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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Das Baujahr des Boots, ab wann kein Nachweis zu erbringen ist. Älter als 1986.
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#27
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Da gibt es keinen Stichtag. Unser Boot ist zB aus 1996.
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Viele Grüße Olli |
#28
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Zitat:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...bYXdjQuPaQlwx8
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#29
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Nö, ich zitiere:
Die Nachweispflicht gilt nicht für alle Altfahrzeuge. In der maßgeblichen Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, der sogenannten „Besenrichtlinie“, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass für Wasserfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, die Versteuerung grundsätzlich vorauszusetzen sei. In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, gelten für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen folgende Daten: Schweden, Finnland und Österreich vor dem 1. Januar 1997; Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Zypern, Lettland, Litauen und Estland vor dem 1. Mai 1996; Bulgarien und Rumänien vor dem 1. Januar 1999.
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#30
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Zitat:
Wenn ich keinen Nachweis hätte, würde ich mir auch erstmal keine Gedanken machen und abwarten.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#31
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Hier sind ja wieder die Helden des Wassers unterwegs....
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Viele Grüße Olli |
#32
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Zitat:
.... zwar schon etwas her aber auch hier nachzulesen: https://www.boote-magazin.de/ratgebe...en/a39985.html
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
#33
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Verkäufe unter Privatpersonen sind grundsätzlich steuerfrei!
Wer beim Verkauf als Privatperson Umsatzsteuer ausweist, ist selber Schuld - er muss diese ans Finanzamt abführen - ohne, dass der private Käufer diese zum Abzug bringen kann. Ich freue mich auf den Besuch vom Zoll 😄. Weshalb hier nur unvollständige Informationen zu Kontrollen und deren Ursache besprochen werden, scheint dem Sommerloch geschuldet zu sein.
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#34
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Darum geht es hier ja auch nicht.
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#35
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Dann erzähl doch mal....
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#36
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@Dingenskirchen
6 setzen! Von dieser Konstellation war hier nie die Rede. Warum sollte ein Privatverkäufer Umsatzsteuer aufführen? Gruß Rainer
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#37
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Weil er meint, er muss Umsatzsteuer ausweisen.
Bei Privatpersonen eben nicht der Fall. |
#38
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Das ist mir mit meinen 57j. noch nicht untergekommen!
Finde ich total an den Haaren herbei gezogen. Ließ dich mal in das Thema ein. Gruß Rainer |
#39
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Kein Mensch spricht hier von Umsatzsteuer ausweisen Es geht darum das beim Kauf oder der Einführung die Umsatzsteuer abgeführt wurde. Das ist etwas ganz anderes
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#40
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Zitat:
weisen zwar den Unionscharakter einer Ware nach, dies betrifft aber nur den Zoll, über die Entrichtung der MwSt bzw EUSt sagt das Papier nichts aus. Sprich, das ist kein Nachweis für die Entrichtung der MwSt oder EUSt.
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#41
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Reicht denn ein Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zwischen einen Händler und Privatperson in Kopie?
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Gruß Frank
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#42
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Es geht hier nicht darum, dass ein Privatverkäufer Mehrwertsteuer ausweist - das kann er steuerrechtlich als Privatperson per se überhaupt nicht.
