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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 23.09.2010, 19:13
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Sollte es zur Anzeige kommen reicht für die Beweisführung ein Foto vom Boot mit Kennzeichen und der zweifelsfreien OW. (hier die Gleitfahrt ) Haftbar ist der eingetragene Halter. Hab ich leider persönlich schon durch.
Schwachsinn !!

Wie schon oben geschrieben, Dein Bekannter muss mit garnix rechnen.

Er kann deswegen nicht belangt werden, da die Geschwindigkeit nicht

feststellbar ist. Punkt !
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Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
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  #27  
Alt 23.09.2010, 19:28
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pottkieker pottkieker ist offline
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Und welche Folgen ergaben sich daraus für dich ?
Vorgeworfen wurde mir Sachbeschädigung (Wellenschlag) die ich durch die überhöhter Geschwindigkeit an der Uferbefestigung verursacht habe. Aussagekräftiges Foto und Anzeige wurde von einem Angler gemacht. Bezahlen mußte ich 40 Euro. Und bin dabei noch ganz gut wegekommen, so denke ich.
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Gruß Hans
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  #28  
Alt 23.09.2010, 19:29
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Schwachsinn !!

Wie schon oben geschrieben, Dein Bekannter muss mit garnix rechnen.

Er kann deswegen nicht belangt werden, da die Geschwindigkeit nicht

feststellbar ist. Punkt !
Da lehnst du dich jetzt aber weit aus dem Fenster. ...
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  #29  
Alt 23.09.2010, 19:33
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Gilt bei Verstößen beim Boot fahren nicht
wie im Straßenverkehr die Fahrerhaftung ?
Die Halterhaftung gilt beim Auto ja auch nur im
ruhenden Verkehr (Parkverstöße und Ähnliches).
Weiß ich nicht. Ich war einsichtig und nicht bestrebt ein Bußgeld oder Gerichtsverfahren zu provozieren. Bußgeld hätte ja schon ein paar 100 Euro gekostet. Gleitfahrt ist zweifelsfrei erst über 15 km möglich und 9 kmh waren erlaubt.
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  #30  
Alt 23.09.2010, 19:33
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Da lehnst du dich jetzt aber weit aus dem Fenster. ...
Definitiv nicht !
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  #31  
Alt 23.09.2010, 19:33
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Ich fotografiere manchmal auf der Autobahn auch die Drängler, die 5m hinter mir sind.
Anzeigen tue ich sie nie...aber dein "Sch eißgefühl" im Bauch haben die dann auch immer
Du solltest mal lieber dieses Pedal unten rechts suchen anstatt die Kamera Dann bist Du nämlich auch so schnell, dass DIr niemand im Kofferaum "Bescheid sagen muss, dass Parken auf der linken Spur nicht erlaubt ist
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Liebe Grüße

Andreas
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  #32  
Alt 23.09.2010, 19:46
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Schwachsinn !!

Wie schon oben geschrieben, Dein Bekannter muss mit garnix rechnen.

Er kann deswegen nicht belangt werden, da die Geschwindigkeit nicht

feststellbar ist. Punkt !
Ich wüsch Dir noch viel Spass beim Wassersport
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Gruß Hans
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  #33  
Alt 23.09.2010, 19:48
Fortune Fortune ist offline
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Standard ich hab mal das foto besorgt!!!

das sind doch sicher nur etwas über 12 kmh
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hummel hummel, mors mors !!

Gruß aus Hamburg
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  #34  
Alt 23.09.2010, 19:54
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Ich wüsch Dir noch viel Spass beim Wassersport
Den habe ich, weil ich mich an die Geschwindigkeits- wie auch die anderen

Vorschriften halte ! Hat aber nix mit der Frage dieses Threads zu tun.

Aber Du könntest ja mal erklären (wenn Du schon abschweifst), wie der

Angler in Deinem Fall die Fotostrecke presentiert hat. Also 1. Foto Ufer noch

heile, 2. Foto Du mit Boot wellenmachend , 3. Foto Ufer zerstört.

Ich lach mich ...........
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Gruß Jörg
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  #35  
Alt 23.09.2010, 19:55
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Vorgeworfen wurde mir Sachbeschädigung (Wellenschlag) die ich durch die überhöhter Geschwindigkeit an der Uferbefestigung verursacht habe. Aussagekräftiges Foto und Anzeige wurde von einem Angler gemacht. Bezahlen mußte ich 40 Euro. Und bin dabei noch ganz gut wegekommen, so denke ich.

Falls überhaupt was kommt, denke ich auch, daß es besser ist,
ein kleines Verwarnungsgeld zu bezahlen, als einen Prozeß
zu verlieren und dann mit Bußgeld und evtl. Führerscheinentzug
bestraft zu werden.

