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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#201
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Hör auf ich glaub der meint das tatsächlich Ernst...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#202
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Zitat:
https://www.stupidedia.org/stupi/Fluxkompensator ....dann bist Du der schnellste Hirsch auf der Piste.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#203
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Zitat:
Naja....mit diesem simplen schwarz/weiß Denken machst Dus dir aber auch ein wenig leicht! Nimm den Diesel Skandal: Die Motoren haben auf den Testständen alle ihre Werte eingehalten... also alles gut, oder ????? Anscheinend nicht !!! Nur weil eine Vorschrift eingehalten wird, heißt das noch lange nicht, dass sie deshalb auch rechtens ist ! - zumindest dann, wenn Du es auf alle Blitzer runterbrichst. Bei einem Blitzer an einer roten Ampel, bin ich bei dir. Bei einem Blitzer in einem Gefahrenbereich auch. Selbst bei fest eingebauten Blizern vor Kindergärten, die auch nachts um 3 ein Foto machen weil man 10 km/h zu schnell war, kann ich mich noch - schweren Herzens - dazu durchringen zuzustimmen. Aber wenn ganz offensichtlich der Blizer zum Geldverdienen eingesetzt wird ( und das wäre für mich ganz eindeutig dann der Fall, wenn ein mobiler Blitzer abends um 11 irgendwo auf einer innerstädtischen - vorübergehenden Umleitungsstrecke steht, auf der die 30 km/h im regulären Betrieb nur deshalb gelten weil links und rechts Autos parken und die Fahrbahn deshalb schmaler wird, aber auf Grund der Umleitung links und rechts eben aktuell KEINE Autos in Folge eines Halteverbots ( für die Dauer der Umleitung ) stehen..... dann erschließt sich für mich hier NICHT, wo die 30 km/h der Sicherheit dienen. Das nenne ich dann Abzocke. Rein rechtlich sicherlich diskussionswürdig. Und wenn der Gegenüber meint, hier im Recht zu sein ( primär deshalb natürlich, weil es leicht verdientes Geld ist und nicht der Sicherheit halber ) dann sage ich: Dann ist es mein Recht, ihm das Leben dahingehend schwer zu machen, dass er ordentlich Arbeit hat! ... und wenn nur 10 % aller 15 € Knöllchen vor Gericht ziehen würden . . . .
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#204
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Mahlzeit,
ich kann die Sichtweise ja durchaus nachvollziehen. Aber bitte dran denken: Den Fehler begeht nicht die Blitzeranlage, sondern der Fahrzeugführer. Höchstgeschwindigkeiten gelten auch nicht nur dort, wo Blitzeranlagen aufgestellt sind Eine Vorschrift ist per se immer rechtens, sonst wäre sie ungültig. Du meinst: Eine Vorschrift ist nicht immer sinnvoll, zweckmäßig oder zielführend. Mein Punkt war ja gar nicht, dass ich selber in einer 50er-Strecke immer 45 km /h fahre oder im Straßenverkehr keine Fehler mache. Ich wollte hier auch niemanden belehren, seinen Fahrstil dahingehend zu ändern oder sich in Perfektion zu üben. Ich wollte sagen: Wenn ich zu schnell fahre und mir dessen vorher, währenddessen und nachher wohl bewusst bin, würde es mir nie in den Sinn kommen, hinterher darüber in einem Forum oder sonst wo meinem Ärger Luft zu machen, dass ich geblitzt worden bin. Das ist ein komisches Unrechtsbewusstsein, denn mich hat ja keiner dazu gezwungen, mit 65 Sachen durch die 50er-Strecke zu huschen . Dein Vergleich mit den Dieselfahrzeugen und den Abgaswerten ist ein wenig unpassend. Ich glaube nicht, dass die Blitzerstationen bescheißen Du hättest aber in Bezug auf scheinbar nicht nachvollziehbare Geschwindigkeitsregulierungen fragen können: Welche Evidenz gibt es für die festgelegten Emissionsgrenzwerte? Wenn die ebenso willkürlich festgelegt wären wie scheinbar manche Geschwindigkeitsbeschränkungen, hätte ich den Vergleich sehr angebracht gefunden. Aber lass uns hier nicht die zweihundertfünfundsiebzigste Diskussion über Dieselfahrzeuge und Grenzwerte aufmachen. Mit Vermutungen, warum an welchen Stellen welche Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt werden, wäre ich immer vorsichtig. Teilweise kann das Ursachen haben, die man auf den ersten, zweiten und dritten Blick nie erkennen würde und mit der Sicherheit anderer gar nichts zu tun haben. Sinnlos kann man Streckenverbote nach Belieben finden. Das schützt vor Strafe aber auch nicht.
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Kollegiale Grüße, Sascha
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#205
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....das ist halt das Problem man solchen Geschichten, es gibt einfach viel zu viele Menschen die von sich glauben alles zu wissen und einschätzen zu können, egal was andere sagen oder vorschreiben, er weiß es besser.
So denkt der Eine das er einschätzen kann das Geschwindigkeitsregeln an gewissen Stellen keinen Sinn machen und "macht halt sein Ding", wiederum andere sind davon überzeugt das Unfälle durch "langsame Fahrer" passieren und man Geschwindigkeitsgebote abschaffen sollte, weil man ja auf die Intelligenz der Verkehrsteilnehmer vertrauen sollte. ....genau für solche ein Verhalten von Verkehrsteilnehmer wurden Verkehrsregel, die Überwachung der Einhaltung und die Bestrafung bei Verstößen gegen diese Regeln, eingeführt. ....und das ist auch Gut so.
