrerlaubnis.
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
  • Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen sondern nur als Berater tätig sein.
  • Wo die Begleitperson sitzen muss ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf dem Rücksitz Platz nehmen.
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Gruß Torsten
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  #33  
Alt 10.02.2012, 08:47
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Zitat:
Zitat von torsten-33 Beitrag anzeigen
Außerdem gibt es den FS mit 17, wobei allerdings eine vorher bestimmte Person mit entsprechendem FS sowie einem Mindestalter neben dem Fahranfänger sitzen muß.
Mach ich gerade mit meinem Sohn durch, und finde ich nicht schlecht, ist aber auch anstrengend.
Die Begleitperson darf auch hinten sitzen, man muß nicht nebendran sitzen.
Quelle:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bu...t-17/index.php
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #34  
Alt 10.02.2012, 08:58
torsten-33 torsten-33 ist offline
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Hab ich nun auch gelesen, aber ich sitze doch lieber daneben.
Ich darf dann sogar noch 2 Bierchen trinken, was ich aber natürlich nicht tun würde.
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Gruß Torsten
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  #35  
Alt 10.02.2012, 09:19
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Habe selber mit 17 Führerschein gemacht.
Vorher hatte ich die Theorieprüfung bestanden, dann gings an die Praxis.

Da ich mir eigentlich schon alles von meinem Vater abgeguckt hatte, wusste ich eigentlich wo was ist.
Hebel, Schalter, Amaturen-Leuchten etc..

Dennoch hat mein Fahrlehrer vor der ersten Fahrt alles mit mir durchgekaut.
Immerhin - ich wusste nicht wo die Nebenschlussleuchte anging (VW Golf..)

Ich fand das aber gut, weil man so ein Sicherheitsgefühl bekam, doch ein wenig den Überblick zu haben.

Ich persönlich, als unwissender 17-jähriger damals hätte es katastrophal gefunden, ins kalte Wasser geschmissen zu werden " fahr mal...".


Ich finde auch, dass das jeder für sich entscheiden sollte!
Wenn hier jemand anderer Meinung ist, ist das schön und gut. Jedoch kein Anlass jemandem diese Meinung aufzudrängen!



LG
Jan
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  #36  
Alt 10.02.2012, 10:40
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Ich habe ebenfalls mit 17 die Prüfungen gemacht und bekam ihn dann am 18. Geburtstag ausgehändigt. Durch monatelang konzentrierte Beobachtung beim Mitfahren, durch Rangierübungen auf Privatgelände, durch längere Betrachtung der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte aus simulierter Autofahrersicht wußte ich schon vor der ersten Fahrstunde eigentlich alles, und durch bewusstes Radfahren im Verkehr war ich auch gewöhnt an das anfangs beängstigende Gewühl auf den Strassen. Selbstverständlich hatte ich eine Fahrschule gewählt, die mit dem mir zum Üben zugänglichen Autotyp lehrt.

Der Gedanke, durch nachlässige Vorbereitung auch nur eine vermeidbare Fahrstunde bezahlen zu müssen, wäre mir unerträglich gewesen - dafür ist das Geld einfach zu schwer verdient.

Außerdem ist es sehr beruhigend, wenn man vor der Prüfung schon weiß, dass man alles kann und geübt hat. Dieses Verfahren kann ich wirklich empfehlen: Ich habe für mehrere Studiengänge und viele Hobbys insgesamt sicherlich über hundert für mich wichtige Prüfungen gemacht, bin niemals durchgefallen und habe nur selten eine (dann auch nur milde) Prüfungsangst empfunden. Vernünftiges Vorbereiten spart nicht nur Geld, sondern auch Stress.

sea u in denmark
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  #37  
Alt 10.02.2012, 10:45
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Mir ist mal einer auf dem Parkplatz eines großen Marktes rückwärts in die Türe gefahren und hat dann behauptet, ich wäre gefahren und er wäre gestanden. Die Polizei weigerte sich, zu kommen, da es sich hier um ein Privatgelände handle.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die Schwarzmalereien mit Fahren ohne Führerschein etc Bestand haben.
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  #38  
Alt 10.02.2012, 10:52
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Mir ist mal einer auf dem Parkplatz eines großen Marktes rückwärts in die Türe gefahren und hat dann behauptet, ich wäre gefahren und er wäre gestanden. Die Polizei weigerte sich, zu kommen, da es sich hier um ein Privatgelände handle.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die Schwarzmalereien mit Fahren ohne Führerschein etc Bestand haben.
Stimmt Privatgelände. Aber auch öffentlicher Verkehrsraum. Und damit gilt die StVo.
Grüße
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Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #39  
Alt 10.02.2012, 11:12
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Stimmt Privatgelände. Aber auch öffentlicher Verkehrsraum. Und damit gilt die StVo.
Grüße
Sicher, was rechts vor links usw. angeht, um überhaupt eine Regelung zu schaffen, aber Du bekommst keine Punkte wegen Schnellfahren oder Strafzettel wegen Falschparken.
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  #40  
Alt 10.02.2012, 11:40
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Sicher, was rechts vor links usw. angeht, um überhaupt eine Regelung zu schaffen, aber Du bekommst keine Punkte wegen Schnellfahren oder Strafzettel wegen Falschparken.
Kann vom Besitzer auch gemacht werden.
Ob das Ganze dann einklagbar ist steht auf nen anderen Blatt..
Grüße
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Marco,



