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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat Wikipedia:
" Diese Einführung sollte die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren vereinheitlichen sowie den Datenschutz verbessern " wegen der EU und Reifen fallen unter Datenschutz ![]()
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de
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#27
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Nun bleibt die frage ob die 185.... weitere Angaben wären hilfreich, denn auch serienmässig sind... denn wenn es zb Niederquerschnittsreifen sind muss es eingetragen werden sieh auszug:
Nachträglich, also nicht serienmäßig angebrachte Rad- / Reifenkombinationen, die nach § 19 III bzw. § 19 II i.V.m. § 21 StVZO abgenommen wurden und vor der Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen bereits in den alten Fahrzeugschein eingetragen wurden, müssen bei der Umschreibung in die neue Zul-besch. I übernommen werden. Nun ist die frage, angenommen es sind 185/45R13 montiert, diese sind nicht Serie und müssen eingetragen werden... kenne das nur aus dem Tuningbereich und ich musste bis heute alles eintragen lassen was Reifen angeht... Nur mit der Angabe 185 kann man die frage nicht zufriedendstellend beantworten denn die gesamte Rad/Reifen-Kombi ist ausschlaggebend... Und Serie ist das was bei auslieferung des Fahrzeuges montiert war bzw. ist... Und auch wenn ich nur den Felgendurchmesser ändere kann es sein das dies Eingetragen werden muss, evtl. sogar Tachoangleichung je nach Fahrzeugtyp Geändert von icheben82 (25.08.2010 um 12:34 Uhr) |
#28
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![]() Zitat:
Ist so wie im alten "Brief" und in der Betriebsanleitung "Serie". Ich kann mir halt die restlichen Zahlen nie merken (185/60R14 bzw 165/70R14 ist´s glaub). Also ich seh rechtlich kein Problem und alles ist "normal" nur halt zum Kopfschütteln. Was hätt des die Tante gekostet die 2. reifengrösse noch reinzutippsen. Naja ![]() |
#29
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![]() Zitat:
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour
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#30
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Nur mit der genauen beschreibung der Rad/Reifen-Kombi kann man die frage beantworten... Denn wenn 185/50R14 Serie ist dann heisst es noch lange nicht das 185/45R13 auch Serie ist...
![]() Aber wenn Du sagst die rad/Reifen-kombi steht so drinn in der Anleitung dann gibt es keine Probleme... |
#31
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Aber nur in Deutschland, in anderen Ländern werden alle Reifengrößen reingeschrieben....
Ne Kontrolle diesbezüglich ist ja unwahrscheinlich aber wenn, dann wirds im Ausland bestimmt köstlich. Ich lad schonmal meine EC-Karte auf ![]() ![]() |
#32
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![]() Zitat:
![]() ich bin zwar weder KFZ- noch Bootsbauermeister, habe aber in meine akademischen Ausbildung gelernt, das "eine Quelle zitieren" heisst den ursprung zu finden, in diesem Fall wäre das der gesetzestekt oder Richtlinien auf der Seite der Dekra o. ähnliches.
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#33
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#34
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![]() Zitat:
![]() ![]() Es geht um Serien-Kombi Auto/4 Räder/4 Reifen Und im Kofferraum liegt ein Notrad 135/....., aber gut das braucht glaub ich echt nicht extra in den Papieren stehen ![]() ![]() |
#35
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![]() ![]() Einfache klare Ansagen. Und die hab ich ![]() ![]() |
#36
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Gruß Walter |
#37
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Polizist: Hr Fraenki, ihre Reifen sind nicht eingetragen, sie könne so nicht weiterfahren (alternativ, das gibt ein Knöllchen) ![]() Frankie: Aber, im Boote-Forum haben Sie gesagt, daß ich andere Reifengrößen nicht eintragen lassen brauch. ![]()
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#38
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Glaube es, oder laß es sein, dieser Nachweis (bzw die COC-Dokumentation des Fahrzeuges) sind NICHT Mitführungspflichtig. PUNKT !!
