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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #3576  
Alt 03.04.2017, 20:26
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Ich habe mein "neues" Boot letzte Woche aus Italien nach Kroatien überführt.

Es Interessierte "Niemanden" ob ich einen MwSt Nachweis für mein Boot habe.

Weder die Polizei, noch in der Kapitanja hat sich jemand dafür Interessiert.
Einzig in der Marina mußte ich einen Zettel ausfüllen in dem "Ich" bestätigt habe das
für mein Boot alle Zölle und Abgaben bezahlt wurden.

Keiner wollte mein tapfer erkämpftes T2L sehen oder die Firmenmäßig unterfertigte Rechnung des Verkäufers.

Wie es aussieht sehen die das mittlerweile auch nicht mehr so eng oder ich hatte einfach nur Glück
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Beste Grüße Andy
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  #3577  
Alt 03.04.2017, 21:08
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Zitat:
Zitat von HighlineCasy Beitrag anzeigen

Bzgl. Trailer: da nimmst dir aus Deutschland Kurzkennzeichen mit ...


LG HighlineCasy
Das würde ich nicht tun. Es wäre eine sogenannte unerlaubte " Fernzulassung" . Davon abgesehen ist mangels bilateraler Abkommen noch nicht einmal der umgekehrte Weg von D nach HR mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich. Und letztendlich ist es auch praktisch nicht möglich, weil Du auch für ein Kurzzeitkennzeichen die Fahrzeugpapiere und eine gültige HU benötigst. Letzteres dürfte bei dem österreichischen Trailer auf jeden Fall fehlen
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  #3578  
Alt 03.04.2017, 22:09
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Einzig in der Marina mußte ich einen Zettel ausfüllen in dem "Ich" bestätigt habe das für mein Boot alle Zölle und Abgaben bezahlt wurden.
Merkwürdige Zettelgeschichte,
aber möglicherweise wird das demnächst so gehandhabt wie mal ab und zu an der Ost/Nordseeküste, morgens um fünf klopft es an der Bordwand und ein paar hellwache Kameraden möchten gerne mal Zoll/Wermutsteuernachweispapier sehen,

gruss dieter
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  #3579  
Alt 04.04.2017, 08:53
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Zitat:
Zitat von michei1 Beitrag anzeigen

Muss ich eigentlich ein Überführungskennzeichen am Ö Trailer anbringen, oder reicht das Ö Kennzeichen. Ich bin ja deutscher, da ist der Trailer doch mit dem Zugfahrzeug versichert, oder?

Schönen Gruss

Michi
Aus den bereits beschriebenen Gründen scheidet ein Kurzzeitkennzeichen aus. Bei der Ausfuhr von Fahrzeugen hast Du in der EU drei Möglichkeiten:

1. ist der Hänger in Österreich noch ordnungsgemäß zugelassen und der Verkäufer ist einverstanden, einfach anhängen und nach Hause fahren.
2. Hat der Hänger keine Zulassung mehr, käme ein Ausfuhrkennzeichen des Landes in Frage, in dem das Fahrzeug aktuell seinen dauernden Standort hat, in diesem Fall also Kroatien. Ob das kroatische Zulassungsrecht so etwas vorsieht und unter welchen Bedingungen, können Dir unsere kroatischen Foris bestimmt kompetenter sagen als ich.
3. Falls das alles nicht geht, bleibt nur noch aufladen und heimtransportieren.

Der Vorschlag, sich die Papiere aus Österreich schicken zu lassen und den Hänger in D vorab zuzulassen scheitert an der zwingend erforderlichen gültigen HU. Das gilt in D auch für an sich zulassungsfreie Anhänger wie den Bootstrailer.
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  #3580  
Alt 04.04.2017, 09:16
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Merkwürdige Zettelgeschichte,
aber möglicherweise wird das demnächst so gehandhabt wie mal ab und zu an der Ost/Nordseeküste, morgens um fünf klopft es an der Bordwand und ein paar hellwache Kameraden möchten gerne mal Zoll/Wermutsteuernachweispapier sehen,

gruss dieter
Ich würde auf jeden Fall alles aufheben. Weder der Hafenkapitän noch die Polizei sind dafür zuständig, sondern der Zoll. Und der kriegt garantiert ne Mitteilung von der Marina, daß ein Neuer im Lande ist.
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  #3581  
Alt 19.03.2025, 08:00
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Ich hab das Hier gefunden.
Ich finde hier Bestimmt alle Antworten auf meine Fragen.
Um ehrlich zu sein,ist mir ist das Zuviel alles zu lesen.
Und es kann ja auch sein das ,seit 2017 sich etwas Geändert hat.
Meine Frage.