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  #41  
Alt 10.02.2012, 11:47
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boetli boetli ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Man darf auf Abgeschlossenen Verkehrsübungsplätzen üben.
Nicht am öffentlichen Strassenverkehr Teilnehmen.
Dafür benötigt man in Deutschland den Fahrlehrerschein und ein Fahrzeug mit Doppelpedallerie famit der Beifahrer (Fahrlehrer) direkt eingreifen kann.
dann ist das hier in der CH vollkommen anders.

Da darf man als privat Person ohne Probleme Fahrschule machen sofern man den Schein mehr als 3 Jahre hat. Also inkl. Stadt und Autobahn etc.

Habe ich mit Tochter gemacht und aktuell auch mit dem Sohn. Wobei es hier bei mir nur um rein das fahren geht um das zu vertiefen
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Gruss Roger
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  #42  
Alt 10.02.2012, 11:48
Tim2502 Tim2502 ist offline
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Naja eigentlich wollte ich nur wissen ob jemand diesen Leitfaden hat
nicht um es ihr alles zu zeigen sondern um ihr mal zu zeigen was man normalerweise in den ersten Fahrstunden macht....
So wie es andere Fahrschule auch machen wie ich es gesehen habe....
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  #43  
Alt 10.02.2012, 11:53
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Wenn die StVo Anwendung findet, dann komplett. Wenn die Polizei sich also wundert warum das einzelne Auto auf dem großen Supermarktparkplatz ständig so merkwürdig anfährt, kann das blöd enden. Etwas anderes wäre es, bei Nicht-öffentlichem Verkersraum z.B. einem großen Firmenparkplatz.

Zur Fahrlehrersache:

Ich finde auch, das der TE hier übertreibt. Es gibt einfach verschiedene Ansätze wie man das Autofahren lernen kann. Was der Fahrlehrer gemacht hat ist meines Erachtens nach: Er hat der Schülerin einfach zeigen wollen, dass Autofahren "im Grunde" ganz simpel ist: reinsetzen und losfahren, auf die Feinheiten achtet er schon.

Natürlich macht das die erste Fahrstunde sehr aufregend, aber wenn man das verdaut hat, wird man feststellen - war doch gar nicht so schlimm. Wenn man vorher erst alle technischen Details und Funktionen runtererklärt bekommt ist das natürlich auch ein Ansatz, aber mal ehrlich, wer kann sich den so viel auf einmal merken, wenn man es nicht schon vorher zum größten Teil wusste? Außerdem könnten die vielen Details dafür sorgen, dass der Schüler nur unnötig eingeschüchtert wird, weil alles augenscheinlich so kompliziert ist.
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  #44  
Alt 10.02.2012, 11:58
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Zitat:
Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
Sie wollte mir nur mal kurz zeigen was sie gelernt hat.... das das nicht erlaubt ist weis ich auch.
Ich mische mich in keinen Unterreicht ein doch wenn die Frau nach hause kommt und völlig fertig ist weil der Lehrer sie runter macht und sie in der ersten FAHRSTUNDE schon Landstraße und in eine Stadt fährt wo es etwas ruhiger ist dann stimmt was nicht.
Wenn dann noch Kommentare kommen wie du fährst zu weit links oder zu weit rechts und dann auch noch in einen lautem Ton... dann stimmt was nicht.

Heute Abend habe ich eine Fahrschule gesehen.... genau da wo wir auch waren....
Und die haben in der ersten Fahrstunde nur anfahren etc. geübt... nur mal zum Vergleich...

Den Lehrer haben wir gewechselt wie auch oben schon beschrieben......
Ich denke mal es wird jetzt besser... bin gespannt.

Also ich muss sagen das ich das nicht anders gelernt habe, ich habe gleich zum Feierabendverkehr angefangen zu fahren. Die Fahrt ging aufm Parkplatz direkt auf die Straße. Und auf die anliegenden Landstraßen.
Das ist völlig normal, klar übt man das Anfahren aber das tut man ja auch wenn man an einer Ampel steht. Da ist nichts verwehrfliches dran.

