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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 18.11.2017, 12:56
Thor Sten Thor Sten ist offline
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Ich habe heute die Rückmeldung vom Lackierer bekommen.
Er unterilet die Schäden in zwei Ursprünge:

Am Bugstrahlruder und dort wor die Böcke gestanden haben (sein Fehler) die Stellen will er in Odnung bringen. Die restlichen Stellen wären mein Problem, hier würde es sich um ein elektrisches Problem handeln. Etwas gegenteiliges müsste ich beweisen da die Ausführung länger als 6 Monate her sei.

Bin jetzt etwas unsicher wie ich reagieren soll. Und vor allen was ich tun kann um das "elektrische Problem" zu lösen oder auch erst einmal festzustellen ob es so etwas gibt an meinem Boot. Landstrom ist bei mir max 14 Tage im jahtr eingesteckt, den Rest der Zeit nutze ich nur Akkus die während der fahrt geladen werden + eine Solaranlage die die Akkus nachladen.

Gruß Thorsten
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Gruß Thorsten

Alles wird gut.
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  #27  
Alt 18.11.2017, 14:35
klausim klausim ist offline
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Zitat:
Zitat von Thor Sten Beitrag anzeigen
Ich habe heute die Rückmeldung vom Lackierer bekommen.
Er unterilet die Schäden in zwei Ursprünge:

Am Bugstrahlruder und dort wor die Böcke gestanden haben (sein Fehler) die Stellen will er in Odnung bringen.

Zu offensichtlich

Die restlichen Stellen wären mein Problem, hier würde es sich um ein elektrisches Problem handeln. Etwas gegenteiliges müsste ich beweisen da die Ausführung länger als 6 Monate her sei.

dann solltest Du das machen....würde ich jedenfalls so tun.


Bin jetzt etwas unsicher wie ich reagieren soll. Und vor allen was ich tun kann um das "elektrische Problem" zu lösen oder auch erst einmal festzustellen ob es so etwas gibt an meinem Boot.
Das kann man auch messen....entweder am Steg- durch fehlerhafte E.- Anlage- , oder am Boot.....jederzeit.
Landstrom ist bei mir max 14 Tage im jahtr eingesteckt, den Rest der Zeit nutze ich nur Akkus die während der fahrt geladen werden + eine Solaranlage die die Akkus nachladen.

Gruß Thorsten
eine sehr "kundenfreundliche" Werkstatt hast Du da erwischt....
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Gruß
Klaus
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  #28  
Alt 18.11.2017, 22:34
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Hallo Thorsten,
Es ist durchaus möglich, dass die Farbe durch Kondenswasser bei der Verarbeitung Schäden genommen hat, wenn Dein Boot in der Halle nicht warm genug war. Nimm Dir mal die Farbdatenblätter und überprüfe die Verarbeitungshinweise.
Grüße
Detlef
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  #29  
Alt 18.11.2017, 23:48
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Da scheint dein Lackierer dir einen faulen Handel vorschlagen zu wollen.... die Stellen wo die Auflager des Trailers oder der Böcke waren, stehen wohl gar nicht zur Diskussion. Wenn das Boot nicht angehoben oder versetzt wurde, konnte ja an diesen Stellen nicht getrahlt werden und somit hast du halt x Schichten alte Farben drauf...

Die übrigen Stellen zeigen mMn überhaupt keine Ähnlichkeiten zu typischen galvanischen Schäden. Sieht eher nach Kondensschäden aus.
Wenn du schreibst, das Boot wurde draussen gelagert, kam zum Lackieren in die Halle.... dann darf natürlich auch erst begonnen werden, wenn der Rumpf auf Umgebungstemperatur aufgewärmt ist.... sonst kondensiert am kalten Rumpf ein Teil der in der wärmeren Umgebungsluft enthaltene Feuchtichtigkeit und bildet einen feinen nassen Film auf der Oberfläche. Darauf hält keine Farbe.... und für die Zukunft besteht dann eine große Wahrscheinlichkeit, dass sich das Ablösen weiter fortsetzt.
Aber wie ich schon weiter oben geschrieben habe, kann man sich auf Fotos nicht verlassen, sondern muss es "live" sehen.