Boot aus Italien,oder Deutschland,Skandinavien,Holland, nach Kroatien einführen,und unter Kroatischen Flagge fahren.
Boot Baujahr 1980-2000 Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land Bezahlt.
Kroatien ist ja Eu.Muss man trotzdem Kroatische Mehrwertsteuer Bezahlen?
Fals ja kriegt mann die in dem Land bezahlte Mehrwertsteuer zurück.?
Danke im Voraus.
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Gruß Fabi
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  #3582  
Alt 19.03.2025, 08:14
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Zitat:
Zitat von Marinello Eden Beitrag anzeigen
Ich hab das Hier gefunden.
Ich finde hier Bestimmt alle Antworten auf meine Fragen.
Um ehrlich zu sein,ist mir ist das Zuviel alles zu lesen.
Und es kann ja auch sein das ,seit 2017 sich etwas Geändert hat.
Meine Frage.

Boot aus Italien,oder Deutschland,Skandinavien,Holland, nach Kroatien einführen,und unter Kroatischen Flagge fahren.
Boot Baujahr 1980-2000 Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land Bezahlt.
Kroatien ist ja Eu.Muss man trotzdem Kroatische Mehrwertsteuer Bezahlen?
Fals ja kriegt mann die in dem Land bezahlte Mehrwertsteuer zurück.?
Danke im Voraus.
zu beiden fragen klar : Nein.. du musst weder eine Bezahlen oder bekommst eine Zurück.

Das Boot ist durch die bezahlte Mehrwertsteuer Unionsware damit ist das erledigt...
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Gruß Volker
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  #3583  
Alt 19.03.2025, 08:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
zu beiden fragen klar : Nein.. du musst weder eine Bezahlen oder bekommst eine Zurück
Vielen Dank Volker für die Antwort.
Ein Frage noch.
Besteht eine andere Steuer Ausgabe an.
Muss mann vielleicht Zoll oder so etwas ähnliches Bezahlen?
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Gruß Fabi
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  #3584  
Alt 19.03.2025, 08:18
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Zitat:
Zitat von Marinello Eden Beitrag anzeigen
Vielen Dank Volker für die Antwort.
Ein Frage noch.
Besteht eine andere Steuer Ausgabe an.
Muss mann vielleicht Zoll oder so etwas ähnliches Bezahlen?
auch hier ein klares NEIN...

was natürlich kommt ist die "Vignette" in Kroatien usw..

aber Zoll und EU Steuern ist mit abgabe in einem EU land erledigt...
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Alt 19.03.2025, 19:11
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Wenn das Boot aus Italien kommt würde man erstmal davon ausgehen, dass Mwst bezahlt wurde, aber gibt es einen Nachweis darüber (Rechnung) , denn das ist das einzige was zählt, denn das Boot hätte ja auch einem nicht EU Bürger gehören können welcher dann in der EU das Boot Mwst-frei gekauft hat
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  #3586  
Alt 19.03.2025, 19:17
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Zitat:
Zitat von Marinello Eden Beitrag anzeigen
Ich hab das Hier gefunden.
Ich finde hier Bestimmt alle Antworten auf meine Fragen.
Um ehrlich zu sein,ist mir ist das Zuviel alles zu lesen.
Und es kann ja auch sein das ,seit 2017 sich etwas Geändert hat.
Meine Frage.

