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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootsbrief umschreiben lassen
Moin,
ich habe einen Bootsbrief für mein Boot der 2005 von der ARBO (Arbeitsgemeinschaft der Bootsindustrie) ausgestellt wurde. Den möchte ich gerne auf meinen Namen umschreiben lassen, jedoch finde ich die ARBO nicht. Wer ist denn für so etwas zuständig? WSA? Irgendwas e.V. ? |
#2
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Ruf mal beim WSA deiner Wahl an, die helfen dir weiter.
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Gruß Sylvio |
#3
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Ich ruf' da morgen mal an und berichte.
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#4
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Hast Du schon eine Lösung gefunden?
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#5
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Und was ist ein Bootsbrief der ARBO
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#6
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Bin der Meinung die haben Ihren Sitz in Köln....,
Gruß Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht... hatte ein schlechtes " Wochenende" |
#7
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So, ich grab das mal aus.
Ich habe auch einen Bootsbrief aus 1998. Da wurde die S24 das erste Mal in Verkehr gebracht. Was nutzt mir das Ding und macht es Sinn, ihn umschreiben zu lassen? Wenn ja, dann wo? Fragen über Fragen!!!
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Grüße Michael |
#8
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Hier gab es irgendwie nie eine Antwort oder gar eine Lösung.
Ich hab auch so einen Bootsbrief..........???!!
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#9
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das würde ich auch gerne wissen
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#10
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Meins ist jetzt von der WSA. Hatte davor auch von ADAC
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#11
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Schön für dich, aber das war nicht die Frage und das Thema.
Zumal ja ARBO nichts mit dem ADAC zu tun hat.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#12
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Moinsens zusammen,
diesen Tröt möchte ich nochmal feucht-fröhlich aufpoppen lassen... Ich hab' mir für eine Saison nochmal einen kleinen Flitzer zugelegt, bevor ich dann nächstes Jahr nochmal final mit einem Verdränger in die Spur gehe. Hierzu habe ich auch den IBS und einen Bootsbrief bekommen. Den IBS beim DMYV umschreiben zu lassen ist ja ein klarer Vorgang und kostet 20 Pieselöten. Die konnten mir aber nicht weiterhelfen, als ich fragte, wie ich den Bootsbrief umschreiben lassen kann. Das Ding sieht aus wie ein KFZ-Brief (nur mit blauer Schrift) und wurde auch von der ARBO ausgestellt. Also hab ich beim WSA angerufen und die haben gesagt, so etwas gibt es offiziell nicht (mehr) - das Maß der Dinge ist aus deren Sicht auch der IBS. Wie jetzt? Also kann ich das Teil zum Anzünden des Grills verwenden oder wie? Hat jemand nun schon mal den Bootsbrief umschreiben lassen? Edit: ich hab eben das noch im Netz gefunden: http://www.thibaut.de/Boote1.html - demnach ist das jetzt ne freiwillige Sache? Nochmal Edit: Ich hab eben hier angerufen "Bundesverband Wassersportwirtschaft e.V." - die Dame bestätigte mir, dass das Verfahren 2007 oder so eingestellt wurde. Also bleibt der Bootsbrief nur noch für Euch ein Andenken. Ich bin jedenfalls stolz, dass ich noch einen hab' - aus erster Hand! - ab ins Raritäten-Kabinett!
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! Geändert von Havelflitzer (01.03.2021 um 10:00 Uhr) |
#13
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Nun ja, jeder und jede Organisation kann irgendwas ausstellen. Analog zum Auto mit dem Kraftfahrzeugschein gibt es für Boote oder Schiffe als Eigentumsnachweis nur den Internationalen Bootsschein (IBS) oder das Schiffsregister (geführt beim zuständigen Amtsgericht, ähnlich dem Grundbuch). Da die Eintragung im Schiffsregister etwas umständlich und somit teuer ist, gibt es für Boote das preiswertere Flaggenzertifikat. Für Binnen ist das IBS vorgeschrieben und ist inzwischen dauerhaft gültig. Das Flaggenzertifikat muß alle 8 Jahre erneuert werden.
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--- Gruß Gerhard
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#14
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Zitat:
nach meiner Erfahrung reicht im Inland die herkömmliche Zulassung. Im Zweifel will die Behörde einen Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung. Fertig. IBS kann man haben, muss man aber nicht, wenn man die heimischen Gewässer nicht verlässt. Gruß Torsten
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Wer sagt eigentlich, dass der Frosch keine Federn hat. Er zeigt sie bloß nicht jedem.
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#15
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...muß man nicht?
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#16
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ist definitiv nicht vorgeschrieben!...und nein, der IBS erlischt, wenn du ihn nicht (mehr) verlängerst, behält aber (nur) National seine Gültigkeit
@Elbflitzer also nein, müssen muß man nicht!
