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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Wie schon oben geschrieben, Dein Bekannter muss mit garnix rechnen. Er kann deswegen nicht belangt werden, da die Geschwindigkeit nicht feststellbar ist. Punkt !
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#27
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Vorgeworfen wurde mir Sachbeschädigung (Wellenschlag) die ich durch die überhöhter Geschwindigkeit an der Uferbefestigung verursacht habe. Aussagekräftiges Foto und Anzeige wurde von einem Angler gemacht. Bezahlen mußte ich 40 Euro. Und bin dabei noch ganz gut wegekommen, so denke ich.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#28
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Da lehnst du dich jetzt aber weit aus dem Fenster. ...
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#29
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Weiß ich nicht. Ich war einsichtig und nicht bestrebt ein Bußgeld oder Gerichtsverfahren zu provozieren. Bußgeld hätte ja schon ein paar 100 Euro gekostet. Gleitfahrt ist zweifelsfrei erst über 15 km möglich und 9 kmh waren erlaubt.
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer
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#30
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#31
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Du solltest mal lieber dieses Pedal unten rechts suchen anstatt die Kamera Dann bist Du nämlich auch so schnell, dass DIr niemand im Kofferaum "Bescheid sagen muss, dass Parken auf der linken Spur nicht erlaubt ist
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Liebe Grüße Andreas -------------------------------------------- Wer Lust hat auf "schnelle Videos": http://www.youtube.com/profile?user=...er&view=videos
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#32
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Ich wüsch Dir noch viel Spass beim Wassersport
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#33
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ich hab mal das foto besorgt!!!
das sind doch sicher nur etwas über 12 kmh
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Fortune hummel hummel, mors mors !! Gruß aus Hamburg
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#34
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Den habe ich, weil ich mich an die Geschwindigkeits- wie auch die anderen
Vorschriften halte ! Hat aber nix mit der Frage dieses Threads zu tun. Aber Du könntest ja mal erklären (wenn Du schon abschweifst), wie der Angler in Deinem Fall die Fotostrecke presentiert hat. Also 1. Foto Ufer noch heile, 2. Foto Du mit Boot wellenmachend , 3. Foto Ufer zerstört. Ich lach mich ...........
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#35
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Zitat:
Falls überhaupt was kommt, denke ich auch, daß es besser ist, ein kleines Verwarnungsgeld zu bezahlen, als einen Prozeß zu verlieren und dann mit Bußgeld und evtl. Führerscheinentzug bestraft zu werden. Mein Boot z. B. verursacht bei 12 km/h eine deutlich größere Heckwelle als z. B. bei Gleitfahrt mit ca. 30 km/h. Wenn ich mal auf dem Kanal so mit ca. 9-10 km/h fahre, habe ich eine relativ kleine Heckwelle. Bei 12-13 km/h ist die Heckwelle für so ein kleines Boot doch schon enorm groß. Da würde ich bei Gleitfahrt deutlich weniger die Uferbefestigung strapazieren, als bei den erlaubten 12 km/h. Ich überlege schon, ob ich mit Hydrofoils oder Trimmklappen bei langsamer Fahrt besser zurechtkomme. |
#36
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Ja und? Was hindert Dich daran, Dich zivilisiert zu benehmen und so 9...10 km/h zu fahren?
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#37
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Hab' ich was anderes gemacht ?
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#38
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#39
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Frank, ich hab mal ein bißchen gekramt, vielleicht hilft es :
Das OLG Frankfurt am Main (Beschl. v. 21.07.2003 - 2 Ss Owi 388/02) hat entschieden: Die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten ist eine typische Hoheitsaufgabe aus dem Kernbereich staatlichen Handelns. Eine Mitwirkung von Privatpersonen ist nur möglich, wenn die Verwaltungsbehörde "Herrin" des Verfahrens bleibt. Bei Geschwindigkeitsmessungen muss die Behörde nicht nur Ort, Zeit, Dauer und Häufigkeit der Messungen vorgeben, sondern auch den eigentlichen Messvorgang durch eigene ausgebildete Mitarbeiter kontrollieren, um gegebenenfalls einschreiten zu können. Schließlich muss die Auswertung der Messergebnisse der Ordnungsbehörde vorbehalten bleiben
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#40
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Hol dir lieber noch mal die Tastatur und suche nach so was aus dem Bootsbereich.
Das kannst du nicht mit Straßenparagraphen abhandeln! |
#41
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
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Gruß Hendrik
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#43
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Ordnungswidrigkeiten bei dem OLG-Urteil die Rede ist. Ich denke auch, daß es in dem Urteil um den Straßenverkehr ging, aber ist das denn deiner Meinung nach nicht auf andere Bereiche übertragbar ? |
#44
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Und damit Du auch weiterhin immer gut lachen kannst wünsche ich Dir eben viel Spass
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Gruß Hans Folge dem Fluß und finde das Meer |
#45
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Sache, weil es allgemein um die Einbeziehung von Privatpersonen und ihr Mitwirken geht und unter welchen Umständen das überhaupt recht- mäßig ist. Und es ist übertragbar.
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#46
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Zitat:
Hat aber nur wenig mit gut lachen zu tun. Ich respektive Vorschriften, wie auch andere Wassersportler, wie auch Uferzonen, Schutzzonen usw. Sollte für jeden selbstverständlich sein, ohne Regeln geht es nicht. Und ohne Leute, die diese Regeln überwachen auch nicht, ABER das sind dann definitiv keine fotografierenden Privatpersonen !!!
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#47
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Zitat:
Da steht Aussage gegen Aussage. Und übrigens hab ich genau gesehen, dass der Frank genau 9,6 Km schnell war...so ...ich schwööör
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#48
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Zitat:
Auszug: Zitat:
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#49
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Dafür, das es nur 1min gedauert hat, darf da ruhig mal ein Geisterbaum stehen
Aber wenn du mal was brauchst, so als Beweis, mache ich es dir so das nicht ein einziger Pixel geistert
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#50
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Hi Frank!
So, habe jetzt mal alles gelesen hier und ein bekannte von mir angerufen...die ist Anwälten. Also: Dein bekannter kann sich zurück lehnen wenn: 1. kein Zeuge neben dem Fotografen stand, der bestätigen kann dass es eine Gleitfahrt war 2. wenn dem so ist kann nur eine Ordnungswiedrigkeit ausgesprochen werden weil A. Geschwindigkeiten von über 6 km/h nachweislich nicht von Menschen eingeschätz werden können B. Somit eine Radarmessung hätte durchgeführt werden C. ein klar erkennbarer Referenzpunkt (z.B. ein Schild am Kanal) gegeben sein muss Selbst wenn das alles gegeben sein sollte. Da Foto als Beweis gilt erstmal nicht...nicht ohne Zeuge. ...und im Zweifel FÜR den Angeklagten... Also alles gut....allerdings würde ich nicht nochmal an dieser Stelle gasgeben....sag das Deinem Bekannten....
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______________________________________________ Genitiv ins Wasser, weil es dativ ist! Gruß Niko |
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