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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#3576
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Ich habe mein "neues" Boot letzte Woche aus Italien nach Kroatien überführt.
Es Interessierte "Niemanden" ![]() Weder die Polizei, noch in der Kapitanja hat sich jemand dafür Interessiert. Einzig in der Marina mußte ich einen Zettel ausfüllen in dem "Ich" bestätigt habe das für mein Boot alle Zölle und Abgaben bezahlt wurden. ![]() Keiner wollte mein tapfer erkämpftes T2L sehen ![]() ![]() Wie es aussieht sehen die das mittlerweile auch nicht mehr so eng oder ich hatte einfach nur Glück ![]()
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Beste Grüße Andy |
#3577
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Das würde ich nicht tun. Es wäre eine sogenannte unerlaubte " Fernzulassung" . Davon abgesehen ist mangels bilateraler Abkommen noch nicht einmal der umgekehrte Weg von D nach HR mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich. Und letztendlich ist es auch praktisch nicht möglich, weil Du auch für ein Kurzzeitkennzeichen die Fahrzeugpapiere und eine gültige HU benötigst. Letzteres dürfte bei dem österreichischen Trailer auf jeden Fall fehlen
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#3578
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aber möglicherweise wird das demnächst so gehandhabt wie mal ab und zu an der Ost/Nordseeküste, morgens um fünf klopft es an der Bordwand und ein paar hellwache Kameraden möchten gerne mal Zoll/Wermutsteuernachweispapier sehen, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#3579
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1. ist der Hänger in Österreich noch ordnungsgemäß zugelassen und der Verkäufer ist einverstanden, einfach anhängen und nach Hause fahren. 2. Hat der Hänger keine Zulassung mehr, käme ein Ausfuhrkennzeichen des Landes in Frage, in dem das Fahrzeug aktuell seinen dauernden Standort hat, in diesem Fall also Kroatien. Ob das kroatische Zulassungsrecht so etwas vorsieht und unter welchen Bedingungen, können Dir unsere kroatischen Foris bestimmt kompetenter sagen als ich. 3. Falls das alles nicht geht, bleibt nur noch aufladen und heimtransportieren. Der Vorschlag, sich die Papiere aus Österreich schicken zu lassen und den Hänger in D vorab zuzulassen scheitert an der zwingend erforderlichen gültigen HU. Das gilt in D auch für an sich zulassungsfreie Anhänger wie den Bootstrailer.
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#3580
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#3581
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Ich hab das Hier gefunden.
Ich finde hier Bestimmt alle Antworten auf meine Fragen. Um ehrlich zu sein,ist mir ist das Zuviel alles zu lesen. Und es kann ja auch sein das ,seit 2017 sich etwas Geändert hat. Meine Frage. Boot aus Italien,oder Deutschland,Skandinavien,Holland, nach Kroatien einführen,und unter Kroatischen Flagge fahren. Boot Baujahr 1980-2000 Mehrwertsteuer in dem jeweiligen Land Bezahlt. Kroatien ist ja Eu.Muss man trotzdem Kroatische Mehrwertsteuer Bezahlen? Fals ja kriegt mann die in dem Land bezahlte Mehrwertsteuer zurück.? Danke im Voraus.
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Gruß Fabi |
#3582
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Das Boot ist durch die bezahlte Mehrwertsteuer Unionsware damit ist das erledigt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3583
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Ein Frage noch. Besteht eine andere Steuer Ausgabe an. Muss mann vielleicht Zoll oder so etwas ähnliches Bezahlen?
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Gruß Fabi |
#3584
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was natürlich kommt ist die "Vignette" in Kroatien usw.. aber Zoll und EU Steuern ist mit abgabe in einem EU land erledigt...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3585
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Wenn das Boot aus Italien kommt würde man erstmal davon ausgehen, dass Mwst bezahlt wurde, aber gibt es einen Nachweis darüber (Rechnung) , denn das ist das einzige was zählt, denn das Boot hätte ja auch einem nicht EU Bürger gehören können welcher dann in der EU das Boot Mwst-frei gekauft hat
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Gruß Jörg |
#3586
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#3587
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Das schlimme ist wenn es zu einer Nachversteuerung kommt wird die mit 25% vorgenommen und das auch noch zum Zeitwert von 2015 bei EU Eintritt. Also immer einen Nachweis verlangen
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Gruß Jörg |
#3588
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Fabian will klar sein eigenes Boot nach Kroatien überführen für das die Mehrwertsteuer bezahlt wurde...(einfach nochmal seinen Text durchlesen...) und das mit der nachversteuerung halte ich jetzt mal für ein Gerücht... es wurde hier schon oft berichtet, das die Boote mit eintritt in die EU zur Unionsware wurden... eine Nachversteuerung wäre ein Verstoß gegen EU Recht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (20.03.2025 um 06:21 Uhr) |
#3589
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Ganz so einfach ist es leider nicht mit bestehenden Booten , ich habe mich vor 3 Jahren beim Bootskauf mit dem Thema ausgiebig beschäftigt, hierbei auch mit Zoll, kroatischer Finanzbehörde und einem großen kroatischen Bootshändler ausgetauscht. Im Prinzip fragt wahrscheinlich aktuell keiner mehr nach, jedoch waren nicht alle Boote automatisch versteuert und verzollt mit EU Eintritt, im Zweifelsfall musst du den Nachweis erbringen. Boote konnten damals mit 5% versteuert werden, jedoch sind einige Boote auch durchs Raster gerutscht von nicht EU Bürgern, hier fehlt bis heute der Versteuerungsnachweis
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Gruß Jörg |
#3590
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#3591
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Schon mal was von Mitwirkungspflicht gehört?
