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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 25.08.2010, 12:28
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Antaris Antaris ist offline
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
...Bürokratie Warum ändert man was, dass gar keine Probleme gemacht hat
Zitat Wikipedia:


" Diese Einführung sollte die unterschiedlichen nationalen Zulassungsprozeduren vereinheitlichen sowie den Datenschutz
verbessern "

wegen der EU

und Reifen fallen unter Datenschutz
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Gruß
Axel

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  #27  
Alt 25.08.2010, 12:28
icheben82
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Nun bleibt die frage ob die 185.... weitere Angaben wären hilfreich, denn auch serienmässig sind... denn wenn es zb Niederquerschnittsreifen sind muss es eingetragen werden sieh auszug:

Nachträglich, also nicht serienmäßig angebrachte Rad- / Reifenkombinationen, die nach § 19 III bzw. § 19 II i.V.m. § 21 StVZO abgenommen wurden und vor der Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen bereits in den alten Fahrzeugschein eingetragen wurden, müssen bei der Umschreibung in die neue Zul-besch. I übernommen werden.

Nun ist die frage, angenommen es sind 185/45R13 montiert, diese sind nicht Serie und müssen eingetragen werden... kenne das nur aus dem Tuningbereich und ich musste bis heute alles eintragen lassen was Reifen angeht...

Nur mit der Angabe 185 kann man die frage nicht zufriedendstellend beantworten denn die gesamte Rad/Reifen-Kombi ist ausschlaggebend... Und Serie ist das was bei auslieferung des Fahrzeuges montiert war bzw. ist... Und auch wenn ich nur den Felgendurchmesser ändere kann es sein das dies Eingetragen werden muss, evtl. sogar Tachoangleichung je nach Fahrzeugtyp

Geändert von icheben82 (25.08.2010 um 12:34 Uhr)
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  #28  
Alt 25.08.2010, 12:34
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Nun bleibt die frage ob die 185.... weitere Angaben wären hilfreich, denn auch serienmässig sind... denn wenn es zb Niederquerschnittsreifen sind muss es eingetragen werden sieh auszug:

Nachträglich, also nicht serienmäßig angebrachte Rad- / Reifenkombinationen, die nach § 19 III bzw. § 19 II i.V.m. § 21 StVZO abgenommen wurden und vor der Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigungen bereits in den alten Fahrzeugschein eingetragen wurden, müssen bei der Umschreibung in die neue Zul-besch. I übernommen werden.

Nun ist die frage, angenommen es sind 185/45R13 montiert, diese sind nicht Serie und müssen eingetragen werden... kenne das nur aus dem Tuningbereich und ich musste bis heute alles eintragen lassen was Reifen angeht...

Nur mit der Angabe 185 kann man die frage nicht zufriedendstellend beantworten denn die gesamte Rad/Reifen-Kombi ist ausschlaggebend...
Ist die serienmässige Bereifung (Auslieferzustand) Auto hat nur 40tkm Kurzstrecke in 8 Jahren geschafft.

Ist so wie im alten "Brief" und in der Betriebsanleitung "Serie". Ich kann mir halt die restlichen Zahlen nie merken (185/60R14 bzw 165/70R14 ist´s glaub).

Also ich seh rechtlich kein Problem und alles ist "normal" nur halt zum Kopfschütteln. Was hätt des die Tante gekostet die 2. reifengrösse noch reinzutippsen. Naja
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  #29  
Alt 25.08.2010, 12:35
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
der Prüfer hat sicher nach dem Gutachten gesucht ....

ne ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) braucht nicht eingetragen zu werden ..
Stimmt jetzt wo du es sagst
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  #30  
Alt 25.08.2010, 12:37
icheben82
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Nur mit der genauen beschreibung der Rad/Reifen-Kombi kann man die frage beantworten... Denn wenn 185/50R14 Serie ist dann heisst es noch lange nicht das 185/45R13 auch Serie ist...

Aber wenn Du sagst die rad/Reifen-kombi steht so drinn in der Anleitung dann gibt es keine Probleme...
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  #31  
Alt 25.08.2010, 12:38
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen

wegen der EU

und Reifen fallen unter Datenschutz
Aber nur in Deutschland, in anderen Ländern werden alle Reifengrößen reingeschrieben....