Mein Boot z. B. verursacht bei 12 km/h eine deutlich größere
Heckwelle als z. B. bei Gleitfahrt mit ca. 30 km/h.
Wenn ich mal auf dem Kanal so mit ca. 9-10 km/h fahre,
habe ich eine relativ kleine Heckwelle. Bei 12-13 km/h ist die
Heckwelle für so ein kleines Boot doch schon enorm groß.
Da würde ich bei Gleitfahrt deutlich weniger die Uferbefestigung
strapazieren, als bei den erlaubten 12 km/h.
Ich überlege schon, ob ich mit Hydrofoils oder Trimmklappen
bei langsamer Fahrt besser zurechtkomme.
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  #36  
Alt 23.09.2010, 19:58
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
F...
Wenn ich mal auf dem Kanal so mit ca. 9-10 km/h fahre,
habe ich eine relativ kleine Heckwelle. Bei 12-13 km/h ist die
Heckwelle für so ein kleines Boot doch schon enorm groß.
...
Ja und? Was hindert Dich daran, Dich zivilisiert zu benehmen und so 9...10 km/h zu fahren?
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  #37  
Alt 23.09.2010, 20:00
Graf Koks Graf Koks ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ja und? Was hindert Dich daran, Dich zivilisiert zu benehmen und so 9...10 km/h zu fahren?
Hab' ich was anderes gemacht ?
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  #38  
Alt 23.09.2010, 20:02
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VirginWood VirginWood ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortune Beitrag anzeigen
das sind doch sicher nur etwas über 12 kmh
Beweist gar nix!
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  #39  
Alt 23.09.2010, 20:05
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Frank, ich hab mal ein bißchen gekramt, vielleicht hilft es :

Das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 21.07.2003 - 2 Ss Owi 388/02) hat entschieden:
Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns. Eine Mitwirkung von Privatpersonen ist nur möglich, wenn die Verwaltungsbehörde "Herrin" des Verfahrens bleibt. Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde nicht nur Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben


So, nun hol ich mir Chips.......
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Alt 23.09.2010, 20:07
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
So, nun hol ich mir Chips.......
Hol dir lieber noch mal die Tastatur und suche nach so was aus dem Bootsbereich.

Das kannst du nicht mit Straßenparagraphen abhandeln!
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  #41  
Alt 23.09.2010, 20:19
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Den habe ich, weil ich mich an die Geschwindigkeits- wie auch die anderen

Vorschriften halte ! Hat aber nix mit der Frage dieses Threads zu tun.

Aber Du könntest ja mal erklären (wenn Du schon abschweifst), wie der

Angler in Deinem Fall die Fotostrecke presentiert hat. Also 1. Foto Ufer noch

heile, 2. Foto Du mit Boot wellenmachend , 3. Foto Ufer zerstört.

Ich lach mich ...........
Da ich denke das ich noch in der glücklichen Lage bin das allgemeine Leben gut zu überblicken habe ich nach all den o.g. Blödsinn zu fragen verzichtet. Mir ist klar das ich mit unangemessenem Wellenschlag die Uferbefestigung beschädige. Das Foto war eindeutig. Mir wurde keine konkrete Geschwindigkeitüberschreitung vorgeworfen. Daher war für mich auch keine Fotostrecke erforderlich um einsichtig zu sein und meinen Fehler einzugestehen.
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  #42  
Alt 23.09.2010, 20:25
Hendrik Hendrik ist offline
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Zitat:
Zitat von VirginWood Beitrag anzeigen
Beweist gar nix!
Ich sehe Geisterbäume!!!
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Gruß

Hendrik

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  #43  
Alt 23.09.2010, 20:31
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Frank, ich hab mal ein bißchen gekramt, vielleicht hilft es :

Das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 21.07.2003 - 2 Ss Owi 388/02) hat entschieden:
Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns. Eine Mitwirkung von Privatpersonen ist nur möglich, wenn die Verwaltungsbehörde "Herrin" des Verfahrens bleibt. Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde nicht nur Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben


So, nun hol ich mir Chips.......
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Hol dir lieber noch mal die Tastatur und suche nach so was aus dem Bootsbereich.

Das kannst du nicht mit Straßenparagraphen abhandeln!
Wolf, ich verstehe Jörgs Beitrag so, daß generell von
Ordnungswidrigkeiten bei dem OLG-Urteil die Rede ist.
Ich denke auch, daß es in dem Urteil um den
Straßenverkehr ging, aber ist das denn deiner Meinung
nach nicht auf andere Bereiche übertragbar ?
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  #44  
Alt 23.09.2010, 20:32
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen

.... , weil ich mich an die Geschwindigkeits- wie auch die anderen

Vorschriften halte !

