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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Hallo Uli.
Geht es auch auf sachlicher Basis? Ohne andere anzugreifen? Sonst artet das hier bald wieder aus. Du machst mir Angst mit deinem noch nicht mal Halbwissen. Wahrscheinlich träumst du Nachts von solchem Unsinn.
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Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!. Gruß Lothar an der Saale
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#52
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Lothar, klar geht das, und ausgeartet ist der leider schon. Da hat sich der Nette schon drum gekümmert indem er alles so dreht wie er es gerne hätte und alle anderen mehr oder weniger unschön über den "Mund" fährt, nicht nur in diesem Threat.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#53
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Wenn das Fahrzeug vorher unfallfrei war, Scheckheftgepflegt und in einem guten Zustand, sind 10% vom Fahrzeugwert durchaus realistisch bei einem Gutachter der sich Mühe macht...
Als derjenie, der behauptet hat, für Schäden die mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen (extra für dich: und deren Anhängern) zusammenhängen käme die Phv auf... ...solltest gerade DU lieber mal den Dreck vor deiner eigenen Türe wegkehren, bevor du anderen Halbwissen vorwirfst! Zitat:
Türentausch, Beilackieren bist du bei max. der Hälfte... Zitat:
Den entsprechenden Auszug aus den Versicherungsbedingungen, wie ihn fast jede Versicherung im Kleingedruckten so oder so ähnliche stehen hat, findest du (und jeder andere Leser, der sich ein Bild über Halbwissen oder nicht Halbwissen machen will) in Beitrag Nr. 40. Den Rest, ob das nun die Phv zahlt oder du aus eigener Tasche, entscheiden im Zweifelsfall dann Gerichte! |
#54
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Zitat:
Erstmal ist akut keine Gebrauchsbeeinträchtigung eingetreten. Es ist "nur" ein Kratzer, das Auto fährt bis zum Lackierertermin einfach weiter. Eine merkantile Wertminderung (Versicherungssprache) wird es bei einem so alten Fahrzeug mit dem Wert von 3000,- nicht geben. Da hilft auch kein Gutachten, weil der Gutachter hier nichts bescheinigen wird. Und in der Realität guckt/fragt auch kein normaler Käufer von Autos in solchen Preisregionen nach behobenen Kratzern. Da spielt der technische Zustand und der TÜV eine viel größere Rolle. => Wird der Nachbar die Lackierung des Kratzers in guter Qualität vollständig bezahlen, so ist die Welt für den Geschädigten wieder in Ordnung. Und aus einem Kratzer wird erst recht kein Unfallwagen. Es gab früher eine Rechtsprechung, wonach der meldepflichtige Unfall erst ab einer Reparatursumme in der Fachwerkstatt von DM 1500,- definiert wurde. Die Zahl ist längst überholt, z.B. kostet heute ein gebrochener Scheinwerfer bereits mehr. Aber ich kenne keine neuere Rechtsprechung dazu. Immer locker bleiben, einen Elefanten aus einer Mücke braucht kein Mensch. |
#55
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Zitat:
Trotzdem hast du mal wieder Recht. Entschuldige das ich dich des Halbwissen und weniger betitelt habe. Und das vor der Hautüre ist bei mir sauber.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#56
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Das hat niemand behauptet...
...der Teufel steckt allerdings im Detail - das Fahrzeug ist dann zwar kein "Unfallwagen", aber je nach Schaden auch nicht mehr "Unfallfrei". Und eine derartige Delle in der Tür, wo es mit einfachem ausbeulen nicht mehr getan ist und gespachtelt werden muss - geht deutlich über den alters-/nutzungs- & laufleistungsbedingten Verschleiß hinaus! Zitat:
...sondern auch mehr wie einen, die nach dem Kauf, wenn der Neuerwerb dem Freundeskreis vorgeführt und dieser der Meinung ist, dass der Kaufpreis viel zu hoch war, nachträglich versuchen den Kaufpreis zu mindern - etwas besseres, als eine gespachtelte Tür die im Kaufvertrag nicht angegeben, ferner das Fahrzeug als "Unfallfrei" deklariert wird, kann dem Käufer da nicht passieren! In den Standartverträgen ist die Benzinklausel eigentlich bei jeder Versicherung zu finden...in den aufpreispflichtigen "besseren" Tarifen wird diese dann genauer definiert! Insofern ist die (deine) Aussage dass jede Phv Schäden die aus dem Betrieb von Anhängern resultieren ohne murren zahlen würde, schlichtweg falsch...
