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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 14.01.2011, 14:50
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Dir ist bekannt, dass viele Totalschäden nur wegen der Papiere angekauft werden,
Ich gehe ja auch lieber auf "Nummer Sicher"
aber die hier genannten Papiere stünden dann mit ihrer Ident.Nr. in der Fahndung, da ja hier noch das unversehrte Ursprungsfahrzeug da ist.
Aus dieser Richtung droht dann wohl eher keine Gefahr, oder
übersehe ich da etwas.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #27  
Alt 14.01.2011, 14:51
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Es ist immer wieder sehr Interesant wie viele Antworten der unterschiedlichsten Ausführung es gibt.Aber mann/frau lernt nie aus.
Ich habe als ADAC Mitglied 2 Anwälte meines Vertrauens gefragt und beide sowie ein befreundeter Autohändler rieten mir wegen des nicht unerheblichen Risikos ab. Kann aber bei 100 % seriösen Käufern durchaus funktionieren.
Das Problem ist folgendes. Käufer zahlt z.B. 1000,- Euro an und bekommt den Brief mit allem PIPAPO ausgehändigt. Käufer hat viele Schulden und geht zu einem seiner Gläubigern und sagt folgendes. Hier Brief, Wert des Autos 10000,- Euro, ich habe bei Dir 5000,-, lass gut sein , stimmt so, das Fahrzeug steht bei Herrn Dingsbums,kann jederzeit abgeholt werden.Der Interesiert sich erstmal nicht für den Kaufvertrag wo drinsteht das die Ware erst noch bezahlung des vollen Kaufpreises an den Käufer übergeht. Das kann unter Umständen Monate dauern bis man seine Unterlagen wieder bekommt.
Ist in gewissen Kreisen eine echt üble Masche.
Aber ich danke Euch für Eure rege ''Anteilnahme''und wünsche euch ein schönes Wochenende.
Achso: Ich habe mich mit dem Käufer jetzt zur üblichen Vorgehensweise geeinigt. Bares gegen Auto.
Grüße Martin
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  #28  
Alt 14.01.2011, 14:55
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Jaein... mein Oberhasi.

Solange die Mühle angemeldet ist, läuft ALLES (nicht geschrien ) auf deinen Namen: Knollen, Unfälle, u.s.w..

Im Grunde kannst du noch nicht mal die Versicherung kündigen, weil nach dem Pflichtversicherungsgesetz kein Auto ohne Versicherungsschutz rumfahren darf.

Aber die Zulassungsstelle kümmert sich. Entsiegelt aber deswegen m.W. keine Kennzeichen. Aber nur wenn das gemacht wird, bist du außen vor.
Die Versicherung geht mit Nachweis des Eigentumsüberganges ungefragt auf den neuen Besitzer über. Als Neuvertrag mit SF 0 , wenn er nicht zügig ummeldet bzw. was passiert.

Naja die die Verkehrsdelikte kann man ja mit einer Kopie des Kaufvertrages auch abwälzen. Damit benennt man ja den neuen Verantwortlichen. gut ein wenig Nerven kann man da schon lassen. Aber es ist wesentlich entspannter als es hier zum Teil dargestellt wurde.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #29  
Alt 14.01.2011, 14:58
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Private Autofinanzierungen mache ich nur bei Leuten, die ich gut genug zu kennen glaube und hoffe, daß die mir mein Geld freiwillig pünklich geben, ohne daß ich mit meinem Erscheinen mit freiem Oberkörper drohen muß.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #30  
Alt 14.01.2011, 15:04
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ich gehe ja auch lieber auf "Nummer Sicher"
aber die hier genannten Papiere stünden dann mit ihrer Ident.Nr. in der Fahndung, ...
Wohl eher nicht, ein paar Tage Zeit ist bei "weiter weg" und abgemeldetem Auto (d.h. die Nummer taucht im aktuellen Bestand nicht auf) ja auch drin. Der gestohlene Wagen wird dann i.d.R. weit unter Preis binnen 2 Tagen verkauft. Bis der Wagen in der Fahndungsliste steht? Müsste jetzt mal Mar-Thar sagen, wann er mißtrauisch wird und den Vorgang melden würde. Dass der Käufer des gestohlenen Fahrzeugs dann einige Tage später Probleme bekommt ist denen wohl egal.

