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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.06.2010, 15:02
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klastey klastey ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Hier geht es nicht um amtlich oder amtlich anerkannt, sondern um national bzw. international !

Den Unterschied muss ich Dir wohl kaum erklären .....

Wenn International der amtliche nicht anerkannt würde, was er in I aber wird, könnte der amtlich anerkannte noch weniger anerkannt werden.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #27  
Alt 08.06.2010, 15:54
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Wenn International der amtliche nicht anerkannt würde, was er in I aber wird, könnte der amtlich anerkannte noch weniger anerkannt werden.
Entweder willst Du nicht verstehen, oder Du kannst nicht verstehen worum es hier geht ?
Ich denke, dass ersteres in Frage kommt !!

Fakt ist, dass der WSA-Schein ein nationales Binnendokument darstellt auf dessen Anerkennung im Ausland kein Anspruch besteht !
__________________
Gruß Fred
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  #28  
Alt 08.06.2010, 15:59
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Hallo Felix,

Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Fürs erste will ich auf italienischen Küsten- und eventuell Binnengewässern fahren. Frankreich vielleicht in 2-3 Jahren, wenn überhaupt. Ich hoffe die WSA-Registrierung reicht.
Ich Zweifelsfall würde ich mir ein Flaggenzertifikat zulegen. Das ist auf die Laufdauer betrachtet die billigste Variante, die garantiert überall anerkannt wird.
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Beste Grüße

John
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  #29  
Alt 08.06.2010, 16:20
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Entweder willst Du nicht verstehen, oder Du kannst nicht verstehen worum es hier geht ?
Ich denke, dass ersteres in Frage kommt !!

Fakt ist, dass der WSA-Schein ein nationales Binnendokument darstellt auf dessen Anerkennung im Ausland kein Anspruch besteht !

Es geht weder um das Wollen oder Können.

Fakt ist, die WSA - Zulassung ist ein amtliches Dokument und laut WSA in Europa zugelassen.

Dir steht es völlig frei dich beim ADAC anzumelden und alle 2 Jahre erneut zu bezahlen,
damit dein Schein im Ausland anerkannt wird.

Aber mich lass damit zufrieden und zwinge deine Zahlweise nicht allen anderen auf.

...achja, anschreien brauchst du mich auch nicht
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Gruß Klaus



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  #30  
Alt 08.06.2010, 16:25
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Das einzige amtliche Dokument für die Sportboote vor fremden Küsten ist ein Flaggenzertifikat.

Alles anderen Versionen, ob WSA und IBS sind Krücken, die aber durchaus in bilateralen Vereinbarungen oder durch einseitige Übernahme in nationales Recht auch im Ausland anerkannt sein können.
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  #31  
Alt 08.06.2010, 18:40
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Auf See brauchst du einen Namen und deinen Heimathafen
Stell mir gerade vor, wie der französische Meeresgendarm über Funk seinen Chef bittet, er möge doch die Yacht "Maxi Gurki", Heimathafen Alt Zauche-Wußwerk bei Interpol prüfen.

Auch wenn's das Flaggenzertifikat zwingend vorschreibt, ein paar ordentliche Nummern im amtlichen "Dokument" wären mir lieber.
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Gruß
Wolfgang
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  #32  
Alt 08.06.2010, 19:40
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Es geht weder um das Wollen oder Können.

Fakt ist, die WSA - Zulassung ist ein amtliches Dokument und laut WSA in Europa zugelassen.

Dir steht es völlig frei dich beim ADAC anzumelden und alle 2 Jahre erneut zu bezahlen,
damit dein Schein im Ausland anerkannt wird.

Aber mich lass damit zufrieden und zwinge deine Zahlweise nicht allen anderen auf.

...achja, anschreien brauchst du mich auch nicht
Hallo klastey,
auch wenn es ein schwieriges Thema ist und wo Fred Recht hat da hat er Recht,
der WSA Schein ist nur eine Binnen Zulassung wird jedoch in fast allen Ländern außer Frankreich See anerkannt

Zitat von klastey
Auf See brauchst du einen Namen und deinen Heimathafen

das bezieht sich nur auf Deutschland, im Ausland gelten nun mal andere Vorschriften
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #33  
Alt 08.06.2010, 20:29
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Ralf, es bezweifelt keiner das Flaggenzertifikat.
Den Denksmili hinter dem Heimathafen hast du schon gesehen?

