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  #251  
Alt 18.12.2016, 20:21
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kann es sein, dass sich einige Leute da oben reich machen wollen, indem sie die begehrten Wassergrundstücke enteignen um sie gewinnbringend zu verscherbelln ??? Irgendwer muss doch einen immensen Nutzen an diesen Auflagen haben.......
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Alt 18.12.2016, 21:22
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
kann es sein, dass sich einige Leute da oben reich machen wollen, indem sie die begehrten Wassergrundstücke enteignen um sie gewinnbringend zu verscherbelln ??? Irgendwer muss doch einen immensen Nutzen an diesen Auflagen haben.......
Denk noch mal drüber nach was Du da geschrieben hast. So schnell wird in Deutschland nichts enteignet.
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  #253  
Alt 18.12.2016, 22:37
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Es wurde ja hier schon danach gefragt, wie der betroffene Spandauer Yacht-Club auf die Aufforderung zur Anhörung als Beteiligter reagiert hat.

Hier das Antwortschreiben vom 09.12.16:

http://www.spyc.de/files/20161209_sc...bza_pipper.pdf
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Alt 19.12.2016, 08:37
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Es wurde ja hier schon danach gefragt, wie der betroffene Spandauer Yacht-Club auf die Aufforderung zur Anhörung als Beteiligter reagiert hat.

Hier das Antwortschreiben vom 09.12.16:

http://www.spyc.de/files/20161209_sc...bza_pipper.pdf
Gut geschrieben, warten wir mal die Antwort ab..
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Alt 19.12.2016, 14:33
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Ich setze mal einen Link von Flybridge zu einem ganz anderen Thema hier ein:

http://fryslan-sailor.com/havenlodge

Im Grunde geht es wahrscheinlich in Berlin darum zu verhindern, das diese Dinger in den Häfen liegen und man für einen ganz kleinen Taler direkt auf/am Wasser wohnen kann.
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  #256  
Alt 19.12.2016, 14:56
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Klar geht es darum. Die Frage ist nur, inwiefern durch solche Maßnahmen dann nicht gleich extremer Kollateralschaden entsteht. Gegen die wachsende Flut der Floßboote und schwimmenden Bungalows/Häuser wird kaum was zu machen sein. Dann jedoch gleich den gesamten Kajütbootbetrieb zu verdammen, ist schon sehr fragwürdig.
Bei uns auf dem See wohnen im Sommer auch immer ein paar Skipper mit kleinen Kajütbooten in der Bucht "wild". Sollte man das auch irgendwie verbieten? Ich finde, das ist ein kaum lösbares Problem, mit den Hausbooten. Das ginge nur, wenn die einen eigenen Status bekämen und dann entsprechend da verboten würden, wo man sie nicht will. Was ich aber ebenso übertrieben fände. Ich mag die Dinger zwar nicht besonders, aber sie haben ihre Berechtigung. Würde ich nicht den Luxus am Wasser bereits genießen, dann wäre sowas vielleicht auch eine Alternative.
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  #257  
Alt 19.12.2016, 16:13
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Zitat:
Zitat von TommyP.
Klar geht es darum. Die Frage ist nur, inwiefern durch solche Maßnahmen dann nicht gleich extremer Kollateralschaden entsteht. Gegen die wachsende Flut der Floßboote und schwimmenden Bungalows/Häuser wird kaum was zu machen sein. Dann jedoch gleich den gesamten Kajütbootbetrieb zu verdammen, ist schon sehr fragwürdig.
Aus diesem Grund ist die Initiative des MVB (Motoryachtverband Berlin) gut, im Bundesland Berlin eine einheitliche Verordnung für Sportboothäfen zu erwirken, wie es sie bereits seit langen Jahren in anderen Bundesländern gibt (z.B. Schleswig Holstein). Da hat der Berliner Senat bisher keine Notwendigkeit gesehen oder sich lieber mit anderen Themen beschäftigt.