Ne Kontrolle diesbezüglich ist ja unwahrscheinlich aber wenn, dann wirds im Ausland bestimmt köstlich. Ich lad schonmal meine EC-Karte auf
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  #32  
Alt 25.08.2010, 12:38
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Hast Du kein Google, wo Du Suchbegriffe eingeben kannst?

http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559

Gruß Walter
Toll, in einem Forum ein anderes Forum zitieren

ich bin zwar weder KFZ- noch Bootsbauermeister, habe aber in meine akademischen Ausbildung gelernt, das "eine Quelle zitieren" heisst den ursprung zu finden, in diesem Fall wäre das der gesetzestekt oder Richtlinien auf der Seite der Dekra o. ähnliches.
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  #33  
Alt 25.08.2010, 12:40
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Hallo Hendrik!

Lies mal.

http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=40559

Gruß Walter
Selber Link, selbes Forum, selber quatsch. Das ist keine Quelle !!!!!
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  #34  
Alt 25.08.2010, 12:41
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Nur mit der genauen beschreibung der Rad/Reifen-Kombi kann man die frage beantworten... Denn wenn 185/50R14 Serie ist dann heisst es noch lange nicht das 185/45R13 auch Serie ist...
Das hab ich verstanden
Es geht um Serien-Kombi Auto/4 Räder/4 Reifen

Und im Kofferraum liegt ein Notrad 135/....., aber gut das braucht glaub ich echt nicht extra in den Papieren stehen
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  #35  
Alt 25.08.2010, 12:44
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Toll, in einem Forum ein anderes Forum zitieren

ich bin zwar weder KFZ- noch Bootsbauermeister, habe aber in meine akademischen Ausbildung gelernt, das "eine Quelle zitieren" heisst den ursprung zu finden, in diesem Fall wäre das der gesetzestekt oder Richtlinien auf der Seite der Dekra o. ähnliches.
Ne Doktorarbeit von nem Wissenschaftler höherer Qualifikation wollt ich doch aber gar nicht haben
Einfache klare Ansagen.
Und die hab ich
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  #36  
Alt 25.08.2010, 13:01
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ne Doktorarbeit von nem Wissenschaftler höherer Qualifikation wollt ich doch aber gar nicht haben
Einfache klare Ansagen.
Und die hab ich
Du musst doch nur einmal die verlinkten OLG-Urteile durchlesen, auf die Bezug genommen wird. Richterrecht ist auch geltendes Recht.

Gruß Walter
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  #37  
Alt 25.08.2010, 13:02
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ne Doktorarbeit von nem Wissenschaftler höherer Qualifikation wollt ich doch aber gar nicht haben
Einfache klare Ansagen.
Und die hab ich
Gespräch mit dem Polizist

Polizist: Hr Fraenki, ihre Reifen sind nicht eingetragen, sie könne so nicht weiterfahren (alternativ, das gibt ein Knöllchen)
Frankie: Aber, im Boote-Forum haben Sie gesagt, daß ich andere Reifengrößen nicht eintragen lassen brauch.
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  #38  
Alt 25.08.2010, 13:07
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Glaube es, oder laß es sein, dieser Nachweis (bzw die COC-Dokumentation des Fahrzeuges) sind NICHT Mitführungspflichtig. PUNKT !!

Es ist an dem Polizisten bzw. HU-Prüfer Dir nachzuweisen, daß die Bereifung falsch ist.
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  #39  
Alt 25.08.2010, 13:15
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Gespräch mit dem Polizist

Polizist: Hr Fraenki, ihre Reifen sind nicht eingetragen, sie könne so nicht weiterfahren (alternativ, das gibt ein Knöllchen)
Frankie: Aber, im Boote-Forum haben Sie gesagt, daß ich andere Reifengrößen nicht eintragen lassen brauch.
Es ist dem einzelnen Interessierten doch unbenommen, bei der Zulassungsstelle oder der Bußgeldstelle nachzufragen. Außerdem gibt es einen Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, in dem alle zu ahndenden Ordnungswidrigkeiten aufgeführt sind.