Boot aus Italien,oder Deutschland,Skandinavien,Holland, nach Kroatien einführen,und unter Kroatischen Flagge fahren.
Boot Baujahr 1980-2000 Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land Bezahlt.
Kroatien ist ja Eu.Muss man trotzdem Kroatische Mehrwertsteuer Bezahlen?
Fals ja kriegt mann die in dem Land bezahlte Mehrwertsteuer zurück.?
Danke im Voraus.
Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wenn das Boot aus Italien kommt würde man erstmal davon ausgehen, dass Mwst bezahlt wurde, aber gibt es einen Nachweis darüber (Rechnung) , denn das ist das einzige was zählt, denn das Boot hätte ja auch einem nicht EU Bürger gehören können welcher dann in der EU das Boot Mwst-frei gekauft hat
Da braucht man nichts annehmen und es hat ja dann auch eine nationale Zulassung... Daher braucht man auch nichts nachweisen.. (wsa Zulassung oder ibs = Mehrwertsteuer wurde bezahlt ... Es ist Unionsware das Gegenteil muss der Zoll nachweisen)
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Alt 20.03.2025, 05:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da braucht man nichts annehmen und es hat ja dann auch eine nationale Zulassung... Daher braucht man auch nichts nachweisen.. (wsa Zulassung oder ibs = Mehrwertsteuer wurde bezahlt ... Es ist Unionsware das Gegenteil muss der Zoll nachweisen)
Da muss ich dir leider widersprechen, in Kroatien ist das anders… eine Zulassung auf WSA oder kroatische Zulassung sagt nichts über die Besteuerung, z.B. ist auch bei kroatischen Charterbooten keine Mwst bezahlt, das wird immer wieder zum Thema beim Verkauf, vor allem bei größeren Booten die auch von nicht EU Bürgern auch 2015 nie versteuert wurden da es einfach damals nicht regelrecht geprüft wurde.
Das schlimme ist wenn es zu einer Nachversteuerung kommt wird die mit 25% vorgenommen und das auch noch zum Zeitwert von 2015 bei EU Eintritt.
Also immer einen Nachweis verlangen
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  #3588  
Alt 20.03.2025, 06:10
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Da muss ich dir leider widersprechen, in Kroatien ist das anders… eine Zulassung auf WSA oder kroatische Zulassung sagt nichts über die Besteuerung, z.B. ist auch bei kroatischen Charterbooten keine Mwst bezahlt, das wird immer wieder zum Thema beim Verkauf, vor allem bei größeren Booten die auch von nicht EU Bürgern auch 2015 nie versteuert wurden da es einfach damals nicht regelrecht geprüft wurde.
Das schlimme ist wenn es zu einer Nachversteuerung kommt wird die mit 25% vorgenommen und das auch noch zum Zeitwert von 2015 bei EU Eintritt.
Also immer einen Nachweis verlangen
hier geht es aber nicht um Kroatische Boote...

Fabian will klar sein eigenes Boot nach Kroatien überführen für das die Mehrwertsteuer bezahlt wurde...(einfach nochmal seinen Text durchlesen...)

und das mit der nachversteuerung halte ich jetzt mal für ein Gerücht... es wurde hier schon oft berichtet, das die Boote mit eintritt in die EU zur Unionsware wurden... eine Nachversteuerung wäre ein Verstoß gegen EU Recht.
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Geändert von billi (20.03.2025 um 06:21 Uhr)
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  #3589  
Alt 20.03.2025, 06:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hier geht es aber nicht um Kroatische Boote...

Fabian will klar sein eigenes Boot nach Kroatien überführen für das die Mehrwertsteuer bezahlt wurde...(einfach nochmal seinen Text durchlesen...)