Nur weil der ADAC etwas ausgehandelt hat, was bei der
WSA-Zulassung schon lange anerkannt ist, ist das Teil vom
ADAC mit 2 Jährlicher Verlängerung nicht besser.
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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
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  #34  
Alt 08.06.2010, 20:31
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Auch wenn's das Flaggenzertifikat zwingend vorschreibt, ein paar ordentliche Nummern im amtlichen "Dokument" wären mir lieber.
Das Flaggenzertifikat enthält auf Wunsch auch eine Zulassungsnummer (012345-F), die dann Binnen gilt. Ausländische Stellen nehmen gerne diese Nr., auch wenn eigentlich der Name ausschlaggebend wäre.

Ergänzung (9.6.10): Diese Zulassungsnummer ist dann natürlich auf dem Boot anzubringen.
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (09.06.2010 um 10:41 Uhr) Grund: Nachtrag angefügt
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  #35  
Alt 08.06.2010, 20:55
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Das WSA-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen in Deutschland, vergleichbar mit einem KFZ-Kennzeichen.
Innerhalb der EU muß dieses in Deutschland herausgegebene Kennzeichen anerkannt werden, auch in Frankreich.
Außerhalb der EU gelten abweichende Bestimmungen diesbezüglich und halten sich eher an das Flaggenzertifikat.
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Gruß Frank
Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma
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  #36  
Alt 08.06.2010, 22:03
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Wer meint im Ausland generell einen Anspruch auf Anerkennung irgend einer deutschen Zulassung zu haben, dem empfehle ich einmal bei der russischen Botschaft diesen für deren Binnengewässer durchzusetzen.

Da ist immer das jeweilige nationale Recht gültig und die entsprechenden gegenseitigen Vereinbarungen/Anerkennungen.

Die Ausgangsfrage betraf Italien und deshalb frage ich mich weshalb schon wieder die ewige Diskussion über Vor- und Nachteile der verschiedenen Papiere hochkocht.

Geändert von wolf b. (09.06.2010 um 07:32 Uhr) Grund: Tippfehler
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  #37  
Alt 08.06.2010, 23:54
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Hier gibt es vom DMYV Auskunft zu Italien
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Charly
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  #38  
Alt 09.06.2010, 09:51
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Ich hab das jetzt alles gelesen und bin keinen Deut schlauer
Was fürn Chaos!

Felix
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Felix

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  #39  
Alt 09.06.2010, 11:12
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Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Nur weil der ADAC etwas ausgehandelt hat, was bei der
WSA-Zulassung schon lange anerkannt ist, ist das Teil vom
ADAC mit 2 Jährlicher Verlängerung nicht besser.
Diese Einlassung zeigt sehr deutlich, daß Du leider keine Ahnung hast - aber trotzdem auf andere draufhauen ......

Der ADAC hat nichts ausgehandelt, sondern die IBS's des ADAC und des DMYV wurden vom BMVBS beauftragt. Wohl dem der lesen kann, denn ich hatte das bereits geschrieben. Auch hatte ich nirgends geschrieben, dass der IBS des ADAC besser sei als andere Zulassungen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Aber mich lass damit zufrieden und zwinge deine Zahlweise nicht allen anderen auf.
Ich will ja garnichts von Dir, möchte aber verhindern, dass Anfänger im Forum den Blödsinn glauben, den Du hier verzapfst !

So - nun bin ich mit dem Thema fertig, kannst ja jetzt weiterhin Deine unfundierten Sprüche loslassen.
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Gruß Fred
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  #40  
Alt 09.06.2010, 12:04
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Diese Einlassung zeigt sehr deutlich, daß Du leider keine Ahnung hast - aber trotzdem auf andere draufhauen ......

Der ADAC hat nichts ausgehandelt, sondern die IBS's des ADAC und des DMYV wurden vom BMVBS beauftragt. Wohl dem der lesen kann, denn ich hatte das bereits geschrieben. Auch hatte ich nirgends geschrieben, dass der IBS des ADAC besser sei als andere Zulassungen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil !

Ich will ja garnichts von Dir, möchte aber verhindern, dass Anfänger im Forum den Blödsinn glauben, den Du hier verzapfst !

