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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#151
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Wie lange wollt ihr das Thema Mwst. noch durchkauen?
Führt ihr auch für andere Gegenstände, welche ihr mal gekauft habt, eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. mit? |
#152
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Hi!
Naja es geht darum das ich meine Bootsdokumente gerne vollständig hätte um nicht dumm bei Kontrollen dazustehen. hier wird ja anscheinend der MwSt. Nachweis verlangt. letztendlich bin ja nur auf das Thema gestoßen,als ich mir die benötigten Dokumente für die Bootsanmeldung in Kroatien beim Hafenkapitän angesehen habe. Dort stand das auch mit auf der Liste. Ich war noch nie mit dem Boot in Kroatien und bin deswegen unwwissend was die ganze Bootsanmelderei angeht. Deswegen frage ich ja hier im Forum, ob dieses Dokument der MwSt dort bei der Anmeldung von Nöten ist. vielen Dank euch
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Viele Grüße Julian |
#153
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Zitat:
Wenn Du z.B. mit einer teuren Kamera-Ausrüstung in den Urlaub fliegst, kann der Nachweis durchaus nötig werden, daß die schon legal bezahlt und versteuert wurde. Also so ganz abwegig ist das auch bei anderen höherwertigen Konsumgütern nicht, daß man auch nach dem Kauf die Versteuerung nochmal nachweisen muß. Gruß Ulf
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#154
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Zitat:
Bisher hat man sich aber immer mit einer verbalen Antwort begnügt . Theoretisch muss man mit einem Aktenordner und allen Rechnungen reisen.. [emoji2957][emoji2959][emoji35] Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss Jürgen
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#155
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Ich hatte vor den Kauf unseres Boote extra beim Zoll angerufen weil mein Verkäufer die Erstrechnung auch nicht hatte. Ich aber von den Märchen mal gehört bzw gelesen hatte. Und da wir viel in der EU Trailer liegt mir viel dran das alles korrekt ist.
Eine Erstrechung wird nicht benötigt. Für den Nachweis reicht der Kaufvertrag der in der EU abgeschlossen wurde auch wenn es von Privat ist und keine Mehrwertsteuer extra ausgewiesen ist. Alles was innerhalb der EU gekauft wird ist automatisch mit Mehrwertsteuer so die Aussage. Zweifler können sich gern selbst beim Zoll erkundigen. Gruß Daniel
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#156
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Mein Zollamt hat mir etwas anderes erzählt bevor ich im letzten Jahr mein Boot aus England gekauft habe ...
Letztendlich habe ich eine Bescheinigung des Herstellers bekommen aus der hervorgeht das die MwSt entrichtet wurde . Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss Jürgen
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#157
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Zitat:
Siehe auch hier. Zitat:
Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#158
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Vielleicht lag der Unterschied bei mir darin das ich von privat gekauft habe - nicht vom Händler .
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Gruss Jürgen |
#159
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Zitat:
Ich hab auch von Privat gekauft. Auch hier reicht der Kaufvertrag sagte mir der Zoll. Bei einen Auto gibt man auch nicht die Orginalrechnung vom Erstkauf mit wenn einen Auto ins oder vom Ausland gekauft wird. Gruß Daniel |
#160
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Auf Grund eines Kaufes im Bekanntenkreis haben wir kürzlich sowohl den Zoll als auch die Finanzdirektion Nord mehrfach angerufen.
Festzuhalten bleibt, die gegebene Antwort hängt vom Mitarbeiter ab. So auch bei einer Kontrolle. Im Zweifel vor Gericht. Wer sicher sein will, hat den Nachweis. Wer er ihn nicht hat, wird sein Schiff behalten dürfen. Im Zweifel kann es halt Geld kosten. Damit sollte das Thema doch erledigt sein! Ich persönlich habe für meine gebrauchten Schiffe immer eine „erste“ Rechnung gehabt. Wenn keine vorhanden ist, kommt das Schiff für mich nicht in Frage oder der Verkäufer geht im Preis runter. Ansonsten ist der Gebrauchtmarkt doch voll genug. Ich weiß nicht was so schwer daran ist, einfach ein DinA4 Zettel aufzuheben?!? Im Zweifel fällt einem dieser fehlende Zettel irgendwann auf die Füße. Spätestens beim Verkauf. Gutes Gelingen! Toby
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#161
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Zitat:
Das liegt aber auch nur dran das Leute wie du, durch ihre aussagen oder gar fake news Käufer verunsichern. Gruß Daniel |
#162
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Zitat:
Ich für meinen Teil hab den Nachweis . Ich fahre eigentlich nur im Ausland , dazu wohne ich noch in Grenznähe zu Polen wo eh schon ausreichend Zollkontrollen vorgenommen werden . An einen Verkauf meines Bootes denke ich noch nicht aber einen handfesten MwSt Nachweis zu haben kann sicher nicht schaden .. Sent from my SM-G965F using Tapatalk
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Gruss Jürgen
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#163
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#164
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Moin!