Was da nicht drinnen steht, ist im Sinne der gebotenen Rechtssicherheit im Lande auch nicht ahndungsfähig.

Im Übrigen wird normiertes Recht ständig akualisiert durch Richterrecht, sofern sich Handlungsbedarf im Sinne eines Klageanspruchs- oder Rechtsschutzbedürfnisses ergibt.

Und bitte nicht streiten. Jeder soll mit seiner Meinung glücklich werden.

Für mich ist das Thema jetzt beendet.

Gruß Walter
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  #40  
Alt 25.08.2010, 13:20
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hier auf Seite 1 unter "Mitführungspflicht" auch nochmal nach zu lesen:

http://www.lrasw.de/download/Info_ne...eugpapiere.pdf

für mich ist dann das Thema hier auch beendet.
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  #41  
Alt 25.08.2010, 13:21
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Aber nur in Deutschland, in anderen Ländern werden alle Reifengrößen reingeschrieben....

Ne Kontrolle diesbezüglich ist ja unwahrscheinlich aber wenn, dann wirds im Ausland bestimmt köstlich. Ich lad schonmal meine EC-Karte auf

Bei Neuwagen gibts eine

EG-Übereinstimmungsbescheinigung

die mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
mitzuführen ist. Dort stehen wieder alle Reifengrössen unter
Punkt 50 drin.

Zitat aus ADAC:

"Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen. Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen."

http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/re...#atcm:8-168346
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Gruß
Axel

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  #42  
Alt 25.08.2010, 13:26
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Zitat:
Zitat von Water Beitrag anzeigen
Du musst doch nur einmal die verlinkten OLG-Urteile durchlesen, auf die Bezug genommen wird. Richterrecht ist auch geltendes Recht.

Gruß Walter
Ich hab doch schon vorne geschrieben dass ich dir vorbehaltlos glaube.

Alles weitere was man erggogeln kann sagt doch das selbe wie du.

Danke
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  #43  
Alt 25.08.2010, 13:29
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Gespräch mit dem Polizist

Polizist: Hr Fraenki, ihre Reifen sind nicht eingetragen, sie könne so nicht weiterfahren (alternativ, das gibt ein Knöllchen)
Frankie: Aber, im Boote-Forum haben Sie gesagt, daß ich andere Reifengrößen nicht eintragen lassen brauch.
Ich kann eigentlich recht gut "verhandeln" in solchen Fällen. Mal sehen ob´s im Zweifel mein Junior auch kann.

Wahr ist aber wohl schon was die Zul-stelle und der TÜV und das BF mir so erzählen.

Rechtsanwalt werd ich deswegen aber nicht.
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  #44  
Alt 25.08.2010, 13:44
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Zitat:
Zitat von jannijan Beitrag anzeigen
hier auf Seite 1 unter "Mitführungspflicht" auch nochmal nach zu lesen:

http://www.lrasw.de/download/Info_ne...eugpapiere.pdf

für mich ist dann das Thema hier auch beendet.
Zitat:
Änderungen der Rad-/Reifenkombinationen müssen zwar nicht mehr in die Zulassungsbescheinigung Teil I
eingetragen werden - müssen aber gesetzlich zulässig sein. Nach wie vor gilt: alles was nicht genehmigt ist,
muss mit einem Einzelgutachten „abgesegnet“ werden.
Woher weiß ich denn was gesetzlich zulässig ist, wenn es nicht in den Papieren steht

(Mal angenommen Handbuch etc habe ich nicht und der Hersteller antwortet nicht auf Anfragen)
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Alt 25.08.2010, 13:45
icheben82
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Laaaaange rede, kurzer Sinn:

Lass die Reifen lieber eintragen, es geht um ein Fahranfänger und wenn er an einem Sternejäger geriet kann es ganz schnell nach hinten los gehen und prompt wird die Probezeit verlängert wegen fahrens ohne Versicherungschutzes...

Auch wenn es jetzt so sein mag wegen der Eintragung, ist es noch lange nicht gesagt das gerade der Sternejäger dies auch weiss bzw. annimmt...