So - nun bin ich mit dem Thema fertig, kannst ja jetzt weiterhin Deine unfundierten Sprüche loslassen.
Wer da was ausgehandelt hat ist doch völlig wumpe.


Damit nicht jeder Anfänger den Mist glaubt, den du hier verbreitest, hab ich das richtig gestellt.

Da du persönlich wirst, ist mir dein geistiges Erbrechen egal= I-liste
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Gruß Klaus



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  #41  
Alt 12.05.2014, 14:51
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Hallo mal wieder.

Italien hat (bis aufs Wetter und einen See wo sie maximal 40PS haben wollten) super geklappt, jetzt steht Frankreich auf der Liste.

Ich könnte mir das Flaggenzertifikat besorgen, aber das ist relativ aufwändig und wer weiss ob dieses Boot jemals wieder nach Frankreich kommt. Jetzt habe ich gelesen dass inzwischen auch der IBS ausreicht?

Der ist einfacher zu bekommen, ich hab aber ja die WSA-Nummer am Heck...

Felix
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Felix

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  #42  
Alt 12.05.2014, 23:04
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Ich könnte mir das Flaggenzertifikat besorgen, aber das ist relativ aufwändig
Ich weiß gar nicht, was alle immer mit dem Flaggenzertifikat haben. Sooo nen Riesenaufstand wie hier manchmal suggeriert wird ist das nun wirklich nicht. Ja ok, man muss halt ein paar Blätter mehr durchlesen und 2 Fotos ausdrucken, aber alles in allem hab ich keine Stunde dran gesessen, dann war das Ding in der Post.
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  #43  
Alt 12.05.2014, 23:20
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Ich fahre auf französischen Binnengewässern seit Jahren ausschließlich mit der WSA-Kennzeichnung herum. Auf französischen Küstengewässern bin ich in den letzten 8 Jahren nicht mehr gefahren, davor hatte ich ebenfalls immer nur die Kennzeichnung des WSA am Boot, kontrolliert hat mich in den letzten 30 Jahren sowieso niemand.
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  #44  
Alt 13.05.2014, 10:07
Rob Rob ist offline
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Ich weiß gar nicht, was alle immer mit dem Flaggenzertifikat haben. Sooo nen Riesenaufstand wie hier manchmal suggeriert wird ist das nun wirklich nicht. Ja ok, man muss halt ein paar Blätter mehr durchlesen und 2 Fotos ausdrucken, aber alles in allem hab ich keine Stunde dran gesessen, dann war das Ding in der Post.
Werden da nicht auch einige amtlich beglaubigte Kopien (Personalausweis, Kaufvertrag etc.) gefordert? Ist m.E. doch sehr aufwendig, oder??
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m.f.G.

Rob

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  #45  
Alt 13.05.2014, 12:56
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Mein Boot ist in den letzten 3 Jahren nur ein paar Mal auf dem Rhein und einmal auf der Mosel gewesen. Davor 35 Jahre nichts und davor ein paar Mal in Jugoslawien.

Ich kann nicht ausschliessen dass es so unstet weitergeht, deshalb plane ich nicht längerfristig. Es geht also jetzt nur um 2 Wochen französische Küste, danach die Sintflut.

Und da scheint mir der IBS vom Aufwand passender.

Muss ich dann die WSA-Nummer entfernen und die IBS-Nummer anbringen? Wie ist das in 2 Jahren wenn ich nicht verlängere, wieder zurück zur WSA-Nummer?

Felix
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Felix

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  #46  
Alt 13.05.2014, 13:08
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Wie ist das in 2 Jahren wenn ich nicht verlängere, wieder zurück zur WSA-Nummer?

Felix
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  #47  
Alt 13.05.2014, 13:15
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Zitat:
Zitat von Rob Beitrag anzeigen
Werden da nicht auch einige amtlich beglaubigte Kopien (Personalausweis, Kaufvertrag etc.) gefordert? Ist m.E. doch sehr aufwendig, oder??
Der Aufwand hält sich in Grenzen; alle Unterlagen kopieren und bei der politischen oder kirchlichen Gemeinde beglaubigen lassen.

