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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 15.08.2011, 22:32
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael.S Beitrag anzeigen
Der IBS wird aber nur ausgestellt, wenn die Eigentumsverhälltnisse geklärt sind.

Damit wirbt der IBS doch ......
Stimmt aber nicht; auch wenn der ADAC alles tut, um dien Eindruck zu erwecken.

Das ist der feine Unterscheid zwischen "glaubhaft gemacht" (= IBS oder WSA, für die Kopien genügen) und "bewiesen" (= Flaggenzertifikat, das Originale verlangt)
__________________
Beste Grüße

John
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  #27  
Alt 15.08.2011, 23:12
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Frank033 Frank033 ist offline
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Standard Wozu wird der IBS benötigt?

Wozu wird der IBS benötigt?

  1. Eigentumsnachweis In Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass wird der IBS von in- und ausländischen Behörden als Glaubhaftmachung des Eigentums anerkannt. Darüber hinaus geben die im IBS festgehaltenen Angaben bei Diebstahl, Verlust oder Havarie des Bootes wichtige Hinweise für Ermittlungsbehörden und Versicherer.
  2. Reisedokument Der IBS wird in allen europäischen Staaten und auch in Übersee als Reisedokument anerkannt. An Bord mitgeführt erleichtert er administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden. Italienreisende (speziell Gardasee) können mit dem IBS ein "Certificato" erhalten. Dieses befreit Eigner von kleinen Booten von der strengen Ausrüstungspflicht. Der Eigner verpflichtet sich, die Mindestausrüstung gemäß „Certificato“ mitzuführen.
  3. Kennzeichenausweis Nach der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung darf ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Kennzeichnungspflichtig sind im Einzelnen:
    · Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt
    · Wasserfahrzeuge über 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können
-----------------------------------

Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist ein in ganz Europa anerkanntes Bootsdokument.
Er wurde von den europäischen Staaten, die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) angehören, zur Vereinheitlichung der bis dahin von Staat zu Staat unterschiedlichen Bootsdokumente erarbeitet und auf der Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nr. 13 entwickelt.
Zur Ausstellung des IBS hat die Bundesregierung u. a. den DMYV ermächtigt.
Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik ausgestellt. Auch juristische Personen können den IBS erhalten.


Quelle: Deutscher Motoryachtverband

.....hätten wir das auch geklärt


Gruß
Frank
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  #28  
Alt 16.08.2011, 03:05
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balimara balimara ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael.S Beitrag anzeigen
Hallo,

ein etwas provokanter Titel, aber genau das hat mir gestern Abend ein solvenischer Grenzbeamter wörtlich gesagt, dass der IBS Schein nicht mehr Wert hat wie buntes Papier hat. Ich bin leicht hoch gegangen, aber mein Vater hat mich dann doch noch ein wenig zurückgehalten.

Wir konnten dann aber doch noch trotz der unterhaltsamen Diskussion zwischen mir und dem Grenzer weiter nach hause fahren.

Ich werd' aber morgen mal beim ADAC Anrufen und mich erkundigen wie ich mich in dem Fall hätte besser verhalten können, bzw. was die dazu sagen


Grüße,
Michael
Hallo Michael,

du hast vergessen, es ist auch die teurste und schlechteste Lösung in diesem Fall. Der ADAC hat scheinbar eine Wirkung wie die Scientologen.
__________________
Gruß Manfred
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  #29  
Alt 16.08.2011, 04:46
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kaceka kaceka ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Stimmt aber nicht; auch wenn der ADAC alles tut, um dien Eindruck zu erwecken.

Das ist der feine Unterscheid zwischen "glaubhaft gemacht" (= IBS oder WSA, für die Kopien genügen) und "bewiesen" (= Flaggenzertifikat, das Originale verlangt)
Die Dinger sind genauso gut oder schlecht wie alle anderen auch.
Beglaubigte Kopien bescheinigen lediglich, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Versuch mal, ob du bei der Verkehrsbehörde einen Schrotthaufen mit einem Herstellerprospekt, einem Bild vom Kofferraumdeckel und einer beglaubigten Kneipenquittung anmelden kannst.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #30  
Alt 16.08.2011, 06:24
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renn-harry renn-harry ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das sind Märchen von Leuten, die sich wichtig machen möchten !!
Ich fahre lange genug nach Jugoslawien / Kroatien, um das beurteilen zu können - an der Grenze wurde noch niemals meine Bootszulassung kontrolliert, auch nicht bei der Einreise zu Wasser.