Eben zum Tüv 45,-€ blechen und es ist Ruhe und kann nichts passieren... (sollte es Wert sein)

Und kein Poli. wird die Serienangaben jedes Fahrzeuges mit sich führen, also woher soll er wissen was erlaubt ist und was nicht...
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  #46  
Alt 25.08.2010, 13:50
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Woher weiß ich denn was gesetzlich zulässig ist, wenn es nicht in den Papieren steht
Du gibst mir Deine Schlüsselnummern 2.1 und 2.2 und ich sag es Dir. Habe in meinem Profil auch den Beruf nicht ausgelassen......
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  #47  
Alt 25.08.2010, 13:52
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Laaaaange rede, kurzer Sinn:

Lass die Reifen lieber eintragen, es geht um ein Fahranfänger und wenn er an einem Sternejäger geriet kann es ganz schnell nach hinten los gehen und prompt wird die Probezeit verlängert wegen fahrens ohne Versicherungschutzes...

Auch wenn es jetzt so sein mag wegen der Eintragung, ist es noch lange nicht gesagt das gerade der Sternejäger dies auch weiss bzw. annimmt...

Eben zum Tüv 45,-€ blechen und es ist Ruhe und kann nichts passieren... (sollte es Wert sein)

Und kein Poli. wird die Serienangaben jedes Fahrzeuges mit sich führen, also woher soll er wissen was erlaubt ist und was nicht...
Dann hat der Sternejäger Pech gehabt
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Alt 25.08.2010, 14:04
icheben82
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Zitat von jannijan Beitrag anzeigen
Du gibst mir Deine Schlüsselnummern 2.1 und 2.2 und ich sag es Dir. Habe in meinem Profil auch den Beruf nicht ausgelassen......

Achso, und wenn der Sohnemann angehalten wird kann er Dich anrufen und die Polizei glaubt natürlich jedem am telefon...

Und wie dann hat der Sternejäger pech gehabt??? Wer wohl pech hat wenn der Sternejäger sich auf die hinterbeine stellt und dem Jungen ein rein drücken will... und dann noch ein doofer spruch und die fangen richtig an zu suchen... und glaube mir, die finden was...

Mein vater ist Hauptkomissar und ist auch mal klein angefangen der hat mir genug erzählt... die können einem gerade wenns um Autos geht das Leben richtig schwer machen wenn Sie wollen...
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  #49  
Alt 25.08.2010, 14:06
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Zitat:
Zitat von icheben82 Beitrag anzeigen
Achso, und wenn der Sohnemann angehalten wird kann er Dich anrufen und die Polizei glaubt natürlich jedem am telefon...

Und wie dann hat der Sternejäger pech gehabt??? Wer wohl pech hat wenn der Sternejäger sich auf die hinterbeine stellt und dem Jungen ein rein drücken will... und dann noch ein doofer spruch und die fangen richtig an zu suchen... und glaube mir, die finden was...

Mein vater ist Hauptkomissar und ist auch mal klein angefangen der hat mir genug erzählt... die können einem gerade wenns um Autos geht das Leben richtig schwer machen wenn Sie wollen...
wenn sie wollen finden sie immer was und selbst wenn sie tatsächlich nix finden sollten haben die dich 30min oder länger aufgehalten... (ist mir nicht nur einmal passiert )
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Alt 25.08.2010, 14:07
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Es gibt von den Reifenherstellern, Fahrzeugherstellern, TÜV usw.,
Kataloge, in denen die zulässigen Felgen / Reifen aufgeführt sind.

http://www.tuev-hessen.de/e27/e82/e1212/index_ger.html

Ähnliches gibt es auch für anderes Zubehör.
Wenn die Teile in den Freigabekatalogen aufgeführt sind,
braucht man nichts eintragen zu lassen und braucht auch kein
Stück Papier zusätzlich mitzuführen !!!!!

Da kann der Polizist einen Kopfstand machen - von mir kriegt er
keine Eintragung solcher Teile zu sehen.

.........oder soll ich etwa, um der Polizei das Suchen zu erleichtern,
mein Geld für eine unnötige TÜV-Abnahme und für die Gebühren beim
Straßenverkehrsamt ausgeben ?
Damit gewinnst du jeden Prozeß.
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