![]() |
|
Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
aber die hier genannten Papiere stünden dann mit ihrer Ident.Nr. in der Fahndung, da ja hier noch das unversehrte Ursprungsfahrzeug da ist. Aus dieser Richtung droht dann wohl eher keine Gefahr, oder übersehe ich da etwas.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#27
|
||||
|
||||
![]()
Es ist immer wieder sehr Interesant wie viele Antworten der unterschiedlichsten Ausführung es gibt.Aber mann/frau lernt nie aus.
Ich habe als ADAC Mitglied 2 Anwälte meines Vertrauens gefragt und beide sowie ein befreundeter Autohändler rieten mir wegen des nicht unerheblichen Risikos ab. Kann aber bei 100 % seriösen Käufern durchaus funktionieren. Das Problem ist folgendes. Käufer zahlt z.B. 1000,- Euro an und bekommt den Brief mit allem PIPAPO ausgehändigt. Käufer hat viele Schulden und geht zu einem seiner Gläubigern und sagt folgendes. Hier Brief, Wert des Autos 10000,- Euro, ich habe bei Dir 5000,-, lass gut sein , stimmt so, das Fahrzeug steht bei Herrn Dingsbums,kann jederzeit abgeholt werden.Der Interesiert sich erstmal nicht für den Kaufvertrag wo drinsteht das die Ware erst noch bezahlung des vollen Kaufpreises an den Käufer übergeht. Das kann unter Umständen Monate dauern bis man seine Unterlagen wieder bekommt. Ist in gewissen Kreisen eine echt üble Masche. Aber ich danke Euch für Eure rege ''Anteilnahme''und wünsche euch ein schönes Wochenende. Achso: Ich habe mich mit dem Käufer jetzt zur üblichen Vorgehensweise geeinigt. Bares gegen Auto. Grüße Martin
|
#28
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() Naja die die Verkehrsdelikte kann man ja mit einer Kopie des Kaufvertrages auch abwälzen. Damit benennt man ja den neuen Verantwortlichen. gut ein wenig Nerven kann man da schon lassen. Aber es ist wesentlich entspannter als es hier zum Teil dargestellt wurde.
__________________
Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Private Autofinanzierungen mache ich nur bei Leuten, die ich gut genug zu kennen glaube und hoffe, daß die mir mein Geld freiwillig pünklich geben, ohne daß ich mit meinem Erscheinen mit freiem Oberkörper drohen muß.
![]()
__________________
Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#30
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]() ![]() Da gab es einige Fälle, bei denen es wirklich nur um die Papiere ging. Bei einem Ascona B in Zustand 4 ist das eher kein Risiko mehr. Bei Luxuswagen aber eine durchaus gegebene Masche um an Originalpapiere zu kommen.
__________________
gregor ![]()
|
#31
|
||||
|
||||
![]()
bloß nicht die Papiere rausrücken bevor die die ganze Kohle hast !
10 % Anzahlung kann er ja machen ..... ![]() im kaufvertrag kannst du dann ne Klasel setzen " Verkäufer meldet um bis .... " denn gleich der Versicherung und Zulassung mitteilen das das Fahrzeug an / um verkauft wurde . denke ab dann ist wohl der neue Halter für verantwortlich ??? ![]()
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg |
#32
|
||||
|
||||
![]()
Noch mal, der Wagen ist abgemeldet!
__________________
gregor ![]() |
#33
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]()
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#34
|
||||
|
||||
![]()
Ich lass das Auto "zwangsabmelden" bzw. zur Fahndung ausschreiben.
![]() Habe 2005 meinen Grand Cherokee an einen Österreicher verkauft der das Fahrzeug innerhalb drei Werktagen ummelden sollte. Obwohl das Fz neuen deutschen TÜV hatte erhielt er in A keine Zulassung wegen einem kleinen Mangel. Nachdem sich da vier Wochen nichts rührte habe ich bei der Zul.stelle angerufen und die Käuferadresse angegeben. Das Fz wurde zur Fahndung ausgeschrieben, dies wurde dem Käufer schriftlich mitgeteilt. Nun hatte er richtig Ärger und hat den Jeep innerhalb 24 Stunden abgemeldet. Die Behörden kennen da gar keinen Spass.
__________________
Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#35
|
||||
|
||||
![]()
Vor einigen Jahre, hatte ich ein Wagen verkauft und ich konnte nichts zwecks abmeldung machen.