und das mit der nachversteuerung halte ich jetzt mal für ein Gerücht... es wurde hier schon oft berichtet, das die Boote mit eintritt in die EU zur Unionsware wurden... eine Nachversteuerung wäre ein Verstoß gegen EU Recht.
Ok, wenn es sein eigenes Boot ist, dann ist das etwas anderes.
Ganz so einfach ist es leider nicht mit bestehenden Booten , ich habe mich vor 3 Jahren beim Bootskauf mit dem Thema ausgiebig beschäftigt, hierbei auch mit Zoll, kroatischer Finanzbehörde und einem großen kroatischen Bootshändler ausgetauscht.
Im Prinzip fragt wahrscheinlich aktuell keiner mehr nach, jedoch waren nicht alle Boote automatisch versteuert und verzollt mit EU Eintritt, im Zweifelsfall musst du den Nachweis erbringen.
Boote konnten damals mit 5% versteuert werden, jedoch sind einige Boote auch durchs Raster gerutscht von nicht EU Bürgern, hier fehlt bis heute der Versteuerungsnachweis
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  #3590  
Alt 20.03.2025, 07:04
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ok, wenn es sein eigenes Boot ist, dann ist das etwas anderes.
Ganz so einfach ist es leider nicht mit bestehenden Booten , ich habe mich vor 3 Jahren beim Bootskauf mit dem Thema ausgiebig beschäftigt, hierbei auch mit Zoll, kroatischer Finanzbehörde und einem großen kroatischen Bootshändler ausgetauscht.
Im Prinzip fragt wahrscheinlich aktuell keiner mehr nach, jedoch waren nicht alle Boote automatisch versteuert und verzollt mit EU Eintritt, im Zweifelsfall musst du den Nachweis erbringen.
Boote konnten damals mit 5% versteuert werden, jedoch sind einige Boote auch durchs Raster gerutscht von nicht EU Bürgern, hier fehlt bis heute der Versteuerungsnachweis
die nicht Versteuerung muss der Zoll lt. EU Recht nachweisen nicht der Eigner.. nach über 10 Jahren ist auch niemand verpflichtet einen Nachweis aufzuheben.
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Alt 20.03.2025, 13:37
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Schon mal was von Mitwirkungspflicht gehört?
Schon damit machen die Dir die Hölle heiß bis Du freiwillig zahlst, mein Schwager war 30 Jahre beim Zoll, der hat mir davon genug erzählt,

https://www.drburkhard.de/verletzung...m-steuerrecht/

gruss dieter
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  #3592  
Alt 20.03.2025, 16:43
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Zitat:
Zitat von diri Beitrag anzeigen
Schon mal was von Mitwirkungspflicht gehört?
Schon damit machen die Dir die Hölle heiß bis Du freiwillig zahlst, mein Schwager war 30 Jahre beim Zoll, der hat mir davon genug erzählt,

https://www.drburkhard.de/verletzung...m-steuerrecht/

gruss dieter
Jupp ich wirke mit .. Boot hat eine europäische Zulassung ( entweder wsa Kennzeichen oder ibs von einem europäischen Land) und schon ist das Boot als Unionsware deklariert
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Alt 20.03.2025, 18:33
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Alle Jahre wieder ....

Was sagt den ein z.B. fünf Jahre alter MwSt-Nachweis aus

Zu dem Zeitpunkt war das Boot versteuert - so weit so gut.

Danach kann es aber zwei Jahre außerhalb der EU gewesen sein und müsste bei Wiedereintritt in die EU erneut versteuert werden.

Wer will das wie Nachweisen

Wie Billi sagrt, wenn in der EU, dann Unionsware - alles andere muss der Zoll be- bzw. nachweisen.

Gruß Lutz
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  #3594  
Alt 20.03.2025, 18:59
Marinello Eden Marinello Eden ist offline
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Das Baujahr des Gegenstandes( Boot ) das in Kroatien eingeführt wird ist ja Egal?
Kroatien ist ja seit 2013 EU.
Wasxist mit Booten( Auto ) die vor 2013 Gebaut wurden.
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Gruß Fabi
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  #3595  
Alt 20.03.2025, 19:14
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Alle Jahre wieder ....


Gruß Lutz
Ich danke dir..

Und immer die gleichen die es immer noch nicht kapieren wollen...
Das mit der zwei Jahres Regel wollte ich nicht ansprechen da Fabi ja sein Boot aus Italien nach Kroatien bringen. Will daher das nicht zur Frage passt...

Aber :
Von Kroatien ist es sogar leicht ... Boot zwei Jahre nach Albanien und schon ist bei der Weiterfahrt egal in welches Nachbarland ( Italien Griechenland oder Kroatien) eine neue Mehrwertsteuer fällig ... Egal ob sie 2013 mit 5% oder 25% bezahlt wurde und egal wie schön der Nachweis aus der Zeit ist..
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Geändert von billi (20.03.2025 um 21:13 Uhr)
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Alt 21.03.2025, 10:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Boot zwei Jahre nach Albanien und schon ist bei der Weiterfahrt egal in welches Nachbarland ( Italien Griechenland oder Kroatien) eine neue Mehrwertsteuer fällig ...
Schon lustig, worüber ihr euch hier den Kopf zerbrecht, da mache ich doch gerne mit.