..................
Zum einen finde ich Fred das du dich gewaltig im Ton vergreifst.

Zum anderen wurde ich auch schon an der Grenze nach den Bootspapieren gefragt die auch von den (mehrzahl) Grenzbeamten in Augenschein genommen wurde!
Richtig mag sein das die die Zulassung nicht Kontrollieren aber den Eigentumsnachweis, das hat Michael bestimmt auch gemeint mit Zulassung.

Ich finde deine Seite und dein Wissen ja echt Top aber der Ton macht die Musik!
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #31  
Alt 16.08.2011, 06:54
rcastor rcastor ist offline
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Also ich wurde auch schon mehrfach an der Grenze nach den Boots-papieren gefragt. Teilweise genügte auch die Antwort "JA" auf die Frage: "Deine Boot", bei der Ausreise aus Kroatien. Die kommt immer häufiger.
Einmal hatte ich den Eindruck dass in den Papieren speziell nach Breite und Gewicht gesucht wurde und nicht nach Eigentumsnachweis. Bei mir war aber immer alles in Ordnung.

Es gibt die verschiedensten Gründe warum Zöllner sich die Papiere zeigen lassen. Die können wir oftmals nicht mal erahnen.

Ich selbst habe das Kennzeichen des WSA, halte aber all die anderen Zulassungen für genauso wertlos! Aber auf dem WSA Papier ist schon mal ein Bundesadler, und das beeindruckt auf dem wilden Balkan vielleicht doch noch?

Grüße Rolf
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  #32  
Alt 16.08.2011, 07:17
franczi franczi ist offline
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Meine persönliche Meinung: solange der Kapitano meinen "Ausweis" des WSA akzeptiert, werde ich diesen auch nutzen. Wenn irgend wann einmal ein anderes "Papier" von den Kroatischen Behörden ZWINGEND gefordert wird, werde ich mich darum bemühen.
Unser Freund Fred wird sicherlich rechtzeitig darauf hinweisen.
Danke im Voraus
Gruß Franz
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  #33  
Alt 16.08.2011, 07:22
Benutzerbild von Frank033
Frank033 Frank033 ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Also ich wurde auch schon mehrfach an der Grenze nach den Boots-papieren gefragt. Teilweise genügte auch die Antwort "JA" auf die Frage: "Deine Boot", bei der Ausreise aus Kroatien. Die kommt immer häufiger.
Einmal hatte ich den Eindruck dass in den Papieren speziell nach Breite und Gewicht gesucht wurde und nicht nach Eigentumsnachweis. Bei mir war aber immer alles in Ordnung.

Es gibt die verschiedensten Gründe warum Zöllner sich die Papiere zeigen lassen. Die können wir oftmals nicht mal erahnen.

Ich selbst habe das Kennzeichen des WSA, halte aber all die anderen Zulassungen für genauso wertlos! Aber auf dem WSA Papier ist schon mal ein Bundesadler, und das beeindruckt auf dem wilden Balkan vielleicht doch noch?

Grüße Rolf
Hallo Rolf,

sicher hast du es gut gemeint mit deinem Statement.

Es geht doch nicht um Eindrücke von Zöllnern oder was du wovon hältst.

Auch du vergleichst eine Binnen-Kennzeichnung mit einer internationalen
Der IBS gilt als Eigentumslegitimierung.
Du bist einer von denen, die klar wissen, dass man durch die WSA-Anmeldung sein Boot meist auch in Kroatien zugelassen bekommt,
aber der richtige rechtl. Weg ist das nicht und es kann zu Problemen führen. Warum also immer wieder solche Tipps an Kollegen.

Es reicht doch langsam, immer wieder den selben Brei hier runterzuschreiben.
Das bringt doch keinen weiter und macht doch jeden Trööt nur unübersichtlich.

