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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Heizungsbauer hier? Brauche mal eine Info.
Hallo liebe Heizungsbauer und Leute, die sich mit sowas auskennen
Ich habe in einem vermieteten Einfamilienhaus vor 8 Wochen eine neue Heizung einbauen lassen müssen. Das Haus wird gerade verkauft an die bisherigen Mieter. Jetzt hatten die Käufer gerade Fachleute da wegen Umbaumaßnahmen und da wurde ihnen gesagt, dass die Heizung, ein „Kamingerät“ (?) wäre und DAS seit 2015 gar nicht mehr verbaut werden dürfe. Da wäre jetzt wohl ein „Brennwertgerät“(?) zwingend vorgeschrieben. Kann das wirklich sein, dass mein Heizungsmann, von dem ich immer sehr viel gehalten habe, mir etwas einbaut, was garnicht zulässig ist? Ich habe ihn jetzt mal angeschrieben aber es wäre toll, wenn mich vor dem Ortstermin mal einer aufklären könnte, der Bescheid weiß. Schon mal danke im Voraus
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#2
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hallo,
Wenn nur ein Gerät verbaut ist darf ganz klar nur Brennwert verbaut werden!
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MFG Fauli
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#3
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Dann müsste ich jetzt dem Heizungsbauer sagen: „Das hättest du wissen müssen“ und ihn auffordern, das zu ändern oder?
Oder hätte er das nicht wissen müssen? Oder hätte er einen Grund haben können, trotzdem so ein Ding zu verbauen? Das riecht nach viel Ärger
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#4
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Naja beide haben recht, ich denke Dein Heizungsmann kennt sich aus, der dir die Heizung eingebaut hat. Eigentlich dürfen tatsächlich nur noch Brennwertgeräte eingebaut werden.
AAAAAAber !!! Ausnahmen werden gemacht bei Niedertemperatur Heizungen bis 400 Kilowatt Leistung. Die dürfen bei Einfam. Häusern noch eingebaut werden...Ich denke es gibt auch keine anderen mehr... Grüße Thomas
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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#5
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Wenn ich das richtig verstehe, ist bei Dir ein Gerät ohne Wärmegewinnung aus dem Abgas (Kondensationswärme = Brennwerttechnik) eingebaut worden.
Die Abgase werden direkt in den Kamin geleitet - korrekt? Dazu das: https://news.immowelt.de/n/3099-neue...ngstausch.html Treffen die Ausnahmeregeln für dich zu?
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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#6
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Ahhh - ein Niedertemperatur Heizgerät bis 400 KW ist dann das, womit man ein EFH mit normalen wandhängenden Heizkörpern beheizt richtig?
Was bedeutet denn Niedertemperatur? Ich glaube, ich habe da eine Vorlauftemperatur von 60 Grad gesehen (?). Kann das sein?
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#7
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Welches Gerät ist denn verbaut?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#8
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Zitat:
Zu 2: es ist nur eine Heizung im Betrieb - also blieb als Ausnahme nur, dass mein Heizungsbauer dieses Ding seit 2015 in seinem Lager hatte - was ich nicht glaube und auch nicht so richtig gut finden würde. Auf jeden Fall fühle ich mich gerade ein bisschen über`s Ohr gehauen
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#9
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#10
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Hat die Anlage denn der zuständige Schornsteinfeger abgenommen? Soweit ich weis ist das ein Pflicht-Termin. Bei der Abnahme wäre sicher bemängelt worden wenn da etwas nicht den Vorschriften entspricht.
Also frag doch mal den Glücksbringer in schwarz. Viele Grüße Stefan |
#11
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Lt. Unserem Kaminkehrer nur noch
Brennwert außer in der Kamin- Mehrfachbelegung
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MFG Fauli
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#12
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Ich glaube, Dein Heizungsbauer hat genau das richtige verbaut. Brennwertgeräte spielen ihre Vorteile nur bei niedrigen Vorlauftemperaturen aus, also Flächenheizungen, wie z.B. Fußbodenheizung. Bei Radiatoren benötigt man höhere Vorlauftemperaturen und da arbeiten Brennwertgeräte genauso effektiv wie normale Thermen, sind aber teurer.
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Gruß, Jörg!
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#13
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Zitat:
Kamino
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MFG Fauli |
#14
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Nun, Dein Heizmän hätte dich vielleicht besser Beraten sollen, dass ein Brennwertgerät zwar ein bisschen teurer ist, aber mit einem Zuschuss vom Land, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt, nicht mehr wesentlich teurer ist. Auch der verbrauch ist natürlich um einiges besser ... Ich weiß gar nicht mehr wann ich zuletzt kein Brennwertgerät verbaut hab....