Da musst du die Behörde fragen. Im Übrigen verunsichere nicht ich die Leute. Lese Dir bitte mal diesen Threat durch Daniel! Dazu noch einschlägige Literatur. Und frage doch einfach selber mal beim Zoll oder der FD Nord an. Nur, weil du selber einer anderen Meinung bist, muss diese nicht korrekt sein. Davon abgesehen gilt es im Fall der Fälle nicht mich, sondern die Behörde und das Gericht zu überzeugen! Ist auch gehupft wie gesprungen. Im dümmsten Fall zahlt man halt 15.000 Euro Steuern oder mehr oder weniger nach. Das Boot darf man wohl behalten. Im Reisebericht einer der letzten Boote Magazine wurde bei einer Kontrolle wohl auch nach dem MwSt Nachweis gefragt. Steht zumindest so drin. Gruß Geändert von Toby (22.02.2019 um 21:08 Uhr)
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#165
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Zoll online:
Grundsätzlich gelten alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gemäß Art. 153 Abs. 1 Unionszollkodex (UZK) als Unionswaren, sofern nicht festgestellt wird, dass sie nicht Unionswaren sind. In bestimmten Fällen muss der zollrechtliche Status der Unionswaren nachgewiesen werden, Art. 153 Abs. 2 UZK. UZK zum nachlesen, bis Artikel 153 scrollen. Zu den "bestimmten Fällen", UZK-DA, Artikel 119. Sportboote zählen m. E. demnach nicht zu den "bestimmten Fällen", wo der Eigentümer den zollrechtlichen Status als Unionsware nachweisen muss. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (24.02.2019 um 11:55 Uhr)
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#166
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Zitat:
Es gibt ausreichend hierüber zu lesen im Internet, z. B. auch hier https://www.wr-tanis.de/gebrauchtboot-mehrwertsteuer/ oder hier https://www.boatshop24.com/de/boot-k...oote-und-y/136 Solange man keinen Nachweis erbringen muss, den man evtl. nicht hat, ist doch alles gut.
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#167
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Zitat:
Auszug aus dem Schreiben : Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass für jedes Wassersportfahrzeug welches dauerhaft innerhalb der EU verwendet wird, zumindest einmal die Umsatzsteuer in einem der EU-Mitgliedsstaaten entrichtet worden sein muss. Über diesen Steuerstatus muss der jeweilige Eigner auf Verlangen der Zollbehörden einen geeigneten Nachweis vorlegen. Ich halte mich daran und habe meinen Nachweis . Was andere machen , behaupten oder zu glauben wissen ist mir relativ ..
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Gruss Jürgen
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#168
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Zitat:
Der Zoll schreibt nur: Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#169
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Ich muß nochmal fragen.
Wenn ich nachweisen kann das das Boot mindestens 10 Jahre in der EU ist, sind dann nicht alle Forderungen verjährt? Zoll vernichtet Steuerunterlagen auch nach 10 Jahren. ( Laut telefonischer Auskunft beim Hauptzollamt Kiel.) |
#170
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Du wirst keine zuverlässige Antwort erhalten!
Denn einer sagt hü - der andere hott! Nicht einmal die Behörden sind sich einig - geschweige denn - die Mitarbeiter einer Behörde intern! Es gilt: entweder hat man ihn. Oder eben nicht. Wahrscheinlich kräht kein Hahn danach. Falls doch, zahlt man im Notfall die Steuer nach. Eine Gewissheit wird es, zumindest hier, nicht geben. Das erste Gerichtsurteil zu diesem Thema wäre von Relevanz. Warten wir ab! |
#171
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Zitat:
Darin erklärt man u.a.: Fahrzeug und Zubehör sind Gemeinschaftswaren. Das wurde vom Hauptzollamt NICHT hinterfragt, kein Mehrwertsteuernachweis verlangt und die "Befreiung" anstandslos erteilt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#172
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Als ich mein Boot gekauft habe, habe ich sowohl mit dem Zoll als auch mit dem Finanzamt telefoniert. Antwort von beiden:
Da das Boot von privat gekauft wird ist da nichts weiter zu beachten. Es wird im Übrigen davon ausgegangen, dass wie schon oben geschrieben dass einmal die Steuer in der EU entrichtet wurde.
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Viele Grüße Olli |
#173
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Zitat:
Dies ist eine Möglichkiet, jedoch nur gültig fur den, der seinen Liegeplatz dauerhaft in Deutschland hat. Gruß, Joachim |
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