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Grüße Richard
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#206
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Zitat:
Eine Vorschrift ist nämlich gerade NICHT IMMER rechtens! Nicht umsonst werden und wurden diverse Geschwindigkeitsbegrenzungen von den Gerichten wieder gekippt, weil eben nicht belegt werden konnte, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung "notwendig" war. Deshalb sollte man "der Obrigkeit" nicht immer blind Vertrauen, den gesunden Menschenverstand gebrauchen und bei berechtigten Zweifeln auch mal die Gerichte entscheiden lassen...
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Gruß Berni
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#207
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Richard und Sascha....
Es ist ein Fakt, dass es private Dienstleister gibt, die sich Gemeinden anbieten, an bestimmten Stellen zu blitzen. Es ist auch ein Fakt, dass dies auch des Öfteren nicht primär der Verkehrserziehung dient, sondern der Aufbesserung der Gemeindekasse. Und es ist auch ein Fakt, dass Vorschriften immer wieder geltendem Recht widersprechen, bzw. mit geltendem Recht kollidieren, oder eben geltendes Recht falsch interpretieren ( da kann man sich sicher über die am besten zutreffende Aussage streiten, ändert aber in der Sache nichts ) Nur weil das so ist, bin ich weit davon entfernt zu glauben, alles zu wissen, Richard ( wenn Du das denn überhaupt als Anspielung auf mich geschrieben hast- was ich im übrigen ja auch nicht weiß) Bei besagtem Fall ging es nun mal um Abzocke. Dass das nicht zugegeben wird, sondern irgendein fadenscheiniger Grund aufgeführt wird..... das ist doch klar! Aber an besagten Tagen war eine Bundesstraße gesperrt und diese Straße war eine mögliche Ausweichroute...weder davor, noch danach wurde da jemals wieder - zumindest nach meinem Kenntnisstand - geblitzt. Und ich fahre diese Straße mehrfach in der Woche und ich habe viele Bekannte und Mitarbeiter die die gleiche Straße auch zigfach befahren... wäre da ein Blitzer aufgebaut- fast egal zu welcher Uhrzeit, wäre das spätestens am nächsten Tag bekannt. Das 36 km/h zu schnell für eine 30er Zone ist, ist unbestritten. Dass ich deshalb ein Knöllchen bekomme ist also - nach deiner und auch - meiner Auffassung nachvollziehbar, da hier eine Regel überschritten wurde. Alles Ok. Die Regel, die Vorschriften, die Gesetze besagen aber auch, das ich dagegen rechtliche Schritte einleiten darf, wenn ich der Meinung bin, dass hier etwas nicht stimmt. Das habe ich getan. Offiziell natürlich, weil ich das Vergehen anzweifle. ( das muß ja so sein, da sonst kein Rechtsgrund vorliegen würde, überhaupt Einspruch einzulegen ( das ist aber nur eine Vermutung von mir, da auch hier wieder gilt: Ich weiß dass ich vieles nicht weiß! ) Inoffiziell geht es mir natürlich nur darum, die Abzocke für den Gegenüber "aufwendig und arbeitsintensiv" zu machen. Und da geht es mir am Ende mit Nichten um das Geld, sondern Einzig und alleine darum, dem anderen zu zeigen, dass man ihm auch mit einfachen Mitteln und auf legalem Weg das Leben etwas "arbeitsintensiver" gestalten kann. Und ich bin mir recht sicher, dass diese Abzocke-Blitzer - relativ schnell abgeschafft, bzw. nicht mehr eingesetzt würden, würde nur an einem einzigen Tag jeder der so einem Elend zum Opfer gefallen ist den Rechtsweg beschreiten. Unser Rechtssystem würde vielleicht nicht kollabieren.... aber über mangelnde Arbeit müsste sich da sicher keiner mehr beschweren!
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#208
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Zitat:
Solange ein Gericht nicht darüber entschieden hat, rechtens. Ist darüber entschieden, gilt diese Vorschrift (in der beklagten Form) nicht mehr und verliert ihre ursprüngliche Rechtsgültigkeit, also ist sie keine Vorschrift mehr D. h. geltende Vorschriften sind immer rechtens .
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#209
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Zitat:
Vereinfacht: Wird die Anordnung für die Aufstellung des Verkehrszeichens erlassen (läuft nicht in jedem Bundesland gleich ab) und das entsprechende VZ aufgestellt, ist es zunächst einmal für alle Verkehrsteilnehmer bindend, richtig! Das heißt aber nicht per se, dass die Anordnung auch rechtens war... Ein VZ ist letztlich auch nur ein "Verwaltungsakt" (genau genommen eine adressatenbezogene ALLGEMEINVERFÜGUNG). Hier nochmal etwas zum Thema: (Zitat)"Gemäß dem zum 14. Dezember 2016 neu gefassten § 45 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt." Wir können uns natürlich jetzt darüber streiten, ob es erst dann nicht rechtens ist, wenn es von einem Gericht so festgestellt wird, aber, auf der anderen Seite werden einzelne Verkehrszeichen auch ohne richterliche Entscheidung wieder abgebaut - schlicht und einfach deshalb, weil mehrere Widersprüche eingegangen sind und die anordnende Behörde (in der Praxis vielleicht der Vorgesetzte... ) sich die Sache noch einmal "genau" anschaut und zu dem Ergebnis kommt, dass das Verkehrszeichen dort wieder weg muss (es also nicht rechtmäßig war) .... (Zitat:"Die einjährige Widerspruchsfrist beginnt für einen Verkehrsteilnehmer, wenn er sich erstmalig der Regelung des Verkehrszeichens gegenübersieht (BVerwG 23.09.2010 3 C 32/09 / BVerwG 23.09.2010 3 C 37/09" ).
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Gruß Berni |
#210
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Jaja, das eine ist Haarspalterei und das andere ist.....
NUN, belassen wir es dabei.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
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