Da gab es einige Fälle, bei denen es wirklich nur um die Papiere ging. Bei einem Ascona B in Zustand 4 ist das eher kein Risiko mehr. Bei Luxuswagen aber eine durchaus gegebene Masche um an Originalpapiere zu kommen.
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gregor

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  #31  
Alt 14.01.2011, 15:19
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bloß nicht die Papiere rausrücken bevor die die ganze Kohle hast !
10 % Anzahlung kann er ja machen .....
im kaufvertrag kannst du dann ne Klasel setzen " Verkäufer meldet um bis .... " denn gleich der Versicherung und Zulassung mitteilen das das Fahrzeug an / um verkauft wurde .

denke ab dann ist wohl der neue Halter für verantwortlich ???
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baltic trolling crew HH .... Jörg
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  #32  
Alt 14.01.2011, 15:20
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Noch mal, der Wagen ist abgemeldet!
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gregor

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  #33  
Alt 14.01.2011, 15:49
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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
.....und der Käufer hat eine Doppelkarte in der der Versicherungsbeginn mit aktuellem Datum vermerkt ist (nicht "ab Tag der Zulassung").
Nur leider gibt es keine Doppelkarten mehr Die Versicherungsbestätigung für die Anmeldung kannst du dir von deinem Versicherer per SMS schicken lassen oder telefonisch den Code erfragen
__________________
* hoffentlich werd` ich nie erwachsen *
* Heinz *
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  #34  
Alt 14.01.2011, 16:14
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen

Was machst du wenn er das Fahrzeug nicht ummeldet ?
Ich lass das Auto "zwangsabmelden" bzw. zur Fahndung ausschreiben.

Habe 2005 meinen Grand Cherokee an einen Österreicher verkauft der
das Fahrzeug innerhalb drei Werktagen ummelden sollte.
Obwohl das Fz neuen deutschen TÜV hatte erhielt er in A keine Zulassung
wegen einem kleinen Mangel.
Nachdem sich da vier Wochen nichts rührte habe ich bei der Zul.stelle
angerufen und die Käuferadresse angegeben.
Das Fz wurde zur Fahndung ausgeschrieben, dies wurde dem Käufer
schriftlich mitgeteilt.
Nun hatte er richtig Ärger und hat den Jeep innerhalb 24 Stunden abgemeldet.
Die Behörden kennen da gar keinen Spass.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #35  
Alt 14.01.2011, 17:38
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Vor einigen Jahre, hatte ich ein Wagen verkauft und ich konnte nichts zwecks abmeldung machen.
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #36  
Alt 14.01.2011, 17:48
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
Rotkäppchen
 
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Vor einigen Jahre, hatte ich ein Wagen verkauft und ich konnte nichts zwecks abmeldung machen.
Deshalb halte ich es als Privatmann der nicht die Zeit und die Lust hat sich um Gesetze zu kümmern so:

Ware gegen bares

Fahrzeuge immer abgemeldet - außer sie sind nicht auf mich zugelassen

Was die Käufer meiner Waren sparen wollen interessiert michse einen Schietdreck Kaufen oder sich verpissen

Michse ist allerdings auch nicht auf die Scheine gierig
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  #37  
Alt 14.01.2011, 17:55
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
....

Michse ist allerdings auch nicht auf die Scheine gierig
Deswegen wirst du auch nie superheftig General...
__________________
gregor

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  #38  
Alt 14.01.2011, 18:01
elbeschlauchbootfahrer elbeschlauchbootfahrer ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Deswegen wirst du auch nie superheftig General...
Michse völlig Wurscht Rotkäppel reicht Boah für ne Kippe vielleicht

Aber ich habe gelesen nach 14 Tagen hört das Verlangen auf
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  #39  
Alt 14.01.2011, 18:16
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Ingo das siehst du falsch! Der Wagen ist so lange angemeldet, bis er ab-umgemeldet ist. Auch wenn du eine Veräusserungsanzeige ausgefüllt hast. Der Versicherung und die Zulassungsstelle kümment sich ummen Sch.. Zahlen muß der Versicherungsnehmer
Da muß ich dir leider widersprechen!
Als ich meinen Bmw verkauft habe, ist der angemeldet von dannen gegangen. Ich habe mir allerdings eine Kopie vom Ausweiß des Käufers gemacht. Am nächsten Tag habe ich den Kv, die Übernahmebestätigung und die Ausweißkopie zur Zulassungsstelle gemailt und gut wars gewesen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #40  
Alt 14.01.2011, 18:28
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Da ich Autos Gwerblich verkaufe weiß ich. Das auch wenn das nicht mehr Fahrzeugbrief heißt die Zulassungs teil 2(Fahrzeugbrief) den Besitzer ausmachen. Darum steht ja auch drauf nicht im Auto aufbewahren. Wenn Du das Auto mit allen Papieren abgiebst, hast du das Problem wenn er ihn nicht ummeldet das du beim Amt eine Gebühr zahlen mußt. Von den nicht bezahlen der restlichen Geldes ganz zu schweigen. Ich z.B. habe mal ein Auto verkauft das 6 Tage später gestohlen und in ein Gemeindehaus gesetzt wurde. Ich habe damit 4 Wochen zugesetzt.