Klar ist es doof wenn der Fahrlehrer etwas lauter ist, und vielleicht auch etwas genervt, denn das nimmt dem Fahrschüler nicht die Angst die er vielleicht beim ersten Fahren hat.
__________________
Liebe Grüße Nina

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Frau von Horn lässt Grüßen
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  #45  
Alt 10.02.2012, 11:58
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Ich hab meine Freundin jetzt schonmal bissl rumgurken lassen.
Aufm Privatgrundstück, wo nichtmal jemand das sehen kann

Sie will dies Jahr Führerschein machen und es wird günstiger wenn sie schon weiß wie man die Kupplung bedient.
Auch wo, was ist hat sie eigentlich schon drauf.
So geht sie immerhin nicht als "Vollpfosten" zur Fahrschule und die haben es etwas leichter mit ihr
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  #46  
Alt 10.02.2012, 12:01
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Ich hab meine Freundin jetzt schonmal bissl rumgurken lassen.
Aufm Privatgrundstück, wo nichtmal jemand das sehen kann

Sie will dies Jahr Führerschein machen und es wird günstiger wenn sie schon weiß wie man die Kupplung bedient.
Auch wo, was ist hat sie eigentlich schon drauf.
So geht sie immerhin nicht als "Vollpfosten" zur Fahrschule und die haben es etwas leichter mit ihr
Fahr doch mit ihr zum Verkehrsübungsplatz.
1h dort und sie Wird dem Fahrlehrer zeigen wie man Fährt

Im Ernst: Dort kannst du alles mit ihr üben. Vom Berganfahren bis zum Einparken. Sobald sie in der Fahrschule ist sollte sie sich nur noch mit dem Fahrschulauto beschäftigen.

Viele kommen durcheinander das das Auto plötzlich ganz anders in den Ausmasen ist und nicht so reagiert wie das Fahrschulauto.
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  #47  
Alt 10.02.2012, 12:10
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War selber viel aufm Verkehrsübungsplatz.
Aber nur ein paar mal, dann halt Fahrschule.
Genau wie du sagtest.

Sie wollte halt gerne mal "ausprobieren" ohne Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit
Nächstes Mal ist sowiso geplant zum Verkehrsüpl.



LG
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  #48  
Alt 10.02.2012, 12:45
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Zitat von Tim2502 Beitrag anzeigen
Naja eigentlich wollte ich nur wissen ob jemand diesen Leitfaden hat
nicht um es ihr alles zu zeigen sondern um ihr mal zu zeigen was man normalerweise in den ersten Fahrstunden macht....
So wie es andere Fahrschule auch machen wie ich es gesehen habe....
Hi,

gib mal

http://www.google.de/search?num=50&h...3558l2-14l14l0

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  #49  
Alt 10.02.2012, 12:57
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Erstmal freue ich mich, dass deine Frau soweit fit ist, dass sie ihren Führerschein machen kann.

In der Tat sollte man als Fahranfänger/Neuling die Basis gezeigt bekommen.

Hier empfiehlt es sich, wie vor beschrieben, dem Fahrlehrer zu sagen, was man wissen möchte, oder, so würde ich es machen; ich würde ihm sagen, was ich weiß und dann weiß er, was ich noch wissen sollte.

Wie oben beschrieben, kann nur sprechenden Menschen geholfen werden.

Auch kann bei einem Menschen, der älter als 3 X 7 ist, vorausgesetzt werden, wie man einen Spiegel einstellt, oder wie man das Licht einschaltet. Man nennt das Interesse oder Neugier

Beides ist wichtig, weil es sonst mit dem Fahren nicht klappt.

Ich habe vor 2 Jahren mit dem Motorradfahren angefangen. Führerschein hatte ich schon immer. Auch ich musste mich erstmal schlau machen, was ein integrales ABS ist, wie ein Bremskraftverstärker funktioniert und wozu man welche Reifen braucht. Ich konnte noch nicht mal einen Fahrlehrer fragen, höchstens Panna oder Michel...

Und noch ein Tipp: Halte dich aus der Fahrausbildung deiner Frau heraus. Es ist einfach Mist, wenn da Dinge parallel gezeigt oder geübt werden.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #50  
Alt 10.02.2012, 13:12
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Mir ist mal einer auf dem Parkplatz eines großen Marktes rückwärts in die Türe gefahren und hat dann behauptet, ich wäre gefahren und er wäre gestanden. Die Polizei weigerte sich, zu kommen, da es sich hier um ein Privatgelände handle.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die Schwarzmalereien mit Fahren ohne Führerschein etc Bestand haben.
Das ist keine Schwarzmalerei, sondern Wissen. Falls du demnächst zu Fuß laufen willst, machs wie Tim, aber achte darauf, daß ein Streifenwagen in der Nähe ist.
Beim Verkehrsunfall ist es unterschiedlich. In einigen Bundesländern nimmt die Polizei keine Bagatell-Unfälle mehr auf, daß hat mit Privatgelände überhaupt nichts zu tun.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / doch aufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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