Schon damit machen die Dir die Hölle heiß bis Du freiwillig zahlst, mein Schwager war 30 Jahre beim Zoll, der hat mir davon genug erzählt, https://www.drburkhard.de/verletzung...m-steuerrecht/ gruss dieter
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#3592
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#3593
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Alle Jahre wieder ....
Was sagt den ein z.B. fünf Jahre alter MwSt-Nachweis aus ![]() Zu dem Zeitpunkt war das Boot versteuert - so weit so gut. Danach kann es aber zwei Jahre außerhalb der EU gewesen sein und müsste bei Wiedereintritt in die EU erneut versteuert werden. Wer will das wie Nachweisen ![]() Wie Billi sagrt, wenn in der EU, dann Unionsware - alles andere muss der Zoll be- bzw. nachweisen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#3594
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Das Baujahr des Gegenstandes( Boot ) das in Kroatien eingeführt wird ist ja Egal?
Kroatien ist ja seit 2013 EU. Wasxist mit Booten( Auto ) die vor 2013 Gebaut wurden.
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Gruß Fabi
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#3595
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Ich danke dir..
Und immer die gleichen die es immer noch nicht kapieren wollen... Das mit der zwei Jahres Regel wollte ich nicht ansprechen da Fabi ja sein Boot aus Italien nach Kroatien bringen. Will daher das nicht zur Frage passt... Aber : Von Kroatien ist es sogar leicht ... Boot zwei Jahre nach Albanien und schon ist bei der Weiterfahrt egal in welches Nachbarland ( Italien Griechenland oder Kroatien) eine neue Mehrwertsteuer fällig ... Egal ob sie 2013 mit 5% oder 25% bezahlt wurde und egal wie schön der Nachweis aus der Zeit ist..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (20.03.2025 um 21:13 Uhr) |
#3596
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![]() Alsdann: wenn man ein Boot oder sonstwas aus der EU in ein Nicht-EU-Land exportiert und anschließend wieder reimportiert, dann muss man die MWSt. nur noch mal zahlen, wenn man sie sich beim Export hat erstatten lassen. Ansonsten gilt: bezahlt ist bezahlt. Anders ist das nur bei gewerblichen Ex-und -Reimporten. Kurz nach Kroatiens EU-Beitritt (2013/14???) gab es mal eine Sonderregelung, wonach dort für mehr als acht Jahre alte Boote kein MWSt.-Nachweis erforderlich war. Das haben damals viele Bootseigner genutzt, um ihre bis dahin unversteuerten Boote in Kroatien unterzubringen. Mittlerweile wird ein = EIN! Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Nachzulesen in der Brüsseler Richtlinie 92/111/EG vom 14. Dezember 1992.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. Geändert von kornatix (21.03.2025 um 10:58 Uhr)
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#3599
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a) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...lex:31992L0111 und
b) https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...X%3A32006L0112 Dort steht, dass für bestimmte innerhalb der EU erworbene Waren ein einmaliger Nachweis der im Erwerbsland gezahlten Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer erforderlich ist und dass diese Steuern beim Export in ein anderes Land erstattet werden können. Was passiert, wenn diese Waren in ein Nicht-EU-Land exportiert (und ggf. wieder zurück importiert) werden, ist dort nicht geregelt; das dürfte dann ein rein zollrechtliches Problem sein. Ist ja auch egal. Wer meldet schon sein Boot für ein paar Jahre nach Montenegro oder gar nach Albanien um? Übrigens, OT: wenn ihr euch mal so richtig über die bekloppte Brüsseler EU-Bürokratie ärgern wollt, die zwar einheitliche Flaschenverschlüsse auf die Reihe kriegt, aber kein einheitliches Steuer- oder gar Verkehrsrecht, dann werft mal einen Blick in die oben verlinkten Dokumente, ich zitiere mal: "KAPITEL 1, Artikel 14, Lieferung von Gegenständen: Als „Lieferung von Gegenständen“ gilt die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen." ...und weiter in Artikel 17 : "Als „Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat“ gelten die Versendung oder Beförderung eines im Gebiet eines Mitgliedstaats befindlichen beweglichen körperlichen Gegenstands." Ja, darauf muss man erst mal kommen... Und in Titel II, Artikel 6 Abs. 1a steht dann, dass diese Richtlinie u.a. nicht für den Berg Athos gilt. ![]() Und die "Richtlinie" hat 295 Artikel und 414 Paragrafen... ![]()
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#3600
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Du bist jetzt so lange dabei da sind schon so viele Themen zur Mehrwertsteuer Gelaufen... Da sollte dies mittlerweile bekannt sein
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