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#15
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Zitat:
Wow das ist schon harter Tobak... ich seh du kennst Dich aus..
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#16
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Darf man die jetzt noch neu in Betrieb nehmen oder nicht?
Hier verkauft jemand ein Haus und Vertragsbestandteil war offensichtlich eine neue Heizung. Wenn der Heizungsbauer jetzt eine legale, aber günstige eingebaut hat ist doch alles optimal (für den Verkäufer). Ist sie nicht legal....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#17
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Naja, die Sache ist für mich noch viel verzwickter:
- Heizung ging kaputt als das Haus noch vermietet war - Verkauf war aber schon in Planung und die Mieter im Kontakt mit den Banken - alte Heizung hätte ich reparieren lassen können für ein paar hundert Euro - Heizungsmann hat den Mietern eingeredet, dass das alte Ding nicht mehr lange hält - ich habe dann dem damaligen Mieter / jetzt Käufer gesagt: „Ich gebe die Reparaturkosten dazu, wenn du eine neue Heizung kaufen willst“ - ergo, ICH Habe den Auftrag erteilt, ICH habe die Rechnung, der Mieter / Käufer hat die Heizung bezahlt und ich habe die „Reparaturkosten“ dazu getan. Alles ein bisschen schräg, weiß ich aber wir alle fanden das eine gute Idee und jetzt wäre nur die Frage ob es nach aktuellen Richtlinien auch okay ist.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#18
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Frag ihn doch einfach, ob das Gerät den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entspricht und ob der das dem zukünftigen Käufer gern schriftlich bestätigt.
Meine Kenntnis (nur Neubau) ist die, dass nur noch Brennwertthermen eingebaut werden dürfen. Dabei ist es egal, ob der Kamin durch die Wand, durch das Dach oder dem Schornstein geführt wird. Auf jeden Fall muss ein Doppelrohr verlegt werden, mit dem die Abgase nach außen geführt werden und gleichzeit die angesaugte Luft vorgwärmt wird. Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Weiß nicht, ob es im Altbestand Sonderregelungen, wie oben beschrieben, gibt. Welche WSVo gilt, und welche anderen Regelungen? Hast du Bestandsschutz auch bei einer Neuanlage?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#19
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Ich habe mir gerade die letzte Schornsteinfegerrechnung von Steuerberater zuschicken lassen. Das „DING“ ist von Kaminfeger abgenommen worden.
Ich denke, damit bin ich aus allem raus und habe mir umsonst Stress gemacht Vielen Dank für eure Tipps Auf so was muss man ja erst mal kommen Trotzdem werde ich mit meinem Heizungsfachmann nochmal ein paar ernste Worte wechseln müssen denn weder ich, noch der damalige Mieter wurden darauf aufmerksam gemacht.
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#20
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Mal abgesehen von allen technischen vor oder nachteilen
Darf das Gerät bei heutigen einbaudatum nicht in Betrieb Gehen, punkt
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MFG Fauli |
#21
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Zitat: Für vor dem 26. September 2015 produzierte und auf Lager liegende Geräte kommt die ErP-Richtlinie 2009/125/EG nicht zur Anwendung, weshalb diese Geräte weiterhin verkauft oder installiert werden dürfen.
Zitat ist von Mag. Roman Reßler. Der ist Rechtsberater im Zentralverband Haus und Eigentum. Ich denke, der sollte es genau wissen
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#22
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Falsch... darf es... ach übrigens, technisch hat das "Kamingerät" keine Nachteile, nur Effizient ( klugscheißmodus aus ) - einer der schon seit 30 Jahren solche Geräte repariert -
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... Geändert von freedom xl (08.04.2019 um 14:20 Uhr)
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#23
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Wenn es abgenommen ist, dann ist es in Betrieb und muss nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Brennwert ist sparsamer, soll dich aber doch nicht mehr stören.
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#24
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So seh ich das auch, der Effizienz unterschied zwischen Cerastar und Cerapur ( Brennwert ) liegt ca bei 15%, und du hättest dazu ein neues Abgasrohr gebraucht, also ich würd sagen, alles richtig gemacht !!!
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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#25
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Mahlzeit,
nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Dazu gehört: mehrfach Belegung des Schornstein. Auch hier muss heute bereits abgewogen werden, ob die komplette Sanierung Sinn macht. Alles mit Zustimmung des BSFM. Nicht der , der zum kehren kommt ..... Rechnung ist kein Feuerstättenbescheid , der muss vorliegen.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810 |
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