MfG Chris
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  #41  
Alt 14.01.2011, 18:55
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  #42  
Alt 14.01.2011, 19:05
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Zitat:
Zitat von Wiepcke2007 Beitrag anzeigen
Da ich Autos Gwerblich verkaufe weiß ich. Das auch wenn das nicht mehr Fahrzeugbrief heißt die Zulassungs teil 2(Fahrzeugbrief) den Besitzer ausmachen. Darum steht ja auch drauf nicht im Auto aufbewahren. Wenn Du das Auto mit allen Papieren abgiebst, hast du das Problem wenn er ihn nicht ummeldet das du beim Amt eine Gebühr zahlen mußt. Von den nicht bezahlen der restlichen Geldes ganz zu schweigen. Ich z.B. habe mal ein Auto verkauft das 6 Tage später gestohlen und in ein Gemeindehaus gesetzt wurde. Ich habe damit 4 Wochen zugesetzt.

MfG Chris

Auch für dich, lies mal C4c im Zulassungsteil 2
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #43  
Alt 14.01.2011, 19:14
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Ich sag nur Wikipedia...was sollte sonst Beweisen wem das Auto gehört. Ein Kaufvertrag? Mach ich paar mit Dir und trotzdem gehört das Auto nicht Dir.

MfG Chris
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  #44  
Alt 14.01.2011, 20:45
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Zitat:
Zitat von Wiepcke2007 Beitrag anzeigen
Ich sag nur Wikipedia...was sollte sonst Beweisen wem das Auto gehört. Ein Kaufvertrag? Mach ich paar mit Dir und trotzdem gehört das Auto nicht Dir.

MfG Chris
... anscheinend hast du da aber selbst noch nicht nachgelesen.... (auf Seite 1 ist der Link dazu)

In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist fest vorgedruckt: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen. In anderen EG-Ländern kann dies anders sein.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Fahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe der Zulassungsbescheinigung II möglich, denn der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist kein Traditionspapier (BGH NJW 1978, 1854). Nach ständiger Rechtsprechung hat die Zulassungsbescheinigung Teil II aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. So ist der gutgläubige Erwerb eines Autos nicht möglich, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit übergeben wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine landläufige Ansicht vorherrscht, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verkörpere das Eigentum an dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion.
__________________
Gruß *


Nich dran fummeln wenn't löppt!

Geändert von Sternchen (14.01.2011 um 20:50 Uhr)
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  #45  
Alt 14.01.2011, 20:47
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Zitat:
Zitat von Wiepcke2007 Beitrag anzeigen
...was sollte sonst Beweisen wem das Auto gehört. Ein Kaufvertrag?...
Kaufvertrag zzgl. Quittung(en) über komplette Zahlung des vereinbarten Preises.

Wie ist es beim Boot?
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gregor

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  #46  
Alt 14.01.2011, 20:51
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Was behält denn die Bank wenn ihr ein Auto Finanziert? Ich glaub mach ich was falsch in der Branche.

MfG Chris
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  #47  
Alt 14.01.2011, 21:58
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Moin,

Zitat:
Zitat von Wiepcke2007 Beitrag anzeigen
Was behält denn die Bank wenn ihr ein Auto Finanziert? Ich glaub mach ich was falsch in der Branche.
Die behalten schon die ZB2 ein, korrekt. Und sei es nur, weil eben immer noch 90% der Bevölkerung glaubt, damit sei die Bank dann Eigentümer und das müßte so sein. Insofern erfüllt dieses Vorgehen der Banken ja auch ganz gut seinen Zweck. Ganz abgesehen davon, daß es für den Schuldner "wenn es finanziell mal eng wird" nicht ganz so simpel ist, das Auto mal eben zu verticken, ohne daß die Bank es merkt.

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #48  
Alt 14.01.2011, 22:05
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Keine Ahnung. Früher den Brief, heute eine Kreditausfallversicherung /Lebensversicherung und ggf. verlangt sie eine Vollkasko und schickt an die Versicherung einen Sicherungsschein.