Und damit Du auch weiterhin immer gut lachen kannst wünsche ich Dir eben viel Spass
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  #45  
Alt 23.09.2010, 20:36
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Wolf, ich verstehe Jörgs Beitrag so, daß generell von
Ordnungswidrigkeiten bei dem OLG-Urteil die Rede ist.
Ich denke auch, daß es in dem Urteil um den
Straßenverkehr ging, aber ist das denn deiner Meinung
nach nicht auf andere Bereiche übertragbar ?
Sicher ist dieses Urteil aus dem Straßenverkehr, tut aber nichts zur

Sache, weil es allgemein um die Einbeziehung von Privatpersonen und

ihr Mitwirken geht und unter welchen Umständen das überhaupt recht-

mäßig ist.

Und es ist übertragbar.
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Alt 23.09.2010, 20:40
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Zitat:
Zitat von pottkieker Beitrag anzeigen
Und damit Du auch weiterhin immer gut lachen kannst wünsche ich Dir eben viel Spass
Dann danke ich Dir.

Hat aber nur wenig mit gut lachen zu tun. Ich respektive Vorschriften,

wie auch andere Wassersportler, wie auch Uferzonen, Schutzzonen usw.

Sollte für jeden selbstverständlich sein, ohne Regeln geht es nicht. Und

ohne Leute, die diese Regeln überwachen auch nicht, ABER das sind

dann definitiv keine fotografierenden Privatpersonen !!!
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  #47  
Alt 23.09.2010, 20:41
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Zitat:
Zitat von Jörg 07 Beitrag anzeigen
Sicher ist dieses Urteil aus dem Straßenverkehr, tut aber nichts zur

Sache, weil es allgemein um die Einbeziehung von Privatpersonen und

ihr Mitwirken geht und unter welchen Umständen das überhaupt recht-

mäßig ist.

Und es ist übertragbar.
Das glaubst du doch selber nicht...
Da steht Aussage gegen Aussage.

Und übrigens hab ich genau gesehen, dass der Frank genau 9,6 Km schnell war...so ...ich schwööör
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  #48  
Alt 23.09.2010, 20:43
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Zitat:
Zitat von Graf Koks Beitrag anzeigen
Wolf, ich verstehe Jörgs Beitrag so, daß generell von
Ordnungswidrigkeiten bei dem OLG-Urteil die Rede ist.
Ich denke auch, daß es in dem Urteil um den
Straßenverkehr ging, aber ist das denn deiner Meinung
nach nicht auf andere Bereiche übertragbar ?
Les dir mal die Urteilsbegründung durch und urteile selbst ob das auf den Fall übertragbar ist.
Auszug:
Zitat:
In dem vorliegenden Fall waren die Voraussetzungen für die Mitwirkung von Privatpersonen bei Geschwindigkeitsmessungen nicht gewahrt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts konnte der Leiter des Ordnungsamtes das Messverfahren nicht kontrollieren, da er keine eigenen Kenntnisse über den Umgang mit den Messgeräten hatte. Die Auswertung der Messergebnisse erfolgte auch nicht durch die Ordnungsbehörde, sondern durch den Zeugen Ka.. Dieser ist nicht als Bediensteter der Gemeinde anzusehen, da er - nach den Feststellungen - trotz seines „Arbeitsvertrages“ weder räumlich noch organisatorisch in die Verwaltung der Gemeinde K... integriert war. Das ergibt sich auch daraus, dass er nach wie vor Geschäftsführer der Firma L. GmbH war und mit noch fünf anderen Gemeinden ähnliche Verträge wie mit der Gemeinde K... abgeschlossen hatte.
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  #49  
Alt 23.09.2010, 20:47
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Zitat:
Zitat von Hendrik Beitrag anzeigen
Ich sehe Geisterbäume!!!
Dafür, das es nur 1min gedauert hat, darf da ruhig mal ein Geisterbaum stehen
Aber wenn du mal was brauchst, so als Beweis, mache ich es dir so das nicht ein einziger Pixel geistert
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  #50  
Alt 23.09.2010, 20:51
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Hi Frank!

So, habe jetzt mal alles gelesen hier und ein bekannte von mir angerufen...die ist Anwälten. Also: Dein bekannter kann sich zurück lehnen wenn:

1. kein Zeuge neben dem Fotografen stand, der bestätigen kann dass es eine Gleitfahrt war
2. wenn dem so ist kann nur eine Ordnungswiedrigkeit ausgesprochen werden weil
A. Geschwindigkeiten von über 6 km/h nachweislich nicht von Menschen eingeschätz werden können
B. Somit eine Radarmessung hätte durchgeführt werden
C. ein klar erkennbarer Referenzpunkt (z.B. ein Schild am Kanal) gegeben sein muss

Selbst wenn das alles gegeben sein sollte. Da Foto als Beweis gilt erstmal nicht...nicht ohne Zeuge.
...und im Zweifel FÜR den Angeklagten...

Also alles gut....allerdings würde ich nicht nochmal an dieser Stelle gasgeben....sag das Deinem Bekannten....
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