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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#126
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Ich glaube die wenigsten Charterboote Binnen haben Funk, da dort auch die wenigsten Kunden den dann benötigten Schein haben.
Wir hatten schon zweimal Segelboote auf der Ostsee gechartert, die hatten beide Funk. Das eine sogar zwei Geräte, ein Festgerät und ein Handgerät.
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Gruß Jörg |
#127
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Zitat:
Ist das eine österreichische Regelung oder gilt die auch für Deutschland? Und hast du dafür eine Quelle?
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (17.10.2020 um 07:09 Uhr) |
#128
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Zitat:
Wenn Du nicht auf Kanal 16 abhörst, wie soll Dich denn da ein anderes Schiff anfunken können ? Gruß Ulf |
#129
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Zitat:
Das ist gelebte Praxis von sicher vielen Sportbootfahrern. Bei der Diskussion geht es jedoch darum, aufzuklären, ob wir Sportbootfahrer irgendeine gesetzliche Verpflichtung zur Funkwache auf See oder Binnen haben. Und wenn ja, welche Kanäle überwacht werden müssen.
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Das größte Ankermanöver Deutschlands - STERN-VON-BERLIN.de - jetzt für den 13. Juli 2024 anmelden! Geändert von Fronmobil (17.10.2020 um 08:49 Uhr) |
#130
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Benutzungszwang Funkgerät
Zitat:
Ich habe das auch so in Erinnerung, habe meinen SRC dieses Jahr im Februar gemacht. Aber das ist auch kein Widerspruch zu Deiner Zusammenfassung. Hörwache Kanal 16 wegen DSC nein; Abhörpflicht für die Verkehrszentralen ja. Allerdings meine ich auch hier, dass sich das auf die planmäßigen Aussendungen der Verkehrszentralen bezieht. Ich habe aber keine Quelle dafür. Auch meine Kursunterlagen schweigen dazu. Gruß Andreas
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#131
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Ich habe meine Info ebenfalls aus den Kursunterlagen, kann mich aber erinnern, dass das damals ein großes Thema in den einschlägigen Magazinen war! Nachdem AT leider schon einige Jahre keinen Meerzugang hat, ist das sicher keine AT-Regel
Da https://www.google.com/url?sa=t&rct=...sZv-3mWuTBBvA_ habe ich etwas dazu gefunden!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann Geändert von coronet (17.10.2020 um 09:37 Uhr) |
#132
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Klaus, hast du wirklich ständig den Funk an, wenn du an Bord bist? Das würde mich total nerven. Der Funk geht an, wenn ich den Motor anwerfe.
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#133
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Zitat:
Einfach mal ausprobieren. Geht super. |
#134
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Moin Klaus,
ich mag Dir da nicht so ganz zustimmen... Zitat:
Zitat:
Von Ideen wie während der Fahrt als Schiffsführer mal für zehn Minuten auf dem Klo zu verschwinden, ohne dabei einen Rudergänger, der dann natürlich auch den Funk überwacht einzusetzen reden wir mal nicht weiter...). Und immer daran denken - auch im Jahr 2020 gibt es noch nicht ausrüstungspflichtige Schiffe, die kein GMDSS nutzen und wo die einzige Möglichkeit einer Kontaktaufnahme der Anruf über Sprechfunk ist - sollte ein solches einen Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsanruf durchführen kriegt man das halt nur auf K16 mit. Zitat:
Und immer dran denken: für Sportfahrzeuge gilt all dieses in 99% der Fälle nur, wenn in Fahrt - wenn man zugelassenerweise irgendwo festgemacht hat oder vor Anker liegt kann einem keiner einen Strick draus drehen, wenn man den Funk abstellt (wobei ich auf See trotzdem das Gerät mindestens leise gedreht eingeschaltet lassen würde, solange ich an Bord bin - eingehende Notrufe mitzukriegen gehört in meinen Augen zu guter Seemannschaft dazu). lg, justme Geändert von justme (17.10.2020 um 10:24 Uhr) Grund: Edit: ergänzt und korrigiert
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#135
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Zitat:
Im Sinne von justme ... Zitat:
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#136
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Zitat:
Ob sich daraus jedoch für ein Sportboot tatsächlich eine strafbewährte ständige Hörwache auf K16 ableiten lässt, bezweifelst du ja auch. Es ist eben kein "Must" mehr. Zur Verpflichtung im Binnenbereich warten wir mal ab, was Lutz als Mailantwort vom WSA Koblenz bekommt.