Ein Anwalt wird da in der Sache erstmal kaum weiterhelfen können, da die Wahrscheinlichkeit gegen Null tendieren dürfte, dass du nen Anwalt findest, der ebenfalls Ahnung von Stahlsanierung hat, um den technischen Zusammenhang zu verstehen.
Ich würde mal bei Betrieben anklopfen, die Farbschutzsysteme für industrielle Zwecke aufbringen.... die können dir evtl am ehesten nen Tip geben, wo und wer sachlich fundierte Gutachten erstellen könnte.

PS:
Ich musste so einen Prozess bereits durchziehen - allerdings andersherum - da habe ich erlebt, was alles anfangs schief gehen kann, wenn Anwälte und Richter keinerlei fachlichen Bezug haben und den Sachverhalt falsch verstehen.
(Beispiel: für die Begutachtung eines gestrahltes Bootes und nem Farbaufbau mit Epoxidteer usw wurde wahrlos vom Gericht ein Gutachter bestellt, der für "Wandfarben und kunstharzgebundene Fußbodenbeschichtungen" vereidigt war... Der gute Herr konnte nicht mal die korrekte Anzahl Farbschichten ermitteln; hat sein Gutachten ohne Benen0nung der Produkte und ohne Bezug auf techn. Datenblätter erstellt... )
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  #30  
Alt 19.11.2017, 11:51
horstj horstj ist offline
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Innung?
Gutachter?
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  #31  
Alt 19.11.2017, 14:36
Thor Sten Thor Sten ist offline
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Zitat:
Zitat von horstj Beitrag anzeigen
Innung?
Gutachter?
Ja, alles ein bisschen schwierig da leider nicht in Deutschland. Kennt zufällig jemand, jemand kompetentes in der Nähe von Roermond (NL)?
__________________
Gruß Thorsten

Alles wird gut.
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  #32  
Alt 19.11.2017, 15:10
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Hallo Thorsten

Erstmal , nicht gut das ganze.

Ist es richtig , das du in Roermond liegst , ich erkenn die Böcke .

Ich bin auch mitunter 2-4 x die Woche dort und arbeite an meinem Stahl Schiff , wegen solcher

Arbeiten aus anderen Händen , und unterschiedlicher Schicht dicken der Grundierung , muss noch nicht einmal böser Wille sein , habe ich mich entschlossen meinen Rumpf komplett Neu ,
auf zu Arbeiten ( Selber ) .

Denn nur dann weis ich was ich habe , und bei eventuellen Fehlern , muss ich mich selber Treten . Als kleine Anmerkung , die erste Schicht Primocon wird nicht mit der Pistole gemacht , sondern mit einem dicken Rund Pinsel ,( sogenannte Knolle , bzw in den Niederlanden Hockepott ), sehr Arbeits aufwändig .

Das einarbeiten der Grundierung in die vorbereitete Stahl Oberfläche , ist sehr wichtig

für die spätere Haftung .

Wir können uns gerne aber auch per PN kurz schliessen

Lese gerade noch , das du eventuell einen Gutachter suchst , ich habe zzt einen aus Düsseldorf in einem anhängenden Verfahren , welcher vom Gericht , in einem Beweis sicherungs Verfahren mir zu geteilt wurde.

Gr Rudolf
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  #33  
Alt 19.11.2017, 15:27
coseb52 coseb52 ist offline
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Übrigens was MV Zausel schreibt trifft zu 100 % zu .

Ich ziehe gerade seit 1 Jahr eine Sache durch , und da handelt es sich nur um 3000 €

Die Komplette Angelegenheit wird mindestens das doppelte Verschlingen , und das Boot steht

bewegungslos in der Halle , alles Schwachsinn .
Da benötigst du gute Nerven und kannst gleich die nächste Saision ab haken , denn selbst wenn du jetzt sofort Aktiv würdest, hast du im
August September einen Gerichtstermin , und da bist du wirklich in Gottes Hand .

Denn vor Gericht und auf hoher See ??????

Gr Rudolf
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  #34  
Alt 19.11.2017, 17:22
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Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Und wenn ja, deckt die diesen Fall ab? Ich bin nicht unbedingt ein Freund von Rechtsschutzversicherungen, aber hier würde sie sicher helfen.