Gruß
Frank
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  #34  
Alt 16.08.2011, 07:22
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Frank033 Frank033 ist offline
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Zitat:
Zitat von franczi Beitrag anzeigen
Meine persönliche Meinung: solange der Kapitano meinen "Ausweis" des WSA akzeptiert, werde ich diesen auch nutzen. Wenn irgend wann einmal ein anderes "Papier" von den Kroatischen Behörden ZWINGEND gefordert wird, werde ich mich darum bemühen.
Unser Freund Fred wird sicherlich rechtzeitig darauf hinweisen.
Danke im Voraus
Gruß Franz


Das ist genau das, was keinen weiterbringt.

Wenn du vom Kapitano in den kommenden Jahren ein "NEIN" zur
Zulassung bekommst hast du es verdient.
Andere User die deine Empfehlung nacheifern aber nicht.

Und Fred hat da auch schon lange genug drauf hingewiesen.

Gruss
Frank
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  #35  
Alt 16.08.2011, 07:37
franczi franczi ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen


Das ist genau das, was keinen weiterbringt.

Wenn du vom Kapitano in den kommenden Jahren ein "NEIN" zur
Zulassung bekommst hast du es verdient.
Andere User die deine Empfehlung nacheifern aber nicht.

Und Fred hat da auch schon lange genug drauf hingewiesen.

Gruss
Frank
"Wenn".... dann werde ich es hier jedenfalls sofort mitteilen!
Franz
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  #36  
Alt 16.08.2011, 14:53
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Michael.S Michael.S ist offline
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Also ich wollte hier keine Diskussion erneut lostreten Sorry


Der ADAC Berater hat mir aber eben nochmals am Telefon versichert, dass die Slowenen den IBS eigentlich auch anerkennen....

Naja - wir sind ja letztenendes doch durch gekommen


Michael
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  #37  
Alt 16.08.2011, 15:50
rcastor rcastor ist offline
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Also Fred und Frank,

Ihr wisst ja offensichtlich was, was ich nicht weis oder kapiere.

Mein Boot ist beim WSA zugelassen. Diese Zulassung wird in bestimmten Ländern akzeptiert, in anderen vielleicht nicht.

Mein Auto ist bei der Kreisverwaltung zugelassen. Diese Zulassung wird in bestimmten Ländern akzeptiert, in anderen vielleicht nicht.

Ich habe eine deutschen Führerschein. Der wird in bestimmten Ländern akzeptiert, in anderen nicht. In den USA zum Beispiel eigentlich nicht, aber praktisch dann doch. Deshalb hab ich auch noch einen Internationalen Führerschein. Wozu weis der Herrgott allein aber sicher ist sicher.

Jetzt erklärt mir doch bitte mal, warum es falsch ist im Urlaub in Kroatien mit der WSA Zulassung zu fahren. Das machen nämlich sehr viele, wenn nicht sogar die Mehrheit der Trailerkapitäne. Würde Kroatien diese Kennzeichnung nicht mehr akzeptieren gäbe es wohl ein riesen Trubel. Der Sinn würde sich, zumindest mir auch nicht erschließen. Allerdings verstehe ich auch nicht warum es überhaupt so viele Kennzeichenbeschaffungmöglichkeiten in Deutschland gibt. Ich halte das alles für Kindergarten. Wieso muss man auf dem Rhein ein Kennzeichen haben, in den Küstengewässern nicht? Da reicht Name und Heimathafen. Aber es gibt wichtigeres im Leben, also diktiere ich jedesmal bei der "Bootsanmeldung" was sie schreiben sollen und hab meine Ruhe.

Mein Eigentumsnachweis ist die Rechnung.

Falls ich irgendwas falsches geschrieben habe korrigiert mich bitte. Aber seid gnädig, denn ich bin kein Zulassunge-, Kennzeichnungs- oder Zollfachmann.