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#137
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#138
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Das geht aber auch nur, wenn der gegenüber deine MMSI kennt. Wenn Dich ein wildfremdes Boot anfunken will wird das mit DSC erst mal auch nix.
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#139
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Ich möchte einmal einen anderen Aspekt ansprechen: Das Bootfahren ist doch unser aller Hobby. Dabei geht es doch nicht nur um die Erfüllung von "Pflichten" sondern um das Teilnehmen an der bunten Welt des Bootfahrens und der Seemannschaft.
Ich persönlich finde es interessant, dem Funkverkehr zu folgen. Binnen ist es manchmal etwas kryptisch, wenn die Berufler sich in unverständlicher Kurzform zum Vorbeifahren verabreden. Aber mit der Zeit lernt man diese Kurzform verstehen und so kann man an einem weiteren Element der Schiffahrt teilnehmen. Zusätzlich ist es nach meiner Erfahrung hilfreich, wenn man die Usancen des Anrufs anderer Schiffe kennt, um mit diesen die anstehenden Manöver abzusprechen. Auf See ist das Mithören auf Kanal 16 aus meiner Sicht (unabhängig von gesetzlichen Vorschriften) Pflicht. Dort ist man manchmal so weit von der nächsten Funkstation entfernt, daß ein Schiff in Seenot nicht mehr um Hilfe rufen kann. Dann ist eine Relais-Station von großer Wichtigkeit, um doch noch die Seenotretter erreichen zu können. Und eine Relais-Station funktioniert nur bei eingeschaltetem Funkgerät mit angemessener Hörwache. Mit eingeschaltetem Funkgerät kann man auch einen Ruf wie diesen hören: "This is sailing-vessel MIR. Please advise how you will alter your course." Die Möglichkeiten zur (auch passiven) Teilnahme an dem Funkverkehr eines Gebietes sollten Motivation genug sein, die Funkscheine zu machen, meint: edjm. |
#140
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Ich hätte dann mal eine Frage dazu. Ich hoffe ich darf die hier stellen.
Das ein Funkgerät angemeldet werden muss habe ich so verstanden. Ist dieses Gerät dann fest einem Schiff/Boot zugeordnet? Oder kann man dieses angemeldete Gerät auch auf eine anderes Schiff mitnehmen? Zum Beispiel so ein Handfunkgerät. Grüße und schönes WE Klaus |
#141
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Zitat:
Somit lautet die Antwort "Ja". Die Zulassung eines Handfunkgerätes für den Binnenfunk ist in Deutschland derzeit (noch) nicht möglich.
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#142
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Zitat:
Es ist einem Schiff fest zugeordnet. Handfunkgeräte sind außerdem Binnen für Sportboote verboten. |
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Danke.
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#144
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Kann man eigentlich Binnen ein „normales“ Funkgerät in einer tragbaren Variante (z. B. Koffer, kleine Kiste mit Batterie) betreiben oder zählt das dann auch als Handfunkgerät?
Gruß Andreas |
#145
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Könnte ein Antennenproblem werden.
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#146
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Naja, ich dachte an sowas, nur in schön: http://hbaar.com/Homepage/userfiles/...a/IMG_3638.JPG Ist halt 4m Band statt 2m. Aber mir ging es jetzt auch mehr um die Zulässigkeit Binnen. Gruß Andreas
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#147
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Nein, nicht zulässig.
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#148
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Das Funkgerät wird fest dem Schiff zugeordnet. Man kann es also nicht mit zu einem anderen Boot nehmen. Das ist blöd für Charterer. In England soll sowas möglich sein.
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Gruß Jörg |
#149
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Hatte ich mir schon so gedacht.
Schade eigentlich, sonst hätte ich mir eins gekauft, dann hätte der Schein auch einen Sinn. Grüße und schönen Sonntach Klaus |
#150
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Mit einer Lambda-halbe Antenne nicht. Für senkrechte Stellung muss man natürlich sorgen.
Spielt aber auch keine Rolle, da ohnehin verboten.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
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