Noch ein paar Überlegungen:

Wie schon in einigen Beiträgen gepostet, wird Dich die Sache viel Zeit, Ärger und u.U. Geld kosten, wenn Du sie wirklich durchziehen möchtest.

Der Begriff "Beweissicherungsverfahren" wurde ja bereits erwähnt (alle Ausführungen in diesem Post beziehen sich auf deutsches Recht; in Holland kann es ähnlich sein, bin aber nicht sicher). Das ist ein selbständiges Gerichtsverfahren, bei dem das Gericht einen Sachverständigen bestellt, der Dein Boot in Augenschein nimmt und auf dieser Basis ein Sachverständigengutachten anfertigt. Dieses ist dann in einem Folgeprozeß, der klärt, ob Du Schadensersatzansprüche hast, verbindlich.

Die Kosten für das Ganze trägst erst einmal Du (daher auch die Frage nach der Rechtsschutzversicherung). Was beim Sachverständigengutachten herauskommen wird, ist auch nicht hundertprozentig sicher.

Unabhängig von einem Beweissicherungsverfahren kannst Du (würde ich aber durch einen Anwalt machen) dem Lackierer eine Frist setzen, in der er die Mängel des geschuldeten Werkes (Anstrich des Bootes wie beauftragt nach den ankannten Regeln der Technik) beseitigen soll, mit "Ablehnungsandrohung" (will heißen: nach erfolglosen Fristablauf beseitigst Du die Mängel selbst und klagst die Kosten bei der Werkstatt ein). Hier gibt's wieder Probleme: (1) Der Lackierer hat ja bereits angedeutet, dass er Deine Ansprüche teilweise anerkennt. Es besteht also die "Gefahr", dass er dann zumindest in diesem Umfang versucht, die Mängel zu beseitigen. Das wäre rechtlich völlig in Ordnung und auf etwas anderes hast Du auch keinen Anspruch. Wohl fühlen würde ich mich dabei aber nicht - wenn er den ersten Versuch vergurkt hat, wie wird dann wohl der zweite ausfallen? (2) In dem Umfang, in dem der Lackierer Mangelbeseitigung ablehnt, musst Du die Mängel - zunächst - auf eigene Kosten beseitigen - weiter geht's mit Klage gegen den Lackierer (wichtig: Bevor Du irgend etwas am Boot änderst, MUSST Du das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen haben). Wie die Klage ausgeht, weiss man nicht, jedenfalls nicht vor Abschluss des Beweissicherungsverfahrens. (3) Wenn Du nach erfolglosem Fristablauf selbst loslegst bzw. loslegen lässt, solltest Du Dir sicher sein, dass die Frist lang genug war.

Die Sache kann sich jahrelang hinziehen.

Wäre es möglicherweise eine Alternative, noch einmal mit dem Lackierer zu sprechen und vorzuschlagen, dass er Dir vergleichsweise (schön schriftlich festgehalten, damit er das als Betriebsausgabe absetzen kann) einen bestimmten Prozentsatz des ursprünglich von Dir an ihn gezahlten Entgelts zurückzahlt und die Angelegenheit damit erledigt ist? Klar zahlst Du dabei drauf - es kann aber sein, dass das für Dich besser ist als die Alternative. Und wenn er Dir was zahlt, musst Du es ja auch nicht (sofort) für eine Reparatur ausgeben - vielleicht kannst Du den Schaden auch nur teilweise oder vorläufig reparieren lassen und dann noch ein paar Jahre weiterfahren.

Ich will Dich zu nichts überreden - nur ein paar Denkanstöße. Tut mir echt leid, dass Dir das passiert ist. Ich wüsste an Deiner Stelle vermutlich selbst nicht, was ich tun würde.
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  #35  
Alt 19.11.2017, 23:09
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Standard Schaden

Zitat:
Zitat von Gammel_Dansk Beitrag anzeigen
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Und wenn ja, deckt die diesen Fall ab? Ich bin nicht unbedingt ein Freund von Rechtsschutzversicherungen, aber hier würde sie sicher helfen.

Noch ein paar Überlegungen:

Wie schon in einigen Beiträgen gepostet, wird Dich die Sache viel Zeit, Ärger und u.U. Geld kosten, wenn Du sie wirklich durchziehen möchtest.