Darin könnte man solche Dinge wie das Liegen von Hausbooten in einer bestimmten Größe reglementieren und einen klaren Rechtsrahmen für alle Bezirksämter schaffen, wenn es um Steggenehmigungen geht. Der Willkür einzelner Sachbearbeiter/innen wäre damit abgeholfen.
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Alt 19.12.2016, 16:34
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen

...

Darin könnte man solche Dinge wie das Liegen von Hausbooten in einer bestimmten Größe reglementieren und einen klaren Rechtsrahmen für alle Bezirksämter schaffen, wenn es um Steggenehmigungen geht. Der Willkür einzelner Sachbearbeiter/innen wäre damit abgeholfen.
Tja, Problem ist ja auch, dass die Bezirksämter anscheinend alle ihr eigenes
Süppchen seit geraumer Zeit kochen (müssen).
Hier zum Beispiel eine Aufgabenerläuterung aus Charlottenburg:

https://www.berlin.de/ba-charlottenb...kel.112910.php
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Geändert von Jörg 07 (19.12.2016 um 16:53 Uhr)
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  #259  
Alt 19.12.2016, 16:40
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Danke Jörg.
Die Datei hatte Balu2000 in Posting #84 schon mal bekannt gemacht.
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Alt 19.12.2016, 16:41
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Zitat:
Zitat von Fritz682 Beitrag anzeigen
Denk noch mal drüber nach was Du da geschrieben hast. So schnell wird in Deutschland nichts enteignet.
naja, es kommt einer Enteignung schon recht nahe, wenn man sieht, dass das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen hat, sobald das Grundstück verkauft wird. Leider nimmt unser Berlin auch keine Rücksicht darauf, sich den Uferstreifen unter den Nagel zu reißen, wenn die Klage dagegen noch läuft, so wird der Bürger entmündigt oder besser gesagt enteignet !!! Aaaaber natürlich alles zum Nutzen der Bürger, also aufgepasst vor dem Kauf eines Seegrundstückes, da kann der Staat schon seine Finger draufhaben....
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  #261  
Alt 19.12.2016, 16:49
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
naja, es kommt einer Enteignung schon recht nahe, wenn man sieht, dass das Land Berlin ein Vorkaufsrecht auf einen Uferstreifen hat, sobald das Grundstück verkauft wird. Leider nimmt unser Berlin auch keine Rücksicht darauf, sich den Uferstreifen unter den Nagel zu reißen, wenn die Klage dagegen noch läuft, so wird der Bürger entmündigt oder besser gesagt enteignet !!! Aaaaber natürlich alles zum Nutzen der Bürger, also aufgepasst vor dem Kauf eines Seegrundstückes, da kann der Staat schon seine Finger draufhaben....
Hat hier irgendwer was von einem Grundstücksverkauf gesprochen ?
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  #262  
Alt 19.12.2016, 16:54
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Danke Jörg.
Die Datei hatte Balu2000 in Posting #84 schon mal bekannt gemacht.
Ok, habe es geändert und einen Link angeführt ...

Danke für den Hinweis, habe ich tatsächlich überlesen
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  #263  
Alt 19.12.2016, 19:17
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Standard kein Eisgang in der Scharfen Lanke

Noch ein Hinweis zum Thema "Eisgang":

Der hier betroffene Spandauer Yacht Club (SPYC) liegt in einer großen nördlichen Ausbuchtung der Spandauer Unterhavel, quasi "3/4-Endbucht", nämlich in der "Scharfen Lanke", für die übrigens dort schon immer eine 5-km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung mit Nachtfahrverbot (Anlieger ausgenommen) gültig ist. Also kein Durchgabgsverkehr.

Wenn wirklich mal hier ein sehr kalter Winter längere Zeit herrscht, friert die Scharfe Lanke komplett zu, ohne Eisgang. Die WaschPo fährt dann auch nicht mehr da rein.