Es ist an dem Polizisten bzw. HU-Prüfer Dir nachzuweisen, daß die Bereifung falsch ist.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#39
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![]() Zitat:
Was da nicht drinnen steht, ist im Sinne der gebotenen Rechtssicherheit im Lande auch nicht ahndungsfähig. Im Übrigen wird normiertes Recht ständig akualisiert durch Richterrecht, sofern sich Handlungsbedarf im Sinne eines Klageanspruchs- oder Rechtsschutzbedürfnisses ergibt. Und bitte nicht streiten. Jeder soll mit seiner Meinung glücklich werden. ![]() Für mich ist das Thema jetzt beendet. Gruß Walter |
#40
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hier auf Seite 1 unter "Mitführungspflicht" auch nochmal nach zu lesen:
http://www.lrasw.de/download/Info_ne...eugpapiere.pdf für mich ist dann das Thema hier auch beendet.
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Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
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#41
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![]() Zitat:
Bei Neuwagen gibts eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung die mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mitzuführen ist. Dort stehen wieder alle Reifengrössen unter Punkt 50 drin. Zitat aus ADAC: "Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen. Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen." http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/re...#atcm:8-168346
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Gruß Axel ![]() wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de |
#42
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![]() Zitat:
Alles weitere was man erggogeln kann sagt doch das selbe wie du. Danke ![]() |
#43
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Wahr ist aber wohl schon was die Zul-stelle und der TÜV und das BF mir so erzählen. Rechtsanwalt werd ich deswegen aber nicht. ![]() ![]() |
#44
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Zitat:
![]() ![]() ![]() (Mal angenommen Handbuch etc habe ich nicht und der Hersteller antwortet nicht auf Anfragen)
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#45
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Laaaaange rede, kurzer Sinn:
Lass die Reifen lieber eintragen, es geht um ein Fahranfänger und wenn er an einem Sternejäger geriet kann es ganz schnell nach hinten los gehen und prompt wird die Probezeit verlängert wegen fahrens ohne Versicherungschutzes... Auch wenn es jetzt so sein mag wegen der Eintragung, ist es noch lange nicht gesagt das gerade der Sternejäger dies auch weiss bzw. annimmt... Eben zum Tüv 45,-€ blechen und es ist Ruhe und kann nichts passieren... (sollte es Wert sein) Und kein Poli. wird die Serienangaben jedes Fahrzeuges mit sich führen, also woher soll er wissen was erlaubt ist und was nicht...
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#46
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Du gibst mir Deine Schlüsselnummern 2.1 und 2.2 und ich sag es Dir. Habe in meinem Profil auch den Beruf nicht ausgelassen......
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#47
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#48
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![]() Zitat:
Achso, und wenn der Sohnemann angehalten wird kann er Dich anrufen und die Polizei glaubt natürlich jedem am telefon... Und wie dann hat der Sternejäger pech gehabt??? Wer wohl pech hat wenn der Sternejäger sich auf die hinterbeine stellt und dem Jungen ein rein drücken will... und dann noch ein doofer spruch und die fangen richtig an zu suchen... und glaube mir, die finden was... Mein vater ist Hauptkomissar und ist auch mal klein angefangen der hat mir genug erzählt... die können einem gerade wenns um Autos geht das Leben richtig schwer machen wenn Sie wollen...
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#49
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#50
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Es gibt von den Reifenherstellern, Fahrzeugherstellern, TÜV usw.,
Kataloge, in denen die zulässigen Felgen / Reifen aufgeführt sind. http://www.tuev-hessen.de/e27/e82/e1212/index_ger.html Ähnliches gibt es auch für anderes Zubehör. Wenn die Teile in den Freigabekatalogen aufgeführt sind, braucht man nichts eintragen zu lassen und braucht auch kein Stück Papier zusätzlich mitzuführen !!!!! Da kann der Polizist einen Kopfstand machen - von mir kriegt er keine Eintragung solcher Teile zu sehen. .........oder soll ich etwa, um der Polizei das Suchen zu erleichtern, mein Geld für eine unnötige TÜV-Abnahme und für die Gebühren beim Straßenverkehrsamt ausgeben ? Damit gewinnst du jeden Prozeß. |
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