Alsdann: wenn man ein Boot oder sonstwas aus der EU in ein Nicht-EU-Land exportiert und anschließend wieder reimportiert, dann muss man die MWSt. nur noch mal zahlen, wenn man sie sich beim Export hat erstatten lassen. Ansonsten gilt: bezahlt ist bezahlt. Anders ist das nur bei gewerblichen Ex-und -Reimporten.

Zitat:
Zitat von Marinello Eden Beitrag anzeigen
...Was ist mit Booten( Auto ) die vor 2013 Gebaut wurden.
Kurz nach Kroatiens EU-Beitritt (2013/14???) gab es mal eine Sonderregelung, wonach dort für mehr als acht Jahre alte Boote kein MWSt.-Nachweis erforderlich war. Das haben damals viele Bootseigner genutzt, um ihre bis dahin unversteuerten Boote in Kroatien unterzubringen.

Mittlerweile wird ein = EIN! Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Nachzulesen in der Brüsseler Richtlinie 92/111/EG vom 14. Dezember 1992.
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Pozdrav,
Gerd

Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.

Geändert von kornatix (21.03.2025 um 10:58 Uhr)
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  #3597  
Alt 21.03.2025, 11:31
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Schon lustig, worüber ihr euch hier den Kopf zerbrecht, da mache ich doch gerne mit.

Alsdann: wenn man ein Boot oder sonstwas aus der EU in ein Nicht-EU-Land exportiert und anschließend wieder reimportiert, dann muss man die MWSt. nur noch mal zahlen, wenn man sie sich beim Export hat erstatten lassen. Ansonsten gilt: bezahlt ist bezahlt. Anders ist das nur bei gewerblichen Ex-und -Reimporten
Nein wenn man länger als 2 Jahre außerhalb der EU war muss man bei der Rückkehr die Mehrwertsteuer auf den Zeitwert zahlen unabhängig ob man sich auszahlen lassen hat oder nicht
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Alt 21.03.2025, 11:33
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
.

Mittlerweile wird ein = EIN! Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Nachzulesen in der Brüsseler Richtlinie 92/111/EG vom 14. Dezember 1992.
Tipp : das Märchen von der Mehrwertsteuer...

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Alt 21.03.2025, 13:59
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a) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...lex:31992L0111 und
b) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32006L0112

Dort steht, dass für bestimmte innerhalb der EU erworbene Waren ein einmaliger Nachweis der im Erwerbsland gezahlten Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer erforderlich ist und dass diese Steuern beim Export in ein anderes Land erstattet werden können. Was passiert, wenn diese Waren in ein Nicht-EU-Land exportiert (und ggf. wieder zurück importiert) werden, ist dort nicht geregelt; das dürfte dann ein rein zollrechtliches Problem sein.

Ist ja auch egal. Wer meldet schon sein Boot für ein paar Jahre nach Montenegro oder gar nach Albanien um?

Übrigens, OT: wenn ihr euch mal so richtig über die bekloppte Brüsseler EU-Bürokratie ärgern wollt, die zwar einheitliche Flaschenverschlüsse auf die Reihe kriegt, aber kein einheitliches Steuer- oder gar Verkehrsrecht, dann werft mal einen Blick in die oben verlinkten Dokumente, ich zitiere mal:

"KAPITEL 1, Artikel 14, Lieferung von Gegenständen: Als „Lieferung von Gegenständen“ gilt die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen." ...und weiter in Artikel 17 : "Als „Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat“ gelten die Versendung oder Beförderung eines im Gebiet eines Mitgliedstaats befindlichen beweglichen körperlichen Gegenstands."

Ja, darauf muss man erst mal kommen...

Und in Titel II, Artikel 6 Abs. 1a steht dann, dass diese Richtlinie u.a. nicht für den Berg Athos gilt.

Und die "Richtlinie" hat 295 Artikel und 414 Paragrafen...
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Pozdrav,
Gerd

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Alt 21.03.2025, 14:09
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Du bist jetzt so lange dabei da sind schon so viele Themen zur Mehrwertsteuer Gelaufen... Da sollte dies mittlerweile bekannt sein
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