Gruß vom "Winterlager Scharfe Lanke"
Fun_Sailor
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  #264  
Alt 12.01.2017, 07:33
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Viel mehr als das hier, hat der Bezirksbürgermeister Kleebank im Interview
mit der Morgenpost nicht erzählt :

Zitat:
Zuletzt gab es Aufregung unter den Wassersportlern wegen einer Auflage des Bezirks für die Steganlagen.
Da soll es künftig keinen Strom mehr geben, und Leute sollen nicht mehr auf ihren Booten übernachten dürfen. Bleibt das so?

Es handelt sich noch nicht um eine Anordnung, sondern eine Anhörung. Die Sportvereine sind gebeten worden, Stellung zu nehmen zu den möglicherweise in der Zukunft geltenden Auflagen. Aus sportpolitischer Sicht kann ich sagen, solche Auflagen wie das Verbot des Übernachtens lehne ich komplett ab.

Aber woher stammt die Irritation?
Aus einem Konflikt über die Frage, wo Hausboote oder sehr große Boote vor Anker gehen dürfen. Das hat aber nichts mit Sportvereinen zu tun.
Quelle:http://m.morgenpost.de/bezirke/spand...Realitaet.html

Also eigentlich nichts, was wir nicht schon wussten ...
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Irgendwie nervt es ein wenig, dass viele Leute "vor Anker gehen" sagen, wenn sie "Anlegen" meinen. Denn das sind ja nun wirklich zwei vollkommen verschiedene Vorgänge und Sachverhalte.

Matthias
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Alt 12.01.2017, 09:02
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Frag' mal 'nen Taucher wie er es findet, wenn alle von seinen Sauerstoffflaschen reden
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  #267  
Alt 12.01.2017, 09:08
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Ach, da können auch Feuerwehrleute ein Lied von singen.

Matthias
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Alt 20.01.2017, 18:59
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Gibt es etwas neues an der "Front" ? Weis jemand wie die Gespräche gelaufen sind ?
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Letzer mir bekannter Stand seit Mitte Dezember ist:

Die Bezirksabgeordnetenversammlung muss über einen Dringlichkeitsantrag von SPD, CDU, AfD und FDP entscheiden um die Behördenwillkür in ihre Schranken zurück zu weisen: Der Antrag im Wortlaut
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Wolfgang Beckmann (FDP) hatte dazu auf Facebook berichtet:

"Die 2.BVV ist zu Ende. Wir hatten einen Dringlichkeitsantrag zur Rettung der Spandauer Wassersportler eingebracht, weil es uns am Herzen lag. Mussten ihn zähneknirschend zurück nehmen, weil Ende November ein "Antragsverzicht"" vereinbart wurde. Verbindlichkeit ist wichtig! Die SPD hat trotzdem ein gleichlautenden Antrag gestellt! Nach Diskussionen im Ältestenrat ist nun ein gemeinsamer fraktionsübergreifender Antrag, der die Rechte der Wassersportler im bisherigem Umfang sichern soll, in den Umweltausschuss überwiesen worden."
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Gerhard

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Alt 25.01.2017, 19:33
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Steht heute auf der Tagesordnung (unter Ö 19.3):

https://www.berlin.de/ba-spandau/pol...3403&options=4


Konnte leider nicht persönlich hin, da Frau im KKH liegt

Mal gucken, ob man die nächsten Tage was erfährt.
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Alt 26.01.2017, 07:55
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Was ich gerade gefunden habe :

http://www.tagesspiegel.de/berlin/an.../19304644.html

Darin heißt es:

Zitat:
...Der Spandauer Yachtclub (SpYC), von dem die Proteste ausgingen, habe den Bedingungen, dass Eisfreihalteanlagen und Stegbeleuchtungen verboten sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt „ohne weiteres zugestimmt“, verteidgte sich das Bezirksamt. Der Bestand der Steganlage sei nicht in Frage gestellt worden...
Das hatte ich bisher nicht mitbekommen, bzw. überlesen ...

