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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Wenn International der amtliche nicht anerkannt würde, was er in I aber wird, könnte der amtlich anerkannte noch weniger anerkannt werden.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#27
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Ich denke, dass ersteres in Frage kommt !! Fakt ist, dass der WSA-Schein ein nationales Binnendokument darstellt auf dessen Anerkennung im Ausland kein Anspruch besteht !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#28
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Hallo Felix,
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Beste Grüße John |
#29
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Es geht weder um das Wollen oder Können. Fakt ist, die WSA - Zulassung ist ein amtliches Dokument und laut WSA in Europa zugelassen. Dir steht es völlig frei dich beim ADAC anzumelden und alle 2 Jahre erneut zu bezahlen, damit dein Schein im Ausland anerkannt wird. Aber mich lass damit zufrieden und zwinge deine Zahlweise nicht allen anderen auf. ![]() ...achja, anschreien brauchst du mich auch nicht
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#30
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Das einzige amtliche Dokument für die Sportboote vor fremden Küsten ist ein Flaggenzertifikat.
Alles anderen Versionen, ob WSA und IBS sind Krücken, die aber durchaus in bilateralen Vereinbarungen oder durch einseitige Übernahme in nationales Recht auch im Ausland anerkannt sein können. |
#31
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Stell mir gerade vor, wie der französische Meeresgendarm über Funk seinen Chef bittet, er möge doch die Yacht "Maxi Gurki", Heimathafen Alt Zauche-Wußwerk bei Interpol prüfen.
![]() Auch wenn's das Flaggenzertifikat zwingend vorschreibt, ein paar ordentliche Nummern im amtlichen "Dokument" wären mir lieber.
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Gruß Wolfgang
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#32
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auch wenn es ein schwieriges Thema ist und wo Fred Recht hat da hat er Recht, der WSA Schein ist nur eine Binnen Zulassung wird jedoch in fast allen Ländern außer Frankreich See anerkannt Zitat von klastey ![]() Auf See brauchst du einen Namen und deinen Heimathafen ![]() das bezieht sich nur auf Deutschland, im Ausland gelten nun mal andere Vorschriften
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#33
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Ralf, es bezweifelt keiner das Flaggenzertifikat.
Den Denksmili hinter dem Heimathafen hast du schon gesehen? Nur weil der ADAC etwas ausgehandelt hat, was bei der WSA-Zulassung schon lange anerkannt ist, ist das Teil vom ADAC mit 2 Jährlicher Verlängerung nicht besser.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#34
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![]() Ergänzung (9.6.10): Diese Zulassungsnummer ist dann natürlich auf dem Boot anzubringen.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (09.06.2010 um 10:41 Uhr) Grund: Nachtrag angefügt |
#35
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Das WSA-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen in Deutschland, vergleichbar mit einem KFZ-Kennzeichen.
Innerhalb der EU muß dieses in Deutschland herausgegebene Kennzeichen anerkannt werden, auch in Frankreich. Außerhalb der EU gelten abweichende Bestimmungen diesbezüglich und halten sich eher an das Flaggenzertifikat.
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Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#36
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Wer meint im Ausland generell einen Anspruch auf Anerkennung irgend einer deutschen Zulassung zu haben, dem empfehle ich einmal bei der russischen Botschaft diesen für deren Binnengewässer durchzusetzen.
![]() Da ist immer das jeweilige nationale Recht gültig und die entsprechenden gegenseitigen Vereinbarungen/Anerkennungen. Die Ausgangsfrage betraf Italien und deshalb frage ich mich weshalb schon wieder die ewige Diskussion über Vor- und Nachteile der verschiedenen Papiere hochkocht. ![]() Geändert von wolf b. (09.06.2010 um 07:32 Uhr) Grund: Tippfehler |
#37
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Charly
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#38
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Ich hab das jetzt alles gelesen und bin keinen Deut schlauer
![]() Was fürn Chaos! Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() |
#39
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![]() Zitat:
![]() Der ADAC hat nichts ausgehandelt, sondern die IBS's des ADAC und des DMYV wurden vom BMVBS beauftragt. Wohl dem der lesen kann, denn ich hatte das bereits geschrieben. Auch hatte ich nirgends geschrieben, dass der IBS des ADAC besser sei als andere Zulassungen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! ![]() ![]() Zitat:
So - nun bin ich mit dem Thema fertig, kannst ja jetzt weiterhin Deine unfundierten Sprüche loslassen. ![]()
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#40
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![]() Zitat:
Damit nicht jeder Anfänger den Mist glaubt, den du hier verbreitest, hab ich das richtig gestellt. ![]() Da du persönlich wirst, ist mir dein geistiges Erbrechen egal= I-liste ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#41
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Hallo mal wieder.
