boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 11.02.2005, 09:01
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Wa GR damals schon EU ?
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #27  
Alt 11.02.2005, 09:07
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd1000
Wa GR damals schon EU ?
Nein,
ich schrieb doch, die dachten, ich wollte das Boot einführen, weil ich über Land kam.
Das sollte dann mit einer entsprechenden Steuer belegt werden.
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 13.02.2005, 16:05
Benutzerbild von Andrée
Andrée Andrée ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 03.02.2002
Ort: Kiel / Alcudia
Beiträge: 1.770
Boot: Fairline Targa 28
740 Danke in 363 Beiträgen
Standard

T 1 heißt hier das Zauberwort. So heißt das Zollpapier zum Transport ohne verzollt zu haben. Jedenfalls in Deutschland, ich vermute aber das es im Zuge der Harmonisierung EU-weit so heißt. Mit diesem T 1 Papier kann man ein Fahrzeug durch die EU transportieren um es zb. an seinem Heimatort zu verzollen oder eben durch die EU zu transportieren. Privatleute müssen in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe der Zoll+EUST leisten der bei Verzollung dann angerechnet wird. Gewerbliche brauchen diese Sicherheitsleistung i.d.R. nicht leisten.
__________________
www.Worldoffshore.de
Bourbon and Coke
and Big Block Boats
BOAT=Blow out another thousand
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 13.02.2005, 16:20
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Andrée
T 1 heißt hier das Zauberwort. So heißt das Zollpapier zum Transport ohne verzollt zu haben. Jedenfalls in Deutschland, ich vermute aber das es im Zuge der Harmonisierung EU-weit so heißt. Mit diesem T 1 Papier kann man ein Fahrzeug durch die EU transportieren um es zb. an seinem Heimatort zu verzollen oder eben durch die EU zu transportieren. Privatleute müssen in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe der Zoll+EUST leisten der bei Verzollung dann angerechnet wird. Gewerbliche brauchen diese Sicherheitsleistung i.d.R. nicht leisten.
Der OP wollte das doch nicht wissen:
Er hat schlicht und ergreifend die MwSt noch nicht bezahlt.
So kam dann meine Antwort:

Zitat on
Die Aufbewahrungspflicht beim Händler ist 10 Jahre.
Also wirst du da nix bekommen.
Steht in deinem Kaufvertrag , ob der Vorbesitzer die MwSt bezahlt hat?
Aber auch wenn es drin stehen sollte, könntest du imo nur Ansprüche gegen ihn geltend machen.
Du als jetziger Besitzer, bist beim Zoll zahlungspflichtig.
Alles andere interessiert die Behörde erst mal nicht.
Schaut schlecht aus, so wie ich das sehe, wenn du keine Rechnung mit
MwSt auftreiben kannst.
Oder eine entsprechende Bescheinigung eines Zollamtes, über nachentrichtete MwSt.
Zitat off

Hast du einen tofften anderen Gedankensprung, her damit!
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 13.02.2005, 16:24
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Im Rahmen der demnächst auslaufenden Amnestie kann man auch UST nachzahlen, die mal hinterzogen wurde; zu einem Bruchteil der Originalsteuer.

Es wäre daher eine interessante Frage ob das auch für Boote möglich ist und Sinn macht.

Für Boote die in DL liegen und nicht versteuert sind müßte das eigentlich gehen.

Ein weiterer Punkt sind die Aufbewahrungsfristen. Als Privatperson hast du keinerlei Aufbewahrungsfristen einzuhalten. Also was will das Finanzamt machen. Da würde ich es darauf ankommen lassen. Im Strafverfahren kehrt sich die Beweislast um; da mußt nicht du die Steuerzahlung nachweisen, sondern das Gericht, daß du keine bezahlt hast.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 13.02.2005, 16:29
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd1000
Im Rahmen der demnächst auslaufenden Amnestie kann man auch UST nachzahlen, die mal hinterzogen wurde; zu einem Bruchteil der Originalsteuer.

Es wäre daher eine interessante Frage ob das auch für Boote möglich ist und Sinn macht.

Für Boote die in DL liegen und nicht versteuert sind müßte das eigentlich gehen.
Das ist richtig, Gerd!
Aber _grade_ MwSt gilt grundsätzlich als hinterzogene Steuer, wenn sie denn nicht abgeführt wird.
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 13.02.2005, 16:31
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

das ist richtig, aber man muß es dir auch beweisen.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #33  
Alt 13.02.2005, 16:38
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd1000
das ist richtig, aber man muß es dir auch beweisen.
Ich möchte dazu nur noch folgendes sagen:

Ich, als Kaufmann bin nur kurzfristiger Verwalter der MwSt.
Die gehört mir nicht, damit darf ich nicht arbeiten, geschweige den laufenden
Betrieb finanzieren, oder schlimmer entnehmen.....
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 13.02.2005, 16:46
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

ja aber das kannst du so nicht vergleichen. Das Boot hätte ja bei irgendeinem Vorbesitzer versteuert werden müssen. Du bist also eigentlich gar nicht steuerpflichtig. Und Belege mußt du ja nicht aufbewahren.

Wie will man dir beweisen keine UST bezahlt zu haben.

Aber da müßte man mal mit einem Profi sprechen.