Die Sicherstellung der ZulBescheinigung2 dient, wenn, nur als vorbeugende Maßnahme, dass du das Auto nicht ohne ihr Wissen veräußern kannst. Das hängt aber auch vom Kunden, sprich von der Risikobewertung ab. Meine Bank wollte das nicht.

Trotzdem gilt die Bank nicht automatisch als Eigentümer. Ein Eigentümer kann mit seinem Auto machen was er will. Auch beim früheren Kfz-Brief haben den Banken teilweise haben wollen, standen aber trotzdem nicht drin.

Heute sind diese Papiere als "Sicherheit" nicht mehr so viel wert , vielleicht verzichten da auch deswegen viele Banken auf die aufwändige Hinterlegung.
__________________
gregor

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  #49  
Alt 14.01.2011, 22:34
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Moin,

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Du würdest also die Originalpapiere eines abgemeldeten Jahreswagen Phaeton für 10% des aktuellen Wertes und einen unterschriebenen Kaufvertrag des Fahrzeugs ohne vernünftige Legitimation (ist ja weiter weg) wegschicken? Am besten noch gegen Fax / Mail.
Ja. Habe ich doch gerade geschrieben. Schlimmstenfalls (nehmen wir mal Dein Beispiel) habe ich ein Stück grünes Papier gegen ca. 6.500,-€ eingetauscht. So what? Jemandem, der mir 10% von 65.000,-€ (oder auch nur von 10.000,-)vorab übeweist, bringe ich auch soviel Vertrauen entgegen, daß ich ihm ein Dokument zuschicke, dessen Wiederbeschaffung mich ungünstigstenfalls 100,-€ und etwas Lauferei kostet. Und aus meiner Praxis heraus behaupte ich einfach mal, daß das in Zeiten des Internetverkaufs bei Online-Händlern Gang und Gäbe ist. Natürlich bin ich nicht so blauäugig, daß ich einen Unbekannten mit Brief UND Auto vom Hof ziehen lasse, nachdem er 10% angezahlt hat, das stand aber hier ja auch gar nicht zur Debatte. Hier ging es nur um die Frage:
"Was kann mir passieren, wenn ich jemandem vorab meine Papiere schicke, nachdem er mir 10% des Kaufpreises überwiesen hat?" Und das Risiko ist nun wirklich überschaubar.

Daß man zu dieser Art von Handling eine andere Einstellung hat, wenn man alle paar Jahre mal seinen Privatwagen bei Autoscout verscherbelt und ansonsten mit dieser Materie völlig unbelastet ist, wird wohl so sein; geschenkt. Andererseits ist die Basis eines jeden Geschäfts immer noch Vertrauen, nicht Mißtrauen, auch wenn das heute durchaus mal in die Hose gehen kann. Natürlich gibt es genügend schräge Vögel, die auf den verschiedensten Maschen reiten, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Gegen die hilft entweder eine ausreichende Menge Erfahrung um sie zu erkennen (auch nicht immer), oder man inseriert erst gar nicht online oder überregional.

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Dir ist schon klar, was man mit den Originalpapieren macht / machen könnte? Dir ist bekannt, dass viele Totalschäden nur wegen der Papiere angekauft werden, wobei die ausdrücklich nicht entwertet sein dürfen?
Klar. Und sein Altfahrzeug konnte er nicht in Zahlung geben, weil das als Fluchtfahrzeug nach gelungenem Banküberfall im Rhein versenkt wurde, direkt nachdem er auf der Flucht damit zwei Polizisten, eine Schwangere und einen Hund überfahren hat. Jetzt muß man nur aufpassen, daß der Käufer einem die restlichen 90% bei Abholung nicht in markierten Scheinen unterjubelt.. Das war's was ich meinte, als ich weiter oben von Paranoia sprach

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ich kann ja mal ein bisschen Werbung für dich machen, schick mir mal deine Adresse!
Findest Du unter www.autohaus-eggers.de Meine Bankverbindung steht übrigens auch auf jeder meiner Rechnungen, falls dir die Frage auch noch kommt.

mfg
Martin
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Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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Alt 14.01.2011, 23:25
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Mork Mork ist offline
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Martin:

Danke!

Immer so ein Gewese um eine so alltägliche Sache wie einen Gebrauchtgebrauchsgegenstandsverkauf.

Ein geileres Geschäft als 6,5 k€ gegen grünes Papier gibt's nur schwer

Solange das Auto bei mir ist und der Käufer keinen Zahlbeleg hat kann er gerne 20 grüne Papiere haben, das juckt mich nicht.
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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