Der Begriff "Beweissicherungsverfahren" wurde ja bereits erwähnt (alle Ausführungen in diesem Post beziehen sich auf deutsches Recht; in Holland kann es ähnlich sein, bin aber nicht sicher). Das ist ein selbständiges Gerichtsverfahren, bei dem das Gericht einen Sachverständigen bestellt, der Dein Boot in Augenschein nimmt und auf dieser Basis ein Sachverständigengutachten anfertigt. Dieses ist dann in einem Folgeprozeß, der klärt, ob Du Schadensersatzansprüche hast, verbindlich.

Die Kosten für das Ganze trägst erst einmal Du (daher auch die Frage nach der Rechtsschutzversicherung). Was beim Sachverständigengutachten herauskommen wird, ist auch nicht hundertprozentig sicher.

Unabhängig von einem Beweissicherungsverfahren kannst Du (würde ich aber durch einen Anwalt machen) dem Lackierer eine Frist setzen, in der er die Mängel des geschuldeten Werkes (Anstrich des Bootes wie beauftragt nach den ankannten Regeln der Technik) beseitigen soll, mit "Ablehnungsandrohung" (will heißen: nach erfolglosen Fristablauf beseitigst Du die Mängel selbst und klagst die Kosten bei der Werkstatt ein). Hier gibt's wieder Probleme: (1) Der Lackierer hat ja bereits angedeutet, dass er Deine Ansprüche teilweise anerkennt. Es besteht also die "Gefahr", dass er dann zumindest in diesem Umfang versucht, die Mängel zu beseitigen. Das wäre rechtlich völlig in Ordnung und auf etwas anderes hast Du auch keinen Anspruch. Wohl fühlen würde ich mich dabei aber nicht - wenn er den ersten Versuch vergurkt hat, wie wird dann wohl der zweite ausfallen? (2) In dem Umfang, in dem der Lackierer Mangelbeseitigung ablehnt, musst Du die Mängel - zunächst - auf eigene Kosten beseitigen - weiter geht's mit Klage gegen den Lackierer (wichtig: Bevor Du irgend etwas am Boot änderst, MUSST Du das Beweissicherungsverfahren abgeschlossen haben). Wie die Klage ausgeht, weiss man nicht, jedenfalls nicht vor Abschluss des Beweissicherungsverfahrens. (3) Wenn Du nach erfolglosem Fristablauf selbst loslegst bzw. loslegen lässt, solltest Du Dir sicher sein, dass die Frist lang genug war.

Die Sache kann sich jahrelang hinziehen.

Wäre es möglicherweise eine Alternative, noch einmal mit dem Lackierer zu sprechen und vorzuschlagen, dass er Dir vergleichsweise (schön schriftlich festgehalten, damit er das als Betriebsausgabe absetzen kann) einen bestimmten Prozentsatz des ursprünglich von Dir an ihn gezahlten Entgelts zurückzahlt und die Angelegenheit damit erledigt ist? Klar zahlst Du dabei drauf - es kann aber sein, dass das für Dich besser ist als die Alternative. Und wenn er Dir was zahlt, musst Du es ja auch nicht (sofort) für eine Reparatur ausgeben - vielleicht kannst Du den Schaden auch nur teilweise oder vorläufig reparieren lassen und dann noch ein paar Jahre weiterfahren.

Ich will Dich zu nichts überreden - nur ein paar Denkanstöße. Tut mir echt leid, dass Dir das passiert ist. Ich wüsste an Deiner Stelle vermutlich selbst nicht, was ich tun würde.
Exakt so wird es kommen , einige dich mit dem Verursacher , ( wie ich anführte ,

du wirst uu sehr lange auf den Spass Boot fahren verzichten müssen ) mein Ärger hat 2016 begonnen , Ende offen .

Gr Rudolf
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  #36  
Alt 20.11.2017, 10:25
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ich würde jetzt erst mal nen Sachverständigen/Gutachter drauf schauen lassen um fest zu stellen ob es ein Verarbeitungsmangel / Materialmangel ist. Wenn ein Gutachter das nicht zweifelsfrei fest stellen kann würde ich mit stark überlegen vor Gericht zu gehen. Was aber nicht heißt, dass man nicht versucht außergerichtlich einen gewissen Einigungsdruck aufzubauen.