Und hier noch eine Pressemitteilung/Klarstellung von gestern, den 25.01.2017, die ich mal komplett zitiere:

Zitat:
Anhörungsverfahren zur Steggenehmigung des Spandauer Yachtclubs


Pressemitteilung vom 25.01.2017
Eine Klarstellung
Das Umwelt- und Naturschutzamt hat die Aufgabe, Steganlagen auf ihre Genehmigungsfähigkeit zu überprüfen. Auch für Sportbootsstege im Bereich des Vereinssports ist dies ein alle 10 Jahre wiederkehrendes Ereignis, denn gemäß den wasserrechtlichen Vorschriften werden Steggenehmigungen in ganz Berlin immer befristet erteilt. Nach Abschluss der Anhörung sieht sich das Umwelt- und Naturschutzamt nun in der Lage das Genehmigungsverfahren fortzusetzen.
Gleichzeitig hat das sog. „Hausbooturteil“ vom 28.06.2016 des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) den rechtlichen Rahmen für Steggenehmigungen verändert. Denn solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen war, stand nicht fest, ob insbesondere die bislang verwendete Auflage des „Hausbootverbots“ weiter verwendet werden kann oder ob sie durch geeignete Auflagen ersetzt werden muss. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat deshalb alle anderen Genehmigungsverfahren zunächst zurückgestellt, um weiterhin eine einheitliche Verfahrensweise sicherstellen zu können und dies wurde auch entsprechend kommuniziert. Lediglich der Spandauer Yacht Club (SpYC) bestand auf eine Entscheidung und erklärte sich im Vorfeld zur Anhörung mit dem Verfahren einverstanden.
Jede Steggenehmigung ist eine Einzelfallentscheidung und an ein streng formales Verfahren gebunden. Sie müssen sich grundsätzlich an geltendes Recht halten und auch das Spandauer Steganlagenkonzept berücksichtigen. Außerdem war die Genehmigung für den Steg des SpYC seit 1998 abgelaufen. Aus diesen Gründen hatte das Umwelt- und Naturschutzamt dem SpYC im Anhörungsverfahren die teilweise neuen gesetzlichen Auflagen und Be-gründungen aufgeführt, um gemeinsam eine rechtssichere, aber auch den Wassersport berücksichtigende Genehmigung, zu erteilen. Die Anhörung diente neben der Mitteilung zu den gegenwärtig zu erwartenden Auflagen somit in erster Linie dazu, die Voraussetzungen zu erfüllen, um eine bis heute illegale Steganlage zu genehmigen.
Die in Spandau erteilten wasserbehördlichen Genehmigungen für Sportbootstege enthalten seit Jahren bereits auch die Auflage, dass „Hausboote“ verboten sind und die maximale Aufbauhöhe vor öffentlichen Uferwanderwegen oder anderen sensiblen Bereichen auf 3 Meter begrenzt ist. Auch die Bedingungen, dass Eisfreihalteanlagen und die Beleuchtung des Steges verboten sind, hatte der SpYC bereits zu einem früheren Zeitpunkt ohne weiteres zugestimmt. Somit ergaben sich im Rahmen der Anhörung nur wenige Neuerungen. Da es jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch auf Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung gibt, galt es für das Umwelt- und Naturschutzamt, alle Rahmenbedingungen abzufragen und zu prüfen.
Aufgrund der beschriebenen Vorgeschichte war daher mit einer derart heftigen Reaktion nicht zu rechnen, insbesondere da der Bestand der Steganlage des SpYC zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt wurde.
Parallel zu der öffentlichen Berichterstattung, welche grundsätzlich eine verkürzte und viele Belange betreffend falsche Darstellung übermittelt hat, sind dem Umwelt- und Naturschutzamt zahlreiche Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen. Darunter be-finden sich jedoch auch viele Schreiben, die mehrere Mitarbeiter/innen des Amtes, insbesondere jedoch den zuständigen Bearbeiter, persönlich angreifen. Diese Schreiben werden als unhaltbar und unangemessen eingestuft. Einige Äußerungen werden derzeit strafrechtlich untersucht, weil sie den Mitarbeiter im höchsten Maße beleidigen und weit über die Meinungsfreiheit hinausgehen.
„Ich finde es furchtbar, wie ein solch an und für sich harmloser Vorgang von diversen Personen überdramatisiert wurde. Doch was mich besonders entsetzt hat, ist die Vehemenz und Aggression gegen einen einzelnen Mitarbeiter, der sich nichts zuschulden kommen ließ, sondern ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben umsetzen wollte“, zeigt sich Anja Sorges, Leiterin des Umwelt- und Naturschutzamtes, betroffen.
„Das Handeln des Umwelt- und Naturschutzamtes war ohne jegliche Beanstandung. Der Wassersport war zu keiner Zeit gefährdet“, betont der zuständige Bezirksstadtrat Andreas Otti und ergänzt: „Einen Einfluss auf die rechtliche Entscheidung hat ein solcher ‚Shitstorm‘ nicht.“
Weiteres Vorgehen:
Aufgrund des jetzt rechtskräftigen „Hausboot“-Urteils ist das Umwelt- und Naturschutzamt nun verpflichtet, der Wohnungseigentümerschaft einen neuen Bescheid zu erlassen. Dabei sind die sich neue ergebenden Rechtsauffassungen zu berücksichtigen. Nach Abschluss des Verfahrens wird auch über die anderen Genehmigungsanträge – und dabei auch über den des SpYC – entschieden.
Eine Nutzung der Steganlagen im Umfang und Inhalt gemäß der erteilten wasserbehördlichen Genehmigung, die lediglich durch Genehmigungsfristablauf illegal geworden sind, wird aber vorläufig grundsätzlich möglich sein.
Quelle: https://www.berlin.de/ba-spandau/akt...ung.554573.php
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Alt 26.01.2017, 09:10
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Ehrlich gesagt - aus dieser Pressemitteilung werde ich nicht so ganz schlau, denn daraus ergibt sich einfach nicht, was nun die tatsächlichen Konsequenzen sind. Mir scheint es so zu sein, dass im Vordergrund stand, diese Meldung deshalb rauszubringen, um auf die Beleidigungen gegen den Sachbarbeiter einzugehen. Aber in der eigentlichen Sache bringt einen das irgendwie nicht weiter. Die Aussage "Der Wassersport war zu keiner Zeit gefährdet" ist mir jedenfalls zu nichtssagend.