Italien hat (bis aufs Wetter und einen See wo sie maximal 40PS haben wollten) super geklappt, jetzt steht Frankreich auf der Liste. Ich könnte mir das Flaggenzertifikat besorgen, aber das ist relativ aufwändig und wer weiss ob dieses Boot jemals wieder nach Frankreich kommt. Jetzt habe ich gelesen dass inzwischen auch der IBS ausreicht? Der ist einfacher zu bekommen, ich hab aber ja die WSA-Nummer am Heck... Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() Geändert von toxy (12.05.2014 um 16:20 Uhr) |
#42
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Ich weiß gar nicht, was alle immer mit dem Flaggenzertifikat haben. Sooo nen Riesenaufstand wie hier manchmal suggeriert wird ist das nun wirklich nicht. Ja ok, man muss halt ein paar Blätter mehr durchlesen und 2 Fotos ausdrucken, aber alles in allem hab ich keine Stunde dran gesessen, dann war das Ding in der Post.
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#43
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Ich fahre auf französischen Binnengewässern seit Jahren ausschließlich mit der WSA-Kennzeichnung herum. Auf französischen Küstengewässern bin ich in den letzten 8 Jahren nicht mehr gefahren, davor hatte ich ebenfalls immer nur die Kennzeichnung des WSA am Boot, kontrolliert hat mich in den letzten 30 Jahren sowieso niemand.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen ![]() |
#44
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![]() Zitat:
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#45
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Mein Boot ist in den letzten 3 Jahren nur ein paar Mal auf dem Rhein und einmal auf der Mosel gewesen. Davor 35 Jahre nichts und davor ein paar Mal in Jugoslawien.
Ich kann nicht ausschliessen dass es so unstet weitergeht, deshalb plane ich nicht längerfristig. Es geht also jetzt nur um 2 Wochen französische Küste, danach die Sintflut. Und da scheint mir der IBS vom Aufwand passender. Muss ich dann die WSA-Nummer entfernen und die IBS-Nummer anbringen? Wie ist das in 2 Jahren wenn ich nicht verlängere, wieder zurück zur WSA-Nummer? Felix
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat ![]() |
#46
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der bleibt national gültig
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#47
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![]() Zitat:
Er verschafft dem Flaggenzertifikat einen entscheidenden Vorteil. Es weist den Inhaber als Eigentümer des Bootes aus, ist also ein Eigentumsnachweis. IBS und WSA sind das nicht; in ihnen steht deshalb auch, dass die Angaben (nur) glaubhaft gemacht wurden. Kostenmäßig ist das Flaggenzertifikat gleich dem IBS und dessen Verlängerungskosten.
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Beste Grüße John |
#48
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Was ist da wohl besser ![]()
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#49
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Ob der Gang zum Bürgeramt nun unbedingt in die Kategorie "sehr Aufwändig" eingestuft werden muss, das muss dann wohl jeder für sich selbst entscheiden. Für mich war das jedenfalls kein Hinderungsgrund.
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Schöne Grüße, Ulli |
#50
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Ich hatte mein Flaggenzertifikat innerhalb weniger Tage zugeschickt bekommen. Unterlagen und Foto vom Boot hatte ich schon im ersten Anlauf komplett eingereicht. Auf die Dauer ist es nicht teurer als irgendein Bootsschein und in exotischen Ländern sicher eindrucksvoller als der Wisch vom WSA. Der Trend scheint ja zu echten amtlichen Papieren zu gehen. Zitat aus den NfS 1/2014 (http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...n01-2014.pdf):
Ausstellung von Flaggenzertifikaten. (1/2013-Wiederholung) Immer mehr Länder verlangen für das Befahren ihrer Hoheitsgewässer, dass Schiffe unter ausländischer Flagge, jetzt auch Segel- und Motorjachten, durch amtliche Papiere ihr Recht zur Führung ihrer Flagge nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Buchstabe d des Flaggenrechtsgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 bis 18 der Flaggenrechtsverordnung für nicht im Schiffsregister eintragungspflichtige deutsche Schiffe (bis 15 m Rumpflänge) auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, ein Flaggenzertifikat ausgestellt wird, das als amtlicher Ausweis für das Flaggenführungsrecht des betreffenden Schiffes gilt (vgl. Art. 5 des Hohe-See-Übereinkommens, BGBl. 1972 II S. 1089 bzw. Art. 91 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 2. September 1994, BGBl. II S. 1798). Die rechtzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, um etwaige saisonbedingte Wartezeiten zu vermeiden. Die Mitnahme eines Flaggenzertifikats bei Fahrten ins Ausland und auf der Hohen See kann bei Kontrollen ausländischer Behörden geeignet sein, unnötige Nachfragen und Unannehmlichkeiten zu ersparen, und dient in vielen Fällen als Hilfe bei der Erlangung des diplomatischen Schutzes. |
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