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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#1
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in CH: UKW Funk
Hallo
Wie ist es bei den Schweizern, wer hat UKW-Funk auf dem eigenen Boot? Mache demnächst den SRC. Habe aber plötzlich den Eindruck, dass die laufenden Kosten ziemlich hoch sind: ein paar Hundert Franken Gebühr pro Jahr. Wie händelt ihr das? Danke - kurz |
#2
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Kostet 192 Franken pro Jahr. Der Eindruck täuscht dich nicht.
Ich gehe mal davon aus , dass alle Schweizer mit Binnenfunk / Seefunk an Bord diese Gebühr bezahlen. (Du nennst es Händeln). www.bakom.admin.ch
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (15.12.2017 um 17:11 Uhr) |
#3
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Hallo zusammen
Das was wir unter Funk auf dem Wasser verstehen, bringt in der Schweiz gar nichts, ist nämlich verboten. Hier der Text des Bundesamts für Kommunikation: Maritime Funkgeräte (Seefunkanlagen) Die im Handel erhältlichen und in hochseegängigen Segel- und Motorbooten eingebauten 57-Kanal-VHF-Seefunkgeräte sind ausschliesslich zur Verwendung auf hoher See mit Fähigkeitsausweis (Short Range Certificate, SRC oder Long Range Certificate, LRC) und einer Funkkonzession für den Seefunk vorgesehen. Das Erstellen und Betreiben dieser Geräte ist auf Schweizer Hoheitsgebiet nicht erlaubt! Ausgenommen davon ist die Schifffahrt auf dem Rhein (internationale Wasserstrasse). Dies bedingt jedoch eine Funkkonzession für Rheinfunkanlagen und den UKW-Sprechfunkausweis für den Binnenschifffahrtsfunk. Aha, die Eidgenossen geben sich streng, mit Ausnahme auf dem Rhein, und mit einer zusätzlichen Ausnahme auf dem Schweizer Teil des Rheins. Hier sind Handfunken explizit erlaubt. Gute Fahrt Thomas
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#4
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Wenn in der Textpassage nur die Ausnahme Rhein genannt wird, wie ist das dann auf dem Bodensee?
Gruss Martin
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#5
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Zitat:
Nur eine einzige Frequenz wenn du ein Einbau Funk hast, muss die Software angepasst werden nur die Software gibt es nicht. Dann kannst du auf dem BS Handfunk benutzen und brauchst aber dafür keinen SRC Keine Ahnung wie das gehen soll, da unsere Nachbarn in D und in Oe den Funk benutzen dürfen. Die Bakom Aussage die Frequenzen werden in der CH anderweitig gebraucht. also wird der Funk unserer Kollegen vermutlich an der CH Grenze abgeschlachtet durch eine unsichtbare Wand nehme ich mal an. Ach so und falls du den Funk trotzdem benutzt sind die Bussen hoch, sehr hoch. https://www.bakom.admin.ch/dam/bakom...gewaessern.pdf Zitat:
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#6
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Zitat:
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#7
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Zitat:
keine Handfunke, die sind binnen nicht erlaubt. Hier liegt die Betonung auf Einbaugerät! Ich gehe davon aus das Handfunken auch in der Schweiz nicht erlaubt sind, aber nur weil ich weiß das der Funkbereich in CH sehr reglementiert ist, stärker als in DE. Und die sind schon nicht ohne....
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Gruß |
#8
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ja nervt mich auch
Funk ist auf Boot installiert darf ihn nur nicht brauchbar haben
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#9
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Zitat:
Das stimmt so nicht. In der Schweiz läuft der Binnen-Funk unter dem Label "Mobiler Landfunk" und da sind Handfunkgeräte erlaubt. .
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#10
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Zitat:
Für den Bodensee wurde eine Vereinbahrung zwischen den 3 Staaten A, D und CH ausgearbeitet. http://www.ibn-online.de/download/ge...nkvereinbarung Dann, in dem BAKOM Dokument wird klar darauf hingewiesen: Zitat:
Somit gilt in der Praxis, auf dem See ist ein maritimes Funkgerät erlaubt resp. geduldet. Sinnvollerweise hat man auch den SRC oder UBI, dann ist man auch mit den Scheinen komform. Übrigens, Binnen in D ist ja Handfunke nicht erlaubt, aber am Bodensee schon. Kriegt man auch zugelassen und eingetragen. Tja, der Bodensee ist eben speziell, etwas spezieller .....
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#11
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Zitat:
Grüße Tycho |
#12
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Tag zusammen
Es ist wirklich so, in der Eidgenossenschaft wiehert der Amtsschimmel eben öfters : Handfunken sind auf dem Rhein zugelassen, aber nur auf dem Schweizer Abschnitt von Rheinfelden bis Basel. Laut Merkblatt der Konzessionsbehörden "im Sinne einer nationalen Regelung....". Hier noch der komplette Wortlaut (Download Weportal Bakom -> Stichwort "Binnenschifffahrtsfunk"): "Handsprechfunkgeräte sind nach der Regionalen Vereinbarung für den Binnenschifffahrtsfunk im internationlen Verkehr auf Kleinfahrzeugen nicht zugelassen. Im Sinne einer nationalen Regelung dürfen solche jedoch auf dem schweizerischen Teil des Rheins verwendet werden." Es wird aber noch komplizierter.... Wiiiiher Wiiiiher Wiiiiher: Bekanntlich ist die MMSI/ATIS-Identifikation im Funkgerät hinterlegt, respektive sie gehört zum Schiff und nicht zum Besitzer. Deshalb ist ein Betrieb des Schiffs mit ausgebauter Funkanlage (und aktiver Konzession) nicht zulässig. Wenn nun aber das Boot auf einem Schweizer Gewässer (nicht auf dem Schweizer Rhein...) unterwegs ist, müsste die "illegale" Funkanlage eigentlich stillgelegt werden. Ein Lösen der Antennenstecker, respektive der Stromversorgung reicht dafür nicht aus. Aber ein Ausbau ist ebenfalls nicht gestattet.... Nur zur Ehrenrettung der Beamten: Bisher war das eingebaute und betriebsbereite Funkgerät bei den alle drei Jahren nötigen Abnahmen noch nie ein Problem. Schöne Festtage. Thomas |
#13
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Interessanter Beitrag. D.h. wenn ich im nächsten Jahr auf einen der Schweizer Seen gehen möchte, ich mein Funkgerät (ohne fixiertem Kanal)z.B. mittels Ziehen der Sicherung unbrauchbar machen muss?
Gruß Axel |
#14
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Wie ist es eigentlich. Wenn eine Funke im Sprechfunkbetrieb ist, wird dann die MMSI auch übertragen?
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#15
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Zitat:
wo sie übertragen wird ist bei einem Notfall mit der Notfalltaste |
#16
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Ich mach es einfach und lass das Boot einfach in D immatrikuliert... dann noch die CH Seen meiden und gut ist
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#17
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Laut WSV Koblenz soll sich bei der Benutzung mit Handfunkgeräten im Binnenbereich auf Kleinfahrzeugen was ändern.
Meine Vermutung ist , dass man dann die Atis Kennung wie in Holland auch für Personen beantragen kann und das Handfunkgerät auf Verschiedenen Sportbooten benutzen kann. Aber reine Spekulation, was genau sich ändert halten Sie noch geheim- |
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