Matthias
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Alt 26.01.2017, 09:25
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Habe eben noch ein bisschen telefoniert und nachgefragt. Es besteht die Möglichkeit,

dass man einen Termin im Büro der Bezirksverordnetenversammlung macht, um sich die

Passage, wo es um die "große Anfrage" der FDP gestern in der BVV ging, selbst anzuhören .

Ist natürlich nur für Berliner eigentlich interessant und für Leute, die vielleicht gerade Spandau besuchen.

Vorgehensweise: Termin machen und gleich sagen, um welchen Beitrag es in der BVV geht.

Dann wird das schon mal zum Termin vorbereitet (sonst müsstet Ihr euch stundenlange Diskussionen anhören,

die manchmal echt haarsträubend sind, ... selbst ein paar mal erlebt ).

Kontaktdaten:

Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Hausanschrift:
Carl-Schurz-Str. 2/6,
13597 Berlin

Postanschrift:
13578 Berlin

Tel. (030) 90279-2404/-2204
Fax: (030) 90279-2604
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Alt 26.01.2017, 09:36
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mich würde interessieren was der Verein macht wenn die Genehmigung, die ja schon seit über 16 Jahren nicht mehr Gültig ist (also der Verein faktisch illegal eine Steganlage Betreibt), nicht erteilt werden würde.
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