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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Trailerversicherung
Moin,
Trailer - grünes Kennzeichen - keine Zulassung sondern Anmeldung - keine Versicherungspflicht. Nun habe ich damals meine Trailer trotzdem bei der HUK versichert weil er für einige Zeit draußen auf der Straße stand und dort eine Gefahrenquelle darstellen konnte. Eine Bootsversicherung bestand noch nicht. Jetzt behaupten Versicherung und Zulassungsstelle dass eine Versicherungspflicht besteht (Eben mit denen telefoniert) Bei ADAC ist zu lesen dass solche Trailer mit grünem Kennzeichen weder Steuer noch Versicherungspflichtig sind. Ich wollte nämlich die Trailer Haftpflicht schon mal kündigen, was aber nicht geht. Willy |
#2
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Hallo Willy,
Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernimmt nur Schäden, wenn der Anhänger angekuppelt ist. Es empfiehlt sich deshalb eine Anhängerhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn sich der Anhänger selbstständig macht oder sich vom Zugfahrzeug löst. Link: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...portanhaenger/
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt...
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#3
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Dass Zulassungsstellen bei Trailern oft mal falsche Aussagen treffen, davon hört man immer wieder. In solchen Fällen haben dann der Wechsel der Zulassungstelle oder ein Gespräch mit dem nächsthöheren Vorgestzten für Abhilfe gesorgt.
Bei grünen Kennzeichen gilt weiter keine Versicherungspflicht. Warum du die Versicherung für den Anhänger nicht vertragsgemäß kündigen kannst, erschließt sich mir jedoch nicht - unabhängig davon, ob nun eine Versicherungspflicht besteht oder nicht. |
#4
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die Trailer Haftpflicht ist immer dann zu Empfehlen wenn der Trailer im öffentlichen Raum ohne Zugfahrzeug abgestellt wird....
die kostet im Vergleich ja auch nicht die Welt. (ich hab jetzt mal mehrere Angebote bei Online Rchnern durch und komme auf 20-30€/jahr).. Das die Zulassungsstelle keine Ahnung hat ist ja fast normal Anhänger kommen oft vor aber mit grünen nummern eben nicht... |
#5
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Zitat:
Wenn sie weiter bei der Aussage bleiben lass dich an jemanden Weiterverbinden, der was zu sagen hat. Ansonsten: Schriftlich die Versicherung kündigen mit dem Himweis auf den nicht verischerungspflichtigen Anhänger (Kopie des „Fahrzeugscheins“ mitschicken). Die Zulassungsstelle hat da aus meiner Sicht gar nicht mitzureden. Was natürlich sein kann ist, dass der Versicherungsvertrag jahresweise ausgestellt ist, das geht aber aus den Versicherungsunterlagen hervor.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#6
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Zitat:
selbst meine PKW Haftpflicht könnte ich jetzt adhoc kündigen (zum nächstmöglichen Zeitpunkt)... da kann die Versicherung gar nichts machen... außer mir eine Kündigungsbestätigung schicken mit dem Datum des Endes der Versicherung. Beim PKw würde ich dann ab diesem Zeitpunkt natürlich gegen das Pflichtversicherungsgesetzt verstoßen... und könnte Ärger bekommen mit der Obrigkeit .. aber die Versicherung geht es nichts an warum ich Kündige.. |
#7
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Ja. Und dennoch kann in seinem Vertrag stehen, dass er immer erst zum 31.12. kündigen kann. Das meinte ich damit.
Edit: Sowohl Verischerung als auch Zulassungsstelle haben ihm erklärt, dass der Hänger versichert sein muss. Mit einer Kopie des Fahrzeugscheines und dem Hinweis auf Sportanhönger nimmt man dem soforr und proaktiv Wind aus dem segel, auch wenn die Versicherung die Kpndigung an die Zulassungsstelle meldet, die erwartet dann nömlich einen Folgeversicherer, wenn sie nicht „wissen“ dass es ein Anhänger mit grünem Kennzeichen ist. So wie sich der Fall bishe rdarstellt sollte man sowohl beim Versicherer als auch bei der Zulassungsstelle mit dem schlimmsten rechnen.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (11.07.2022 um 10:17 Uhr) |
#8
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Du wirst Ärger bekommen. Weil die Meldung rausgeht.....