Gruß Rolf
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  #38  
Alt 16.08.2011, 16:02
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Mein Boot ist beim WSA zugelassen. Diese Zulassung wird in bestimmten Ländern akzeptiert, in anderen vielleicht nicht.
Nein, Dein Boot ist nicht zugelassen. Es hat ein Kennzeichen (was es gar nicht müßte).
Derer gibt es viele verschiedene, z.B. lokale Kennzeichen am Ammersee oder eben das vom WSA.

Das kann man mit einer Pkw-Zulassung nicht vergleichen. Dort ist international geregelt, daß die
Kennzeichen europaweit gültig sind.

Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Jetzt erklärt mir doch bitte mal, warum es falsch ist im Urlaub in Kroatien mit der WSA Zulassung zu fahren.
Ganz einfach. Du hast kein Anrecht drauf, daß die HR-Behörden die lokale deutsche Binnenzulassung
auch in ihren Hoheitsgewässern akzeptzieren. Das müssen sie nur bei einem Flaggenzertifikat oder
(aufgrund internationaler Vereinbarungen) beim IBS.

Daß gegenwärtig das WSA-Kennzeichen akzeptiert wird, ist keine Garantie für die Zukunft.

Lies in Ruhe hier alles nach.
__________________
Beste Grüße

John
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  #39  
Alt 16.08.2011, 19:13
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
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Zitat:
Zitat von Michael.S Beitrag anzeigen
Der ADAC Berater hat mir aber eben nochmals am Telefon versichert, dass die Slowenen den IBS eigentlich auch anerkennen....
Ich gebs auf...
Ich bin mir ganz sicher dass der ADAC dir nicht versichert hat das der IBS in Slowenien als Zollpapier anerkannt wird.
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #40  
Alt 16.08.2011, 19:30
JohnB JohnB ist offline
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Hier gehen zwei Dinge durcheinander:

1. Was brauche ich, um ein Boot in ausländichen Hoheitsgewässern fahren
zu dürfen?

und

2. Was brauche ich, um bei der Einreise in die EU nachzuweisen, daß ich
eine Sache (z.B. mein Boot) "Urlaubsgepäck" ist und deshalb keine
EU-Einfuhrabgaben (Zoll und Einuhrumsatzsteuer) anfallen (sog.
EU-Binneneigenschaft).


Zu Nr. 1 ist bereits alles gesagt: Flaggenzertifikat oder IBS sind hier
gesichert ausreichend.

Zu Nr. 2 benötige ich einen Beleg, daß die Sache (also das Boot) in der EU
beheimatet ist, dort versteuert wurde und nicht länger als 3 Jahre weg
war (dann fiele die Steuer erneut an).

Der Beleg kann sein: Kaufvertrag mit Steuerausweis oder die
Nämlichkeitsbescheinigung (amtlich: Auskunftsblatt INF-3 für Rückwaren,
Vordruck 0329) von einem deutschen Zollamt - entweder alles nicht älter
als drei Jahre oder ergänzt durch Einklarierungspapiere oder andere Nachweise
(Wartungsrechnungen mit Steuerausweis), die zeigen, daß das Boot nicht
3 Jahre oder länger außerhalb der EU war.
__________________
Beste Grüße

John
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  #41  
Alt 16.08.2011, 19:42
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
... Allerdings verstehe ich auch nicht warum es überhaupt so viele Kennzeichenbeschaffungmöglichkeiten in Deutschland gibt. ...
1. Damit alle mitverdienen können

2. Was mich vielmehr interessiert, warum der IBS im "Auslandseinsatz" alle zwei Jahre für 18,- € erneuert werden muss
Ist doch bei Kfz-Zulassungen, Führerschein, SBF-Binnen und -See auch nicht erforderlich, aber siehe 1. .

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 17.08.2011, 15:22
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Hallo,

laut
http://www.toernplaner.net/Kroatien_...rmationen.html

gilt:

"Dokumente und Bootspapiere zur Vorlage bei der Hafenbehörde
Folgende Dokumente und Bootspapiere sind vorzulegen:
Registriernachweis des Heimatlandes (z. B. Internationaler Bootsschein (IBS) vom ADAC)
.... "

Registriernachweis des Heimatlandes sind ja doch wohl auch die Papiere des WSA!
Wenn der IBS geduldet ist und akzeptiert wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass er zwingend verlangt wird!