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben Geändert von Dete66 (02.03.2021 um 07:13 Uhr)
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#17
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Zitat:
Siehe: Zitat:
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--- Gruß Gerhard
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#19
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IBS - INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN (DYMV)- übrigens parallel zum IBS des ADAC
Zitat:
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Gruß Dete ...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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#20
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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Hääääää? Was denn nun? Ich kann also ohne Kennzeichen oder Registrierung mit einem 200PS Boot auf den Binnenschiffahrtsstraßen rumbrezeln und wenn die WaschPo kommt sage ich einfach „Nö...IBS brauche ich nicht!“
Welche Registrierung ist denn nun Pflicht und welche nicht? Wann führt man endlich mal Regeln ein, wie beim KFZ, mit Brief, TÜV usw. Ich finde es eh voll nervig, dass in vielen Kaufverträgen immer nur steht „unbekannt“...irgendwie ist da doch ne Lücke im System...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#22
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Zitat:
Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, erhältlich beim WSA Deiner Wahl zurechtkommen! Jede Forderung nach weiterer Bürokratie oder Überwachung a la TÜV sollte hier im Forum mit absoluter Nichtachtung bestraft werden!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#23
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Zitat:
Binnen ist das Kennzeichen von der WSA vorgeschrieben. Eines deren beliebigen Ämter. zB HH AB 123 oder DU XY 567 mit dem entsprechenden Brief dazu, hat mal so um die 18€ einmalig für immer und ewig gekostet. Dann gibt es auch ein paar Kreise die Ähnliche Kennzeichen vergeben, wie die zB am Bodensee. Das sind alles Amtliche Kennzeichen, für Wassermotorräder sogar vorgeschrieben. Dann gibt es noch ein paar private Organisationen die Kennzeichen vergeben dürfen. Das sind dann die IBS vom ADAC oder den Segler oder Motorboot Verbänden. ZB. 123456 A, 123456 S, 123456 M. Die müssen alle 2 Jahre neu gegen Geld verlängert werden, bleiben aber auch ohne Verlängerung Binnen als Ersatz für die amtlichen Kennzeichen gültig. Der Vollständigkeit halber gibt es auch noch 123456 B und 123456 F.
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Gruß Jörg
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#24
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Zitat:
Zum Thema TÜV bin ich mir allerdings nicht sicher, macht wahrscheinlich keinen Sinn, weil damit ja ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist. Es ist sicherlich nicht genauso einfach eine 18m Stahlyacht zum TÜV zu bringen, wie einen VW Golf. Auf der anderen Seite denke ich manchmal, dass es schon abenteuerlich ist, was für selbstgedengelte Schüsseln mit V8 Boliden und Flugzeugsound über die Flüsse und Seen ballern... Edit: es wäre vielleicht auch mal interessant zu wissen wieviele SAR Einsätze es auf See gibt, weil mit Booten rumgefahren wird, die nicht mal einen Badewannen-TÜV überstehen würden.
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! Geändert von Havelflitzer (03.03.2021 um 18:30 Uhr) |
#25
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Moin moin,
Zitat:
Es gibt nunmal neben den amtlich anerkannten Kennzeichnungen wie sie u.a. der IBS erfüllt auch noch amtliche Kennzeichen, wie sie von den Wasser- und Schiffahrtsämtern vergeben werden. Oder auch in anderen Worten: den IBS stellen private Organisationen aus (z.b. der ADAC, der DMYV und der DSV). Man kann sein Kleinfahrzeug aber auch mit einem amtlichen Kennzeichen versehen (sieht aus wie ein KFZ-Kennzeichen), dann hat man keinen IBS, sondern einen Ausweis über ein Kleinfahrzeug-Kennzeichen. Und auch damit darf man innerhalb der EU ins Ausland fahren, die amtlichen Kleinfahrzeugkennzeichen sind EU-weit anerkannt. Die Aussage des Kollegen CarCode ist an einer Stelle sogar grob falsch: für Jetskis als Kleinfahrzeuge reicht ein IBS in keinem Fall aus, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen - diese müssen immer ein amtliches Kennzeichen führen. Zusammengefaßt: IBS binnen kann man machen, muß man aber nicht. Ein IBS läuft für internationalen Einsatz alle zwei Jahre ab und bedingt eine kostenpflichtige Verlängerung (national bleibt die Registrierung gültig). Amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen haben, solange man die EU nicht verlassen will keinerlei Nachteile sondern im Gegensatz noch den Vorteil, daß sie ohne zeitliche Einschränkung gültig bleiben. lg, justme, ohne IBS
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