Er verschafft dem Flaggenzertifikat einen entscheidenden Vorteil. Es weist den Inhaber als Eigentümer des Bootes aus, ist also ein Eigentumsnachweis.

IBS und WSA sind das nicht; in ihnen steht deshalb auch, dass die Angaben (nur) glaubhaft gemacht wurden.

Kostenmäßig ist das Flaggenzertifikat gleich dem IBS und dessen Verlängerungskosten.
__________________
Beste Grüße

John
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  #48  
Alt 13.05.2014, 13:23
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Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Hallo mal wieder.

Italien hat (bis aufs Wetter und einen See wo sie maximal 40PS haben wollten) super geklappt, jetzt steht Frankreich auf der Liste.

Ich könnte mir das Flaggenzertifikat besorgen, aber das ist relativ aufwändig und wer weiss ob dieses Boot jemals wieder nach Frankreich kommt. Jetzt habe ich gelesen dass inzwischen auch der IBS ausreicht?

Der ist einfacher zu bekommen, ich hab aber ja die WSA-Nummer am Heck...

Felix
Vom WSA bekommst du ein amtliches Kennzeichen und der IBS ist amtlich anerkannt.

Was ist da wohl besser
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Gruß Klaus



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  #49  
Alt 13.05.2014, 14:52
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Zitat:
Zitat von Rob Beitrag anzeigen
Werden da nicht auch einige amtlich beglaubigte Kopien (Personalausweis, Kaufvertrag etc.) gefordert? Ist m.E. doch sehr aufwendig, oder??
Ja stimmt, dass habe ich unterschlagen. Das hatte ich vorher bereits beim Bürgeramt um die Ecke erledigt. Die wollten das erst nicht tun, weil sie Kopien von Kaufverträgen "grundsätzlich nicht" beglaubigen. Die Begründung habe ich nicht verstanden, was aber letzlich auch egal war. Entscheidend war der Hinweis, dass die Kopie einer anderen Behörde (BSH) vorgelegt werden soll. Damit war der Mensch dort dann zufrieden und ich hatte nach 10 Minuten meine amtliche beglaubigte Kopie.

Ob der Gang zum Bürgeramt nun unbedingt in die Kategorie "sehr Aufwändig" eingestuft werden muss, das muss dann wohl jeder für sich selbst entscheiden. Für mich war das jedenfalls kein Hinderungsgrund.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #50  
Alt 13.05.2014, 15:28
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Ich hatte mein Flaggenzertifikat innerhalb weniger Tage zugeschickt bekommen. Unterlagen und Foto vom Boot hatte ich schon im ersten Anlauf komplett eingereicht. Auf die Dauer ist es nicht teurer als irgendein Bootsschein und in exotischen Ländern sicher eindrucksvoller als der Wisch vom WSA. Der Trend scheint ja zu echten amtlichen Papieren zu gehen. Zitat aus den NfS 1/2014 (http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...n01-2014.pdf):

Ausstellung von Flaggenzertifikaten.
(1/2013-Wiederholung)

Immer mehr Länder verlangen für das Befahren ihrer Hoheitsgewässer, dass Schiffe unter ausländischer Flagge, jetzt auch Segel- und Motorjachten, durch amtliche Papiere ihr Recht zur Führung ihrer Flagge nachweisen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 3 Buchstabe d des Flaggenrechtsgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 bis 18 der Flaggenrechtsverordnung für nicht im Schiffsregister eintragungspflichtige deutsche Schiffe (bis 15 m Rumpflänge) auf Antrag vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg, ein Flaggenzertifikat ausgestellt wird, das als amtlicher Ausweis für das Flaggenführungsrecht des betreffenden Schiffes gilt (vgl. Art. 5 des Hohe-See-Übereinkommens, BGBl. 1972 II S. 1089 bzw. Art. 91 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 2. September 1994, BGBl. II S. 1798). Die rechtzeitige Antragstellung ist empfehlenswert, um etwaige saisonbedingte Wartezeiten zu vermeiden.

Die Mitnahme eines Flaggenzertifikats bei Fahrten ins Ausland und auf der Hohen See kann bei Kontrollen ausländischer Behörden geeignet sein, unnötige Nachfragen und Unannehmlichkeiten zu ersparen, und dient in vielen Fällen als Hilfe bei der Erlangung des diplomatischen Schutzes.
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