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#57
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Zitat:
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#58
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Zum anzugebenden Unfallschaden sagen Gerichtsurteile mehr als Einschätzungen diverser „Experten“. Hier mal ein paar Beispiele an denen sich orientiert wird:
15.12.2014 Oberlandesgericht Hamm I-2 U 97/ 14 Fachmännisch nachlackierte Beschädigung des Lacks: Kein Unfallschaden. 26.6.2008 Oberlandesgericht Brandenburg 12 U 236/ 07 Großflächige und tiefe Eindellung an rechter Schiebetür: Unfallschaden 10.10.2007 Bundesgerichtshof VII ZR 330/ 06 Karosserieschaden an Tür und hinterem Seitenteil, unfachmännisch repariert: Unfallschaden (wegen entstandenem Schaden, nicht wegen schlechter Reparatur) 1.2.2005 Landgericht Karlsruhe 8 O 614/ 04 Seitenwand hinten links ersetzt und linke Vordertür neu lackiert: Unfallschaden 17.12.2003 Oberlandesgericht Rostock 6 U 227/ 02 Zwei Kotflügel (vorne und hinten rechts) ausgetauscht und neu lackiert: Unfallschaden
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Ne schöne Jroß Geändert von WernerBastian (09.11.2019 um 16:41 Uhr)
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#59
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Danke! |
#60
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Ich kenne eigentlch die Regel "Wertminderung = 10% der Reparaturkosten". Hatte mal nen 14 Tage alten A4 (ü 30.000€). Fährt mir einer volle Kallotte in die beiden Türen Fahrerseitig. Schweller und B-Säule und was weiss ich natürlich auch im Schussfeld. Keine Ahnung, ich hatte nur Angst, dass der Seitenairbag auslöst und hab schonmal den Arm angelegt..... Aber der blieb drin. 9.000€ Reparatur, Scheck über 900€ Wertminderung. War ein Firmenwagen, der "Auskenner" in der Firma unser Pfenningfuchser Buchhalter sagte: "Sehr fair, annehmen". Also: herr, frag deinen Nachbarn wenn ihr euch einig werdet und du magst, ob er noch nen Fuffi rausmacht.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (09.11.2019 um 20:47 Uhr) |
#61
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Nope. Son Türrempler wie vom TE gezeigt, ist kein Unfallschaden. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#62
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Zitat:
Das zu behaupten ohne die Reparaturvariante zu kennen ist sehr gewagt. Wenn die Tür getauscht wird (und das wäre in einer Vertragswerkstatt der Fall), wird es ein Unfallschaden, der bei einem evtl. späteren Verkauf anzugeben ist. Arglistige Täuschung kann im Nachhinein deutlich teurer werden als z.B. ein etwas reduzierter Verkaufspreis bei Angabe des Unfallschadens. Ja, ich kenne die Aussagen „das ersetzte Teil ist doch neuer und besser als der Rest“. Das spielt aber bei der Frage ob es ein Unfallschaden ist keine Rolle.
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Ne schöne Jroß |
#63
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Moin Magirus.......,
du glaubst anscheinend wirklich was du hier ablässt, sehr bedenklich. Zitat:
Kann es sein, daß es ein Hobby von dir ist Unwahrheiten zu verbreiten ? Zitat:
Mit Gutachter meinst du sicherlich den selbst beauftragten Gutachter. Der kann aber nur eine Wertminderung in seinem Gutachten erwähnen, nicht bestimmen. Einen seriösen Gutachter zu finden, der bei diesem Fahrzeugwert eine Wertminderung feststellt, dürfte nicht einfach sein. Die gegnerische Versicherung bestimmt natürlich auch nichts, hat aber das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Falls keine Einigung zustande kommt kann allerdings der Richter bestimmen. Ob es sich rechnet für 200-300 € vor Gericht zu ziehen, mit der sehr großen Chance zu verlieren ? Zitat:
Zitat:
Allerdings gibt es den Begriff Bagatellschaden. Das OLG Köln - Urt. v. 11.06.1975 – 2 U 31/74 – hat festgestellt: "Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ oder 'unfallfrei' wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und 'Schönheitsfehler'‘ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausklammert.“ Ein Kratzer oder eine herausgedrückte Delle sind Bagatellschäden, aber alles, was man schon umgangssprachlich als Unfall bezeichnen würde, nicht mehr.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#64
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Zitat:
Belege? Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#65
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Liest du hier nicht mit? Alles geschrieben/gesagt.
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Ne schöne Jroß |
#66
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Warum streitet man bei einem Fahrzeug in der Preisklasse darüber ob ein Schaden nun ein Unfallschaden ist, oder nicht.
Das macht doch den Kohl nicht fett, so lange er behoben ist. Das Fahrzeug war jedenfalls nicht krumm und musste auf eine Richtbank. Und in der Preislage geht es darum ob ich den Wagen noch ein paar Jahre fahren kann oder nicht. |
#67
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Eigentlich lese ich hier mit, aber Dein entsprechendes Posting hatte ich tatsächlich übersehen. Sorry. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#68
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Zitat:
Ich habe geschrieben das meine PHV-Versicherung einen Schaden den ich schiebend mit einem Bootsanhänger angerichtet habe bezahlt hat. Nichts anderes. Ob du mir das glaubst oder nicht ist mir völlig wumpe.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#69
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Scheint in Deiner Natur zu liegen, daß Du in jeder Antwort gleich unfreundlich werden mußt.