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!! |
#36
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Ware gegen bares ![]() Fahrzeuge immer abgemeldet - außer sie sind nicht auf mich zugelassen ![]() Was die Käufer meiner Waren sparen wollen interessiert michse einen Schietdreck ![]() ![]() Michse ist allerdings auch nicht auf die Scheine gierig ![]() |
#37
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
gregor ![]() |
#38
|
|||
|
|||
![]()
Michse völlig Wurscht
![]() ![]() ![]() Aber ich habe gelesen nach 14 Tagen hört das Verlangen auf ![]() |
#39
|
|
![]() Zitat:
Als ich meinen Bmw verkauft habe, ist der angemeldet von dannen gegangen. Ich habe mir allerdings eine Kopie vom Ausweiß des Käufers gemacht. Am nächsten Tag habe ich den Kv, die Übernahmebestätigung und die Ausweißkopie zur Zulassungsstelle gemailt und gut wars gewesen. Grüße
__________________
Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#40
|
|||
|
|||
![]()
Da ich Autos Gwerblich verkaufe weiß ich. Das auch wenn das nicht mehr Fahrzeugbrief heißt die Zulassungs teil 2(Fahrzeugbrief) den Besitzer ausmachen. Darum steht ja auch drauf nicht im Auto aufbewahren. Wenn Du das Auto mit allen Papieren abgiebst, hast du das Problem wenn er ihn nicht ummeldet das du beim Amt eine Gebühr zahlen mußt. Von den nicht bezahlen der restlichen Geldes ganz zu schweigen. Ich z.B. habe mal ein Auto verkauft das 6 Tage später gestohlen und in ein Gemeindehaus gesetzt wurde. Ich habe damit 4 Wochen zugesetzt.
MfG Chris |
#41
|
||||
|
||||
![]()
Hä
![]() ![]()
__________________
http://www.facebook.com/sava.pasic |
#42
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Auch für dich, lies mal C4c im Zulassungsteil 2
__________________
Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#43
|
|||
|
|||
![]()
Ich sag nur Wikipedia...was sollte sonst Beweisen wem das Auto gehört. Ein Kaufvertrag? Mach ich paar mit Dir und trotzdem gehört das Auto nicht Dir.
MfG Chris |
#44
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist fest vorgedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In anderen EG-Ländern kann dies anders sein. Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Fahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung II möglich, denn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.
__________________
Gruß * ![]() Nich dran fummeln wenn't löppt! Geändert von Sternchen (14.01.2011 um 20:50 Uhr)
|
#45
|
||||
|
||||
![]()
Kaufvertrag zzgl. Quittung(en) über komplette Zahlung des vereinbarten Preises.
Wie ist es beim Boot? ![]()
__________________
gregor ![]() |
#46
|
|||
|
|||
![]()
Was behält denn die Bank wenn ihr ein Auto Finanziert? Ich glaub mach ich was falsch in der Branche.
MfG Chris |
#47
|
||||
|
||||
![]()
Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#48
|
||||
|
||||
![]()
Keine Ahnung.
![]() Die Sicherstellung der ZulBescheinigung2 dient, wenn, nur als vorbeugende Maßnahme, dass du das Auto nicht ohne ihr Wissen veräußern kannst. Das hängt aber auch vom Kunden, sprich von der Risikobewertung ab. Meine Bank wollte das nicht. ![]() Trotzdem gilt die Bank nicht automatisch als Eigentümer. Ein Eigentümer kann mit seinem Auto machen was er will. Auch beim früheren Kfz-Brief haben den Banken teilweise haben wollen, standen aber trotzdem nicht drin. Heute sind diese Papiere als "Sicherheit" nicht mehr so viel wert ![]()
__________________
gregor ![]() |
#49
|
||||
|
||||
![]()
Moin,
Zitat:
"Was kann mir passieren, wenn ich jemandem vorab meine Papiere schicke, nachdem er mir 10% des Kaufpreises überwiesen hat?" Und das Risiko ist nun wirklich überschaubar. Daß man zu dieser Art von Handling eine andere Einstellung hat, wenn man alle paar Jahre mal seinen Privatwagen bei Autoscout verscherbelt und ansonsten mit dieser Materie völlig unbelastet ist, wird wohl so sein; geschenkt. Andererseits ist die Basis eines jeden Geschäfts immer noch Vertrauen, nicht Mißtrauen, auch wenn das heute durchaus mal in die Hose gehen kann. Natürlich gibt es genügend schräge Vögel, die auf den verschiedensten Maschen reiten, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Gegen die hilft entweder eine ausreichende Menge Erfahrung um sie zu erkennen (auch nicht immer), oder man inseriert erst gar nicht online oder überregional. Zitat:
![]() Zitat:
mfg Martin |
#50
|
||||
|
||||
![]()
Martin:
![]() ![]() ![]() ![]() Danke! Immer so ein Gewese um eine so alltägliche Sache wie einen Gebrauchtgebrauchsgegenstandsverkauf. Ein geileres Geschäft als 6,5 k€ gegen grünes Papier gibt's nur schwer ![]() Solange das Auto bei mir ist und der Käufer keinen Zahlbeleg hat kann er gerne 20 grüne Papiere haben, das juckt mich nicht.
__________________
...::: Gruß, Erik :::... ![]() - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht. |
![]() |
|
|