Aber sicher interessant.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 13.02.2005, 16:53
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd1000
Im Strafverfahren kehrt sich die Beweislast um;
(...)
Gerd,
hat sich da nicht etwas geändert, mit der Umkehrung der Beweislast...
Mit Zitat antworten top
  #36  
Alt 13.02.2005, 16:57
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

zuerst bist du beweispflichtig.

Ist ein Strafverfahren eingeleitet mußt man dir die Schuld beweisen und dann heißt es "Im Zweifel für den Angeklagten"

So war das immer.

Aber bei uns wird ja dauernd was geändert.

Zum Glück kann ich da aber keine eigenen Erfahrungen beisteuern.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 13.02.2005, 17:00
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd1000
Zum Glück kann ich da aber keine eigenen Erfahrungen beisteuern.
Natürlich nicht!
Aber es wurde geändert!
Da könnte Ventum mehr zu sagen.
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 13.02.2005, 17:03
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

ich habe einen Freund der ist Steueranwalt, den frage ich mal.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 13.02.2005, 17:07
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Gerd1000
ich habe einen Freund der ist Steueranwalt, den frage ich mal.
Mach das,
imo ist die Änderung schon einige Zeit alt.
Also nicht super neu!
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 13.02.2005, 18:53
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard Re: Steuerverfahren laufen ganz anders..

Zitat:
Zitat von jim tonic
Steuerverfahren laufen ganz anders..

da läuft es nicht so einfach, dass der Staat, das Finanzamt, Dir was nachweisen muss.

Du bist als Steuerschuldner, und das bist Du auch beim steuerfreien Einführen, verpflichtet für die entsprechenden lückenlosen Nachweise zu sorgen.

Ich weiss, das ist nicht immer einfach, wenn man bisher keinen Anlass sazu hatte.

in 1994 hatt ich mir mal ein hochwertiges gebrauchtes Böötchen gekauft, zu dem Verkauf gab es vom korrekten Verkäufer auch den damaligen Steuerbescheid, da er das Boot aus Österreich nach Deutschland versteuert hat. Das war easy.

Vorher, bei meiner Variante hat das auch keinen interessiert, aber ab der 30.-50.000 Euro Klasse kann sich die Mühe lohnen.

Cheers

Guido
wir sprechen hier aber schon vom Strafverfahren. also eine Stufe weiter. Vorher ist mir klar, daß du Nachweise bringen mußt, aber ab dem Datum wo das Strafverfahren eröffnet wird mußt du dich wie jeder Beklagte auch nicht mehr äußern.

Du erhältst darüber sogar eine schriftliche Belehrung.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #41  
Alt 13.02.2005, 19:03
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Steuerverfahren laufen ganz anders..

Zitat:
Zitat von jim tonic
Steuerverfahren laufen ganz anders..

da läuft es nicht so einfach, dass der Staat, das Finanzamt, Dir was nachweisen muss.

Du bist als Steuerschuldner, und das bist Du auch beim steuerfreien Einführen, verpflichtet für die entsprechenden lückenlosen Nachweise zu sorgen.

Ich weiss, das ist nicht immer einfach, wenn man bisher keinen Anlass sazu hatte.

in 1994 hatt ich mir mal ein hochwertiges gebrauchtes Böötchen gekauft, zu dem Verkauf gab es vom korrekten Verkäufer auch den damaligen Steuerbescheid, da er das Boot aus Österreich nach Deutschland versteuert hat. Das war easy.

Vorher, bei meiner Variante hat das auch keinen interessiert, aber ab der 30.-50.000 Euro Klasse kann sich die Mühe lohnen.

Cheers

Guido
Hallo Guido,
Steuerverfahren sind mir unbekannt.
Du meinst Steuerstrafverfahren, oder?

Alles andere wird landläufig als Steuererklärung benannt!
Und da muss man dem FA überhaupt nix nachweisen.

Wenn du allerdings die BP meinst, dann müssen allerdings viele Dinge offenbart werden.
Möglicherweise auch Privatkonten!
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 13.02.2005, 19:07
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Steuerverfahren laufen ganz anders..

Zitat:
Zitat von Gerd1000
wir sprechen hier aber schon vom Strafverfahren. also eine Stufe weiter. Vorher ist mir klar, daß du Nachweise bringen mußt, aber ab dem Datum wo das Strafverfahren eröffnet wird mußt du dich wie jeder Beklagte auch nicht mehr äußern.

Du erhältst darüber sogar eine schriftliche Belehrung.
Schulligung, Gerd,
warst schneller als ich.
Mit Zitat antworten top
  #43  
Alt 13.02.2005, 19:12
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Re: Steuerverfahren laufen ganz anders..

Zitat:
Zitat von Gerd1000

Du erhältst darüber sogar eine schriftliche Belehrung.
Morgens um 7.30 und darfst dich dann mit deinem Anwalt erst mal nicht in Verbindungung setzen.
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 13.02.2005, 19:12
Benutzerbild von Gerd1000
Gerd1000 Gerd1000 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.07.2002
Ort: in Bayern daheim - auf dem Meer zuhause - www.yachtskipper.net -
Beiträge: 2.555
13 Danke in 12 Beiträgen
Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Wolf ist doch wie im richtigen Leben, Ferretti ist halt schneller als GB.

Hi.

Schönen Abend

Und das Wort Steuern möchte ich jetzt nciht mehr hören, wollen uns doch nicht den Abend versauen.
__________________
Gerd, mit vielen Grüßen
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 13.02.2005, 19:18
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Dito !
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:51 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.