Du hast einen zugelassenen Bootsanhänger geschoben, was beschädigt und Deine Privathaftpflicht hat das reguliert? Das wäre doch echt ein Tipp, wo Du versichert bist, was hat das mit Deinem Kontostand zu tun? Motto: Ich weiß das besser, aber warum sollte ich es Anderen sagen? Aber wahrscheinlich hast Du ein Exklusivarrangement mit Deiner Versicherung. Glaube ich aber nicht. Und so lange Du da nicht Roß und Reiter nennst, wirst Du mir erlauben müssen, daß ich es schlicht anzweifle. |
#70
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Warum war mir (und vermutlich auch vielen anderen hier) schon vorher klar, dass auf eine sachlich formulierte Frage, nach Quellangaben für deine Floskeln, nur Bullshit kommt mit dem du vom Thema ablenken willst?
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#71
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Ein "Unfall" war´s ja mal auf jeden Fall Mein Sohn hat mit meinem Leasing Sternchen mal beim ausparken nen Fahr-nicht-über-meine-Wiese Stein mitgenommen. Schweller verkratzt. Aber nur das Verblendungs-Plastik um den Schweller rum. Nur das Plastik ! Völlig undramatisch. Hab ich bei dem wunderbaren Kompetenzzentrum für Oberfläche und Farbe (manche sagen Dorf-Karosseriebauer) hier lackieren lassen. Erst Sahne. Ne klar abgegrenzte Sache. Aber bei der Rücknahme haben die mir das als "reparierten Unfallschaden" abziehen wollen (wollen ! ). Haben wohl Lackdicke gemessen oder sowas, weil zu sehen war da garantiert nix. Für den Fall hier: Einfach nen Foto machen vorher. Und beim Verkauf eben mitgeben. Deshalb wird das Auto doch eher mehr wert Ein "Unfallschaden" ist doch heute kein Drama mehr wo jeder was ganz schlimmes an Spätfolgen befürchtet. (Solange es sich eben net um Strukturbauteile oder sowas handelt).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (10.11.2019 um 11:12 Uhr) |
#72
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hab sowas paarmal durch. Sobald Aufhängungen, Pufferzonen usw. betroffen sind eher Unfallschaden, wenn nur Blech verbogen, eingedrückt gekratzt eher Lackschaden. Rechtsprechung hierzu ist seit 20 Jahren ziemlich konstant.
Anhänger gabs vor 10 Jahren mal breite Diskussion bzw. Weigerungen bei Versicherern, das über die KFZ HP zu rechnen, wenn der Anhänger bspw. abreißt bzw. die PHP haben versucht stehende Anhänger zur KFZ zu schieben. Seitdem haben Versicherer teilweise ausdrückliche Klauseln drin und man muss sich halt bei seiner Versicherung erkundigen. Warum man bei so einem Schaden seinem eigenen Urteilsvermögen nicht traut sondern für die Abwicklung nach Gutachtern, Versicherung usw. ruft und damit die Kosten (letztlich ja für alle Versicherten) hochtreibt erschließt sich mir nicht.
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Bootslog und Refitblog Jeanneau Microsail https://microsail.wordpress.com/
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#73
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Damit speziell ihr beide Ruhe gebt. Es ist die Gothaer Versicherung. Die Versicherung ist vor etwa 30 Jahren abgeschlossen worden und der Vorfall hat sich vor 3 - 4 Jahren abgespielt. Es war der Trailer von einem Kumpel den ich rückwärts geschoben habe und ein Getränkeauslieferungsfahrzeug dabei beschädigt habe. Der Anhänger hatte ein grünes Nummernschild und der "Bierwagen" war angemeldet. Der Schaden nebst Verdienstausfall wurde von der PHV ohne Murren bezahlt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#74
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Zitat:
Gruß Axel
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#75
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Zitat:
...während bei der DEVK je nach Tarif unterschieden wird zwischen: -nicht versicherungspflichtigen und nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeuganhängern. -nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuganhängern auch auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Insofern wie ich bereits mehrfach schrieb: Es kommt darauf an, welchen Tarif man gewählt hat - die pauschale Aussage "jede Phv zahlt" ist schlichtweg falsch! Was den Trailer vom Kumpel angeht, je nach dem aus welchem Grund man den Trailer schiebt, ist die Phv trotz dass sie den Gebrauch von (...) Anhängern abdeckt (je nach Tarif) auch wieder raus; bzw. muss man genau bei der Formulierung an die Versicherung aufpassen - Stichwort: Gefälligkeitsschaden |
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