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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Anscheinend geht der Gesetzgeber (etwas willkürlich) davon aus, daß Traditionsschiffe üblicherweise keine privaten Boote sind, sondern gewerblich oder quasigewerblich eingesetzt werden.
Leute buchen dann einen Törn, und anders als auch einer Charterjacht oder wenn ein Eigner Freunde mitnimmt, kennt man den Skipper nicht persönlich. Vielleicht soll dadurch eine erhöhte Sicherheit erreicht werden. Oder man geht davon aus, daß Traditionsschiffe mehr Masten und mehr Segeln haben als der Normalsegler gewohnt ist und auch hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen vielleicht etwas veraltet sind? So richtig nachvollziehbar ist die Logik aber nicht. |
#27
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Moin,
die Scheine sind m.E. derzeit wohl weniger das Problem, ein Traditionsschiff zu führen. Hierfür gibt es klare Regeln. ![]() ___ Bürokratie bedroht Traditionssegler (ostsee-zeitung.de/index_artikel_komplett.phtml?param=news&id=2854112) Gegenwind für Traditionsschiffer - Kapitäne klagen über die Regulierungswut der Behörden (etwas weiter unten hansesail.com/Sail-am-Donnerstag.514.0.html) Museumshaven durch überbordende Reglementierung gefährdet? Traditionssegler schlagen Alarm (weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Stadtteile/Bremen-Nord/137437/Traditionssegler+schlagen+Alarm.html) ... ![]() ___ GSHW e.V. - der Dachverband der deutschen Traditionsschiffe (http://www.gshw.de) Gruß Ralph |
#28
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![]() Zitat:
Unkenntnis der SOLAS- und STCW-Bestimmungen. Die legen Regeln für Schiffe ab einer bestimmten Bruttoregisterzahl fest, auch wenn sie aus- schließlich für private Lustfahrten genutzt werden. Abgesehen davon be- kommst Du für ein Schiff der Titanic-Klasse keine Schiffspapiere, in denen das Fahrzeug als Sportboot klassifiziert ist. Belem
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#29
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Hallo Belem,
Zitat:
Die SportbootFSV orientiert sich bei der Regelung der Fahrerlaubnis nicht generell an der zulassungsrechtlichen Klassifizierung des Fahrzeugs sondern definiert ausdrücklich den Begriff "Sportboot" für sich selbst. (s.o.: "Sportboot im Sinne dieser Verordnung ...").
__________________
Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (15.08.2010 um 09:23 Uhr)
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#30
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Moin,
Zitat:
Zitat:
ciao,Kraehe
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#31
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![]() Zitat:
Wie ich von Cyrus gelernt habe, braucht man für die Sportschifffahrt auf SeeSchStr keinerlei Anmeldung, vorgeschrieben ist nur der Adenauer. Ich denke auch nicht, dass man einen Logbucheintrag braucht. Entscheidend sind einfach die tatsächlichen Verhältnisse, also die nicht gewerbliche Nutzung.
__________________
Gruß Robert |
#32
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Moin,
Zitat:
Aber andersrum koennte ein Schuh draus werden: Muss ein Boot als Traditionsschiff angemeldet werden, damit es zahlende Gaeste befoerdern darf? Reicht auf einem solchen Traditionsschiff der Logbucheintrag bei Fahrtantritt, um eine Fahrt als Sportbootfahrt zu erklaeren? ciao,Kraehe |
#33
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![]() Zitat:
habe oben den Link eingestellt: Zitat:
___ Bei Soortbooten gibt es z. B. noch die Ausnahmen - Vermietung und - gewerbliche Fahrt (siehe See-BG- Abnahme, z. B. bei gew. Ausbildung). Hierzu findet man einiges bei www.elwis.de Gruß Ralph |
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