Für obigen Link geben immerhin die Messe Boote Düsseldorf, der ADAC und der Bundesverband der Wassersportwirtschaft BWVS ihren Namen.
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  #43  
Alt 17.08.2011, 15:38
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Registriernachweis des Heimatlandes sind ja doch wohl auch die Papiere des WSA!
Wenn der IBS geduldet ist und akzeptiert wird, bedeutet dies nicht automatisch, dass er zwingend verlangt wird!
Bitte nicht schon wieder !!!!

Lies einfach mal den Themenordner langsam durch, dann sollte Dir die Erleuchtung kommen.
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #44  
Alt 17.08.2011, 16:10
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
.....
Lies einfach mal den Themenordner langsam durch, dann sollte Dir die Erleuchtung kommen.
Genau das habe ich getan und bin daher zu der Erkenntnis gekommen, dass eine nationale Registrierung keine Duldung, sondern eine Forderung ist.

LG,
W.
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  #45  
Alt 17.08.2011, 16:28
JohnB JohnB ist offline
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Richtig.

Zu Beachten ist aber, daß die Behörden in HR jederzeit mehr fordern
könnten, nämlich eine international gültige Registrierung, also IBS oder
Flaggenzertifikat.

Noch mehr dürfen sie nicht verlangen.

Somit ist man nur mit IBS oder Flaggenzertifikat auf der sicheren Seite.
__________________
Beste Grüße

John
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  #46  
Alt 17.08.2011, 18:09
bodo48 bodo48 ist offline
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Ich sehe das ganz gelassen. Ich habe meine Boote bisher alle beim WSA zugelassen. In Kroatien hatte ich noch nie Schwierigkeiten damit, weder auf dem Hafenamt noch an der Grenze. Dieses Jahr noch mußte ich an der Grenze den WSA-Lappen vorzeigen. Keine Probleme, schliesslich sieht der Lappen mit dem Bundesadler drauf wichtig aus.
Sollte es irgendwann in Kroatien eine Verordnung geben, dass der WSA-Schein nicht mehr anerkannt wird, heißt das noch lange nicht, dass die Hafenheinis diese Verordnung auch kennen. Nach meiner Erfahrung gibt es jede Menge Verordnungen, von denen die Behörden noch nie gehört haben. Sollte ein Übereifriger mir die Zulassung verweigern, gehe ich eben zum nächsten Hafenamt. So einfach ist das.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #47  
Alt 17.08.2011, 18:14
bodo48 bodo48 ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Richtig.

Zu Beachten ist aber, daß die Behörden in HR jederzeit mehr fordern
könnten, nämlich eine international gültige Registrierung, also IBS oder
Flaggenzertifikat.

Noch mehr dürfen sie nicht verlangen.

Somit ist man nur mit IBS oder Flaggenzertifikat auf der sicheren Seite.
Das Leben ist voller Risiken. Auf der sicheren Seite bist du nie. Kannst du doch ganz oben lesen. Das kommt dann ein ahnungsloser Grenzheini und erklärt deinen IBS-Schein zum bunten Papier.
__________________
Schöne Grüße
Bodo
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  #48  
Alt 17.08.2011, 18:16
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von bodo48 Beitrag anzeigen
Das Leben ist voller Risiken. Auf der sicheren Seite bist du nie. Kannst du doch ganz oben lesen. Das kommt dann ein ahnungsloser Grenzheini und erklärt deinen IBS-Schein zum bunten Papier.
[..] Du hast den Unterschied zwischen Zollrecht und Seerecht verstanden.
[x] Du kannst Zollvorschriften und Kennzeichenvorschriften nicht auseinander halten.
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Beste Grüße

John
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  #49  
Alt 17.08.2011, 18:19
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
[..] Du hast den Unterschied zwischen Zollrecht und Seerecht verstanden.
[x] Du kannst Zollvorschriften und Kennzeichenvorschriften nicht auseinander halten.
Danke, danke, danke, ...
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  #50  
Alt 17.08.2011, 18:45
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Danke, danke, danke, ...
irgendwann ist wirklich genug...
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Gruß Heinz,


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