Gruß
Chris
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  #37  
Alt 20.11.2017, 10:48
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich würde jetzt erst mal nen Sachverständigen/Gutachter drauf schauen lassen um fest zu stellen ob es ein Verarbeitungsmangel / Materialmangel ist. Wenn ein Gutachter das nicht zweifelsfrei fest stellen kann würde ich mit stark überlegen vor Gericht zu gehen. Was aber nicht heißt, dass man nicht versucht außergerichtlich einen gewissen Einigungsdruck aufzubauen.

Gruß
Chris
Damit wirft er aber seinem schlechten Geld gutes hinterher (das er dann nicht mehr für die Reparatur ausgeben kann). Ich würde mir, bevor ich auch nur einen Cent für irgendetwas, Privatgutachter eingeschlossen, ausgebe, sehr gründlich überlegen, ob es sich lohnt, die Angelegenheit überhaupt zu verfolgen (über Gespräche mit dem Lackierer hinaus).
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  #38  
Alt 20.11.2017, 10:50
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Zitat:
Zitat von Gammel_Dansk Beitrag anzeigen
Damit wirft er aber seinem schlechten Geld gutes hinterher (das er dann nicht mehr für die Reparatur ausgeben kann). Ich würde mir, bevor ich auch nur einen Cent für irgendetwas, Privatgutachter eingeschlossen, ausgebe, sehr gründlich überlegen, ob es sich lohnt, die Angelegenheit überhaupt zu verfolgen (über Gespräche mit dem Lackierer hinaus).
Naja, der Gutachter wäre von Vorteil um den Schaden zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen (die man mit dem Lackierer dann ja auch Thematisieren kann).

Muss alles noch mal runter, oder reicht flicken.
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  #39  
Alt 20.11.2017, 11:40
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Sofern eine Versicherung existiert, die den Gutachter bezahlt, wäre das definitiv für mich der einzuschlagende Wert, wenn der Gutachter schon die Hälfte des Streitwertes kostet und aus eigener Tasche zu zahlen ist, wäre das meiner Meinung nach wiederum keine Lösung.

Fakt ist ja, dass du ohne einen Nachweis keinen Druck aufbauen kannst -
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  #40  
Alt 20.11.2017, 11:57
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Sofern eine Versicherung existiert, die den Gutachter bezahlt, wäre das definitiv für mich der einzuschlagende Wert, ......
Ist doch kein Kaskoschaden, welche Versicherung soll den Gutachter bezahlen?
Ich geh mal davon aus das Streitfälle wo es sich um ein Boot handelt bei einer normalen Rechtsschutzversicherung nicht zum Leistungsbereich gehören, oder?

Ich würde mal einen Gutachter ansprechen und fragen, was ein Gutachten kostet. Wenn der TO keinen kennt hilft ihm sicher seine Versicherung gerne.
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  #41  
Alt 20.11.2017, 12:38
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Mei Vorgehen wäre:

- ich würde prüfen was ich in Auftrag gegeben hätte

Strahlen Komplett?
Wie viele Schichten Grundierung/Antifouling?

Dann würde ich schauen und an einer Stelle Schichtweise abtrage und zählen.

Mit den Informationen würde ich mir den Lackierer schnappen und ihm sagen das jeder Fehler machen kann ich mit dem Ergebnis aber absolut nicht zufrieden bin.

Mein Vorschlag würde dann in die Richtung gehen, alles auf Anfang - also alles komplett runter (auch im Bugstrahlruder und unter den Böcken) und komplett neu Aufbauen (Hinweis auf Kondensfeuchte nicht vergessen).

Geteiltes Leid ist halbes Leid, ich zahl die Farben er macht die Arbeit.

Dann würde ich zwar immer noch die Farben doppelt löhnen, aber ich hätte zur nächsten Saison Ruhe!
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  #42  
Alt 20.11.2017, 13:32
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Bei mir würde das die Rechtsschutz tragen. Wie es mit der All Risk im Bootssport aussieht, habe ich nicht abgefragt.
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  #43  
Alt 20.11.2017, 14:28
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Standard Pfusch

In meinem Fall , zahlt es ebenfalls die Rechts Schutz Versicherung.