Es geht darum, dass für Boote im EU Wirtschaftsraum irgendwann einmal Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Wurde vor dem EU Beitritt ein Boot z.B. von Deutschland, England etc. nach Kroatien geliefert, konnte das Geschäft ohne Mehrwertsteuer erfolgen. Wurde dieses Boot danach irgendwann in den EU Wirtschaftsraum eingeführt, war die Entrichtung der im dem betreffenden Land geltenden Mwst. fällig. Anders herum: wurde ein Boot ab Stichtag in der EU verkauft, musste Mwst. ausgewiesen und bezahlt werden. Alleiniges Dokument dafür ist die Originalrechnung, dies dies belegt. Diese Rechnung wird "normalerweise" als Mehrwertsteuer Dokument bei jedem Verkauf - genau wie das CE Zertifikat - an den neuen Eigner übergeben. Wenn nicht, auch nicht schlimm, es sei denn der Zoll kontrolliert. Ich hoffe, ich konnte etwas Aufklärung bringen. An der Stelle eine kleine Anekdote: ich hatte im Herbst 2017 eine Princess 380 in NL gekauft. Dass Boot war in Sachen Sonderausstattungen und Erhaltungszustand sowie Motorisierung für mich eine Punktlandung. Der Vertrag galt vorbehaltlich der im Frühjahr zu erfolgenden Probefahrt. Im Laufe des Winters hatte ich den Makler gebeten, mir schon mal Dokumente wie CE und Mwst. Nachweis zu senden. Davei stellte sich dann im Januar heraus, dass dieser fehlte und trotz Bemühungen des Vorbesitzers auch nicht mehr zu beschaffen war. - Das war 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung. Der Makler hat mich daraufhin ohne lange Diskussion aus dem Vertrag gelassen. Ihm war klar, dass der fehlende Mwst.-Nachweis ein relevantes Dokument ist. Gruß, Roland
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#43
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Bei der Eintragung ins Seeregister mußte ich meine Rechnung vorlegen.
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#44
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Zitat:
Gruß, Roland |
#45
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Zitat:
Ja reicht wenn der Händler seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat. Gruß Helge Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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#46
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Zitat:
In diesem Kaufvertrag ist die italienische MwSt ausgewiesen. Es existiert dieser Vertrag aber nur in Kopie. Wenn ich dieses Boot jetzt kaufen würde,reicht dieser Vertrag in Kopie aus.
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Gruß Frank |
#47
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Da geht es aber um den Eigentumsnachweis. Die MwSt interessiert das Seeregister nicht. Sie wollen nur einen Kaufvertrag sehen, der kann mit oder ohne MwSt sein.
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#48
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Zitat:
Wenn ich da mal kurz schlaumicheln darf, T2 oder T2L sind Versandpapiere. Sie weisen zwar den Unionscharakter einer Ware nach, dies betrifft aber nur den Zoll, über die Entrichtung der MwSt bzw EUSt sagt das Papier nichts aus. Sprich, das ist kein Nachweis für die Entrichtung der MwSt oder EUSt! Als Nachweis für die Entrichtung der Steuern gelten m.W. die Originalrechnung vom Neukauf innerhalb der EU ( auch bei 2ter Hand wird die Originalrechnung des ersten Käufers benötigt ) oder die Quittung des Zolls bzw. Finanzamtes. Irgendwelche Bestätigungen von Verkäufern oder Händlern sind leider das Papier nicht wert auf dem Sie geschrieben sind. Man kann damit nur Zivilrechtlich gegen den Verkäufer oder Händler vorgehen. Bei Baujahren vor 85 wird eine EU Versteuerung vorausgesetzt, da braucht man keinen Nachweis. Danach wird es interessant, wenn man keinen Nachweis hat und die Belege nicht beibringen kann ... Ohne Präjudiz und Anspruch auf Vollständigkeit, ich habe mich da nur vor 2 Monaten gerade durchgegoogelt und Stunden mit Fi Amt und Zoll telefoniert.
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#49
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Es ist korrekt, dass die Rechnung als Eigentumsnachweis vorgelegt werden muss. Diese dient jedoch nur als Mwst.-Nachweis, wenn man NEU gekauft hat, denn nur dann ist die Mwst. auch auf der Kaufrechnung ausgewiesen.
Bei Gebrauchtbooten greift die Differenzbesteuerung - aber das hatte ich hier schon geschrieben. Gruß, Roland |
#50
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Zitat:
das ist einfach falsch - sorry! Das gilt nur bei dem Kauf eines Neuboots. Gruß, Roland Geändert von dragoskipper (09.09.2019 um 22:13 Uhr) Grund: Ich war etwas schnell mit meiner Antwort :-(
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