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#9
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klar dann kündigt man zum 31.12... die Kündigung kann die Versicherung nicht ablehnen
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#10
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Es ist ja schon ein Problem überhaupt jemanden ans Ohr zu bekommen.
Versicherung: "Die Versicherung erlischt mit der Abmeldung des Anhängers" Punkt und aus. Ich müsste das Ding also ab und dann ohne Versicherungsbestätigung wieder anmelden, wenn ich denn jemanden finde der weiß dass ich keine Versicherung brauche . Deutsche Ämter halt. Ich hatte für den Trailer erst ein normales Kennzeichen bekommen, trotzdem Steuerbefreit eingetragen. Ist mir irgendwann aufgefallen und da wurde mir Betrug unterstellt. Aber Willy hat alles abgeheftet, auch den Laufzettel Wie auch immer, grad komme ich bei der Zulassung nicht mehr durch. Grund für die Kündigung ist dass sich der Anhänger erst wieder von unserem Grund bewegt wenn er mit Boot darauf verkauft ist, ich die eigene Versicherung also nicht mehr brauche. Sind nur 28,27€ aber ich kündige grad einmal reihum was ich nicht mehr brauche, Funk, "Segeln" Abo und so weiter. |
#11
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Ok, das ist ein anderer Sachverhalt, wenn der Anhänger zuerst mit der EVB angemeldet wurde.
Wurde die Änderung auf „grünes Kennzeichen“ bei der Versicherung gemeldet? Nach meinem Verständnis muss der Anhänger zum Wechsel auf das grüne Kennzeichen (rein technisch) offiziell abgemeldet werden und anschließend wird das grüne Kennzeichen vergeben. Wenn das anders gelaufen ist, dann steht der Anhänger noch als steuer- und versicher7ngspflichtig in den Akten.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#12
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Nein,
ich habe ihn als Sportanhänger angemeldet und es war alles richtig bis auf das Kreuz in der Kennzeichenspalte, in der Steuerspalte saß es da wo es hin gehört. Und natürlich habe ich es der Versicherung gemeldet. Im Augenblick geht nix: "Es sind alle Plätze belegt, rufen sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder an" Mal sehen, Samstag kommt jemand für das Boot, da kann der den Hänger auch ummelden, dann ist es eh gegessen. |
#13
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Das geht, dann müssen aber zwischen Ab- und Anmeldung 1,5 Jahre oder ähnlich liegen weil es sonst nur eine vorübergehende Abmeldung ist und so lange gibt es eine Sperrfrist für eine andere Versicherung.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#14
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Da er keine Versicherung braucht, gibts auch keine Sperrfrist.