Und da handelt es sich nur , ;-( um offensichtlich Schlampig und

nachlässig ausgeführte Arbeit , des weiteren hat sich nach Abholung des Bootes

herraus gestellt , das der Schaden nicht zu 100 % behoben wurde , und somit die

Rep nicht erfolgt ist , welche ich so nicht hin nehmen will .

Da es ja auch besser geht .

Viel Glück und ein gutes Händchen mit dem Lackierer , und noch einmal ;

versuch dich zu Einigen mit Ihm , ist besser .

Gr Rudolf
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  #44  
Alt 20.11.2017, 15:03
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Mal was ganz anderes: Ich weiss ja nicht, wie das in Roermond so läuft - aber wenn mir hier oben (liege am beschaulichen Roskildefjord) so was passieren würde, dann ginge ich einfach zum Hafenmeister mit der Bitte, sich das doch mal anzusehen. Unwahrscheinlich, dass der dann selbst weiterhelfen könnte - aber er würde mir mit Sicherheit zwei, drei Telefonnummern geben von Bootseignern, die sich auskennen und mir sagen können, was sie machen würden, wenn das ihr eigenes Boot wäre (und was es ungefähr kosten würde).

Und weil hier jeder jeden kennt, würde sich vielleicht auch jemand finden, der mal mit dem Lackierer redet, was sich vermutlich auch positiv auf dessen Kompromißbereitschaft auswirken würde.

Beste Grüße,
Karsten
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  #45  
Alt 20.11.2017, 16:28
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Hallo Karsten

Ich würde es mir ja ansehen , ist nicht mein erstes , habe auch Vorschläge gemacht

aber ich höre nichts .

Ich sehe das so das wir auf dem selben Platz liegen .

Gr Rudolf
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  #46  
Alt 20.11.2017, 16:55
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In Hamburg kostet ein Gutachter 80-100 € /Stunde. Der muss sich das Boot ja nur mal schnell anschauen und mitteilen ob sich die mangelhafte Verarbeitung beweisen ließe. Da wird man sich sicherlich auch auch auf einen Pauschalpreis verständigen können.

Gruß
Chris
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  #47  
Alt 20.11.2017, 17:40
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Ich hoffe das ich das hier schreiben darf Thorsten.....

Also Thorsten hat sich eben bei mir gemeldet , es ist so das wir auf dem selben Platz liegen ,

und ich mir das Boot ebenfalls diese Woche noch ansehen werde , werde versuchen noch ein

Schicht dicken Messgerät zu leihen.

Des weiteren komme ich mit dem Geschäftsführer / Neuen Eigentümer , sehr gut klar und höre

mir mal seine Meinung dazu an.


Habe selber sehr wertvolle Tipps und Ratschläge ( da dies mein erstes Stahlschiff ist )

von ihm bekommen . Und auch beherzigt .



Gr Rudolf

Geändert von coseb52 (20.11.2017 um 17:47 Uhr)
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  #48  
Alt 21.11.2017, 10:04
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Erkundige Dich mal, ob es eine Schlichtugsstelle gibt.
Zumindest in Deutschland haben sich viele Handwerker
einer Solchen unterworfen. Manchmal alleine schon durch
die Zugehörigkeit zu einer Innung.
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein
Conni (Volker)
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  #49  
Alt 24.11.2017, 08:41
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Hallo Thorsten

ich war am 23,11 bei Krekelberg in Roermond an meinem Boot und habe mir auch deines angesehen, da die schadhaften Stellen , mitlerweile Übermalt wurde, kann ich leider nichts mehr dazu sagen , nur soviel , der Lacker vor Ort hats nicht gemacht , aber hat den Schaden auch gesehen .

Seine Meinung dazu möchte ich nicht Öffentlich kund tun .


Da du ja auch in Stevensweert liegst , ist es gut möglich das wir uns mal sehen , ich bin ab 2018 an dem Steiger des WSV zuhause.

GR Rudolf
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  #50  
Alt 24.11.2017, 08:52
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Schade das es Übermalt wurde, ich hätte mir das auch mal angesehen.
Was der Lackierer vor Ort gesagt hat kann ich mir fast denken, würde aber auch von Rudolf gerne eine PN dazu bekommen....
__________________
Gruß Ralf

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