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#15
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Hallo zusammen,
habe gerade genauso ein Problem: Habe die Versicherung von einem Bootstrailer mit grünem Kennzeichen zum 31.12.22 gekündigt. Jetzt habe ich vom Straßenverkehrsamt eine Ordnungsverfügung mit der Aufforderung den Anhänger stillzulegen ( abzumelden) erhalten. Ein Mitarbeiter von SVA erklärte mir auf Nachfrage, es reiche wen ich dem SVA gegenüber erkläre, dass ich auf die Versicherung verzichte. Das habe ich gemacht. Auf mein E- Mail erkläfrte eine weiter Mitarbeiterin, daß dieses nicht möglich sei weil ich angeblich den Anhänger unter Vorlage einer Versicherungsbestätigung angemeldet habe was nicht stimmt - ich hatte diese nachträglich abgeschlossen. Aber auch ohne den Irrtum habe immernoch das Problem der Ordnungsverfügung. Ich kann im Netz nichts finden daß dieses bedingt. Nur dass Sportgeräteanhänger nicht versicherungspflichtig sind. @Willi: wie ist das vorhergehende ausgegangen, kannst du oder wer anders hilfreiches nennen? Markus |
#16
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#17
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Wenn die mir so dumm kommen würden würde ich da ganz dreist die stvo zitieren
Zitat:
Die Befreiung von der Kfz-Steuer ist keine Befreiung von der Versicherungspflicht. Bei Anmeldung der grünen Kennzeichen müssen Sie zumindest eine Haftpflicht vorweisen können. Es gibt allerdings Ausnahmen bei der Versicherungspflicht. Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit. Zitat:
damit hat sich das dann auch erledigt egal was die anweisen
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#18
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Gute Abend,
die FZV enthält neben den oben zitierten Absätzen noch einen weiteren: (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden. Es kommt also möglicherweise darauf an, ob der Anhänger, seinerzeit „freiwillig“ zugelassen wurde (ggf. auch unbewusst). Was steht denn im Fahrzeugschein? Gruß Andreas
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#19
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Übrigens schreibt der ADAC auf seiner Homepage etwas von Versicherungspflicht, wobei das nicht näher juristisch begründet wird:
Ausnahmen vom Zulassungsverfahren sind u.a. Leichtkrafträder Anhänger-Arbeitsmaschinen Sportanhänger Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei, benötigen allerdings eine Betriebserlaubnis und sind kennzeichenpflichtig. Für diese Fahrzeuge wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt, die Betriebserlaubnis ist ausreichend. <b>Diese Fahrzeuge sind versicherungspflichtig, steuerfrei und müssen regelmäßig zur HU. <\b>In die Zulassungsbescheinigung Teil I für diese zulassungsfreien Fahrzeuge wird im Feld 16 „Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II“ der Eintrag „OHNE-ZF-“ vorgenommen. Quelle: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...assungsfragen/ Gruß Andreas
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#20
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Hi Markus
Den gleichen Fall hatte ich auch. Die separat abgeschlossene Versicherung für den Trailer gekündigt, da bei meiner Bootsversicherung eine Trailer-Haftpflichtvers. inkludiert war. Die bisherige Haftpfl.-Vers. hat daraufhin das StvA informiert, das dieVers. erloschen ist. Das StvA drohte mir darauf hin mit Zwangsabmeldung und einem Gebührenbescheid über bereits bisher aufgelaufene Kosten. Nach einem erfolglosen Gespräch mit der nicht sachverständigen Mitarbeiterin unter Hinweis auf die nicht vorhandene Versicherungspflicht bei Bootstrailern mit grünem Kennzeichen habe ich um Rückruf des Dienststellenleiters gebeten. Erstaunlicherweise hat der sich dann nachmittags gemeldet und sich für das Vorgehen und Verhalten seiner Mitarbeiterin entschuldigt. Also nicht einschüchtern oder kirre machen lassen. Zu Andreas: Die Bootstrailer sind nicht versicherungspflichtig sondern im angekuppelten Zustand über das ziehende Fahrzeug versichert. Eine separate Versicherung ist allerdings trotzdem zu empfehlen. |
#21
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Zitat:
Mit meiner Oldtimerversicherung ging es mir ähnlich, Karren abmelden hat nicht gereicht, die Versicherung lief kostenpflichtig weiter. Habe Boot und Trailer letztes Jahr dann verkauft, da war ich alles los. Gruß Willy |
#22
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So, hab mal bei unserer Zulassungsstelle nachgefragt: Es handelt sich zumindest dort um ein bekanntes Problem. Wenn bei der Anmeldung eine eVB angegeben wird bekommt die Zulassungsstelle bei Kündigung der Versicherung eine automatische Meldung der Versicherung und das führt dann häufig fast automatisch zu der Ordnungsverfügung - natürlich zu Unrecht.
Natürlich wird das dann im Nachhinein korrigiert. Unsere Zulassungsstelle ist dazu übergegangen, die eVB gar nicht mehr zu hinterlegen, damit so etwas gar nicht erst passiert. Man soll gar nicht meinen, wie viele Versicherungsanzeigen da täglich durchlaufen. Gruß Andreas
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